Verstehe ich das Urteil richtig, dass zwar das Abstandsgebot zum hD verletzt ist, dies aber noch keine Verfassungswidrigkeit zu begründen vermag. Hier muss noch ein zweites Kriterium herangezogen werden, wie z.B. der Nominallohnindex. Laut Chatbot ist dieser z.B. in Niedresachsen von 2005 bis heute um 50-60% gestiegen die Gehälter in A13 A14 aber im gleichen eitraum nur um 38-46%. Dies würde dann doch eine verfassungswidrige Alimentation begründen können, so dass in vielen Bundesländern, wohl auch der hD mit Nachzahlungen rechnen könnte, was angesichts der Anzahl von Lehrer tec. erhebliche Kosten verursachsen würde.