Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4842901 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8325 am: 15.11.2025 23:30 »
Skeptisch bin ich allerdings noch, ob auch Versorgungsempfänger endlich berücksichtigt werden
Naja da die Versorgungsansprüche grundsätzlich an der letzten Besoldungsstufe oder wie bei der Mindestalimentation an der untersten berechnet wird, hat dies auch automatisch und sofort Auswirkung auf die Versorgungsempfänger. Sobald die neuen Besoldungstabellen stehen. Was rückwirkende Ansprüche betrifft, stehen die Chancen auch sehr gut, wenn man denn Widersprochen hat oder eine Klage laufen hat.

Ja, ich habe auch mal "ans Gute" geglaubt. Leider haben Besoldungsgesetzgeber bereits mit der Entkoppelung von Versorgung und Besoldung im Zusammenhang mit den BVerfG-Vorgaben gebrochen. In Hamburg z.B. gab es eine "Angleichungszulage", die ausdrücklich nötig wurde, um den BVerfG-Vorgaben gerecht zu werden.

Nach Deiner Logik hätten die natürlich alle bekommen müssen. Versogungsempfänger bekamen sie aber - NICHT. Begründung sinngemäß: Das BVerfG habe zur Versorgung ja noch gar nicht geurteilt.

Jetzt können wir natürlich sagen, dass diese Begründugn Murks ist und das Vorgehen verfassungswidrig. Das hilft den Versorgungsempfängern aber auch nicht im Geldbeutel. Vielleicht hilft es ihren Erben eines Tages.

Der von Dir beschriebene Automatismus gilt leider nicht mehr zuverlässig.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8326 am: 16.11.2025 09:12 »
Mal was kabarettistisches zum Sonntag:
Sagt der FMinister zum Kanzler: Alles wird teurer, die Sozialleistungen, die Umweltleistungen und die Migrationsleistungen, der Krieg in der Ukraine, und jetzt wollen die Beamten auch noch mehr. Unbezahlbar, einfach unbezahlbar. Kanzler: Schade, dass wir da keine Asiaten beschäftigen können. Ich habe gehört, die arbeiten für eine Handvoll Reis und sind flexibel wie Bambusrohr im Wind und arbeiten auch mal 70 Std. in der Woche, wenn es sein muss. FMinister: Und die ganzen Auflagen aus Brüssel machen unseren Wirtschaftsstandort kaputt, die ganzen Asiaten wollen jetzt wieder zurück nach Asien, weil dort die Post abgeht. Kanzler: Dann kann uns nur noch die KI helfen, und den Strom dafür nehmen wir von der Sonne und vom Wind, die stellen keine Rechnung.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8327 am: 16.11.2025 12:35 »
Meine Hoffnung: Wir müssen uns nie wieder diese Kaspershows von Tarifverhandlungen antun. Die Wirkung kommt für Landesbeamte ohnehin erst zwei Jahre später an, und meistens läuft da bereits die nächste politische Inflationsrunde.

Magda

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8328 am: 17.11.2025 08:26 »
Mal nur ganz kurz angerissen, da es nach Mittwoch sowieso bedeutungslos wird:

In Thüringen gab es einen Gesetzesentwurf aus August 2025, welcher nun aber weder zur Beratung kam noch zur Weiterverfolgung steht (auf Grund des knappen Haushaltes). Dieser sah vor, eine Jahressonderzahlung i.H.v. 340€ einzuführen sowie +100€ A6-A8 und +50€ A9/A10.

Danach wäre man in der Regierung (erneut) der Meinung gewesen, amtsangemessen zu alimentieren.
Das Urteil von Mittwoch bezieht sich ja auf die Berliner Besoldung. In wieweit hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Verfahren anderer Bundesländer? Erwartet ihr einen definierten Kriterienkatalog, den man mit den aktuell gültigen Besoldungsgesetzen abgleichen kann?

In Bremen zieht der Besoldungsgesetzgeber seit einigen Jahren immer rückwirkend nach, sodass Beamte mit Kindern in den letzten 3 Jahren eine einmalige familienbezogene Nachzahlung in Höhe von paar Hundert Euro rückwirkend pro Jahr erhalten haben. Der Senat bezieht sich dabei in seiner Begründung zur Gesetzesänderung auf die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 (Az: 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) und dass diese Kriterien mit der Änderung erfüllt seien, sodass eine amtsangemessene Besoldung hergestellt ist.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8329 am: 17.11.2025 09:47 »
Mal nur ganz kurz angerissen, da es nach Mittwoch sowieso bedeutungslos wird:

In Thüringen gab es einen Gesetzesentwurf aus August 2025, welcher nun aber weder zur Beratung kam noch zur Weiterverfolgung steht (auf Grund des knappen Haushaltes). Dieser sah vor, eine Jahressonderzahlung i.H.v. 340€ einzuführen sowie +100€ A6-A8 und +50€ A9/A10.

Danach wäre man in der Regierung (erneut) der Meinung gewesen, amtsangemessen zu alimentieren.
Das Urteil von Mittwoch bezieht sich ja auf die Berliner Besoldung. In wieweit hat dies unmittelbar Auswirkungen auf die Verfahren anderer Bundesländer? Erwartet ihr einen definierten Kriterienkatalog, den man mit den aktuell gültigen Besoldungsgesetzen abgleichen kann?

