Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035519 times)

Grandia

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5175 am: 21.11.2023 10:58 »
Ist ein bisschen so wie zur Korrekturzeit beim Abi für die Germanisten und Anglisten. Die spreche ich aufgrund der 50 bis 60h-Wochen in der Zeit nie an. Immerhin ist mir mein Leben lieb. Sowas geht nicht auf Dauer, muss aber in einigen Bereichen und Situationen drin sein.

MoinMoin

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« Antwort #5176 am: 21.11.2023 11:18 »
Ich kann und will hier nicht ins Detail gehen, das dauert einfach zu lange. Ca. 8 Vorlesungseinheiten á 90 min befassen sich mit dieser Problematik und zudem haben wir ein Projekt mit dem BMAS zu einer neuen möglichen Gesetzgebung. Das derzeitige ArbZG wird es in absehbarer Zeit (absehbar beim Gesetzgeber in den kommenden 10 Jahren), so nicht mehr geben.
Letztere brauchst du nicht erläutern.
Aber die Aussage, dass ein MA derzeitig wegen des ArbZG  nicht "an einem Tag einmal 12 h arbeiten und am anderen dann vielleicht nur 5" ist doch nicht korrekt, machen z.B. unsere Fahrer ständig? Das geht doch mit dem dezeitigem Gesetz, insbesondere wenn man einen Tarifvertrag macht.
und was ist das für eine Aussage, dass es in Richtung Vertrauensarbeitszeit geht, wo doch die Dokumentationspflicht dwg. EuGH dies "verklomplziert" (formal  8))
Und wenn man (so wie wir) nur noch eine Funktionszeit hat, in der man individuell jederzeit auch nicht arbeiten kann, dann verstehe ich nicht wirklich was am Gesetz zwecks Flexibilisierung geändert werden müsste (aber dazu musste dich nicht äußern, da es offensichlitch 8 Vorlesungen füllt).
Klingt zumindest danach, dass man wieder viel Wind um Änderungen macht, die eigentlich schon umsetzbar sind mit bestehendem Recht.

DerabgesägteAst

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5177 am: 21.11.2023 11:18 »
Auch da wird man feststellen, dass eine Kreditermächtigung etwas anderes ist wie tatsächlich aufgenommene/aufzunehmende Kredite. Und man wird feststellen (hat man hier und da auch schon, kapiert nur noch nicht jeder), dass in 2023 gar keine 200 Mrd. der Gesamtsumme zu überprüfen sind, sondern die tatsächlich in Anspruch genommenen 32 Mrd., und aus den Vorjahren auch noch was.
Auch das wird unterm Strich nicht dazu führen, dass Lindner seine zweite Insolvenz durchlebt, wobei das mit Habeck im Schlepptau echt Unterhaltungswert haben könnte.
Wenn es aber dazu führt, dass man sich mal wieder etwas mehr auf Haushaltsregeln besinnt, und weniger mit Sondervermögen und Wumms-Bezeichnungen arbeitet, ja bitte, dann überprüft mal alle fleißig.

Aber auch an dieser Prüfung wird der TV-L eher nicht beteiligt sein.

Sorry, die Lapalie darin kann ich nicht erkennen. Viel entscheidender als das Steuergeld ist aus meiner Sicht aber die Frage des Vertrauens. Das man augenscheinlich bereits zu Corona Zeiten wesentlichen Aufwand betrieben hat um die kommenden Probleme möglichst groß darzustellen um wiederum damit möglichst viel Geld für die eigenen aber vom Volk zu mind.2/3 unerwünschten Unternehmungen einzusammeln ist ein Taschenspielertrick und nicht Verfassungskonform. Was heißt denn das für die Themen der Ampel generell, ist vielleicht bei allen drängenden Themen der Marketing Expander dran ?

Die Sache mit dem TV-L , dass sehen wir noch.Hat nicht Dressel bereits außerordentlich hohe Belastungen wie Migration angeführt um zu suggerieren, Kasse leider leer weil leer. Dann liegt nahe das auch die Nummer jetzt ins Feld geführt wird.

