Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035599 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1920 am: 05.09.2023 10:52 »
Nun mir fehlt im Kern eine sachliche Begründung, warum unterschiedlichen Arten des Vermögenszuwächse von Bürgern mit unterschiedlichen Steuersätzen belegt wird.

Ich versuche mich mal an einer sachlichen Antwort:
Man vergisst schnell, dass man als Aktionär, Gesellschafter einer GmbH oder Kommanditist eben Mitinhaber einer Unternehmung ist. Diese Unternehmung zahlt auf ihren Gewinn ja schon vor der Ausschüttung Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und darauf auch den Soli. Damit ist der Gewinn des Teilhabers zum Teil schon versteuert.

Bis 2009 gab es das Teileinkünfteverfahren, was das auch berücksichtigt hat. Die Abgeltungssteuer hat das alles einfach nur massiv vereinfacht. Es gibt auch Menschen, die damit sogar schlechtergestellt wurden im Vergleich zum Teileinkünfteverfahren.

Ich bin auch der Meinung (müsste ich aber nochmal recherchieren), dass eine Besteuerung der Kapitaleinkünfte und vor allem Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz sogar verfassungswidrig wären. Von daher ist die Kapitalertragsteuer schon ok und vor allem (endlich) mal eine massive Vereinfachung der Bürokratie. Ich hätte keinen Bock mehr die Anlage K (wenn auch nur virtuell) auszufüllen.
Ist es nicht so, das man seine KapSt mit dem individuellen Steuersatz besteuern kann(Günstigerprüfung)?
Also zumindest dann scheint es nicht verfassungswidrig zu sein.


Ansonsten ja, keinen Bock mehr die Anlage K.
Trotzdem könnte man einfach alle Einkünfte, die am Jahresende eben das Plus darstellen in einen Pott werfen und dann einen Steuersatz x draufpacken.
Klar der Staat will mit den Steuersätzen durchaus auch etwas bewirken und lenken, müsste er dann anders machen.
Also ob VuV, Arbeitslohn, Zinserträge, Immobilienverkauf, Aktienverkauf, Erbschaft.... rein in den Jahrespott, evtl. noch auf mehrer Jahre verteilbar (so wie bei Ausgaben ja auch) und aus die Maus.
(ja ich weiß, dass ist Traumtänzer denken)

Ja, bei der Dividende wird es uU schwieriger, da dort das Unternehmen besteuert wird als nicht natürliche Person und dann nochmal der Eigentümer als natürliche Person.
Und das meist könnte schon automatisch beim FA liegen, ohne das du was ausfüllen musst.

Warnstreik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1921 am: 05.09.2023 11:13 »
Ist es nicht so, das man seine KapSt mit dem individuellen Steuersatz besteuern kann(Günstigerprüfung)?
Also zumindest dann scheint es nicht verfassungswidrig zu sein.

Kann man, aber das ist am Punkt vorbei: Die Günstigerprüfung zieht ja nur in dem Fall, dass dein persönlicher Steuersatz kleiner als die Abgeltungssteuer ist. Das ist ok so.

Worauf ich abgezielt habe ist aber folgender Fall: "Deine" (deutsche) Unternehmung macht einen Gewinn von 100€. Hierauf zahlt das Unternehmen 15€ Gewerbesteuer, 15€ Körperschaftssteuer und 1€ Soli. Somit sind vom Gewinn 31% Steuern schon gezahlt. Vom Test, in diesem Fall 69€ zahlst du dann nochmal 26,4€ Steuern und Soli. Das sind ungefähr 18€ wodurch die Gesamtsteuerbelastung auf 100€ schon 49€ beträgt. Würde man jetzt den persönlichen Steuersatz auf alle Kapitalerträge anwenden, lägen wir bei deutlich über 60% Steuerbelastung auf die Ausschüttungen.


Trotzdem könnte man einfach alle Einkünfte, die am Jahresende eben das Plus darstellen in einen Pott werfen und dann einen Steuersatz x draufpacken.
Klar der Staat will mit den Steuersätzen durchaus auch etwas bewirken und lenken, müsste er dann anders machen.

