Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 566459 times)

Forschung4u

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #3120 am: 18.04.2023 14:30 »
Das ist das lächerlichste...
Sich auf den Schirm zu schreiben, mit einem Mindestbetrag die unteren EG unbedingt stützen zu wollen und ach wie wichtig doch dieses eine Ziel für Verdi ist und dann die 340 Euro vereinbaren, die nur bis EG 2 Stufe 1 wirken. Ich mein, ist jetzt nicht meine Baustelle, da nicht betroffen... Aber ausgehend von der Ausgangsforderung find ich das doch eher megapeinlich

Na, ja, was denkst du, welchen Anteil einer Forderung man durchbekommt? Die Forderung war bezogen auf die Inflation einfach zu niedrig gewesen.

Alfi

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« Antwort #3121 am: 18.04.2023 14:31 »
Ja, da kommt 2024 kaum was hinzu. Aber ich bin mal danach gegangen wie hier wieder drauf reagiert wurde, als wäre ein großer Skandal und eine neuerliche Verarsche aufgedeckt worden. Was man ja schon immer gewusst habe. Die "IAZ" ist (auf Kosten der Sozialkassen) die für beide Seiten billigste Form einen Zeitraum bis zur Tabellenerhöhung zu überbrücken. Der Name ist natürlich Schwachsinn, weil sie die Inflation nicht ausgleicht.

So gibts halt grob gesagt sofort +11% ab 01.01.2023 netto. Ansonsten wärs mit Sicherheit wieder ~5% in 2023 und ~6% in 2023

Die Tabellenerhöhung 2024 müsste dann höher liegen ja. Aber grundsätzlich zuerst für 2023 die "IAZ" zu wählen ist nicht der Riesenskandal, zu dem es aufgebauscht wird.

Das wäre mir persönlich sogar lieber, auch wenn ich erstmal ein kleines minus hätte, hätte ich ab nächstes Jahr ein kleines Plus und auf Dauer bis zur Rente macht dieses Plus von 60 € Brutto doch mehr aus.

Die 3000 € könnten die uns auch so geben auf einen Schlag, für den Verlust in 2022. Aber da ja scheinbar keiner verhungert ist, wird 2022 garnicht mehr erwähnt.
Die 3000 € aufzuteilen halte ich für Augenwischerei. Sollen die doch sagen wie es ist. in 2023 eine Nullrunde dafür aber einmalzahlung in Höhe der Prämie. Ab 2024 die 200 € + die 5,5 %.

Das die VKA da jetzt in den Juni gehen möchte, alleine schon wegen dieser Frechheit sollte man einen Generalstreik anfangen.

Nein, es wäre in dem Beispiel ja (mit schlechter Prozentrechnung) in 2024 bei beiden +11% dauerhaftes Plus erreicht. In 2023 aber nur 5% statt der 11% (über die IAZ). Gibt in 2023 so in der Tat ein wenig Rentenbeiträge weniger, aber deutlich mehr netto.

Was der Schlichtungsvorschlag macht, ist im Grunde hier (wenn man rückwirkend schauen will) die Inflationsbalken 2022 und 2023 (Prognose) auszugleichen. 2024 wird dann in der Tat ein Reallohnverlust sein. Und zwar in Höhe einer noch unbekannten Inflationsrate.

Gut da bei mir nichtmal 10 % in 2024 wären, kommt halt bei 5 und dann 6 % ein 60 € plus raus. lag eher also an meiner Berechnung. Sorry.

Alfi

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« Antwort #3122 am: 18.04.2023 14:34 »
Prozentual profitieren die unteren Gruppen tatsächlich mehr.

Am Beispiel des Einkommens von:

4.000 Euro zu 2.000 Euro vor Sockelbetrag + lineare Erhöhung

Nach Erhöhung:
Aus 4.000 Euro werden 4.431 Euro.
Aus 2.000 Euro werden 2.321 Euro.

Die 4.000 Euro sind nun nicht mehr das Doppelte, sondern nur noch das 1,909 Fache.
Aber nun gut...
Es sei ihnen gegönnt.

Endlich mal jemand der es checkt, dass auch wenn die Beträge in Euro höher ausfallen (in den höheren Gruppen), die unteren Gruppen sich trotzdem annähern. Dadurch hat man irgendwann kein Bock noch Führungsaufgaben zu übernehmen für 2makfufzig mehr.

