Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035454 times)

Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #600 am: 25.07.2023 12:49 »
Du willst mich nicht verstehen... ich sagte man muss dann die Zahlen vergleichen. Die zum 01.03.2023 bei beiden Tarifverträgen in einer Lohngruppe der selben Stufe gegenüberstehen. Dann hat man ein Abbild wie beide TVs zu einander stehen. Die zukünftig gezahlte Summe im TVöD kann wohlweislich als Mittel zur Verhandlung im Oktober dienen. Wäre meines Erachtens fahrlässig, wenn nicht. Auch bei Tarifverhandlungen sollte über den Tellerrand geschaut werden.

Den Artikel zum Thema Rechnungshof und Zulagen nach 16.5 finde ich leider gerade nicht, sonst hätte ich diesen selbstverständlich schon gepostet. Hat ja dann gerade zuvor Aktienprimus. Danke hierfür!

Die Thematik 16.5 an sich ist allen bekannt und immer wieder diskutiert, aber ohne Ergebnis. Da bringt es derzeit nichts, noch weiter nachzuhaken. Leider!

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #601 am: 25.07.2023 13:06 »
Der § 16.5 ist in BW ein Thema für sich und in der Tat in der Praxis leider schwierig einzusetzen. Dazu zur allgemeinen Info ein Auszug aus der ganz offiziell zugänglichen Drucksache 17/831 vom 15.09.21 des Landtags (Mitteilung der Landesregierung):

Die Zustimmungsvorbehalte des Ministeriums für Finanzen zu § 16 Absatz 5 TV-L sind in jedem Einzelfall zwingend zu beachten. Dies vor dem Hintergrund, dass das Ministerium für Finanzen lediglich bei Neueinstellungen allgemein zugestimmt hat, dass die personalverwaltenden Stellen bis zur Höhe der Endstufe in eigener Zuständigkeit über die Gewährung von Zulagen entscheiden dürfen, wenn und soweit dies zur Deckung des Personalbedarfs zwingend erforderlich ist. Alle übrigen Fälle des § 16 Absatz 5 TV-L bedürfen grundsätzlich der Einwilligung des Ministeriums für Finanzen.

Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/0000/17_0831_D.pdf

So ist eine moderne Personalpolitik in Mangelbereichen wie MINT schwierig und eher sehr zäh und langwierig zu machen. Aus diesem Grund muss gerade auch die Tabelle eine deutliche Aufwertung -wie bereits benannt- erfahren. Auch um vorhandenes, erfahrenes Personal zu binden.
Also wenn ich das richtig lese, ist damit die Behauptung von Oliver1976 ein Irrtum, dass keine 16.5 genutzt werden darf!

Ganz im Gegenteil, es wird zur Personalgewinnung und Personalbindung ausdrücklich erlaubt.

Und wenn ich den Passus richtig lese, dann darf bei Neueinstellung sogar die Personalstelle in selbst über die Zulagen entscheiden, solange man damit nicht das Entgelt der Stufe 6 überschreitet.

Das ist ja großzügiger als bei uns, hier ist das FM immer mit im Boot bei den 16.5er Entscheidungen!


Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #602 am: 25.07.2023 13:17 »
@MoinMoin: Du liest was du lesen willst, die Personalabteilungen lesen den Text anders und das ist auch die Aussage des Finanzministeriums. Mehr kann ich dir halt auch nicht dazu sagen. Es wird das von Aktienprimus Hervorgehobene praktiziert, nur auf alle Fälle angewandt. Kannst ja gerne einmal dort anrufen, wenn du willst. Es bringt auch nichts das hier jetzt weiter zu diskutieren...


MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #603 am: 25.07.2023 13:31 »
Du willst mich nicht verstehen... ich sagte man muss dann die Zahlen vergleichen. Die zum 01.03.2023 bei beiden Tarifverträgen in einer Lohngruppe der selben Stufe gegenüberstehen.
Korrekt und das sind nicht die Zahlen die du gepostet hast.
Die korrekten Zahlen habe ich gepostet:
und 2023 ist es 52206 vs 52417 also quasie gleich.

Und natürlich macht es Sinn die Zahl des TVöD von 2024 als Maßstab zu nehmen wo der TV-L auch hin muss.
Hast du aber nicht formuliert! Du hast behauptet:
Zitat
EG13 ist bei uns der Einstieg im akademischen Bereich, egal ob TV-L oder TVöD. Da ist die Spanne bei Stufe 6 ähnlich. Wir können aber auch Stufe 1 nehmen, so steigen über 90% bei uns ein.