Siehe oben. Dann müsste man die Gewinne aus Unternehmungen auf Unternehmensebene komplett steuerfrei stellen und nachgelagert beim Anteilseigner besteuern. Problematisch ist es, wenn Eigentümer normalerweise in Deutschland nicht steuerpflichtig sind.


Ja, bei der Dividende wird es uU schwieriger, da dort das Unternehmen besteuert wird als nicht natürliche Person und dann nochmal der Eigentümer als natürliche Person.
Und das meist könnte schon automatisch beim FA liegen, ohne das du was ausfüllen musst.

Mist - und dann erklärst du es am Ende :-)   Aber auch die Steigerung des Unternehmenswertes passiert ja z.T. aus thesaurierten Gewinnen. Mir wäre es aber recht, wenn man zumindest Dividenden steuerlich fair betrachtet - in der Schweiz werden Dividenen z.B. garnicht besteuert.

MoinMoin

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« Antwort #1922 am: 05.09.2023 11:17 »
Werde schnell sauer wenn Salonsozialisten und "soziale" Bildungsbürger (gleicher als gleich) mal wieder Wohltaten für alle von allen verlangen.
Geht mir auch  so.
Aber im Gegensatz zu dir, werde ich ebenso sauer, wenn Menschen pauschal die Mehrheit der BGler oder Flüchtlinge als HängematteSozalSchmarotzer einordnen.
(auch hier meine ich nicht dich persönlich)
Und dann weder Lösungen, geschweige denn Nachweise für die Behauptungen einbringen.


cyrix42

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1923 am: 05.09.2023 11:20 »
Der Grund, warum Einnahmen aus Kapitalerträgen (für die meisten) geringer besteuert wird als Arbeitseinkommen, ist doch keine Systementscheidung, sondern nur die Feststellung, dass Kapital mobiler ist als Arbeit. Steinbrück (seineszeichens ein eher konservativer SPD-Finanzminister, gehöhrte er doch z.B. dem Seeheimer Kreis an) drückte es mal so aus: "Besser 25% auf X als nix". Er war es dann ja auch, der diesen Systembruch eingeführt hat, da zuvor Kapitalerträge (jedenfalls abseits der Steuerfreistellung nach gewissen Mindesthaltedauern) eben einfach als normale Einkünfte betrachtet und mit dem persönlichen Satz zu versteuern waren. Das ist jetzt ca. 10 Jahre her, und manch einer fragt sich immer noch, wo hinter der Pragmatik das sachlogische Argument steckt...

Die Mehrfachbesteuerung ist dagegen m.E. kein zielführendes Argument, jedenfalls nicht bei Kursgewinnen, denn hier steht dem gesteigerten Wert des Wertpapiers keine Steuerzahlung des Unternehmens o.Ä. entgegen. Bei Dividenden, die aus dem Unternehmensgewinn gezahlt werden, dürfte die Sachlage eine andere sein. Auch auf die Zinszahlungen bei Anleihen oder dem Sparkonto der Bank dürften vom jeweiligen Unternehmen keine Körperschaftssteuern gezahlt worden sein, da diese ja nur auf den Gewinn abzuführen sind -- und die Kosten für die Zinsen sollten hier nicht mit einfließen. Da kann aber gern jemand was dazu sagen, der sich besser mit der Körperschaftssteuer auskennt.

cyrix42

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« Antwort #1924 am: 05.09.2023 11:28 »
okay. Hast recht. Werde schnell sauer wenn Salonsozialisten und "soziale" Bildungsbürger (gleicher als gleich) mal wieder Wohltaten für alle von allen verlangen. Ich schreib mal nix vorerst.