Susu

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« Antwort #3123 am: 18.04.2023 14:35 »
Das ist das lächerlichste...
Sich auf den Schirm zu schreiben, mit einem Mindestbetrag die unteren EG unbedingt stützen zu wollen und ach wie wichtig doch dieses eine Ziel für Verdi ist und dann die 340 Euro vereinbaren, die nur bis EG 2 Stufe 1 wirken. Ich mein, ist jetzt nicht meine Baustelle, da nicht betroffen... Aber ausgehend von der Ausgangsforderung find ich das doch eher megapeinlich

Na, ja, was denkst du, welchen Anteil einer Forderung man durchbekommt? Die Forderung war bezogen auf die Inflation einfach zu niedrig gewesen.
Ich hätte erwartet dass ein vereinbarter Mindestbetrag, den Verdi unbedingt wollte um den unteren EG zu helfen, zumindest iwie bis EG 5 greift. Zumindest wenn man das seitens Verdi als zentrale Forderung ausarbeitet.
Was nicht heißt dass ich das sinnvoll gefunden hätte.
Aber diese Forderung hat Verdi formuliert und daran müssen Sie sich messen lassen.

schnitzelesser

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« Antwort #3124 am: 18.04.2023 14:37 »

Was der Schlichtungsvorschlag macht, ist im Grunde hier (wenn man rückwirkend schauen will) die Inflationsbalken 2022 und 2023 (Prognose) auszugleichen. 2024 wird dann in der Tat ein Reallohnverlust sein. Und zwar in Höhe einer noch unbekannten Inflationsrate: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5851/umfrage/prognose-zur-entwicklung-der-inflationsrate-in-deutschland/#:~:text=Laut%20der%20Gemeinschaftsdiagnose%20der%20f%C3%BChrenden,durch%20staatliche%20Entlastungsma%C3%9Fnahmen%20und%20Lohnanpassungen.

Richtig. Man muss aber bis zum Oktober 2020, dem Zeitpunkt des letzten Tarifvertragsschlusses, zurückgucken, um die Inflation zu bewerten. Und da besteht Stand heute ein sofortiger Erhöhungsbedarf der aktuellen Tabellen von 12,5 % und dann ist noch nicht einmal die Inflation bis zum Jahresende 2023 berücksichtigt. Also müsste eher eine Soforterhöhung von 15 % rausspringen, um 2023 fair bewerten zu können. Dazu noch die Inflationsprämie für die erlittenen Inflationsschäden von Oktober 2020 bis Dezember 2022 und es wird ein Schuh draus. 2024 müssten dann noch einmal 6 % dazukommen.

schnitzelesser

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« Antwort #3125 am: 18.04.2023 14:42 »

So ab etwa 460 Euro Bruttozuwachs kommt man mit einer Erhöhung von Februar zu März 2024 heraus.

Bist du dir da sicher?

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Die Tabelle enthält nicht die 220 Euro und die errecheneten Nettogehaltszuwächse sind durch die Bank falsch. Die stimmen nicht einmal mit einem KV-Zuschlag von 0 %. Sieht man ja an meinem obigen Beispiel.

Gelb markiert bekommt im März unter den Voraussetzungen der o.g. Tabelle  (LS-Klasse I, keine Kinder, keine Kirche, 15,85 % Krankenkasse) weniger als im Februar.


Ich glaube, du hast da einen Rechenfehler. Wie berechnest du das denn?
Wo sollte der Rechenfehler sein? Das sind die Bruttoerhöhungsbeträge der Tabellen. Und die gelben bekommen weniger netto ausgezahlt als vor der Erhöhung mit der Inflationsprämie.

Das verstehe ich nicht. 9b/5
im Februar 24 erhalte ich 220 €
im März 24 bekomme ich dann 265,44 € netto mehr (Brutto 445,15€)

Das sind 45,44 € mehr als im Februar und nicht weniger.  Oder wo sollen da noch Abzüge sein?

Im Februar sind es unter o.g. Voraussetzungen (mit VBL) 2823 netto, im März 2830,71. Das sind 7 Euro mehr, keine 45. Keine Ahnung, wo du deine Zahlen her hast. In meiner Tabelle kann man ggf. die obere Diagonalreihe weiß färben. Seht es mir nach, dass ich nicht jeden einzelnen Wert nachgerechnet habe. Irgendwo ist steuertariflich eine Unschärfe.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die VBL höher als die ZVK, vielleicht deswegen?
Das kann sein. Gibt ja auch mehr als eine ZVK. Aber dass nur durch eine andere ZVK anstatt VBL der Nettolohn deutlich steigt, kann ich mir nicht vorstellen. Im Osten sieht es hingegen noch einmal anders aus.

also zwischen meiner ZVK und der VBL habe ich 41 € Netto unterschied. Also bei der VBL hätte ich 41€ netto weniger.
Ja, aber doch nicht von Februar auf März? Die Differenz bezieht sich doch auf das ganze Gehalt und nicht nur auf die Erhöhung.

