Ich habe nun mehrere Versuche gemacht, zu berechnen, was an Nachzahlungsforderungen auf die Dienstherren zukommt. Wenn man die vom BVerfG gemachten Vorgaben zurückrechnet, kommt da echt ein gehöriger Batzen zusammen.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, könnte im Jahr 2020 bereits eine Unteralimentation in allen Gehaltsgruppen in NRW von ~13% vorgelegen haben (wenn man annimmt, das die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen so übernommen werden, wie sie aktuell sind).
Das könnten in der untersten Besoldungsgruppe bereits ~400€ pro Monat sein.
Das wären für ein Jahr bereits etwas weniger als 5000 €, die nachgezahlt werden müssten.
Da die Anpassungen in den Folgejahren auch eher zu gering ausgefallen sind, werden die Differenzen in jedem Folgejahr größer.
Sollte die Rechnung nur im Ansatz hinkommen, dann haben die Dienstherren echt ein gehöriges Finanzproblem.
Ich kann mir nicht vorstellen, das die Dienstherren das nachzahlen werden. Über längere Zeiträume könnten dabei Summen zustande kommen, die in die Zehntausende gehen.
Vll hab ich mich aber auch einfach verrechnet und wahrscheinlich wird man die Besoldungsstruktur stauchen, um das zu vermeiden, oder andere Tricks anwenden, um die Nachzahlung kleinzurechnen.