Autor Thema: Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion II  (Read 565813 times)

xirot

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Antw:Tarifverhandlungen TVöD 2023 - Diskussion
« Antwort #4185 am: 22.04.2023 10:30 »
Liveticker geht los sobald die beiden Turteltäubchen die PN Funktion entdeckt haben

Hier gibts ja leider nur den Liveticker Opa versus Xirot.


Ich verspreche, dass ich aufhöre wenn Mr Burnz sein Live Ticker startet.

blanket

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« Antwort #4186 am: 22.04.2023 10:31 »
Die Qualifikationen sind unbeachtlich.
Entscheidend für die EG ist die auszuübende Tätigkeit.

Richtig, nur bekommt man manche Tätigkeiten nur wegen entsprechender Qualifikation. Es bekommt ja kein müllwerker eine Ingenieur Stelle

Stempelroboter

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« Antwort #4187 am: 22.04.2023 10:31 »
Liveticker geht los sobald die beiden Turteltäubchen die PN Funktion entdeckt haben

Hier gibts ja leider nur den Liveticker Opa versus Xirot.


Ich verspreche, dass ich aufhöre wenn Mr Burnz sein Live Ticker startet.

Naja, Pest oder Cholera...  :)

blanket

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« Antwort #4188 am: 22.04.2023 10:33 »
Falls hier jemans was von Steuern versteht:
Dieses Jahr gab es ja eine kräftige Steuersenkung (Ausgleich der kalten Progression, ich glaube durch Anhebung der Freibetrags). Für 2024 ist da nochmal eine Senkung angekündigt.
Frage: Wird sich das in der gleichen Größenordnung wie dieses Jahr ausfallen, oder ist das signifikant weniger?


Die Steuersenkung bzw. Erhöhung Grundfreibetrag gleicht ungefähr die Erhöhung der Pflegeversicherung aus. Sprich 15-25 Euro netto im Monat.

Forschung4u

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« Antwort #4189 am: 22.04.2023 10:35 »
Falls hier jemans was von Steuern versteht:
Dieses Jahr gab es ja eine kräftige Steuersenkung (Ausgleich der kalten Progression, ich glaube durch Anhebung der Freibetrags). Für 2024 ist da nochmal eine Senkung angekündigt.
Frage: Wird sich das in der gleichen Größenordnung wie dieses Jahr ausfallen, oder ist das signifikant weniger?

Meinst du nicht, dass das Kaffeesatzleserei ist? Ich hoffe natürlich, dass dem so ist damit man sich das Tarifergebnis schöner rechnen Kann. Mit Januar waren es bei mir rund 100€ mehr Netto. Das macht schon was.

Wegen Kaffeesatz (Ich bevorzuge übrigens Fischgekröse...): Ich meine, dass da schon was beschlossen ist bzw. dass das Programm zur reduzierung der kalten Progression für mehrere Jahre beschlossen wurde.

DerTechniker

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« Antwort #4190 am: 22.04.2023 10:36 »
https://www.dstgb.de/themen/tarifverhandlungen-2023/aktuelles/schlichterspruch-guter-kompromiss-zur-sicherung-der-attraktivitaet-des-oeffentlichen-dienstes/

Diese Ausführung beinhaltet mehr Details,
IFP nur Anteilig für TZ-Kräfte.

Für solche Vereinbarungen eiern die Knapp 5 Monate rum

Prüfer SH

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« Antwort #4191 am: 22.04.2023 10:39 »
Junge Junge Junge,

mal ein paar Tage abwesend gewesen und hinterher stehen hier +80 Seiten.
Und die Leute werden tatsächlich nicht müde. Alles, aber wirklich alles habe ich bis dahin schon 67 mal gelesen. Es wird immer verschiedene Meinungen geben und Vorstellungen von Geld und Wertschätzung
Und das ist auch völlig gut so.

Heute geht es um die Wurst. Mag mir kaum vorstellen, was hier nachher passiert. Hoffentlich brennt der Server nicht ab. Andere von ihren Meinungen zu überzeugen ist doch vergebene liebesmüh.

schnitzelesser

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« Antwort #4192 am: 22.04.2023 10:39 »
Falls hier jemans was von Steuern versteht:
Dieses Jahr gab es ja eine kräftige Steuersenkung (Ausgleich der kalten Progression, ich glaube durch Anhebung der Freibetrags). Für 2024 ist da nochmal eine Senkung angekündigt.
Frage: Wird sich das in der gleichen Größenordnung wie dieses Jahr ausfallen, oder ist das signifikant weniger?

Meinst du nicht, dass das Kaffeesatzleserei ist? Ich hoffe natürlich, dass dem so ist damit man sich das Tarifergebnis schöner rechnen Kann. Mit Januar waren es bei mir rund 100€ mehr Netto. Das macht schon was.
Bei mir waren es 47,74 Euro mehr. Die Krankenversicherung wollte ja auch ein paar Euro mehr.

Ich denke, die Arbeitgeber werden abbrechen.

