Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 566283 times)

Mellizande

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2790 am: 17.04.2023 18:17 »
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Genau so steht es auf bundesregierung.de

Nicht zu fassen, dass sowas anscheinend keine Beachtung findet.

Ist doch auch so, bei keinem wird das monatliche Gehalt durch die Prämie ersetzt, lediglich die gewünschte Erhöhung wird umgangen.

zinn123

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2791 am: 17.04.2023 18:18 »
Also wenn der Schlächterspruch angenommen wird, wandern viele Fachkräfte aus dem öffentlichen Dienst weg.
Bei der Pflege wirds wohl noch bescheidener in den nächsten Jahren aussehen.

Nein, es werden nicht viele wegwandern.

Der lohnunterschied der von verdi angeprangert wird, wird größer.
Immer das gleiche Spiel.
Fruher hieß man Verdi ötv, öfter total voll...

gerd90

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2792 am: 17.04.2023 18:19 »
Bezüglich des Themas Nullrunde bis März 2023 hier ein anderer Blickwinkel:

Hier wird ja immer wieder erwähnt, dass die EZ die Wartezeit bis zur "echten" Erhöhung der Tabellenwerte überbrücken soll. Dann könnte man sich auch mal den Spaß machen und die EZ als monatliche Nettoerhöhung werten und dass zurück auf das theoretische Brutto rechnen um sich die wirkliche Erhöhung aus Arbeitnehmersicht anzuschauen. Natürlich spart man die Steuer und SV-Beiträge.

Bei der EG9a/2 sieht es wie folgt aus. In der der 3. und 4. Spalte der 2. Zeile einfach mein Brutto und Netto eingetragen und der Rest rechnet sich durch formeln. (Alles auf 2 Nachkommastellen gerundet, deshalb die 2 Cent Differenz bei der EZ)

https://imgur.com/a/exmVYmd

Ergibt folgende Erhöhung:
Zum 01.01.2023 von 9,61%
Zum 01.07.2023 von 0,57% (Im Vergleich zum Vormonat)
Zum 01.03.2024 von 1,56% (Im Vergleich zum Vormonat)

Sieht für das Jahr 2023 recht gut aus. Für das Jahr 2024 eher mau. Die EZ kann man hier argumentativ aber nicht mehr als zusätzliche Leistung verkaufen, da sie bereits eingerechnet ist.
Gleichzeitig nochmal der Hinweis, dass bis 02/2024 keine Steuer und SV-Beiträge abgeführt werden und die Erhöhung in 2023 somit nicht rentenwirksam sind. Auch sind sie weder JSZ- noch LOB-wirksam ist.

Als Nachtrag noch der Hinweis, dass ich vom gleichbleibenden Verhältnis von Netto zu Brutto (65,72%) ausgegangen bin. Würde hier also etwas Verschiebung geben.

Mein Vorschlag wäre: Alles so lassen, aber Laufzeit auf 20 oder sogar 18 Monate drücken.

Dean

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2793 am: 17.04.2023 18:22 »
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Genau so steht es auf bundesregierung.de

Nicht zu fassen, dass sowas anscheinend keine Beachtung findet.

Es findet Beachtung. Der Arbeitgeber schuldet dir Arbeitslohn und dieser kommt zur Auszahlung. Dass dafür die Tabelle von 2022 in 2023 übertragen wird ist unerheblich. Zusätzlich bekommst du die "Inflationsausgleichsprämie" obendrauf. Daher ist es richtig umgesetzt.
Die Nullrunde im Tabellenentgelt für 2023 ist sehr ärgerlich, ändert aber an der Durchführung nichts.

dvn321

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2794 am: 17.04.2023 18:23 »
Ich weiß nicht, wie ihr das findet, aber folgender Beitrag ist sehr interessant und für Angestellte des öffentlichen Dienstes ein Schlag ins Gesicht:

https://www.klassegegenklasse.org/tvoed-schlichtung-empfiehlt-reallohnverlust-urabstimmung-fuer-den-erzwingungsstreik-noetig/

Ich zitiere nunmehr folgende Textpassage: „Lühr verrät auch, dass die ver.di-Vertreter:innen der Schlichtungskommission dem Schlichterspruch zugestimmt haben.“

So abgezockt ist verdi. Hierzu lässt sich nicht mehr sonderlich viel zu sagen, außer, dass die letzten Tage meiner Mitgliedschaft somit angezählt sind.

