Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 566312 times)

clipse

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3465 am: 19.04.2023 13:56 »

In Tarifverhandlungen wird über den Tarifvertrag verhandelt, der die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Arbeitnehmer regelt. Der Tarifvertrag ist ein autonomes Rechtsinstitut, das von den Tarifparteien frei ausgehandelt wird. Das bedeutet, dass die Tarifparteien nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden sind, sondern ihre eigenen Interessen vertreten können. Das die Inflationsausgleichsprämie eine gesetzliche Grundlage hat, ist daher irrelevant, da in Tarifverhandlungen nicht über Gesetze verhandelt wird.

Nein, Unfug. Wie bereits schon zigmal hier geschrieben, ist die Prämie vom Gesetzgeber on top - außerhalb tariflicher Schuldverhältnisse und - verhandlungen - vorgehen gewesen.

Was ist daran denn bitte Unfug? Wie ich bereits geschrieben habe, ist die IAP kein Teil des Tarifvertrages und kann folglich kein Gegenstand der Tarifverhandlungen sein.

Philipp

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3466 am: 19.04.2023 13:56 »
Wie gesagt: Den Sondereffekt der aktuellen Inflation haben wir bereits mit der IFP 3.000,- Euro abgevespert.

???

Die Preise waren im März 2023 gut 16% höher als 2020 und steigen auf absehbare Sicht weiter.

Wie soll das bitteschön mit EINMALIG 3.000 Euro "abgevespert" werden können?

Wenn ich die ursprüngliche Intention dahinter verstehe, sind 3000 € nur abgabenfrei. Es steht jedem Arbeitgeber frei, freiwillig mehr zu zahlen.
Wenn der Arbeitgebe 5000 € zahlt sind halt 3000€ abgabenfrei und 2000€ nicht.

Man hätte es auch anders regeln können, aber hätte damit die Inflation angeheizt:
Helikoptergeld

bernhard

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« Antwort #3467 am: 19.04.2023 13:59 »
Muss die Inflationsprämie eigentlich im nachhinein versteuert werden? Ich vermute mal nein, wollte aber mal einfach fragen um sicherzugehen.
Steuerfrei bekommt man ja auch andere Zahlungen wie Elterngeld, welches man aber rückwirkend versteuern muss.

Ich danke für die Hilfe

xirot

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« Antwort #3468 am: 19.04.2023 14:01 »
Muss die Inflationsprämie eigentlich im nachhinein versteuert werden? Ich vermute mal nein, wollte aber mal einfach fragen um sicherzugehen.
Steuerfrei bekommt man ja auch andere Zahlungen wie Elterngeld, welches man aber rückwirkend versteuern muss.

Ich danke für die Hilfe

Nein muss auch nachträglich nicht versteuert werden.

xirot

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3469 am: 19.04.2023 14:04 »
Muss die Inflationsprämie eigentlich im nachhinein versteuert werden? Ich vermute mal nein, wollte aber mal einfach fragen um sicherzugehen.
Steuerfrei bekommt man ja auch andere Zahlungen wie Elterngeld, welches man aber rückwirkend versteuern muss.

Ich danke für die Hilfe

Du versteuerst auch Elterngeld nicht nachträglich. Elterngeld unterliegt aber wie auch Krankengeld und anderes dem Progressionsvorbehalt. Erhöht also steuerlich dein Gesamteinkommen was dazu führt dass das Geld was du als "normalen" Lohn erhältst mit einer höheren Steuer entsprechend der Steuertabelle zu versteuern ist.

brian

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« Antwort #3470 am: 19.04.2023 14:10 »
Die 3000 € haben ja eine gesetzliche Grundlage, gelten mithin auch für Tarife, die 2022 bereits eine Erhöhung von mehr als 1,8 Prozent hatten.

In Tarifverhandlungen wird über den Tarifvertrag verhandelt, der die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Arbeitnehmer regelt. Der Tarifvertrag ist ein autonomes Rechtsinstitut, das von den Tarifparteien frei ausgehandelt wird. Das bedeutet, dass die Tarifparteien nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden sind, sondern ihre eigenen Interessen vertreten können. Das die Inflationsausgleichsprämie eine gesetzliche Grundlage hat, ist daher irrelevant, da in Tarifverhandlungen nicht über Gesetze verhandelt wird.

Falsch. Auch ein Tarifvertrag muss sich an gesetzliche Vorgaben wie Arbeitszeitgesetz, Urlaubsgesetz und Mindestlohn halten. So frei ist er nicht.