Umlauf

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« Antwort #3126 am: 18.04.2023 14:42 »
Das ist das lächerlichste...
Sich auf den Schirm zu schreiben, mit einem Mindestbetrag die unteren EG unbedingt stützen zu wollen und ach wie wichtig doch dieses eine Ziel für Verdi ist und dann die 340 Euro vereinbaren, die nur bis EG 2 Stufe 1 wirken. Ich mein, ist jetzt nicht meine Baustelle, da nicht betroffen... Aber ausgehend von der Ausgangsforderung find ich das doch eher megapeinlich

Na, ja, was denkst du, welchen Anteil einer Forderung man durchbekommt? Die Forderung war bezogen auf die Inflation einfach zu niedrig gewesen.
Ich hätte erwartet dass ein vereinbarter Mindestbetrag, den Verdi unbedingt wollte um den unteren EG zu helfen, zumindest iwie bis EG 5 greift. Zumindest wenn man das seitens Verdi als zentrale Forderung ausarbeitet.
Was nicht heißt dass ich das sinnvoll gefunden hätte.
Aber diese Forderung hat Verdi formuliert und daran müssen Sie sich messen lassen.

Nicht den Sockelbetrag von 200 € vergessen. Der sorgt für die höheren Prozentwerte in der Tabelle unten.
Unten gibt es prozentual 2 Ziffern vor dem Komma, oben nur eine Ziffer.

Bastel

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« Antwort #3127 am: 18.04.2023 14:43 »
Prozentual profitieren die unteren Gruppen tatsächlich mehr.

Am Beispiel des Einkommens von:

4.000 Euro zu 2.000 Euro vor Sockelbetrag + lineare Erhöhung

Nach Erhöhung:
Aus 4.000 Euro werden 4.431 Euro.
Aus 2.000 Euro werden 2.321 Euro.

Der ursprüngliche Abstand ist nun nicht mehr doppelt, sondern nur noch das 1,909 Fache.
Aber nun gut...
Es sei ihnen gegönnt.

Nein. Das entwertet meine Ausbildung.

Stempelroboter

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« Antwort #3128 am: 18.04.2023 14:44 »
Alles schön und gut und es wird nunmal in etwa so kommen wie es der Schlichterspruch vorsieht. Ob es einem gefällt oder nicht. Minimale Veränderungen sind sicherlich noch möglich.

Was mich tatsächlich stört ist dieses peinliche Aufgeteile der Inflationsprämie in 2023. Wenn es doch eh das selbe Haushaltsjahr betrifft (hier: 2023), dann brauche ich keinen Papa-Ersatz, der mir die Prämie in Häppchen auszahlt (um mir eine monatliche Erhöhung für 2023 vorzugaukeln).
Dann gebt uns doch bitte dieses Geld auf einen Schlag. Hiermit könnten Familien zumindest noch schnell einen Sommerurlaub planen oder auf andere Weise konsumieren, die anderen können das Geld zumindest ganz gut anlegen (3 % und mehr aktuell aufs Tagesgeld, andernfalls ETFs, Aktien, Sonstiges).

Es ist auch psychologisch/strategisch sinnlos. Würde man mal 3000 für alle raushauen, würde das ja in der Außenwirkung eine ganz andere Wirkung erzielen als diese Minisummen jeden Monat (die man kaum wahrnimmt). ::)

AdenosinTP

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« Antwort #3129 am: 18.04.2023 14:45 »
Was der Schlichtungsspruch verursacht - rein Intellektuell - ist einen Anker zu setzen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ankereffekt

Nach "Behavior analysis" ist es jetzt deutlich schwerer sich überhaupt ein höheren Wert vorzustellen/zu wünschen/anzustreben, unterbewusst natürlich nur - aber das Unterbewusstsein ist erwiesenermaßen sehr viel häufiger aktiv als wir das glauben mögen...

