Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4877553 times)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8385 am: 20.11.2025 02:01 »
Danke NordWest,

ich kann leider kaum sagen, ob das so richtig ist. Ich verstehe das Thema kaum noch und werde jedes Jahr Hilfe der Gewerkschaft oder einen Rechner benotigen. Hast du in der Tabelle auf brutto und netto geachtet? Ist in Hamburg dann mit dem dritten und vierten Kind alles rechtmäßig? Ab Kind drei gibt es ja über 800 Euro brutto. Und es gab bis 2025 noch die Angleichungszulage. Irgendwie bis zu 30 Peozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts oder so.

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8386 am: 20.11.2025 07:16 »
Berlin äußert sich:
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/senatsverwaltung-fuer-finanzen-will-schnellstmoeglich-notwendige-schritte-einleiten/
"Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen respektiert diese Entscheidung und wird schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten."

Nun, Berlin muss ja was tun, das Lastenheft des BVerfG ist ja eindeutig (für Berlin).

Teuer wird es eh.

Lunze

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8387 am: 20.11.2025 07:32 »
Guten Morgen,
Wie so viele, habe ich den gestrigen Tag mit Spannung verfolgt. Was nun aus diesem Urteil für die anderen Bundesländer erwächst, wird man sehen müssen.
Was mich interessiert: Immer wieder wird etwa von Schleswig-Holstein oder auch Bremen gesprochen, weil beide Länder so eklatant unteralimentieren würden - in SH gibt es dazu ja auch Reaktionen von der Landesregierung.

 Aber was ist eigentlich mit Niedersachsen?

Schmeißt man den Besoldungsvergleich an, sieht man sofort, wie eklatant Niedersachsen seit Jahren den anderen Ländern hinterherhinkt. Ortszuschläge, Mietstufen, etc., das ist hier nicht mal diskutiert worden.  Der Finanzminister (egal welcher Partei) stellt sich seit Jahren dumm. Und ein Urteil zu Niedersachsen wurde ohne großen Kommentar von Karlsruhe wieder vom Kalender genommen…
Hat jemand eine Einschätzung zu Niedersachsen? Nach dem Urteil jetzt?
Vielen Dank für die Mühe!




« Last Edit: 20.11.2025 07:38 von Lunze »

AlxN

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8388 am: 20.11.2025 07:46 »
Im Anhang findet Ihr eine Excel-Tabelle, in der für Hamburg 2024 die Mindestbesoldung nach den neuen Maßstäben mit der A4-Besoldung (1. Stufe) verglichen wird. Es zeigt sich eine Diskrepanz von rund 2.016 Euro monatlich ohne Berücksichtigung eines Partnereinkommens und eine Restdiskrepanz von rund 811 Euro auch nach dem von angerechneten Partnereinkommens 2024.

Einzelne Werte sind geschätzt oder angenähert, Quellenangaben stehen anbei. Einige Zahlwerte sind berechnet worden, schaut Euch die Formeln gerne an. Alles natürlich ohne Gewähr. Ich würde mich über eine gemeinsame Fehlersuche freuen, also gebt mir gerne Rückmeldungen, wenn Ihr etwas für falsch haltet - oder auch wenn Ihr bei den angenäherten Werten exaktere Quellen habt.

Als Ziel möchte ich gerne eine überprüfte Version haben, die ich den Gewerkschaften zur Verfügung stellen würde. Danke schon für Euer Feedback.

Das Kindergeld beträgt aktuell 255€ je Kind, soll 2026 zudem erhöht werden.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8389 am: 20.11.2025 08:23 »
in SH gibt es dazu ja auch Reaktionen von der Landesregierung.
wo denn?

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8390 am: 20.11.2025 08:35 »
Interessant wird in SH, ob dafür das Schreiben das bis 2021 ausgegeben wurde, ausreicht. Da war dem Dienstherren ja schon bewusst, was kommen wird.

Und ob es dann reicht, einmal Widerspruch eingelegt zu haben oder doch jährlich hätte eingereicht werden müssen, um den Anspruch zu wahren?
Ich hab jedes Jahr Widerspruch eingelegt, aber ich glaube von 2023 noch nichtmal einen Bescheid erhalten..

Da mache ich mir keine großen Sorgen. Das OVG Lüneburg hat klargestellt, dass keine jährliche Geltendmachung durch die Beamten erforderlich ist, wenn die "GEgenseite" darauf hingewiesen hat, dass kein jährlicher Widerspruch erforderlich ist, s. Anlage.

Die Jahre 2008 bis 2021 sind in S.-H. damit safe. Erst ab dem Jahr 2022 war wieder eine jährliche Geltendmachung erforderlich.