Forschung4u

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« Antwort #4193 am: 22.04.2023 10:40 »
Falls hier jemans was von Steuern versteht:
Dieses Jahr gab es ja eine kräftige Steuersenkung (Ausgleich der kalten Progression, ich glaube durch Anhebung der Freibetrags). Für 2024 ist da nochmal eine Senkung angekündigt.
Frage: Wird sich das in der gleichen Größenordnung wie dieses Jahr ausfallen, oder ist das signifikant weniger?

Meinst du nicht, dass das Kaffeesatzleserei ist? Ich hoffe natürlich, dass dem so ist damit man sich das Tarifergebnis schöner rechnen Kann. Mit Januar waren es bei mir rund 100€ mehr Netto. Das macht schon was.

Ah, hab was konkretes gefunden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/inflationsausgleichsgesetz.html

Silentgalaxy

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« Antwort #4194 am: 22.04.2023 10:42 »


Wusstest du, dass in Deutschland gleiches Geld für gleiche Arbeit gilt? Nein? Dann hast du jetzt wieder etwas gelernt. Bitte schön. Gern geschehen. Auf Wiedersehen!
Rechtsgrundlage?

Art. 157 Abs. 1 AEUV, § 3 EntgTranspG, § 7 EntgTranspG bedingt auch § 1 AGG über § 22 AGG mit Nachweispflicht des AG

Im Übrigen wurde erst im Februar höchstrichterlich ausgehandelt, dass selbst dann gleiches Gehalt zu Zahlen ist wenn ein anderer Mitarbeiter bei gleicher Qualifikation einfach nur deswegen mehr Geld bekommt weil er mehr Verhandlungsgeschick bewiesen hat.
Die genannten Normen verbieten eine Ungleichbehandlung ausschließlich wegen des Geschlechts, ebenso das von dir gemeinte Urteil. Daraus abzuleiten, es gelte generell „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ und dies träfe bei einer Bezahlung nach Gewerkschaftszugehörigkeit zu, ist abwegig.

Du musst an deinem Textverständnis arbeiten. Aber Schlüsse aus Zusammenhänge ziehen ist nicht jedermanns Sache. https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/ Ferner weiß der AG nicht ob jemand in einer Gewerkschaft Mitglied ist oder nicht. Da in den Arbeitsverträgen des öffentlichen Dienstes die Anwendung des Tarifvertrages zugesichert wird ist auch eine Nachfrage nach Mitgliedschaften aufgrund fehlender Sachgründe unzulässig.
Dein Einwand fällt auf dich zurück, da die Pressemitteilung des BAG genau wie der Beschluss selbst lediglich und ausschließlich auf die Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts abzielt.

Woraus schließt du, dass Frauen zum aktuellen Höchstgehalt gleichziehen "dürfen" auch wenn dieses auf persönlicher Verhandlungsleistung und nicht auf Missachtung § 1 AGG basiert, Männer dann aber nicht? Warum stellst du in Abrede, dass Mann und Frau bei gleicher Qualifikation gleich bezahlt werden müssen?
Wo hätte ich dies geschrieben? Wenn du den Beschluss des BAG 8 AZR 450/21 verstanden hättest, wäre dir klar, dass das Gericht ausschließlich deshalb so entschieden hat, weil der Arbeitgeber die geschlechtsbedingte Ungleichbehandlung nicht widerlegen konnte.
Der von dir behauptete Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ wird in vielfacher Weise durch die gerichtlich bestätigte Praxis ungleicher Bezahlung aus anderen Gründen widerlegt. Als Beispiel mag dir dienen, dass in Jobcentern zwei Tarifverträge und zwei Beamtengesetze zur Anwendung kommen, sodass es innerhalb eines einzigen Büros bei identischen Tätigkeiten zu vier unterschiedlichen Bezahlungen kommen kann. Das wäre kaum seit 18 Jahren möglich, gäbe es einen wie den von dir erfundenen Grundsatz.

Leg dich wieder hin Opa.

xirot

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« Antwort #4195 am: 22.04.2023 10:42 »
Falls hier jemans was von Steuern versteht:
Dieses Jahr gab es ja eine kräftige Steuersenkung (Ausgleich der kalten Progression, ich glaube durch Anhebung der Freibetrags). Für 2024 ist da nochmal eine Senkung angekündigt.
Frage: Wird sich das in der gleichen Größenordnung wie dieses Jahr ausfallen, oder ist das signifikant weniger?

Meinst du nicht, dass das Kaffeesatzleserei ist? Ich hoffe natürlich, dass dem so ist damit man sich das Tarifergebnis schöner rechnen Kann. Mit Januar waren es bei mir rund 100€ mehr Netto. Das macht schon was.

Wegen Kaffeesatz (Ich bevorzuge übrigens Fischgekröse...): Ich meine, dass da schon was beschlossen ist bzw. dass das Programm zur reduzierung der kalten Progression für mehrere Jahre beschlossen wurde.

Aha aha, dass stimmt mich positiv :D

Johannes1893

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« Antwort #4196 am: 22.04.2023 10:43 »
https://www.dstgb.de/themen/tarifverhandlungen-2023/aktuelles/schlichterspruch-guter-kompromiss-zur-sicherung-der-attraktivitaet-des-oeffentlichen-dienstes/

Diese Ausführung beinhaltet mehr Details,
IFP nur Anteilig für TZ-Kräfte.