Allein unter dem Aspekt muss die Forderung der Gewerkschaft immer sehr hoch sein.. am besten Absurd hoch ;)
Die Arbeitgeberseite macht es ja auch mit "keinen Angeboten" etc. sodass man über die Brotkrummen schon glücklich ist.

Alfi

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« Antwort #3130 am: 18.04.2023 14:52 »

So ab etwa 460 Euro Bruttozuwachs kommt man mit einer Erhöhung von Februar zu März 2024 heraus.

Bist du dir da sicher?

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Die Tabelle enthält nicht die 220 Euro und die errecheneten Nettogehaltszuwächse sind durch die Bank falsch. Die stimmen nicht einmal mit einem KV-Zuschlag von 0 %. Sieht man ja an meinem obigen Beispiel.

Gelb markiert bekommt im März unter den Voraussetzungen der o.g. Tabelle  (LS-Klasse I, keine Kinder, keine Kirche, 15,85 % Krankenkasse) weniger als im Februar.


Ich glaube, du hast da einen Rechenfehler. Wie berechnest du das denn?
Wo sollte der Rechenfehler sein? Das sind die Bruttoerhöhungsbeträge der Tabellen. Und die gelben bekommen weniger netto ausgezahlt als vor der Erhöhung mit der Inflationsprämie.

Das verstehe ich nicht. 9b/5
im Februar 24 erhalte ich 220 €
im März 24 bekomme ich dann 265,44 € netto mehr (Brutto 445,15€)

Das sind 45,44 € mehr als im Februar und nicht weniger.  Oder wo sollen da noch Abzüge sein?

Im Februar sind es unter o.g. Voraussetzungen (mit VBL) 2823 netto, im März 2830,71. Das sind 7 Euro mehr, keine 45. Keine Ahnung, wo du deine Zahlen her hast. In meiner Tabelle kann man ggf. die obere Diagonalreihe weiß färben. Seht es mir nach, dass ich nicht jeden einzelnen Wert nachgerechnet habe. Irgendwo ist steuertariflich eine Unschärfe.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die VBL höher als die ZVK, vielleicht deswegen?
Das kann sein. Gibt ja auch mehr als eine ZVK. Aber dass nur durch eine andere ZVK anstatt VBL der Nettolohn deutlich steigt, kann ich mir nicht vorstellen. Im Osten sieht es hingegen noch einmal anders aus.

also zwischen meiner ZVK und der VBL habe ich 41 € Netto unterschied. Also bei der VBL hätte ich 41€ netto weniger.
Ja, aber doch nicht von Februar auf März? Die Differenz bezieht sich doch auf das ganze Gehalt und nicht nur auf die Erhöhung.

ich würde im März 2024 ca. 47 € netto mehr haben als im Februar 2024.

hätte ich VBL statt ZVK, dann hätte trotzdem im März 2024 48,25 € mehr, aber insgesamt halt weniger.

schnitzelesser

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« Antwort #3131 am: 18.04.2023 15:02 »

So ab etwa 460 Euro Bruttozuwachs kommt man mit einer Erhöhung von Februar zu März 2024 heraus.

Bist du dir da sicher?

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Die Tabelle enthält nicht die 220 Euro und die errecheneten Nettogehaltszuwächse sind durch die Bank falsch. Die stimmen nicht einmal mit einem KV-Zuschlag von 0 %. Sieht man ja an meinem obigen Beispiel.

Gelb markiert bekommt im März unter den Voraussetzungen der o.g. Tabelle  (LS-Klasse I, keine Kinder, keine Kirche, 15,85 % Krankenkasse) weniger als im Februar.


Ich glaube, du hast da einen Rechenfehler. Wie berechnest du das denn?
Wo sollte der Rechenfehler sein? Das sind die Bruttoerhöhungsbeträge der Tabellen. Und die gelben bekommen weniger netto ausgezahlt als vor der Erhöhung mit der Inflationsprämie.

Das verstehe ich nicht. 9b/5
im Februar 24 erhalte ich 220 €
im März 24 bekomme ich dann 265,44 € netto mehr (Brutto 445,15€)

Das sind 45,44 € mehr als im Februar und nicht weniger.  Oder wo sollen da noch Abzüge sein?