NelsonMuntz

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« Antwort #5178 am: 21.11.2023 11:22 »
Das derzeitige ArbZG wird es in absehbarer Zeit (absehbar beim Gesetzgeber in den kommenden 10 Jahren), so nicht mehr geben.
Das glaube ich direkt. Welche Partei(en) das aber umsetzen würde(n), z.B. auch den AG im Rahmen einer grundsätzlichen Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen, bedarfsweise mehrere (~)60-Stunden-Wochen hintereinander festzusetzen, dafür fehlt mir die Phantasie.

Mir stellt sich hier die grundsätzliche Frage, warum der Gesetzgeber gerade erst die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten mit Nachdruck eingeführt hat.

Meine Frau hatte vor vielen Jahren eine solche Regelung mit Vertrauensarbeitszeit von 40h. Die Realität waren 45h und ernste Gespräche, wenn mal nur 40 gemacht wurden. Alles mit dem Fixgehalt abgegolten. ... die vielgerühmte 4-Tage-Woche war das nicht.

Garfield

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« Antwort #5179 am: 21.11.2023 11:40 »
Das derzeitige ArbZG wird es in absehbarer Zeit (absehbar beim Gesetzgeber in den kommenden 10 Jahren), so nicht mehr geben.
Das glaube ich direkt. Welche Partei(en) das aber umsetzen würde(n), z.B. auch den AG im Rahmen einer grundsätzlichen Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen, bedarfsweise mehrere (~)60-Stunden-Wochen hintereinander festzusetzen, dafür fehlt mir die Phantasie.

Mir stellt sich hier die grundsätzliche Frage, warum der Gesetzgeber gerade erst die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten mit Nachdruck eingeführt hat.

Meine Frau hatte vor vielen Jahren eine solche Regelung mit Vertrauensarbeitszeit von 40h. Die Realität waren 45h und ernste Gespräche, wenn mal nur 40 gemacht wurden. Alles mit dem Fixgehalt abgegolten. ... die vielgerühmte 4-Tage-Woche war das nicht.

Weil das Europarecht ist. Womit die ganze Fantasterei eines deutschen Gesetzgebers, der das ändert, auch völlig sinnbefreit ist.

Warnstreik

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« Antwort #5180 am: 21.11.2023 11:44 »
Das derzeitige ArbZG wird es in absehbarer Zeit (absehbar beim Gesetzgeber in den kommenden 10 Jahren), so nicht mehr geben.
Das glaube ich direkt. Welche Partei(en) das aber umsetzen würde(n), z.B. auch den AG im Rahmen einer grundsätzlichen Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen, bedarfsweise mehrere (~)60-Stunden-Wochen hintereinander festzusetzen, dafür fehlt mir die Phantasie.

Mir stellt sich hier die grundsätzliche Frage, warum der Gesetzgeber gerade erst die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten mit Nachdruck eingeführt hat.

Meine Frau hatte vor vielen Jahren eine solche Regelung mit Vertrauensarbeitszeit von 40h. Die Realität waren 45h und ernste Gespräche, wenn mal nur 40 gemacht wurden. Alles mit dem Fixgehalt abgegolten. ... die vielgerühmte 4-Tage-Woche war das nicht.

Die Frage ist fix beantwortet: Weil der EuGh vor einiger Zeit entschieden hat, dass man Arbeitszeiten erfassen MUSS. Und das ist auch richtig so - wie sonst will man Arbeitnehmerschutzgesetze auf Einhaltung prüfen und eben die Arbeitnehmer schützen? Du siehst es ja bei deiner Frau: Die besten Ausbeuter sind die Arbeitnehmer selbst, wenn sie stolz erklären, dass sie jetzt "Vertrauensarbeitszeit" hätten ;-)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5181 am: 21.11.2023 11:51 »
Das derzeitige ArbZG wird es in absehbarer Zeit (absehbar beim Gesetzgeber in den kommenden 10 Jahren), so nicht mehr geben.
Das glaube ich direkt. Welche Partei(en) das aber umsetzen würde(n), z.B. auch den AG im Rahmen einer grundsätzlichen Vertrauensarbeitszeit zu ermöglichen, bedarfsweise mehrere (~)60-Stunden-Wochen hintereinander festzusetzen, dafür fehlt mir die Phantasie.