TV-L EG13-1: 52206 €
TVöD EG13-1: 58322 €

Also auch noch ordentlich der Unterschied.
Diesen Unterschied gibt es derzeitig nicht und wird es zukünftig auch nicht geben!
Darauf habe ich dich hingewiesen:
Zitat
Und das ich glaube nicht das der von dir oben genannte Unterschied ab April 2024, wo deine eine Zahl herkommt, weiterhin so ist.
Ich erwarte, dass tvl ab 2024 ebenfalls 58t haben wird.

In sofern verstehe ich dich in der Tat nicht.

um so weniger, wo du behauptest, dass 16.5 von oben verboten wurde, was nicht korrekt ist.

Das tvl und tvöd weiterhin nicht komplett auseinanderlaufen sollten, ist wohl jedem klar.

Und was mir dank der Drucksache - die Aktienprimus bereitgestellt hat, danke dafür - sonnenklar wird ist, das auch in BaWü alles möglich wäre, wenn man seinen Arsch hochkriegt und vernünftig vorbereitet die Notwendigkeit von Zulagen dokumentiert.

und was deine Personalabteilungen da lesen ist das eine. Stehen tut da das Zulagen erlaubt sind.

Wir nutzen dieses Instrument, ihr könntet es nutzen.

Frage:
Wie viele Anträge auf diese Zulage habt ihr vom FM schon ablehnen lassen?

Wie habt ihr den damit verbunden Schaden dokumentiert?
(z.B. Drittmittel sind nicht nach BaWü geflossen, sondern nach Niedersachsen, weil die Personal einstellen konnten)

Erst nachdem wir das gemacht haben kam bei uns Schwung in die Bude und wurden die Ablehnungen hinterfragt, da hast du Recht. Aber anrufen beim FM reicht halt nicht. Verwaltung wird mit Verwaltung bekämpft.

und da gebe ich dir Recht, es bringt nichts das hier zu diskutieren, wartet ihr weiter darauf, das der AG von selbst drauf kommt und beklagt das verdi sich nicht für eure Belange einsetzt.


Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #604 am: 25.07.2023 13:37 »
@MoinMoin:

Ich ergänze dir noch was, was auf uns an der Uni zutrifft. Deswegen solltest du ganze PDFs lesen:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Der Landtagsbeschluss wurde zum Anlass genommen, eine umfassende Abfrage im nachgeordneten Bereich durchzuführen. Das Ergebnis der Abfrage lässt sich wie folgt zusammenfassen: Im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums wurden in den vergangenen Jahren circa 5.500 Zulagen nach § 16 Absätze 2 und 2a TV-L und § 16 Absatz 5 TV-L, bei den Hochschulen in der Fassung des § 40 TV-L, gewährt. Von rund 5.000 Zulagen nach § 16 Absätze 2 und 2a TV-L wurden 132 als fehlerhaft identifiziert; von diesen wurden 42 bereits korrigiert, berichtigt oder widerrufen. Von rund 550 Zulagen nach § 16 Absatz 5 TV-L wurden 85 als fehlerhaft identifiziert; von diesen wurde 60 bereits korrigiert, berichtigt oder widerrufen. In diesen Meldungen sind auch bereits die durch den Rechnungshof in den letzten Jahren geprüften Einrichtungen und festgestellten Fehler enthalten. Die festgestellten Fehler sind unterschiedlicher Art und betreffen in erster Linie formelle Fehler, wie die fehlende Zustimmung oder Mängel bei der Dokumentation. Im Nachgang zu den festgestellten Mängeln bei der Anwendung der tarifrechtlichen Vorschriften hatte das Wissenschaftsministerium bereits im Jahr 2018 mit Schreiben an die Hochschulen (Sonderregelungen § 40 TV-L) und an die weiteren Einrichtungen im Geschäftsbereich auf die jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen, die Zustimmungsvorbehalte bei der Stufenzuordnung neu eingestellter Arbeitnehmer/-innen und Vorweggewährungen sowie die Dokumentationspflichten hingewiesen; den Schreiben wurden als Anlage tabellarische Übersichten über die jeweiligen Voraussetzungen beigefügt. Unabhängig vom oben bezeichneten Landtagsbeschluss nahm das Wissenschaftsministerium die Prüfung des Rechnungshofes vom Juli 2020 erneut zum Anlass, die Einrichtungen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums mit zwei Schreiben (Hochschulen und übrige Einrichtungen) nochmals umfassend auf die bei der Gewährung von Zulagen zu beachtenden Grundsätze hinzuweisen, insbesondere:

•  Zulagen nach § 16 Absatz 5 Satz 1 TV-Z (i. d. F. des § 40 Nr. 5 Ziffer 2 TV-L) dürfen – mit Ausnahme von Neueinstellungen – nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministeriums gewährt werden.
•  Das Finanzministerium muss einer Zulage nach § 16 Absatz 5 Satz 2 TV-L (in der Fassung des § 40 Nr. 5 Ziffer 2 TV-L) vorher zustimmen.

•  Die dargelegten Voraussetzungen sind so zu dokumentieren, dass der Rechnungshof oder das Wissenschaftsministerium ohne weitere Recherchen und Nachfragen überprüfen können, ob diese vorliegen.

Den beiden Schreiben wurde nochmals eine aktualisierte Übersicht über sämtliche Voraussetzungen der tariflichen Regelungen (Stufenzuordnung, Zulagen) für Beschäftigte an Hochschulen und an den übrigen Einrichtungen beigefügt, um den Einrichtungen die Überprüfung ihrer Entscheidungen zu erleichtern (Prüflisten). Das Wissenschaftsministerium wird die Einrichtungen auch darüber hinaus bei der Anwendung und Auslegung der TV-L-Regelungen zur Gewährung von Zulagen weiterhin unterstützen

Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #605 am: 25.07.2023 13:57 »

aliengunner

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #606 am: 25.07.2023 14:14 »
Möchtet ihr eventuell ein neues Thema eröffnen, um euch privat auszutauschen?

Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #607 am: 25.07.2023 14:26 »
von meiner Seite war es das eigentlich nun.

Faunus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #608 am: 25.07.2023 14:41 »
Es geht aber bei der Diskussion letztlich um den TV-L und die kommenden Verhandlungen.
In Bayern z.B. ist der TV-L §17 (2) auf Eis gelegt. In NRW auch?


Wenn die Einmalzahlung bei den Verhandlungen und 30 Monate Laufzeit rauskommt, hat der TVÖD den TV-L abgehängt.



MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #609 am: 25.07.2023 16:57 »
Und wie auch schon erwähnt, dieser Satz "Wenn ganze Abteilungen drohen zu gehen, mit der Info an den Führungskräften, und tschüss ihr wertschätzt uns nicht, weil ihr uns die Zulage nicht gebt, dann wird diese Meinung revidiert werden." funktioniert in BaWü halt nicht, da die Vorgabe von ganz oben kommt, keine Zulagen zu gewähren. Dann gehen halt alle und wenn einer nachkommt, dann schön und wenn nicht, dann halt nicht.
Also?
Wo ist da die Vorgabe von ganz oben?
Du schreibst doch selber (aber begreifst es nicht oder die Personaler begreifen es nicht):

•  Zulagen nach § 16 Absatz 5 Satz 1 TV-Z (i. d. F. des § 40 Nr. 5 Ziffer 2 TV-L) dürfen – mit Ausnahme von Neueinstellungen – nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministeriums gewährt werden.

Das bedeutet: Es dürfen Zulagen nach Satz 1 (1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.) nur bei Neueinstellungen ohne vorheriger Zustimmung vom Finanzministeriums gewährt werden!!
Ansonsten bedarf es der Zustimmung (also bei Bestandsmitarbeiter) der Zustimmung des FM.

Weder in dem einem Fall, noch in dem anderen Fall steht dort, dass keine Zulage gewährt wird, so wie du es behauptest und dich mit deinem eigenem Text widerlegt hast.

Ebenso wenn eine Zulage nach Satz 2 (also plus 20% der Stufe 2) nur nach Zustimmung des FM gewährt werden darf.


Also was hindert eure Personaler daran euere WiMis mit dem Entgelt EG13S3 einzustellen?
Doch nur die Angst oder Faulheit, diese Zulage entsprechend so zu begründen und zu dokumentieren, das diese WiMis nur bei S3 Entgelt die Stelle annehmen würden und es sonst keine anderen geeigneten Bewerber gibt.