Da du ja immer noch -- wenig erfolgreich, wie ich dir versichern kann -- versuchst, mich zu beleidigen, lasse ich den Teil mal einfach raus, und komme direkt zum Punkt: In diesem Thread habe ich konsistend geschildert, dass die Arbeitnehmer schon aus sich bzw. ihrer Tätigkeit heraus begründen müssen, wieso sie jetzt deutlich mehr Gehalt bekommen sollten. Im Gegensatz zu anderen hier geäußerten Positionen bin ich also gegen "Wohltaten für alle", jedenfalls dann, wenn dies nicht sinnvoll begründet werden kann. Insofern solltest du mir nichts unterstellen, was ich nicht geschrieben habe. (Aber vielleicht hast du es ja auch einfach nur nicht verstanden. Drum habe ich es hier noch einmal deutlicher erläutert.) Davon unabhängig ist natürlich die Sicherung des Existenzminimums, genauso wie die Bereitstellung der Infrastruktur (Straßen, ...). Beides sind staatliche Aufgaben, die mit der hier themengebenden Verhandlung zu den Löhnen nichts zu tun haben.

MoinMoin

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« Antwort #1925 am: 05.09.2023 11:30 »
Ist es nicht so, das man seine KapSt mit dem individuellen Steuersatz besteuern kann(Günstigerprüfung)?
Also zumindest dann scheint es nicht verfassungswidrig zu sein.

Kann man, aber das ist am Punkt vorbei: Die Günstigerprüfung zieht ja nur in dem Fall, dass dein persönlicher Steuersatz kleiner als die Abgeltungssteuer ist. Das ist ok so.
Dann kann man ja den Steuersatz auf 35% erhöhen 8)
Zitat
Worauf ich abgezielt habe ist aber folgender Fall: "Deine" (deutsche) Unternehmung macht einen Gewinn von 100€. Hierauf zahlt das Unternehmen 15€ Gewerbesteuer, 15€ Körperschaftssteuer und 1€ Soli. Somit sind vom Gewinn 31% Steuern schon gezahlt. Vom Test, in diesem Fall 69€ zahlst du dann nochmal 26,4€ Steuern und Soli. Das sind ungefähr 18€ wodurch die Gesamtsteuerbelastung auf 100€ schon 49€ beträgt. Würde man jetzt den persönlichen Steuersatz auf alle Kapitalerträge anwenden, lägen wir bei deutlich über 60% Steuerbelastung auf die Ausschüttungen.
Das ist mir bekannt.
Gilt aber nicht für Aktienverkäufe, worauf ich einerseits abzielte und es ist nun mal in der Tat ein Eigentumsübergang zwischen zwei unabhängigen, juristischen Personen, also so what.
(und im übrigen gehe ich bei einem solchen Konstrukt nicht mehr davon aus, dass wir einen Spitzensteuersatz von 42% benötigen....

Zitat
Trotzdem könnte man einfach alle Einkünfte, die am Jahresende eben das Plus darstellen in einen Pott werfen und dann einen Steuersatz x draufpacken.
Klar der Staat will mit den Steuersätzen durchaus auch etwas bewirken und lenken, müsste er dann anders machen.

Siehe oben. Dann müsste man die Gewinne aus Unternehmungen auf Unternehmensebene komplett steuerfrei stellen und nachgelagert beim Anteilseigner besteuern. Problematisch ist es, wenn Eigentümer normalerweise in Deutschland nicht steuerpflichtig sind.
s.o.


Zitat
Ja, bei der Dividende wird es uU schwieriger, da dort das Unternehmen besteuert wird als nicht natürliche Person und dann nochmal der Eigentümer als natürliche Person.
Und das meist könnte schon automatisch beim FA liegen, ohne das du was ausfüllen musst.

Mist - und dann erklärst du es am Ende :-)   Aber auch die Steigerung des Unternehmenswertes passiert ja z.T. aus thesaurierten Gewinnen. Mir wäre es aber recht, wenn man zumindest Dividenden steuerlich fair betrachtet - in der Schweiz werden Dividenen z.B. garnicht besteuert.
Was ein eindeutiges Zeichen von Fairness ist?  :D
Wenn ich als Angestellter eine Gewinnbeteiligung in Form eines Bonus von meiner Firma bekomme, dann erhalte ich darauf auch keine Steuerfreiheit, warum soll die Dividende (die im Kern nichts anderes ist) da anders betrachtet werden?

