Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 565666 times)

TheBr4in

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2115 am: 15.04.2023 14:49 »
Der Abschluss der IG Metall mal zum Vergleich:
5,2% Erhöhung ab 01.06.2023
3,3% Erhöhung ab 01.05.2024

Inflationsprämie:
1500 € Februar 2023
1500 € Anfang 2024

Laufzeit bis 30.09.2024

Wird leider nicht dazu beitragen, dass die mathematisch er Minderbemittelten hier erkennen, dass der Schlichtervorschlag deutlich besser ist als der Abschluss der IGM.

ChesterBe

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« Antwort #2116 am: 15.04.2023 14:50 »
Die Schlichtungsempfehlung ist wirklich in Ordnung. Diejenigen, die sich beschweren, bringen es nicht zustande Tabellenentgelt + 200 € + 5,5% zu berechnen.

Versteh nicht was sie meinen. Das auszurechen ist nicht so schwer.

Aber seist fast komplett an der Forderung vorbei.

Forderung 10.5 ab 1.1.2023 für 12 Monate min 500€

Ergebniss 1.1.2023 bis 1.3 2024  0 % und dann immer noch eine Laufzeit von 9 Monaten bei ca 10%(im
Durchschnitt) das heißt die Ag haben es geschafft das fange oft auf 5% zu drücken. Und noch viel schlimmer ihnen ist dabei egal wie es Menschen in vorallem unteren Lohngruppen geht aktuell.

Und ja das wirkt sich auf die Rente aus hier für leicht nur 2€ aber in der nächsten Verhandlung dann vielleicht 3€ und immer so weiter…..

Dann sei doch so fair und rechne das Ergebnis auf die komplette Laufzeit um. Dann kommst du selbst bei höheren Entgeltgruppen auf über 5% pro Jahr. Wer tatsächlich geglaubt hat, dass es 10,5 % pro Jahr gibt, kann sich aus dem Bällebad abholen lassen.

Ich habe gehofft das wir dieses Jahr auf mind. 8% kommen und in der nächsten Verhandlung auf 35h runter gehen. Man wird ja wohl noch träumen dürfen…

mb1019

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2117 am: 15.04.2023 14:52 »
... . Ich gehe davon aus, dass nun nur noch Feintuning ansteht. Mit viel Glück noch Anpassung der JSZ. Das könnte aber noch geopfert werden. Ich hoffe nicht.

Ich glaube nicht an eine Erhöhung der JSZ. Dann würden ja wieder die höheren EG-Gruppen profitieren und genau das will die Gewerkschaft nicht.

Der Schlichterspruch bleibt deshalb bei den höheren EG im Ergebnis nach 2 Jahren sogar rechnerisch hinter dem 1. Arbeitgeberangebot zurück. Die Erhöhung der JSZ von rund 51% auf 90% machte da allein bereits knapp 1,5% pro Jahr Erhöhung aus.

blanket

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2118 am: 15.04.2023 14:52 »
Der Abschluss der IG Metall mal zum Vergleich:
5,2% Erhöhung ab 01.06.2023
3,3% Erhöhung ab 01.05.2024

Inflationsprämie:
1500 € Februar 2023
1500 € Anfang 2024

Laufzeit bis 30.09.2024


Ist ähnlich. ÖD eher etwas besser. Allerdings war die Forderung auch höher.

Seppo84

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« Antwort #2119 am: 15.04.2023 14:54 »
Naja… am Ende ist es ja nur ein Vorschlag von der Kommission. Wenn ich der Chef bei verdi wäre würde ich den AG bis zur nächsten Runde Zeit geben um um ein ernstes Angebot vorzulegen. Dazu direkt mit unbefristetem Streik drohen und diesen durchziehen wenn das Angebot Mist ist.

Sollte der Vorschlag allerdings durchgehen hoffe ich das die AG Gleitgel benutzen wenn die uns…

StConny

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« Antwort #2120 am: 15.04.2023 14:54 »
Inflation 2022 ca 7,9% - deswegen gibt es die Inflationsausgleichsprämie - um die gestiegenen Preise 2022 abzufedern und ebendiese wird uns für 2023 als Gehaltserhöhung verkauft?
Dann bekomme ich 2023 das, was mich das Jahr 2022 mehr gekostet hat, aber wie bezahle ich die (derzeitig) ca. 7% Inflation 2023?
Achja - mit der Erhöhung 2024 ... wir laufen der momentanen Inflation 12 Monate hinterher und werden es mit dem Schlichterspruch auch weiterhin. Oder glaubt wirklich irgendjemand, daß die Preise 2024 plötzlich so stark fallen und man das 2022 ausgegebene Ersparte wieder einsparen kann?

RadWirdKommen

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« Antwort #2121 am: 15.04.2023 14:55 »
Gefordert: 10,5% mind. 500 EUR für 12 Monate gleich 01.01.23-31.12.2023
Geboten: 0% für den Zeitraum 01.01.23 -31.03.24

Darüber sollte man mal nachdenken....