Es ist also alleinig selbstgemachtes Leid innerhalb deiner Uni wenn deswegen keine WiMis kommen, denn ihr könntet eigenständig diese Zulage bei Einstellung gewähren!


Davon ab, um mehr zum eigentlichem Thema zurückzukommen (@aliengunner),
plädiere ich weiterhin dafür, dass diese Einschränkungen im TV aus Satz 1 gestrichen werden und/oder die monetäre Begrenzung auf mehr als 2 Stufen erweitert wird gleiches gilt für die 20%.
und die Beschränkung bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten muss weg, da scheitern die lausigen Personaler doch auch ständig das vernünftig dokumentieren zu wollen und nehmen dann lieber die drittplatzierte Graupe, weil billiger.

Dann hätten die AGs mehr Möglichkeiten dynamisch auf die Arbeitsmarkt Situation zu reagieren und zu handeln.
(Freiwillige Selbstbeschränkungen wie Oliver1976 sie hat sind das was sie sind! freiwillige Beschränkungen, weil die Not nicht groß genug ist, oder nicht so dokumentiert wird, dass die ängstlichen Personaler ihren Arsch in der Wand gedrückt bekommen.)

Unabhängig davon muss natürlich ein Abschluss her der in 2024 - so wie bisher - mehr oder weniger das Gleiche Entgelt bei öd und L erzeugt, der negative Gap oben darf gerne zu lasten des postiven Gap unten angeglichen werden  ;)


Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #611 am: 25.07.2023 20:19 »
Und wie auch schon erwähnt, dieser Satz "Wenn ganze Abteilungen drohen zu gehen, mit der Info an den Führungskräften, und tschüss ihr wertschätzt uns nicht, weil ihr uns die Zulage nicht gebt, dann wird diese Meinung revidiert werden." funktioniert in BaWü halt nicht, da die Vorgabe von ganz oben kommt, keine Zulagen zu gewähren. Dann gehen halt alle und wenn einer nachkommt, dann schön und wenn nicht, dann halt nicht.
Also?
Wo ist da die Vorgabe von ganz oben?
Du schreibst doch selber (aber begreifst es nicht oder die Personaler begreifen es nicht):

•  Zulagen nach § 16 Absatz 5 Satz 1 TV-Z (i. d. F. des § 40 Nr. 5 Ziffer 2 TV-L) dürfen – mit Ausnahme von Neueinstellungen – nur nach vorheriger Zustimmung des Finanzministeriums gewährt werden.

Das bedeutet: Es dürfen Zulagen nach Satz 1 (1Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden.) nur bei Neueinstellungen ohne vorheriger Zustimmung vom Finanzministeriums gewährt werden!!
Ansonsten bedarf es der Zustimmung (also bei Bestandsmitarbeiter) der Zustimmung des FM.

Weder in dem einem Fall, noch in dem anderen Fall steht dort, dass keine Zulage gewährt wird, so wie du es behauptest und dich mit deinem eigenem Text widerlegt hast.

Ebenso wenn eine Zulage nach Satz 2 (also plus 20% der Stufe 2) nur nach Zustimmung des FM gewährt werden darf.


Also was hindert eure Personaler daran euere WiMis mit dem Entgelt EG13S3 einzustellen?
Doch nur die Angst oder Faulheit, diese Zulage entsprechend so zu begründen und zu dokumentieren, das diese WiMis nur bei S3 Entgelt die Stelle annehmen würden und es sonst keine anderen geeigneten Bewerber gibt.

Es ist also alleinig selbstgemachtes Leid innerhalb deiner Uni wenn deswegen keine WiMis kommen, denn ihr könntet eigenständig diese Zulage bei Einstellung gewähren!


Davon ab, um mehr zum eigentlichem Thema zurückzukommen (@aliengunner),
plädiere ich weiterhin dafür, dass diese Einschränkungen im TV aus Satz 1 gestrichen werden und/oder die monetäre Begrenzung auf mehr als 2 Stufen erweitert wird gleiches gilt für die 20%.
und die Beschränkung bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten muss weg, da scheitern die lausigen Personaler doch auch ständig das vernünftig dokumentieren zu wollen und nehmen dann lieber die drittplatzierte Graupe, weil billiger.