Mir stellt sich hier die grundsätzliche Frage, warum der Gesetzgeber gerade erst die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten mit Nachdruck eingeführt hat.

Meine Frau hatte vor vielen Jahren eine solche Regelung mit Vertrauensarbeitszeit von 40h. Die Realität waren 45h und ernste Gespräche, wenn mal nur 40 gemacht wurden. Alles mit dem Fixgehalt abgegolten. ... die vielgerühmte 4-Tage-Woche war das nicht.

Die Frage ist fix beantwortet: Weil der EuGh vor einiger Zeit entschieden hat, dass man Arbeitszeiten erfassen MUSS. Und das ist auch richtig so - wie sonst will man Arbeitnehmerschutzgesetze auf Einhaltung prüfen und eben die Arbeitnehmer schützen? Du siehst es ja bei deiner Frau: Die besten Ausbeuter sind die Arbeitnehmer selbst, wenn sie stolz erklären, dass sie jetzt "Vertrauensarbeitszeit" hätten ;-)
Also ich hatte lange Vertrauensarbeitzeit und 24/7 gearbeitet, allerdings nie im Schnitt mehr als 44h
Und wenn man jetzt Vertrauensarbeitszeit gegen Gleitzeit ohne Kern- oder Funktionszeit austauscht, dann hat man doch die gleiche Freiheiten und Qualität.
Bleibt nur der Ärger, dass der PR eingeschaltet werden müsste, wenn man am Sonntag mal ein Stündchen seine Daten schubst, aber die Zeit kann man dann in der regulären Zeit eintragen, weil man vertrauen hat.

Ulf

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5182 am: 21.11.2023 11:53 »
Ich hatte in einem Planungsbüro auch einmal vor 10 Jahren Vertrauensarbeitszeit und das bei einem sehr, sehr läppischen Gehalt. Zu meiner eigenen Sicherheit habe ich einen Arbeitszeitnachweis geführt und am Ende der Woche bei Bedarf früher Feierabend gemacht oder "Sachen von zuhause bearbeitet" - ergo Stunden ausgeglichen. Ich wüsste adhoc gar nicht wie viel man mir zahlen müsste, dass Überstunden inkludiert wären. Aber es wäre schon einiges...  ;D

Warnstreik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5183 am: 21.11.2023 12:01 »
Also ich hatte lange Vertrauensarbeitzeit und 24/7 gearbeitet, allerdings nie im Schnitt mehr als 44h

Das ist doch genau die Krux - man muss dann halt genauso viele 35h-Wochen machen wir 44h-Wochen.  Insgesamt ist viel Selbstdisziplin nötig, das haben eben viele Kollegen nicht. Sei es aus Unterwürfigkeit, Schludrigkeit oder eben hohe Motivation etwas zu schaffen.     Dass du Sonntag nicht den Rechner anmachen sollst hat schon einen Grund ;-)   (genau wie die 11h Ruhezeit) - ich habe es aber in der Coronazeit auch gemacht, eben weil man eine Menge unter einen Hut bekommen musste im Homeoffice mit zwei kleinen Kids. Aber deutlich besser fühle ich mich, wenn ich mich "offiziell" abmelde und dann ist auch Feierabend.

Pädi07

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« Antwort #5184 am: 21.11.2023 12:40 »
Ich denke, dass das TV-L-Ergebnis dem TvöD deutlich (!) nachstehen wird. Hauptgründe:

- gesunkene Inflation (dass Nachholbedarf besteht, wird sicher vernachlässigt werden)
- das 60-Milliarden-Loch und weitere politisch-finanzielle Unsicherheiten, also enormer Einspardruck

knopper

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« Antwort #5185 am: 21.11.2023 12:50 »
Ich denke, dass das TV-L-Ergebnis dem TvöD deutlich (!) nachstehen wird. Hauptgründe:

hm ja...ist es aber gefühlt irgendwie immer. Die TvöD -Verhandlungen waren schon immer ein paar Monate eher und haben gefühlt das Sahnehäubchen abgestaubt...