A6 ist das neue A10

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« Antwort #1926 am: 05.09.2023 11:38 »
Der Grund, warum Einnahmen aus Kapitalerträgen (für die meisten) geringer besteuert wird als Arbeitseinkommen, ist doch keine Systementscheidung, sondern nur die Feststellung, dass Kapital mobiler ist als Arbeit. Steinbrück (seineszeichens ein eher konservativer SPD-Finanzminister, gehöhrte er doch z.B. dem Seeheimer Kreis an) drückte es mal so aus: "Besser 25% auf X als nix". Er war es dann ja auch, der diesen Systembruch eingeführt hat, da zuvor Kapitalerträge (jedenfalls abseits der Steuerfreistellung nach gewissen Mindesthaltedauern) eben einfach als normale Einkünfte betrachtet und mit dem persönlichen Satz zu versteuern waren. Das ist jetzt ca. 10 Jahre her, und manch einer fragt sich immer noch, wo hinter der Pragmatik das sachlogische Argument steckt...

"Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix."
https://www.n-tv.de/politik/Abgeltungsteuer-auf-der-Kippe-article19773223.html

"Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück von der SPD hatte die – auf Grund des automatischen Einzugs recht unbürokratische – Pauschalsteuer mit dem Ziel durchgesetzt, Schwarzgeld aus dem Ausland nach Deutschland zurückzuholen. Legendär ist sein Satz: "Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix." Die Hoffnung erfüllte sich durchaus."

"Wer immer Deutschland regieren wird, müsste darauf achten, dass es zu keiner Doppelbesteuerung sowohl auf Unternehmens- als auch auf privater Anteilseignerseite kommt. Und auch die Sache mit der Gerechtigkeit wird kein Selbstläufer. Greift der Fiskus wieder individuell zu, muss der Kleinsparer Zinsen voll versteuern. Und die werden eines Tages wieder steigen."

Das seine Parteikollegen das doof finden. Geschenkt.

Die Mehrfachbesteuerung ist dagegen m.E. kein zielführendes Argument, jedenfalls nicht bei Kursgewinnen, denn hier steht dem gesteigerten Wert des Wertpapiers keine Steuerzahlung des Unternehmens o.Ä. entgegen. Bei Dividenden, die aus dem Unternehmensgewinn gezahlt werden, dürfte die Sachlage eine andere sein. Auch auf die Zinszahlungen bei Anleihen oder dem Sparkonto der Bank dürften vom jeweiligen Unternehmen keine Körperschaftssteuern gezahlt worden sein, da diese ja nur auf den Gewinn abzuführen sind -- und die Kosten für die Zinsen sollten hier nicht mit einfließen. Da kann aber gern jemand was dazu sagen, der sich besser mit der Körperschaftssteuer auskennt.

Nicht realisierte Kursgewinne sollten auch steuerfrei sein. Die Vorabpauschale macht das zunichte.
Bei dir im Schrank steht eine Kunstfigur. Diese steigt im Wert weil sie seltener werden da hier und da eine kaputt geht oder verloren. Würdest du jetzt dem Finanzamt auf den "Kursgewinn" der Figur steuern zahlen oder fändest du das irgendwie "ungerecht", da du sie ja nicht verkauft hast und den Kursgewinn realisiert? Quasi "Buchgewinn".

Anleihen/Zinsgewinne. Du nimmst einen Kredit auf und zahlst die Zinsen während der Laufzeit zurück und am Ende den Gesamtbetrag ohne Zinsen. Wieso solltest du hierauf (wenn du eine Firma wärst) auch noch Steuern abführen. Absurd.

cyrix42

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« Antwort #1927 am: 05.09.2023 11:50 »
"Die Hoffnung erfüllte sich durchaus."

Den Pragmatismus habe ich ja auch nicht in Abrede gestellt.

Zitat
"Wer immer Deutschland regieren wird, müsste darauf achten, dass es zu keiner Doppelbesteuerung sowohl auf Unternehmens- als auch auf privater Anteilseignerseite kommt. [...]"

Siehe unten.