Mario12

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« Antwort #2795 am: 17.04.2023 18:25 »
Bezüglich des Themas Nullrunde bis März 2023 hier ein anderer Blickwinkel:

Hier wird ja immer wieder erwähnt, dass die EZ die Wartezeit bis zur "echten" Erhöhung der Tabellenwerte überbrücken soll. Dann könnte man sich auch mal den Spaß machen und die EZ als monatliche Nettoerhöhung werten und dass zurück auf das theoretische Brutto rechnen um sich die wirkliche Erhöhung aus Arbeitnehmersicht anzuschauen. Natürlich spart man die Steuer und SV-Beiträge.

Bei der EG9a/2 sieht es wie folgt aus. In der der 3. und 4. Spalte der 2. Zeile einfach mein Brutto und Netto eingetragen und der Rest rechnet sich durch formeln. (Alles auf 2 Nachkommastellen gerundet, deshalb die 2 Cent Differenz bei der EZ)

https://imgur.com/a/exmVYmd

Ergibt folgende Erhöhung:
Zum 01.01.2023 von 9,61%
Zum 01.07.2023 von 0,57% (Im Vergleich zum Vormonat)
Zum 01.03.2024 von 1,56% (Im Vergleich zum Vormonat)

Sieht für das Jahr 2023 recht gut aus. Für das Jahr 2024 eher mau. Die EZ kann man hier argumentativ aber nicht mehr als zusätzliche Leistung verkaufen, da sie bereits eingerechnet ist.
Gleichzeitig nochmal der Hinweis, dass bis 02/2024 keine Steuer und SV-Beiträge abgeführt werden und die Erhöhung in 2023 somit nicht rentenwirksam sind. Auch sind sie weder JSZ- noch LOB-wirksam ist.

Als Nachtrag noch der Hinweis, dass ich vom gleichbleibenden Verhältnis von Netto zu Brutto (65,72%) ausgegangen bin. Würde hier also etwas Verschiebung geben.

Mein Vorschlag wäre: Alles so lassen, aber Laufzeit auf 20 oder sogar 18 Monate drücken.

Nullrunde bis März 2023 wäre schön. Da bin ich dann schon ausgestiegen.

Tanathos

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« Antwort #2796 am: 17.04.2023 18:28 »
wir haben gestern und heute ein paar Dutzend Fehlermeldungen bekommen, unsere Beispielrechnung zum Schlichterspruch sei falsch - "zu hoch". Wir bitten um kritische Kontrolle.

unser Rechenweg:  +200 €, danach +5,5%, insgesamt mindestens 340 €

Durch nachrechnen der Beispiele von Verdi kann ich euren Rechenweg bestätigen.

heso

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« Antwort #2797 am: 17.04.2023 18:28 »
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Genau so steht es auf bundesregierung.de

Nicht zu fassen, dass sowas anscheinend keine Beachtung findet.

Es findet Beachtung. Der Arbeitgeber schuldet dir Arbeitslohn und dieser kommt zur Auszahlung. Dass dafür die Tabelle von 2022 in 2023 übertragen wird ist unerheblich. Zusätzlich bekommst du die "Inflationsausgleichsprämie" obendrauf. Daher ist es richtig umgesetzt.
Die Nullrunde im Tabellenentgelt für 2023 ist sehr ärgerlich, ändert aber an der Durchführung nichts.
Sowas sollte unter keinen Umständen als "positiv" Argument in Tarifverhandlungen behandelt werden. On Top, klar, gerne

PS. Beim Verdi Instagram Kanal hagelt es auch negative Stimmen. Und ganz häufig wird von Verdi relativiert, wie toll doch die Inflationsprämie ist, dass man auch dafür "kämpfen" muss.

Klingt alles sehr neutral und es wird versucht gut zu reden.

Mir schwant schlimmes.

Aleksandra

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #2798 am: 17.04.2023 18:29 »
Viel hängt bei der Bewertung davon ab ob man die Zeit bis 01.03.24 als Nullrunde betrachtet. Aus meiner Sicht eindeutig  ja
Davon hängt es in der Tat ab. Allerdings kann ich nur noch mal betonen, dass man es nicht als Nullrunde betrachten muss. Denn 2024 gibts ja "im Schnitt" 11%. Und diese Erhöhungen gelten für 24 Monate und damit eben auch für 2023.

2023 kann man eigentlich nur dann als Nullrunde betrachten, wenn man für 24 Monate 22% erwartet hat. Würde ich mir ja auch wünschen, aber es war klar, dass es das ncht geben wird.