- das 60-Milliarden-Loch und weitere politisch-finanzielle Unsicherheiten, also enormer Einspardruck

naja betrifft das aber nicht erstmal nur den Bund? Die Länder haben doch damit direkt nichts zu tun oder?

Floki

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« Antwort #5186 am: 21.11.2023 13:03 »
Ich denke, dass das TV-L-Ergebnis dem TvöD deutlich (!) nachstehen wird. Hauptgründe:

hm ja...ist es aber gefühlt irgendwie immer. Die TvöD -Verhandlungen waren schon immer ein paar Monate eher und haben gefühlt das Sahnehäubchen abgestaubt...

- das 60-Milliarden-Loch und weitere politisch-finanzielle Unsicherheiten, also enormer Einspardruck

naja betrifft das aber nicht erstmal nur den Bund? Die Länder haben doch damit direkt nichts zu tun oder?

Die Länder sind selbstverständlich unmittelbar betroffen. In der letzten Verhandlungsrunde wurde gesagt, dass derzeit kein konkretes Angebot vorgelegt werden könne, da zunächst abzuwarten bleibt, was der Bund konkret zur Entlastung der Länder i. S. Migration vornimmt. Hier gab es zuletzt eine Einigung. Da aber nunmehr ein "Loch" von 60Milliarden im Bundeshaushalt besteht, ist die Frage, inwieweit der Bund den Ländern noch entgegen kommen möchte oder kann.

Ulf

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5187 am: 21.11.2023 13:10 »
Ich denke, dass das TV-L-Ergebnis dem TvöD deutlich (!) nachstehen wird. Hauptgründe:

- gesunkene Inflation (dass Nachholbedarf besteht, wird sicher vernachlässigt werden)
- das 60-Milliarden-Loch und weitere politisch-finanzielle Unsicherheiten, also enormer Einspardruck

Nunja die 60 Milliarden sollten aber auch für 4 Jahre reichen. Fehlen also jährlich 15 Milliarden.

Zuletzt war der Topf zu einer Art Allzweckwaffe der Bundesregierung geworden. Wann immer es Ärger gab und zur Besänftigung Geld gebraucht wurde, bediente man sich. Insgesamt sollten für die Jahre 2024 bis 2027 für den „Klima- und Transformationsfonds“, wie er inzwischen heißt, 211,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Quelle: Merkur.de

Und wenn sich ein paar wohlhabende Bundesbürger weniger mit Förderung das Elektroauto finanzieren lassen und die dazugehörige Wallbox oder Solaranlage auf dem Eigenheim oder die Heizung fördern lassen, obwohl sie es selbst stemmen könnten, kann ich persönlich damit ganz gut leben, wenn die Ausgaben im Klimafonds sinken und ich dafür mehr Gehalt bekomme...

Faunus

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« Antwort #5188 am: 21.11.2023 13:10 »
Die  frühkindliche Förderung wird vom Bund bezuschußt.
Das 49 EUR-Ticket wird vom Bund bezuschußt.
Baumaßnahmen der Länder werden von Bund bezuschußt
Die Bildungsinfrastruktuer wird vom Bund bezuschußt
....
Und ja, auch die Flüchtlingshilfe, die Ländersache ist, wird vom Bund bezuschußt.
Für manche Argumentationen ist diese Hervorhebung zwingend notwendig  8)

Floki

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« Antwort #5189 am: 21.11.2023 13:15 »
Die  frühkindliche Förderung wird vom Bund bezuschußt.
Das 49 EUR-Ticket wird vom Bund bezuschußt.
Baumaßnahmen der Länder werden von Bund bezuschußt
Die Bildungsinfrastruktuer wird vom Bund bezuschußt
....
Und ja, auch die Flüchtlingshilfe, die Ländersache ist, wird vom Bund bezuschußt.
Für manche Argumentationen ist diese Hervorhebung zwingend notwendig  8)

Falls Du meinen Post gemeint haben solltest: In der oben genannten Ankündigung der TdL sowie dem anschließenden Treffen ging es halt explizit um die Bezuschussung i. S. Migration. Da kann auch keiner etwas für. Selbst die AfD nicht.