Was aber gar nicht geht und wo man vielleicht mal eine Grundsatzklage führen sollte, ist eine Zurückstufung bei Neubewertung der Tätigkeiten. Wenn dort eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommt, kann und darf es nicht sein, dass dort Stufen zurückgesetzt werden. Man übt ja die gleiche Tätigkeit aus wie vorher und hat die entsprechende Erfahrung gesammelt. Das geht gar nicht!
Das gibt es auch eigentlich gar nicht.
Mir ist nicht bekannt, dass es im echtem Leben Fälle gibt, bei denen
ohne Tätigkeitsänderung eine Höhergruppierung erfolgt.
Ein Neubewertung ist entweder die Korrektur eines Eingruppierungsirrtums, dann wird man nicht zurückgestuft.
Oder aber es fand eine Tätigkeitsänderung statt (evtl. fließend ohne das man es offiziell gemerkt hat) und dann ist es eine klassische HG.
(Tätigkeiten und Stellen nicht vermischen)