Ja wenn man es so zusammenfasst klingt es nicht sehr erfolgreich...

Aleksandra

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« Antwort #2122 am: 15.04.2023 14:55 »
Man müsste etwas tabellenwirksames für 2023 mit einbringen und dann wäre es wirklich okay! 200€ zum Beispiel. Diese EZ ist ein einfaches Schönungsmittel. Denn wenn man in diesem Jahr noch was in die Tabelle zaubert, dann könnte man im nächsten Jahr mit dem Sockelbetrag und den Prozenten drauf aufbauen.
Ob es 2023 oder 2024 tabellenwirksam wird ist nahezu gleich für uns am Ende. Denn die Verspätung der Tabellenerhöhung wird ja durch die Einmalzahlung ausgeglichen. Ich glaube das ist ein Prinzip, was man einfach noch mal verdeutlichen muss, weil es bei vielen hier in der Verdeutlichung noch nicht angekommen sein könnte.

Ich glaube der Fehler liegt darin, dass man nur sieht "oha es gibt ca. 9% (gemittelt aus 200 EUR + 5,5% - Wert bei jeder EG unterschiedlich) für das Jahr 2024, aber in 2023 gibt es nix".
Das ist aber so in der Betrachtung nicht ganz korrekt. Diese 9% muss man auch für das Jahr 2023 mit einberechnen. Es gilt nämlich für 2 Jahre.
Die "Alternative" dazu ist nämlich nicht, dass es 9% in 2024 UND 2023 gibt. Das würde einfach nicht passieren. Es geht hier wirklich nur um alternative Darstellungen so dass die jeweiligen Seiten sich das schönrechnen können.
Eine realistische Alternative bei sofortiger bzw. rückwirkender Tabellenerhöhung zum 01. Januar 2023 wäre eher sowas wie 4,9% in 2023 und 4% in 2024 ohne Einmalzahlung. Das wäre dann ungefähr der gleiche Abschluss wie das was hier in der Schlichtungskommission vorgelegt wurde. Genauer genommen ist der Schlichtungsvorschlag sogar besser, weil die Einmalzahlungen bei den allermeisten die fehlenden 4,9% in 2023 sogar überkompensieren.

Der Start der Tabellenerhöhungen ist in diesem speziellen Fall wirklich irrelevant.

Eukaryot

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« Antwort #2123 am: 15.04.2023 14:56 »
Schlichterspruch: (340€*12=4080 brutto + 3000€ steuerfrei) = 7080€ brutto über 24 Monate

Vor dem Schlichterspruch:
(150€*12=1800€ brutto in 2023 + 150€*12=1800€ brutto = 3600€ brutto + 3000€ steuerfrei) = 6600€ brutto über 24 Monate

Der Schlichterspruch liegt somit in Summe über 24 Monate 480€ brutto über dem letzten Angebot der Arbeitgeber. Das sind durchschnittlich 20€ brutto mehr im Monat, wenn man mit dem Mindestbetrag rechnet.

Im Endeffekt entspricht der Schlichterspruch damit ungefähr dem letzten Angebot der Arbeitgeberseite.
Vollzeitäquivalent

Fowler

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« Antwort #2124 am: 15.04.2023 14:58 »
Inflation 2022 ca 7,9% - deswegen gibt es die Inflationsausgleichsprämie - um die gestiegenen Preise 2022 abzufedern und ebendiese wird uns für 2023 als Gehaltserhöhung verkauft?
Dann bekomme ich 2023 das, was mich das Jahr 2022 mehr gekostet hat, aber wie bezahle ich die (derzeitig) ca. 7% Inflation 2023?
Achja - mit der Erhöhung 2024 ... wir laufen der momentanen Inflation 12 Monate hinterher und werden es mit dem Schlichterspruch auch weiterhin. Oder glaubt wirklich irgendjemand, daß die Preise 2024 plötzlich so stark fallen und man das 2022 ausgegebene Ersparte wieder einsparen kann?

Was hast du erwartet? Problem ist, dass die 3000 Euro ja auch bezahlt werden müssen. Und Geld fällt nicht vom Himmel. Leider.

TheBr4in

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« Antwort #2125 am: 15.04.2023 14:59 »
Man müsste etwas tabellenwirksames für 2023 mit einbringen und dann wäre es wirklich okay! 200€ zum Beispiel. Diese EZ ist ein einfaches Schönungsmittel. Denn wenn man in diesem Jahr noch was in die Tabelle zaubert, dann könnte man im nächsten Jahr mit dem Sockelbetrag und den Prozenten drauf aufbauen.
Ob es 2023 oder 2024 tabellenwirksam wird ist nahezu gleich für uns am Ende. Denn die Verspätung der Tabellenerhöhung wird ja durch die Einmalzahlung ausgeglichen. Ich glaube das ist ein Prinzip, was man einfach noch mal verdeutlichen muss, weil es bei vielen hier in der Verdeutlichung noch nicht angekommen sein könnte.