12-13% für alle aufgeteilt auf zwei Jahre mit 6-7% rückwirkend zum 01.01.23 + 3000€ in maximal zwei Tranchen on top wäre akzeptabel gewesen.
Da hast Du die Rechnung dann aber ohne Verdi gemacht. ;)
Die zentrale Forderung Verdis war ja immer die Mindesterhöhung. Die 10,5% waren dagegen sekundär. Niemals hätte Verdi einen Vorschlag ohne Mindest- oder Sockelbetrag akzeptiert. Und das geht dann eben zu Lasten der Prozente.
Aber ja. Deinen Vorschlag hätte ich selbstredend auch lieber gesehen.

Mario12

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« Antwort #2799 am: 17.04.2023 18:29 »
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Genau so steht es auf bundesregierung.de

Nicht zu fassen, dass sowas anscheinend keine Beachtung findet.

Es findet Beachtung. Der Arbeitgeber schuldet dir Arbeitslohn und dieser kommt zur Auszahlung. Dass dafür die Tabelle von 2022 in 2023 übertragen wird ist unerheblich. Zusätzlich bekommst du die "Inflationsausgleichsprämie" obendrauf. Daher ist es richtig umgesetzt.
Die Nullrunde im Tabellenentgelt für 2023 ist sehr ärgerlich, ändert aber an der Durchführung nichts.
Sowas sollte unter keinen Umständen als "positiv" Argument in Tarifverhandlungen behandelt werden. On Top, klar, gerne

Wird es jetzt aber. Kannst du auch nicht ändern.

gerd90

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« Antwort #2800 am: 17.04.2023 18:30 »
Bezüglich des Themas Nullrunde bis März 2023 hier ein anderer Blickwinkel:

Hier wird ja immer wieder erwähnt, dass die EZ die Wartezeit bis zur "echten" Erhöhung der Tabellenwerte überbrücken soll. Dann könnte man sich auch mal den Spaß machen und die EZ als monatliche Nettoerhöhung werten und dass zurück auf das theoretische Brutto rechnen um sich die wirkliche Erhöhung aus Arbeitnehmersicht anzuschauen. Natürlich spart man die Steuer und SV-Beiträge.

Bei der EG9a/2 sieht es wie folgt aus. In der der 3. und 4. Spalte der 2. Zeile einfach mein Brutto und Netto eingetragen und der Rest rechnet sich durch formeln. (Alles auf 2 Nachkommastellen gerundet, deshalb die 2 Cent Differenz bei der EZ)

https://imgur.com/a/exmVYmd

Ergibt folgende Erhöhung:
Zum 01.01.2023 von 9,61%
Zum 01.07.2023 von 0,57% (Im Vergleich zum Vormonat)
Zum 01.03.2024 von 1,56% (Im Vergleich zum Vormonat)

Sieht für das Jahr 2023 recht gut aus. Für das Jahr 2024 eher mau. Die EZ kann man hier argumentativ aber nicht mehr als zusätzliche Leistung verkaufen, da sie bereits eingerechnet ist.
Gleichzeitig nochmal der Hinweis, dass bis 02/2024 keine Steuer und SV-Beiträge abgeführt werden und die Erhöhung in 2023 somit nicht rentenwirksam sind. Auch sind sie weder JSZ- noch LOB-wirksam ist.

Als Nachtrag noch der Hinweis, dass ich vom gleichbleibenden Verhältnis von Netto zu Brutto (65,72%) ausgegangen bin. Würde hier also etwas Verschiebung geben.

Mein Vorschlag wäre: Alles so lassen, aber Laufzeit auf 20 oder sogar 18 Monate drücken.

Nullrunde bis März 2023 wäre schön. Da bin ich dann schon ausgestiegen.

Ich hab mit keinem Satz gesagt, dass eine Nullrunde bis März 2023 schön wäre! Vielleicht richtig lesen?

heso

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« Antwort #2801 am: 17.04.2023 18:30 »
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Genau so steht es auf bundesregierung.de

Nicht zu fassen, dass sowas anscheinend keine Beachtung findet.