Ich hab noch nie verstanden warum das anders sein sollte. Vermutlich speist sich das aus dem Glauben das es wirklich irgendwas mit einer Prämie wegen Inflation zu tun hat und diese ja für alle gleich hoch sei. Spannend.

schnitzelesser

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« Antwort #4197 am: 22.04.2023 10:43 »
Falls hier jemans was von Steuern versteht:
Dieses Jahr gab es ja eine kräftige Steuersenkung (Ausgleich der kalten Progression, ich glaube durch Anhebung der Freibetrags). Für 2024 ist da nochmal eine Senkung angekündigt.
Frage: Wird sich das in der gleichen Größenordnung wie dieses Jahr ausfallen, oder ist das signifikant weniger?

Meinst du nicht, dass das Kaffeesatzleserei ist? Ich hoffe natürlich, dass dem so ist damit man sich das Tarifergebnis schöner rechnen Kann. Mit Januar waren es bei mir rund 100€ mehr Netto. Das macht schon was.

Ah, hab was konkretes gefunden:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/inflationsausgleichsgesetz.html

Das verstehe ich nicht ganz:

Zitat
Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wird der Freibetrag von bisher 16.956 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher 33.912 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben.
Beträgt der Freibetrag nicht etwa 70-80 Tsd. Euro?

MrBurnz

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« Antwort #4198 am: 22.04.2023 10:44 »
Habe sogar einen liveticker gefunden!

Zitat

10:30 Uhr

Aller guten Dinge sind vier. Und monatlich grüßt das Murmeltier. Wenn die Potsdame viermal klingelt ; suchen Sie sich die Floskel aus mit der wir Sie zum sage und schreibe vierten Mal in diesem Jahr aus Potsdam begrüßen dürfen.

Nach den Verhandlungsrunden im Januar, Februar und März steht nun die (hoffentlich) finale Schlichtungsrunde an.

Mit dem in der letzten Woche vorformulierten Schlichterspruch zeigten sich beide Seiten den ersten Statements zufolge nicht unzufrieden.

Es soll im Jahr 2023 eine in monatlichen Tranchen ausgezahlte steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von insgesamt 3000 € geben, ab März 2024 dann 200 € Sockelbetrag + 5,5% mehr Lohn, mindestens aber 340 €. Die Laufzeit ist Januar 2023 bis Dezember 2024.

Zwar betonte ver.di im Vorfeld, sich auch heute weiterhin kämpferisch, unbequem und fordernd zu geben , der vor wenigen Minuten in den Liefereingang des Hotels abgebogene Kühlwagen mit massivem Grillfleischgut, lässt aber eher auf eine schnelle Einigung und einen entspannten Ausklang der Verhandlungen schließen.

Allerdings, denn das hat insbesondere die letzte Verhandlungsrunde gezeigt, sollte man die Resilienz von ver.di, vertreten von Chef Frank Werneke, nicht unterschätzen. Selten scheint Herr Werneke es so ernst zu meinen mit der ultima ratio. Was Putin seine Atomwaffen ist Werneke der Generalstreik. Eigentlich nur zur Abschreckung gedacht, aber seit Jahrzenten (Kubakrise 1962; Ver.di Generalstreik 1974) das erste Mal wieder erschreckend real.
Zu überraschend war dann doch der Abbruch der dritten Verhandlungsrunde, obwohl die Arbeitgeberseite noch einen Tag länger verhandeln wollte.

Es bleibt somit auf jeden Fall spannend und von schneller Einigung bis totaler Eskalation kann alles passieren, Kühlwagen hin oder her.

Das Spannende: Ob es hier eine Einigung gibt und sich 2,2 Millionen Arbeitnehmer auf einen warmen Geldregen im Sommer freuen dürfen, oder ob Werneke, um im Bild zu bleiben (der empfindliche Leser mag uns die Geschmacklosigkeit verzeihen)  seine Truppen mobilisiert und in Deutschland die  Streikrakete zündet, erfahren wir noch heute!


Frau Welke und Herr Werneke (der augenscheinlich mit überraschend schlechter Laune angereist ist) hatten uns ein kurzes Interview zugesagt welches wir in wenigen Minuten durchführen und danach direkt hier veröffentlichen.

Bleiben Sie dran.



DerTechniker

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« Antwort #4199 am: 22.04.2023 10:52 »
https://www.dstgb.de/themen/tarifverhandlungen-2023/aktuelles/schlichterspruch-guter-kompromiss-zur-sicherung-der-attraktivitaet-des-oeffentlichen-dienstes/

Zitat
Schlichterspruch guter Kompromiss zur Sicherung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes

Soll heißen:

Der ÖD ist aktuell als Arbeitgeber attraktiv.

Checkmate, alle die was anderes behaupten  8) gefundener Sarkasmus darf behalten werden

Ja das Ergebnis wird unzählige Leute in den öD katapultieren. Es werden alle ihre Jobs kündigen und die begehrten Stellen im öD besetzen wollen. Die Personaler können vor Aufregung kaum noch schlafen