Dann hätten die AGs mehr Möglichkeiten dynamisch auf die Arbeitsmarkt Situation zu reagieren und zu handeln.
(Freiwillige Selbstbeschränkungen wie Oliver1976 sie hat sind das was sie sind! freiwillige Beschränkungen, weil die Not nicht groß genug ist, oder nicht so dokumentiert wird, dass die ängstlichen Personaler ihren Arsch in der Wand gedrückt bekommen.)

Unabhängig davon muss natürlich ein Abschluss her der in 2024 - so wie bisher - mehr oder weniger das Gleiche Entgelt bei öd und L erzeugt, der negative Gap oben darf gerne zu lasten des postiven Gap unten angeglichen werden  ;)

Könnte, sollte, wollte... das ist ja das Problem. Es existiert die schriftliche Aussage des FM, dass man keine Zulagen gewährt. Es ist schön, dass diese gewährt werden könnten, werden sie allerdings nicht. Da kann begründet werden, was man will.

Neueinstellungen werden mit Veto des Personalrats der Uni und bei unserem gemeinsamen Betrieb zwischen Uni-Institut und Fraunhofer (daher haben wir einen Betriebsrat) ebenfalls nicht mit Zulagen bedacht, da dieses "unfair" gegenüber den langjährigen MAs wäre (Gleichstellungsgrundsatz). Da diese ja nicht mit Zulagen bedacht werden können, auch wenn man sie könnte.

Dass das alles nicht sinnvoll ist, sehe ich auch so und da widerspreche ich definitiv nicht, aber das ist nun einmal die Arbeitsgrundlage, mit der ich leider arbeiten muss, auch wenn ich es gerne anders hätte.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #612 am: 26.07.2023 07:44 »
Könnte, sollte, wollte... das ist ja das Problem. Es existiert die schriftliche Aussage des FM, dass man keine Zulagen gewährt. Es ist schön, dass diese gewährt werden könnten, werden sie allerdings nicht. Da kann begründet werden, was man will.
Da aber das FM bei euch (anders als bei uns) bei Neueinstellungen nichts zu melden hat (was du weiter oben behauptet hast) ist es dein Problem und Aufgabe dem FM den Schaden klar zumachen (und sie dafür in die Verantwortung nehmen), wenn die gute Mitarbeiter gehen, Projekte platzen, Schaden entsteht, Qualität sinkt nur weil man keine widerrufliche Zulage für diese Leistungsträger zahlen will.

Das ist harte Verwaltungsarbeit, aber darauf zu warten, dass verdie diese Hausgemachten lokalen Probleme löst ist nicht der richtige Weg.

Nach der 10. schriftlichen Ablehnung und der zweiten Million an Schaden findet auch im FM ein Umdenken statt. Mit der Haltung darauf zu warten das sie von alleine durch göttliche Eingebung darauf kommen, ist man Teil des Problems, weil man das FM nicht bösgläubig macht und wenn es kracht, dort gesagt wird: Hätten wir das gewußt, hätten wir genehmigt.

Zitat
Neueinstellungen werden mit Veto des Personalrats der Uni und bei unserem gemeinsamen Betrieb zwischen Uni-Institut und Fraunhofer (daher haben wir einen Betriebsrat) ebenfalls nicht mit Zulagen bedacht, da dieses "unfair" gegenüber den langjährigen MAs wäre (Gleichstellungsgrundsatz). Da diese ja nicht mit Zulagen bedacht werden können, auch wenn man sie könnte.
Auch hier eine gänzlich andere Aussage als weiter oben.
Es ist also nicht ein Landesproblem, sondern reines lokales Problem, wie kommst du also darauf für BW zu sprechen, wenn es alleinig an euren PR/BR liegt?
Und natürlich kam und kommt bei uns das Argument vom PR auch gerne, es ist aber im Verfahren vom PR nicht dauerhaft haltbar.

Und auch hier gäbe es mittel und Wege den PR "in die Knie" zu zwingen:
Keine Neueinstellung mit Zulage? Ok.
Also keine Neueinstellung! Mit nicht fehlender Neueinstellung werden Überstunden oder Mehrarbeit der Bestandsmitglieder angeordnet, mit der Begründung, dass der PR die Arbeitsentlastung der Bestandmitarbeiter ablehnt. PR lehnt auch dieses ab.
Neueinstellung wird mit Zulage ohne Zustimmung vom öPR gemacht. Begründung im Schlichtungsverfahren durch übergeordnete Stelle: Fürsorgepflicht des AGs gegenüber der Mehrbelastung der MA, welche offensichtlich dem PR egal sind.