Zitat
Nicht realisierte Kursgewinne sollten auch steuerfrei sein.

Da sehe ich jetzt erst einmal kein Problem in der Forderung. Es wäre dann höchstens zu klären, ob man Steuer-Vorauszahlungen, die man dann verrechnet (und ggf. auch negativ sein können, wenn der Kurswert fällt), implementiert. Dies erschiene mir dann aber doch deutlich aufwändiger, bürokratischer und schwelich umzusetzen.

Zitat
Bei dir im Schrank steht eine Kunstfigur. Diese steigt im Wert weil sie seltener werden da hier und da eine kaputt geht oder verloren. Würdest du jetzt dem Finanzamt auf den "Kursgewinn" der Figur steuern zahlen oder fändest du das irgendwie "ungerecht", da du sie ja nicht verkauft hast und den Kursgewinn realisiert? Quasi "Buchgewinn".

Nun, wenn ich die Kunstfigur für 10€ gekauft und dann später für 100€ verkauft habe, habe ich Einkünfte in Höhe von 90€ erzielt; und die müssten m.E. auch versteuert werden. Wenn mir aber jemand 1000€ für die Figur bietet, ohne, dass ein Geschäft zu Stande kommt, sehe ich jetzt nicht, dass hier tatsächlich Einkünfte erzielt worden wären, die dann auch zu versteuern wären...

Zitat
Anleihen/Zinsgewinne. Du nimmst einen Kredit auf und zahlst die Zinsen während der Laufzeit zurück und am Ende den Gesamtbetrag ohne Zinsen. Wieso solltest du hierauf (wenn du eine Firma wärst) auch noch Steuern abführen. Absurd.

Ich habe ja nicht gefordert, dass der Anleihegeber für die Zinszahlungen Steuern abzuführen hätte, sondern nur, dass der Anleihenehmer, der die Zinszahlung erhält, nicht das Argument vorbringen kann, dass diese Zinsen ja schon aus vom Anleihengeber versteuerten Gewinnen stammen. Hier liegt also keine Doppelbesteuerung vor, wenn man dann auf die Zinseinnahmen solche erhebt.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1928 am: 05.09.2023 11:52 »
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuern-und-abgaben-bundesregierung-sieht-deutschland-als-hochsteuerland/29252054.html

Selbst die BuReg sieht das so.

Ich bin nicht dafür Einnahmen auszuweiten (Belastungsgrenze), sondern Ausgaben zu kürzen. Wie und wo, darüber lässt sich trefflich streiten. Irgendein Politiker hat auch mal gesagt "wir haben kein Einnahmeproblem, wir haben ein Ausgabenproblem." - Kann ich so unterschreiben.

https://www.handelsblatt.com/politik/studie-der-oecd-steuern-und-abgaben-deutschland-ist-vize-weltmeister/28368128.html
Nun, du scheinst nicht gelesen zu haben was ich verlinkt habe.

Aber ja, wir haben ein Ausgaben Problem, bin da voll bei dir.
Aber wir haben auch en Problem mit der Verteilung der Einnahmenlast und der damit verbundenen Vermögenskonzentration.

Und meinst du, dass Lindner weil er D als Hochsteuerland wegen der „Taxing wages“-Studie ansieht, jetzt die Mehrwertsteuer von 7 auf 0 prozent senkt?

Nein, natürlich nicht, weil es in der OECD Studie null Wirkung hätte, wird dort eben nicht betrachtet.

Warum ist die USA da niedriger bei den Steuern?
Na weil sie kein staatlich verordnetes System haben.
oder Dänemark?
Weil die via höhere Mehrwertsteuer Geld eintreiben und in ihre Sozialsysteme kippen, welches dort in der Studie nicht erfasst wird und bei uns durch Sozialabgaben gelöst ist.


Und traurig, wenn selbst di BuReg es so sieht und nicht den Grundfreibetrag erhöht und den Spitzensteuersatz bei 150000 ansetzt.
Wäre doch ein leichtes damit die unteren vom Höchststeuerland zu befreien.
Wenn man die KapSteuer oder Erbschaftssteuer erhöht, würde es auch in der Studien nicht erscheinen und die Maßnahmen wäre refinanziert.