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8391 am: 20.11.2025 09:05 »
Ich hab für NRW versucht überschlägig zu rechnen. Der Gesetzgeber rechnet sowieso anders als wir :-D
Intention war lediglich, zu überprüfen, ob wir in NRW bereits gegen die Stufe 1 der Prüfung verstoßen und damit keine Mindestalimentation vorliegt.
Für Fehler, die diesen Zweck zuwiderlaufen, gerne melden.

Unknown

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8392 am: 20.11.2025 09:08 »
Ich hab für NRW versucht überschlägig zu rechnen. Der Gesetzgeber rechnet sowieso anders als wir :-D
Intention war lediglich, zu überprüfen, ob wir in NRW bereits gegen die Stufe 1 der Prüfung verstoßen und damit keine Mindestalimentation vorliegt.
Für Fehler, die diesen Zweck zuwiderlaufen, gerne melden.

Ich glaube der Beitrag für die PKV für eine vierköpfige Familie liegt bei ca. 600 Euro und nicht wie angegeben bei 300 Euro. Ich meine Swen hatte immer einen Betrag im Bereich von 500 Euro angenommen für eine vierköpfige Familie.

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8393 am: 20.11.2025 09:14 »
Auch für NRW bei 70 % Beihilfe für den Beamten und je 80% für die Kinder?
Bin von meinem eigenen Beitrag ausgegangen und hab den defensiv abgerundet.

edit: würde aber den Abstand zu dem 80%-Median nur vergrößern. Mir war nur wichtig zu schauen, ob das Land sich bewegen sollte oder ob wir in NRW tatsächlich zumindest mit den Familienzuschläge vielleicht schon gut Alimentiert sind. Was dabei rumkommt wird man sowieso erst sehen, wenn die Juristen vom Ministerium uns allen zeigen wie man das Urteil wirklich zu verstehen hat :-D

Unknown

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« Antwort #8394 am: 20.11.2025 09:19 »
Die Prozentsätze der Beihilfe spielen meines Wissens nach keine Rolle. Es gibt vom PKV Verband einen pauschalen Betrag der dafür festgesetzt wird. Irgendwo im Forum gibt es von Swen eine Berechnung und da taucht der Wert auf. Ich glaube nur das der vom letzten Jahr ist.

nero

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« Antwort #8395 am: 20.11.2025 09:26 »
Das würde ja tatsächlich den Abstand noch größer machen. Dann wäre selbst A12 Stufe 1 unterhalb des 80%-Median.

Unknown

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« Antwort #8396 am: 20.11.2025 09:26 »
In dem u. a. Link auf Seite 13

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/07/Referentenentwurf-des-BMI-zu-BBVAngG-Stand-v.-16.01.2023-1.pdf

Zitat
- Kranken- und Pflegeversicherung 7.604,40 €


pro Jahr und demnach 633,70 Euro monatlich

In der Fussnote steht:
Zitat
Mitteilung des PKV-Verbands v. 14.8.2020; Stand 30.06.2021

Folglich wird der Betrag in der Zwischenzeit mit Sicherheit höher sein.

Woldemar

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« Antwort #8397 am: 20.11.2025 10:18 »
Ich hab für NRW versucht überschlägig zu rechnen. Der Gesetzgeber rechnet sowieso anders als wir :-D
Intention war lediglich, zu überprüfen, ob wir in NRW bereits gegen die Stufe 1 der Prüfung verstoßen und damit keine Mindestalimentation vorliegt.
Für Fehler, die diesen Zweck zuwiderlaufen, gerne melden.

- Steuerklasse sollte III, nicht IV sein, da es ja gerade um einen verheirateten Alleinverdiener geht.
- Kindergeld liegt bei 255€/Monat, wie @AlxN schon schrieb
- Die anzusetzende Mietenstufe wiederum sollte m.E. eher die 1 sein, weil es - soweit ich es verstanden habe - gerade nur um solche Zuschläge geht, die ALLEN Beamten zugute kommen.
Und war es nicht so, dass es in NRW ohnehin maximal nur die 6 gab?

Zauberberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8398 am: 20.11.2025 10:19 »
Bin gespannt wie alle Länder reagieren! Heftig wird die Kollision mit der Übertragung des TVL auf die Beamten. Sollte es da zu "einem abbacken" kommen?
Was passiert in Bremen mit den Heilungsversuchen wie FEZ und Weihnachtsgeld für bis zu 2 Kids?

...und hat sich hier der Meister SwenT schon geäußert ? Dessen Meinung würde mich sehr interessieren.

BeuteZoellner

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« Antwort #8399 am: 20.11.2025 10:37 »
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Fehlende Fortschritte
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1. Stauchung des Besoldungsgefüges durch Wegfall der Eingangsämter und Erfahrungsstufen

Welche Begründungen dürfen angebracht werden?
Gibt es Grenze, wo es unzulässig werden könnte?

2. Verhältnis Grundbesoldung zu Zuschlägen

Gibt es eine prozentuale (oder absolute) Grenze von Zuschlägen?