Und Gleichstellungsgrundsatz dürfte als Begründung für die Ablehnung der Gewährung der Zulage nicht haltbar sein, ohne euer PersVG zu kennen, dürfte das nicht als Versagungsgrund gelten, bzw. könnte wie oben beschrieben locker von der übergeordnete Instanz einkassiert werden.
Dann hat der PR seine Ruh und Gesicht gewahrt (und für die Bestandsmitglieder gekämpft) und ihr euren Mitarbeiter.
Wenn ihr aber einfach einknickt, ok.
Selber Schuld.

Edit: Ich bin mir auch nicht sicher, ob in BW die Gewährung der Zulage überhaupt zustimmungspflichtig ist, da es keine AV Änderung ist. Im NPersVG ist Zulage drin als Tatbestand, im BW PersVG habe ich das so nicht gefunden.
Zitat
Dass das alles nicht sinnvoll ist, sehe ich auch so und da widerspreche ich definitiv nicht, aber das ist nun einmal die Arbeitsgrundlage, mit der ich leider arbeiten muss, auch wenn ich es gerne anders hätte.
Da kann ich dir abermals nur Raten: lerne den Verwaltungskampf, entsprechende Wege habe ich dir / euch oben gezeigt. Mach die Hacken scharf, ichsehe da mehr Möglichkeiten deine Problem zu lösen, verdi oder ein neuer TV Abschluß wird es nicht!

Ich brauchte bei uns ca. 3 Jahre dafür, bis es ganz oben angekommen ist und wir einen gemeinsamen Weg gefunden habe.
Und bei uns wird trotzdem weiterhin nicht jedem eine Zulage gewährt, da guckt der AG genau hin, wer blufft bzw. entbehrlich ist.

Könnte, sollte, wollte... das ist ja das Problem
Sehe ich eben gänzlich anders.
Denn die im öD gerne gezeigt Haltung (vom PR etc.) Gießkanne für alle (egal ob Berufszweig mit ausreichendem Angebot an AN oder Notlage durch Mangel), Bundesweit einheitlich(scheiß auf regionale Arbeitsmarkt Notlagen oder wo die Leute dem öD die Bude einrennen) und egal ob high oder lowperformer ist das Problem.
« Last Edit: 26.07.2023 07:55 von MoinMoin »

Aktienprimus

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #613 am: 26.07.2023 08:13 »
Wir sind intern dran am Thema 16.5, eine sehr harte Nuss gerade als Instrument für vorhandenes Personal. Ich möchte selbst davon profitieren, sehe aber den sehr langen Weg. Möglicherweise daher zum Winter ein Wechsel, ich warte noch die Tarifverhandlungen ab. Auch um ein anspruchsvollens Projekt abzuschließen.

Bei Neueinstellungen löst sich die grundsätzliche Problematik der Entgelttabelle damit eher nicht. Wir suchen aufgrund der fachlichen Komplexität eher erfahrene MINT-Kollegen. Laut einiger eigenen Gespräche gerrade mit erfahrenen externen MINT Arbeitskräften wirkt diese Tabelle bereits zu abschreckend für eine Bewerbung. Nach dem Motto: "Warum braucht ihr Zulagen,  könnt nicht einfach auch so vernünftig zahlen?"

Daher muss die Entgelttabelle angepasst werden. Die vor wenigen Jahren für einige EG erst eingeführte Stufe 6 bitte ebenfalls weiter aufwerten. Würde schon viel helfen...

Oliver1976

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #614 am: 26.07.2023 09:16 »
@MoinMoin: Kompliment, dass du das alleine hinbekommen hast. Mit fehlt hier der Rückhalt. Hier warten alle auf Veränderungen und harren der Dinge, die da kommen. Und gehen nach der beschriebenen Praxis vor. Halt wahrscheinlich der einfache Weg ohne kämpfen zu müssen. Und man lässt lieber die befristeten MA mit massig Überstunden ausbluten. Von meiner Position aus kann ich nur mahnen und hinweisen. Mehr Macht habe ich an dieser Stelle leider nicht.