Wenn es dir um die Optimierung des Netto-Gehalts geht, dann heirate eine arbeitslose Person und wechsle in Steuerklasse III. (Merke: Vergleiche von Netto-Gehältern ist nicht zielführend.)
Stellenausschreibungen sind für die Eingruppierung irrelevant; relevant sind die auszuübenden Tätigkeiten und die Entgeltordnung des TV-L. Dort findet sich nirgends eine Einschränkung, dass zwei verschiedene Studiengänge absolviert werden müssten.
Inwiefern nun die Entlohnung von Tätigkeiten, die ein wissenschaftliches Studium voraussetzen, gegenüber solchen, die z.B. eine buchhalterische Ausbildung voraussetzen, in einer sinnvollen Relation steht, darüber mag man diskutieren. Alles andere, was du hier vorgebracht hast, war jedenfalls nicht zielführend.
BTW: Ich bin übrigens auch Akademiker und habe u.A. zwischenzeitlich als Softwareentwickler in der Industrie gearbeitet. Dass dies aber nicht zu einer höheren Einstufung oder Eingruppierung geführt hat, ist recht selbstverständlich. (Kleine Anekdote am Rand: Die Promotionszeit war nicht förderlich; aber die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft, die ich währenddessen neben dem Stipendium ausgeübt habe, musste dann aber als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden… ;-) So viel zu, wie viel Zeit man in Bildung investiert und wie dies Berücksichtigung findet.)