Es findet Beachtung. Der Arbeitgeber schuldet dir Arbeitslohn und dieser kommt zur Auszahlung. Dass dafür die Tabelle von 2022 in 2023 übertragen wird ist unerheblich. Zusätzlich bekommst du die "Inflationsausgleichsprämie" obendrauf. Daher ist es richtig umgesetzt.
Die Nullrunde im Tabellenentgelt für 2023 ist sehr ärgerlich, ändert aber an der Durchführung nichts.
Sowas sollte unter keinen Umständen als "positiv" Argument in Tarifverhandlungen behandelt werden. On Top, klar, gerne

Wird es jetzt aber. Kannst du auch nicht ändern.
Klaro, ich passe meine Leistung der Nullrunde an.  8)

schnitzelesser

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« Antwort #2802 am: 17.04.2023 18:35 »
naja "war schon immer so" ist so die schlechteste Begründung die es gibt

Die Inflation war aber auch schon fast 100, meinstens aber 50-60 Jahre nicht mehr so hoch.

Deine Denkweise / Anspruch ist einfach veraltet. Es gibt keinen Anspruch wie du ihn wohl siehst
Nun, immerhin habe ich eine Begründung. Die vermisse ich bei dir.

Begründung von mir, wofür?
Eine Begründung dafür, dass meine Denkweise veraltet sei.
« Last Edit: 17.04.2023 18:49 von schnitzelesser »

Dean

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« Antwort #2803 am: 17.04.2023 18:36 »
Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.

Genau so steht es auf bundesregierung.de

Nicht zu fassen, dass sowas anscheinend keine Beachtung findet.

Es findet Beachtung. Der Arbeitgeber schuldet dir Arbeitslohn und dieser kommt zur Auszahlung. Dass dafür die Tabelle von 2022 in 2023 übertragen wird ist unerheblich. Zusätzlich bekommst du die "Inflationsausgleichsprämie" obendrauf. Daher ist es richtig umgesetzt.
Die Nullrunde im Tabellenentgelt für 2023 ist sehr ärgerlich, ändert aber an der Durchführung nichts.
Sowas sollte unter keinen Umständen als "positiv" Argument in Tarifverhandlungen behandelt werden. On Top, klar, gerne

Wird es jetzt aber. Kannst du auch nicht ändern.
Klaro, ich passe meine Leistung der Nullrunde an.  8)

Du muss das positiver kommunizieren. Meine 100% Leistung werde ich stets aufrecht erhalten.  ;)

Mario12

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« Antwort #2804 am: 17.04.2023 18:38 »
Bezüglich des Themas Nullrunde bis März 2023 hier ein anderer Blickwinkel:

Hier wird ja immer wieder erwähnt, dass die EZ die Wartezeit bis zur "echten" Erhöhung der Tabellenwerte überbrücken soll. Dann könnte man sich auch mal den Spaß machen und die EZ als monatliche Nettoerhöhung werten und dass zurück auf das theoretische Brutto rechnen um sich die wirkliche Erhöhung aus Arbeitnehmersicht anzuschauen. Natürlich spart man die Steuer und SV-Beiträge.

Bei der EG9a/2 sieht es wie folgt aus. In der der 3. und 4. Spalte der 2. Zeile einfach mein Brutto und Netto eingetragen und der Rest rechnet sich durch formeln. (Alles auf 2 Nachkommastellen gerundet, deshalb die 2 Cent Differenz bei der EZ)

https://imgur.com/a/exmVYmd

Ergibt folgende Erhöhung:
Zum 01.01.2023 von 9,61%
Zum 01.07.2023 von 0,57% (Im Vergleich zum Vormonat)
Zum 01.03.2024 von 1,56% (Im Vergleich zum Vormonat)

Sieht für das Jahr 2023 recht gut aus. Für das Jahr 2024 eher mau. Die EZ kann man hier argumentativ aber nicht mehr als zusätzliche Leistung verkaufen, da sie bereits eingerechnet ist.
Gleichzeitig nochmal der Hinweis, dass bis 02/2024 keine Steuer und SV-Beiträge abgeführt werden und die Erhöhung in 2023 somit nicht rentenwirksam sind. Auch sind sie weder JSZ- noch LOB-wirksam ist.

Als Nachtrag noch der Hinweis, dass ich vom gleichbleibenden Verhältnis von Netto zu Brutto (65,72%) ausgegangen bin. Würde hier also etwas Verschiebung geben.

Mein Vorschlag wäre: Alles so lassen, aber Laufzeit auf 20 oder sogar 18 Monate drücken.

Nullrunde bis März 2023 wäre schön. Da bin ich dann schon ausgestiegen.

Ich hab mit keinem Satz gesagt, dass eine Nullrunde bis März 2023 schön wäre! Vielleicht richtig lesen?

Welche Nullrunde bis März 2023 meinst du denn? Für dein Verständnis: Ich fände eine Nullrunde bis März 2023 schön… Vielleicht mal genau lesen…