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« Antwort #1929 am: 05.09.2023 11:58 »
Da sehe ich jetzt erst einmal kein Problem in der Forderung. Es wäre dann höchstens zu klären, ob man Steuer-Vorauszahlungen, die man dann verrechnet (und ggf. auch negativ sein können, wenn der Kurswert fällt), implementiert. Dies erschiene mir dann aber doch deutlich aufwändiger, bürokratischer und schwelich umzusetzen.
Aktuell ist es leider so, dass der Staat schnell und oft die Hand bei realisierten Gewinnen aufhält, sich aber bei Verlusten solch Dinge wie "Verrechnungstöpfe" mit unterschiedlichen Gattungsarten einfallen lässt um somit hier und da der Verrechnung zu entgehen.

Nun, wenn ich die Kunstfigur für 10€ gekauft und dann später für 100€ verkauft habe, habe ich Einkünfte in Höhe von 90€ erzielt; und die müssten m.E. auch versteuert werden. Wenn mir aber jemand 1000€ für die Figur bietet, ohne, dass ein Geschäft zu Stande kommt, sehe ich jetzt nicht, dass hier tatsächlich Einkünfte erzielt worden wären, die dann auch zu versteuern wären...

Richtig. Kein Gewinn, keine Steuern.

Ich habe ja nicht gefordert, dass der Anleihegeber für die Zinszahlungen Steuern abzuführen hätte, sondern nur, dass der Anleihenehmer, der die Zinszahlung erhält, nicht das Argument vorbringen kann, dass diese Zinsen ja schon aus vom Anleihengeber versteuerten Gewinnen stammen. Hier liegt also keine Doppelbesteuerung vor, wenn man dann auf die Zinseinnahmen solche erhebt.

Da Anleihenehmer mit 25% Prozent versteuern der Herausgeber der Anleihe nicht, kann hier nicht von Doppelbesteuerung gesprochen werden. Bei Dividenden eher kritisch zu Hinterfragen das System.

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« Antwort #1930 am: 05.09.2023 12:03 »
Dann kann man ja den Steuersatz auf 35% erhöhen 8)
Zitat

Womit wir wieder bei einer Einkommensbesteuerung von Dividenden (worauf mein Fokus liegt) bei deutlich über 50% liegen.

Das ist mir bekannt.
Gilt aber nicht für Aktienverkäufe, worauf ich einerseits abzielte und es ist nun mal in der Tat ein Eigentumsübergang zwischen zwei unabhängigen, juristischen Personen, also so what.
(und im übrigen gehe ich bei einem solchen Konstrukt nicht mehr davon aus, dass wir einen Spitzensteuersatz von 42% benötigen....

Trotzdem könnte man einfach alle Einkünfte, die am Jahresende eben das Plus darstellen in einen Pott werfen und dann einen Steuersatz x draufpacken.
Klar der Staat will mit den Steuersätzen durchaus auch etwas bewirken und lenken, müsste er dann anders machen.

Wenn ich als Angestellter eine Gewinnbeteiligung in Form eines Bonus von meiner Firma bekomme, dann erhalte ich darauf auch keine Steuerfreiheit, warum soll die Dividende (die im Kern nichts anderes ist) da anders betrachtet werden?

Dann lass uns das doch gedanklich trennen: Dividenden, Zinseinkünfte und Veräußerungsgewinne.

Dein Beispiel mit der "Gewinnbeteiligung" hinkt aber auch, ein Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer und wenn der Chef ihm eine Sonderzahlung zahlt, dass ist das schlicht Lohn. Und Lohn zahlt der Unternehmer schon aus dem noch unversteuertem Umsatz der Körperschaft - und damit ist der komplette Abzug eben auch auf den Spitzensteuersatz begrenzt. Die echte "Gewinnbeteilung" der Eigentümer werden indes erst nach den Unternehmenssteuern fällig.