Im Februar sind es unter o.g. Voraussetzungen (mit VBL) 2823 netto, im März 2830,71. Das sind 7 Euro mehr, keine 45. Keine Ahnung, wo du deine Zahlen her hast. In meiner Tabelle kann man ggf. die obere Diagonalreihe weiß färben. Seht es mir nach, dass ich nicht jeden einzelnen Wert nachgerechnet habe. Irgendwo ist steuertariflich eine Unschärfe.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die VBL höher als die ZVK, vielleicht deswegen?
Das kann sein. Gibt ja auch mehr als eine ZVK. Aber dass nur durch eine andere ZVK anstatt VBL der Nettolohn deutlich steigt, kann ich mir nicht vorstellen. Im Osten sieht es hingegen noch einmal anders aus.

also zwischen meiner ZVK und der VBL habe ich 41 € Netto unterschied. Also bei der VBL hätte ich 41€ netto weniger.
Ja, aber doch nicht von Februar auf März? Die Differenz bezieht sich doch auf das ganze Gehalt und nicht nur auf die Erhöhung.

ich würde im März 2024 ca. 47 € netto mehr haben als im Februar 2024.

hätte ich VBL statt ZVK, dann hätte trotzdem im März 2024 48,25 € mehr, aber insgesamt halt weniger.
Ja, dann bist du aber im weißen Bereich der Abbildung. Das sind ja die, die mehr bekommen. Alles auf LSt.-Klasse I bezogen.

Alfi

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« Antwort #3132 am: 18.04.2023 15:07 »

So ab etwa 460 Euro Bruttozuwachs kommt man mit einer Erhöhung von Februar zu März 2024 heraus.

Bist du dir da sicher?

https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2023/a/c/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Die Tabelle enthält nicht die 220 Euro und die errecheneten Nettogehaltszuwächse sind durch die Bank falsch. Die stimmen nicht einmal mit einem KV-Zuschlag von 0 %. Sieht man ja an meinem obigen Beispiel.

Gelb markiert bekommt im März unter den Voraussetzungen der o.g. Tabelle  (LS-Klasse I, keine Kinder, keine Kirche, 15,85 % Krankenkasse) weniger als im Februar.


Ich glaube, du hast da einen Rechenfehler. Wie berechnest du das denn?
Wo sollte der Rechenfehler sein? Das sind die Bruttoerhöhungsbeträge der Tabellen. Und die gelben bekommen weniger netto ausgezahlt als vor der Erhöhung mit der Inflationsprämie.

Das verstehe ich nicht. 9b/5
im Februar 24 erhalte ich 220 €
im März 24 bekomme ich dann 265,44 € netto mehr (Brutto 445,15€)

Das sind 45,44 € mehr als im Februar und nicht weniger.  Oder wo sollen da noch Abzüge sein?

Im Februar sind es unter o.g. Voraussetzungen (mit VBL) 2823 netto, im März 2830,71. Das sind 7 Euro mehr, keine 45. Keine Ahnung, wo du deine Zahlen her hast. In meiner Tabelle kann man ggf. die obere Diagonalreihe weiß färben. Seht es mir nach, dass ich nicht jeden einzelnen Wert nachgerechnet habe. Irgendwo ist steuertariflich eine Unschärfe.

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist die VBL höher als die ZVK, vielleicht deswegen?
Das kann sein. Gibt ja auch mehr als eine ZVK. Aber dass nur durch eine andere ZVK anstatt VBL der Nettolohn deutlich steigt, kann ich mir nicht vorstellen. Im Osten sieht es hingegen noch einmal anders aus.

also zwischen meiner ZVK und der VBL habe ich 41 € Netto unterschied. Also bei der VBL hätte ich 41€ netto weniger.
Ja, aber doch nicht von Februar auf März? Die Differenz bezieht sich doch auf das ganze Gehalt und nicht nur auf die Erhöhung.

ich würde im März 2024 ca. 47 € netto mehr haben als im Februar 2024.

hätte ich VBL statt ZVK, dann hätte trotzdem im März 2024 48,25 € mehr, aber insgesamt halt weniger.
Ja, dann bist du aber im weißen Bereich der Abbildung. Das sind ja die, die mehr bekommen. Alles auf LSt.-Klasse I bezogen.

Das stimmt


heike2106

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« Antwort #3133 am: 18.04.2023 15:11 »

fischsuppe

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« Antwort #3134 am: 18.04.2023 15:16 »
Also ist diese Tabelle denn nun falsch oder nicht?

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Nein, die Tabelle ist auf Basis des Jahresgehalts inkl. Sonderzahlung (und dann durch 12 geteilt). Und auf dieser Basis korrekt.