Ich glaube der Fehler liegt darin, dass man nur sieht "oha es gibt ca. 9% (gemittelt aus 200 EUR + 5,5% - Wert bei jeder EG unterschiedlich) für das Jahr 2024, aber in 2023 gibt es nix".
Das ist aber so in der Betrachtung nicht ganz korrekt. Diese 9% muss man auch für das Jahr 2023 mit einberechnen. Es gilt nämlich für 2 Jahre.
Die "Alternative" dazu ist nämlich nicht, dass es 9% in 2024 UND 2023 gibt. Das würde einfach nicht passieren. Es geht hier wirklich nur um alternative Darstellungen so dass die jeweiligen Seiten sich das schönrechnen können.
Eine realistische Alternative bei sofortiger bzw. rückwirkender Tabellenerhöhung zum 01. Januar 2023 wäre eher sowas wie 4,9% in 2023 und 4% in 2024 ohne Einmalzahlung. Das wäre dann ungefähr der gleiche Abschluss wie das was hier in der Schlichtungskommission vorgelegt wurde. Genauer genommen ist der Schlichtungsvorschlag sogar besser, weil die Einmalzahlungen bei den allermeisten die fehlenden 4,9% in 2023 sogar überkompensieren.

Der Start der Tabellenerhöhungen ist in diesem speziellen Fall wirklich irrelevant.

Deine Ausführungn machen mir Hoffnung :-) Es verstehen zu wenige.

Knarfe1000

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« Antwort #2126 am: 15.04.2023 15:00 »
Man drehe einfach den Vorschlag um.

200€ + 5,5 ab 2023
3000€ Prämie in 2024.
Finde ich wirklich gut den Vorschlag! Dieses Jahr ist die Inflation mit Sicherheit höher als 2024, also dieses Jahr mehr Einkommensplus.

desg

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« Antwort #2127 am: 15.04.2023 15:01 »
Inflation 2022 ca 7,9% - deswegen gibt es die Inflationsausgleichsprämie - um die gestiegenen Preise 2022 abzufedern und ebendiese wird uns für 2023 als Gehaltserhöhung verkauft?
Dann bekomme ich 2023 das, was mich das Jahr 2022 mehr gekostet hat, aber wie bezahle ich die (derzeitig) ca. 7% Inflation 2023?
Achja - mit der Erhöhung 2024 ... wir laufen der momentanen Inflation 12 Monate hinterher und werden es mit dem Schlichterspruch auch weiterhin. Oder glaubt wirklich irgendjemand, daß die Preise 2024 plötzlich so stark fallen und man das 2022 ausgegebene Ersparte wieder einsparen kann?

Was hast du erwartet? Problem ist, dass die 3000 Euro ja auch bezahlt werden müssen. Und Geld fällt nicht vom Himmel. Leider.

Das Geld ist da: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-04/kommunen-ueberschuss-statistisches-bundesamt.

BAT

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« Antwort #2128 am: 15.04.2023 15:02 »


Was hast du erwartet? Problem ist, dass die 3000 Euro ja auch bezahlt werden müssen. Und Geld fällt nicht vom Himmel. Leider.

Ich würde gerne dein Auto kaufen, ist es gerade am Markt?

Knarfe1000

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« Antwort #2129 am: 15.04.2023 15:03 »
Die Schlichtungsempfehlung ist wirklich in Ordnung. Diejenigen, die sich beschweren, bringen es nicht zustande Tabellenentgelt + 200 € + 5,5% zu berechnen.

Versteh nicht was sie meinen. Das auszurechen ist nicht so schwer.

Aber seist fast komplett an der Forderung vorbei.

Forderung 10.5 ab 1.1.2023 für 12 Monate min 500€

Ergebniss 1.1.2023 bis 1.3 2024  0 % und dann immer noch eine Laufzeit von 9 Monaten bei ca 10%(im
Durchschnitt) das heißt die Ag haben es geschafft das fange oft auf 5% zu drücken. Und noch viel schlimmer ihnen ist dabei egal wie es Menschen in vorallem unteren Lohngruppen geht aktuell.

Und ja das wirkt sich auf die Rente aus hier für leicht nur 2€ aber in der nächsten Verhandlung dann vielleicht 3€ und immer so weiter…..

Dann sei doch so fair und rechne das Ergebnis auf die komplette Laufzeit um. Dann kommst du selbst bei höheren Entgeltgruppen auf über 5% pro Jahr. Wer tatsächlich geglaubt hat, dass es 10,5 % pro Jahr gibt, kann sich aus dem Bällebad abholen lassen.

Ich habe gehofft das wir dieses Jahr auf mind. 8% kommen und in der nächsten Verhandlung auf 35h runter gehen. Man wird ja wohl noch träumen dürfen…
35 Stunden wo schon jetzt überall Personal fehlt - wie soll das gehen? Bei gleichzeitig schlechter Nachwuchslage.