In Bremen zieht der Besoldungsgesetzgeber seit einigen Jahren immer rückwirkend nach, sodass Beamte mit Kindern in den letzten 3 Jahren eine einmalige familienbezogene Nachzahlung in Höhe von paar Hundert Euro rückwirkend pro Jahr erhalten haben. Der Senat bezieht sich dabei in seiner Begründung zur Gesetzesänderung auf die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 (Az: 2 BvL 6/17 und 2 BvL 4/18) und dass diese Kriterien mit der Änderung erfüllt seien, sodass eine amtsangemessene Besoldung hergestellt ist.

Naja, so wie ich das verstehe, sollte das BVerfG die Kriterien und Parameter für eine amtsangemessene Alimentierung deutlich definieren und den Spielraum für die Besoldungsgesetzgeber einhegen.
Und die Entscheidung ist zwar für Berlin, wird aber ja im Kern für alle Länder gelten und da es ja auch Bremer Klagen gibt, wird sich sicherlich daran orientiert werden.

Im Endeffekt können die anderen Länder schon sehen, was auf sie zukommen wird und dementsprechend handeln.
In S-H ahnt man ja offenbar schon, dass es ungemütlich wird.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8330 am: 17.11.2025 10:52 »
Da es ja bei dem Urteil aus Berlin nicht darum gehen wird, ob der Beamte nun 2.500€ oder 2.530€ bekommt, sondern wie genau die Berechnung durchgeführt werden muss, ist diese Berechnung dann natürlich auch für die anderen Bundesländer und den Bund anzuwenden wenn das Urteil des BVerfG veröffentlicht ist.

ps. ich halte es zudem nicht für ausgeschlossen, dass am Freitag bereits Beschlüsse zu zb. SH in der Terminvorschau für nächste Woche erscheinen
« Last Edit: 17.11.2025 10:59 von HansGeorg »

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8331 am: 17.11.2025 12:15 »
Bremen und Saarland stehen noch für 2025 auf der Agenda.

LerchigeEule

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« Antwort #8332 am: 17.11.2025 20:19 »
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Der Obelix

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« Antwort #8333 am: 17.11.2025 21:16 »
es wird sich hier um einen klar rechtswidrigen versuch handeln, mit ein paar billigen kröten den Anschein einer verfassungsgemässen Alimentation zu erreichen. Damit ist dann erstmal Zeit gewonnen und man muss wieder Widerspruch erheben. lächerlich, mehr als das kann man dazu nicht mehr sagen. solch einen entwurf würde ich nicht mal nach einer Flasche Whisky raushauen.

Was ja noch viel lustiger ist: in genau zwei Tagen gibt es Neuerungen vom BVerfG….und die stecken da vorher soviel Arbeit rein in dem Wissen, dass es vermutlich neue vorgaben gibt? wie blind muss man sein.

Niedersachsen, setzen, Note 6.

Odin81

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« Antwort #8334 am: 17.11.2025 21:28 »
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html


Und mal wieder soll der große Schnitt zwischen A8 und A9 gesetzt werden…
Im Ausrückedienst der Feuerwehr lohnt es sich inzwischen fast nicht mehr, sich weiter fortzubilden. Die deutlich größere Verantwortung steht mittlerweile in keinem Verhältnis zu dem bisschen mehr Netto am Monatsende.
Und wenn ich mir jetzt auch noch vorstelle, dass mein Kind bald von der Lohnsteuerkarte verschwindet und ich nur noch die Hälfte des Familienzuschlags bekomme – im Gegensatz zu meinen A8-Kollegen, die lediglich verheiratet sind und Bestandsschutz haben 🎉🥂

Das ist alles so bitter

Reisinger850

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« Antwort #8335 am: 17.11.2025 21:32 »
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Das sind alles Peanuts. Wir reden hier über mögliche
Fehlbeträge von bis zu 10.000€ jährlich je nach Besoldungsgruppe! Es geht um
Noch nie dagewesene Dimensionen. 800€ Sonderzahlung
Oder TV-L Übertrag sind quasi da bedeutungslos.

GoodBye

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« Antwort #8336 am: 17.11.2025 21:44 »
Wahrscheinlich steht dann bei einigen unter der Abrechnung:

Hiermit erledigt sich ihr Widerspruch vom xx.xx.xxxx

Reisinger850

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« Antwort #8337 am: 17.11.2025 21:47 »
Würde mich nicht wundern, wenn die Bundesländer bei den Widerspruchsführern bald Angebote machen für einen Vergleich...
Spätestens dann, wenn sie sehen, wieviel Geld sie in die Hand nehmen müssten. Bei allem unter 5k pro Jahr wäre ich raus

clarion

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« Antwort #8338 am: 17.11.2025 22:07 »
Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

derSchorsch

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« Antwort #8339 am: 18.11.2025 00:18 »
Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

Vielleicht ein juristischer Kniff? Müssen alle, die bereits jetzt für 2025 Wiederspruch eingelegt haben, nach Einführung des Gesetzes womöglich nochmal Wiederspruch einlegen?