Knarfe1000

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« Antwort #3471 am: 19.04.2023 14:14 »
Warum dauert es eigentlich eine ganze Woche, bis die Parteien wieder verhandeln. 2 oder 3 Werktage könnte ich verstehen, um den Schlichterspruch näher zu prüfen.

xirot

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« Antwort #3472 am: 19.04.2023 14:15 »
Warum dauert es eigentlich eine ganze Woche, bis die Parteien wieder verhandeln. 2 oder 3 Werktage könnte ich verstehen, um den Schlichterspruch näher zu prüfen.

Also in meinem Dienstreiseantrag würde jetzt stehen "aus terminlich / organisatorischen Gründen" :D

icfnerd

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« Antwort #3473 am: 19.04.2023 14:17 »
Die Bahn AG will übrigens die Managergehälter um bis zu 14 % anheben...kein Wunder, dass die EVG auf Krawall gebürstet ist.


Und so ist es doch bei den Politikern auch. Mein Chef ist Staatssekretär. Ich weiß was da läuft.

Voraussetzung für eigentlich jedes höhere Amt=gehörige Portion Narzissmus und Rücksichtslosigkeit. Ellenbogengesellschaft durch und durch.

Chris81

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3474 am: 19.04.2023 14:18 »
Mühselig, diese Diskussion hier.
Ich hoffe das hat am Samstag alles ein Ende und jeder kann wieder dies tun, wofür er bezahlt wird. Nämlich dienen. (Oder arbeiten)

Schokobon

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« Antwort #3475 am: 19.04.2023 14:20 »
Soll das bedeuten du hast deine Arbeit/Dienst seit Beginn dieser Diskussion eingestellt?

Jockel76

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« Antwort #3476 am: 19.04.2023 14:21 »
Warum dauert es eigentlich eine ganze Woche, bis die Parteien wieder verhandeln. 2 oder 3 Werktage könnte ich verstehen, um den Schlichterspruch näher zu prüfen.

Ist denn auch klar, dass es Samstag oder Sonntag dann zu einem Ergebnis kommt?

Knarfe1000

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« Antwort #3477 am: 19.04.2023 14:22 »
Mühselig, diese Diskussion hier.
Ich hoffe das hat am Samstag alles ein Ende und jeder kann wieder dies tun, wofür er bezahlt wird. Nämlich dienen. (Oder arbeiten)
Wenn Verdi den Schlichterspruch ohne jede Verbesserung durchwinkt (was nicht unwahrscheinlich ist) und nicht wenigstens noch die Erhöhung ein paar Monate nach vorne verhandelt, geht es erst richtig los. Ich könnte den Frust dann durchaus verstehen.

KDC

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3478 am: 19.04.2023 14:23 »
Der Schlichtungsvorschlag ist für sich genommen wohl für jeden annehmbar.

Aber die Auswirkungen hintenraus ab 2025 sind diesbezüglich halt gravierend.
Wenn wir wüssten, dass man mit der VERDI-Führung einen guten Verhandlungsführer hätten, dann ok. Aber wenn man jetzt wieder sieht wie sie einknicken, dann kannst es vergessen.

Genau das ist das Problem.

Nochmal: Gefordert: 10,5 %, mindestens 500 Euro.
Jetzt kommt eine ungefähre Halbierung raus.

Und im Nachgang bzw. den Folgejahren dann weitere Nullrunden.

Heißt, das Brot oder die Butter kostet dann 2025 auch wieder soviel wie 2020? Klar!

Wer ab und zu mal Essen geht, weiß von was ich rede. Bei uns im Süden kosten z. B. einfache Käsespätzle mittlerweile 16-20 Euro.

Am Wochenende Mc Donalds mit 3 Personen / 2 Erw. 1 Kind = 50 Euro. Eisdiele 2 große und 1 kleines Spaghettieiss 23,50 €.  Das nenn ich mal Preise...  :-\

Und was genau hat das nun mit deinem Arbeitgeber zu tun?

Knarfe1000

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3479 am: 19.04.2023 14:23 »
Warum dauert es eigentlich eine ganze Woche, bis die Parteien wieder verhandeln. 2 oder 3 Werktage könnte ich verstehen, um den Schlichterspruch näher zu prüfen.

Ist denn auch klar, dass es Samstag oder Sonntag dann zu einem Ergebnis kommt?
Nein. Aber sehr gut möglich.