Aber zurück zur Aufteilung:
Bei Dividenden läge recht klar eine Doppelbesteuerung vor, ich denke da sind wir uns einig. Hier ist die Gesamtsteuerbelastung auch nochmal höher als der normale Einkommenssteuersatz.
Bei Zinsen hast du völlig recht: Hier gab es vor der Abgeltungssteuer eigene Prozentsätze. Diese könnte man wieder einführen oder eben auf den persönlichen Steuersatz umstellen.
Bei Veräußerungsgewinnen bin ich auch völlig bei dir. Allerdings muss man dann auch konsequent sein und bei identischer Versteuerung auch identische Abzugsmöglichkeiten zulassen. Hier sind Aufwendungen/Verluste aus Kaptial nämlich momentan recht schlecht gestellt und können nur gegen Gewinne aus Kapital (noch nichtmal auf Dividenden) gerechnet werden. Dazu kommt auch, dass ein Teil des Unternehmenswertes eben durch die Gewinne, die im Unternehmen bleiben, schon versteuert wurden.

Ich bin mir sicher, dass man hier vieles ganz viel fairer und genauer machen KÖNNTE. Aber ob der Ertrag so hoch wäre um tatsächlich den Aufwand zu rechtfertigen? Ich bin mir da nicht sicher...

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1931 am: 05.09.2023 12:07 »
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/steuern-und-abgaben-bundesregierung-sieht-deutschland-als-hochsteuerland/29252054.html

Selbst die BuReg sieht das so.

Ich bin nicht dafür Einnahmen auszuweiten (Belastungsgrenze), sondern Ausgaben zu kürzen. Wie und wo, darüber lässt sich trefflich streiten. Irgendein Politiker hat auch mal gesagt "wir haben kein Einnahmeproblem, wir haben ein Ausgabenproblem." - Kann ich so unterschreiben.

https://www.handelsblatt.com/politik/studie-der-oecd-steuern-und-abgaben-deutschland-ist-vize-weltmeister/28368128.html
Nun, du scheinst nicht gelesen zu haben was ich verlinkt habe.

Aber ja, wir haben ein Ausgaben Problem, bin da voll bei dir.
Aber wir haben auch en Problem mit der Verteilung der Einnahmenlast und der damit verbundenen Vermögenskonzentration.

Und meinst du, dass Lindner weil er D als Hochsteuerland wegen der „Taxing wages“-Studie ansieht, jetzt die Mehrwertsteuer von 7 auf 0 prozent senkt?

Nein, natürlich nicht, weil es in der OECD Studie null Wirkung hätte, wird dort eben nicht betrachtet.

Warum ist die USA da niedriger bei den Steuern?
Na weil sie kein staatlich verordnetes System haben.
oder Dänemark?
Weil die via höhere Mehrwertsteuer Geld eintreiben und in ihre Sozialsysteme kippen, welches dort in der Studie nicht erfasst wird und bei uns durch Sozialabgaben gelöst ist.


Und traurig, wenn selbst di BuReg es so sieht und nicht den Grundfreibetrag erhöht und den Spitzensteuersatz bei 150000 ansetzt.
Wäre doch ein leichtes damit die unteren vom Höchststeuerland zu befreien.
Wenn man die KapSteuer oder Erbschaftssteuer erhöht, würde es auch in der Studien nicht erscheinen und die Maßnahmen wäre refinanziert.

Wäre Lindner nicht Teil der Regierung, ich wäre ausgerastet. Ich rechne ihm hoch an:
- Erhöhung der Sparerfreibetrages auf 1000 € anno. (gerne 5000 bitte danke)
- Erhöhung der Grundfreibeträge bei der Einkommensteuer in 2023 und 2024 (gerne schneller mehr)
- Einführung einer Kapitalstützung der GRV mit 10mrd. € für den Anfang (gerne schneller mehr und 401k nach Ami-Vorbild)

Also mal zum träumen: Kapitalertragsteuer bei 30 % ist ja kein Problem wenn der Grundfreibetrag bei 40-50k im Jahr liegt (natürlich Inlfationsangepasst). So allerdings sehe ich nur bremsen für den privaten Vermögensaufbau. #Gängelung der kleinen.

MoinMoin

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« Antwort #1932 am: 05.09.2023 12:14 »
So allerdings sehe ich nur bremsen für den privaten Vermögensaufbau. #Gängelung der kleinen.
Hä?
Günstigerprüfung und schon bleiben die kleinen quasi steuerfrei!
Nix Bremse.
Das was du Gängelung nennst ist genau das Gegenteil: Begünstigung der großen und kleinehalten der kleinen.

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1933 am: 05.09.2023 12:18 »
So allerdings sehe ich nur bremsen für den privaten Vermögensaufbau. #Gängelung der kleinen.
Hä?
Günstigerprüfung und schon bleiben die kleinen quasi steuerfrei!
Nix Bremse.
Das was du Gängelung nennst ist genau das Gegenteil: Begünstigung der großen und kleinehalten der kleinen.

Jetzt würde mich brennend interessieren ob die Günstigerprüfung grenz- oder Durchschnittssteuersatz betrachtet.

"Damit ist der Steuerpflichtige in dem Beispiel nicht zufrieden, er beantragt die „Günstigerprüfung“. Das Finanzamt addiert demzufolge Gehalt und Kapitalerträge. Auf die gesamten Einkünfte von 20.000,00 € entfallen nach Einkommensteuertarif 2.634,00 €.
Mit diesem Beispiel zeigt das BMF: Die „Günstigerprüfung“ geht zugunsten der Abgeltungssteuer aus, dadurch „spart“ der Steuerzahler 41,00 €. Hinweis: Bei der Günstigerprüfung wendet das Finanzamt das für den Steuerzahler jeweils günstigste Verfahren an. Wer die Günstigerprüfung beantragt muss demzufolge nicht damit rechnen, dass diese für ihn teuer werden könnte."

ah ok. lol natürlich läufts in die Grenze wie gedacht. Da ist der Spareffekt aber ganz schnell durch.

https://www.lohnsteuerhilfe.net/guenstigerpruefung-kapitalertragssteuern/

Als würde man vermieten.

MoinMoin

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« Antwort #1934 am: 05.09.2023 12:26 »
"Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück von der SPD hatte die – auf Grund des automatischen Einzugs recht unbürokratische – Pauschalsteuer mit dem Ziel durchgesetzt, Schwarzgeld aus dem Ausland nach Deutschland zurückzuholen. Legendär ist sein Satz: "Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix." Die Hoffnung erfüllte sich durchaus."
Ja, pragmatisch praktisch gut.
Aber noch zeitgemäß aufgrund der Möglichkeiten des Datenaustausches? Oder einfach auf 35% erhöhen, der Bürger mit niedrigeren Satz zahlt das ja eh nicht?

Ob die Hoffnung dadurch erfüllt wurde? Weiß man es?

Also da sind entsprechende Internationale Vereinbarungen bzgl. der Einsicht in die Bankgeschäfte ein größerer Erfolg.
Und das Hoeneß eingebunkert wurde, hat da einen echten Legalisierungsschub von Schwarzgeld gebracht, weil den Schwarzgeldern die Muffe ging.


Zitat
Nicht realisierte Kursgewinne sollten auch steuerfrei sein. Die Vorabpauschale macht das zunichte.
Bei dir im Schrank steht eine Kunstfigur. Diese steigt im Wert weil sie seltener werden da hier und da eine kaputt geht oder verloren. Würdest du jetzt dem Finanzamt auf den "Kursgewinn" der Figur steuern zahlen oder fändest du das irgendwie "ungerecht", da du sie ja nicht verkauft hast und den Kursgewinn realisiert? Quasi "Buchgewinn".
Richtig eben realisierte Gewinne sind zu versteuern.
Und ansonsten, kleine Widerholung:
Wenn ich als Angestellter eine Gewinnbeteiligung in Form eines Bonus von meiner Firma bekomme, dann erhalte ich darauf auch keine Steuerfreiheit, warum soll die Dividende (die im Kern nichts anderes ist) da anders betrachtet werden?