Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1035679 times)

Muschebubu

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5010 am: 18.11.2023 17:08 »
Noch einmal ein Einwurf zur JSZ. Ich würde begrüßen, wenn die auf 100 Prozent angehoben und dann auf 12 Monate verteilt würde. Gerade weil die in diesem Monat wieder fällig wird und mir schon jetzt wieder „die Tränen in die Augen schießen“, wenn ich an die Abzüge denke.

DerBoss

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5011 am: 18.11.2023 17:21 »
TVöD Faktisch die letzten Jahre:
Entgelterhöhung 2023: Nullrunde
Entgelterhöhung 2022: +1,8%
Entgelterhöhung 2021: +1,4% mindestens 50 €
Entgelterhöhung 2020: +0,96% bis 1,81%
Entgelterhöhung 2019: +2,81% bis 5,39%

Faktisch TV-L
Entgelterhöhung 2023: +2,8% Erhöhung zum 01.12.2022
Entgelterhöhung 2022: Nullrunde
Entgelterhöhung 2021: +1,29% mindestens 50 €
Entgelterhöhung 2020: +3,12% mindestens 90 €
Entgelterhöhung 2019: +3,01% mindestens 100 €
 

Den Rest möge derjenige der Mathematik mit dem Kopf und nicht mit dem Bauch kann, mir erläutern wo und wann der TV-L in den letzten Jahren weit hinter dem TVöD blieb?
Ich sehe hier ein ausgeglichenes mal die einen mal die anderen.

Ihre Einlassung ist genauso daneben weil der Datensatz max.Note 4 hat.
Unter dem Strich seit 2005 halbwegs ausgeglichen.Ergo muss der selbe Tarifabschluß her und der TV-L hinkt aktuell hinterher.

Der Datensatz ist genauso beliebig, wie viele andere sich einen mit der Zeit seit 2020 heraussuchen. Er zeigt — zumindest für den herausgegriffenen Zeitraum „der letzten Jahre“ —, dass für TV-L und TVöD ähnliche Abschlüsse erzielt wurden. Inwiefern jetzt die unterschiedlichen Verhandlungszeitpunkte als Argument für „hinkt hinterher“ dienen können, sofern sich dabei nicht nur allein auf die zeitliche Komponente fokussiert wird, ist zumindest einmal diskussionswürdig. Aber klar: Sollte das TV-L-Ergebnis deutlich hinter dem des TVöD zurückfallen, ist dies für die TV-L-Beschäftigten nachteilig — wo weit, so trivial…

Nagut, machen wir es an einem Beispiel weniger "trivial" und fassbarer:

Landesklinik - sehr groß - bietet umfassende Kinderbetreuung an inklusive Backup-Services bis Babysitter und Notfallbetreuung in der Hauptarbeitszeit unserer Kliniken an.
Direkt beschäftigte Erzieher und Fachkräfte in diesem Bereich: 8

Der Großteil unserer Mitarbeiter kann seine Kinder bevorzugt in städtischen Einrichtungen unterbingen mit denen wir mehrere Verträge haben. Wir zahlen als Klinik zusätzlich zur FAG Umlage (die ja direkt vom Land an die Kommunen geht) einen Pauschalbetrag an die Einrichtungen.

Ich lasse mich jetzt nicht zu der Sache aus, dass das Land die höheren Beträge für Erzieher in den KVA Einrichtrungen ja auch zahlt (zu 100%) und dann noch Werbegelder raushaut wie dieses hier:
http://www.erzieher-in-bw.de/
Aber nicht das Gleiche zahlen will wenn die Erzieher beim Land direkt arbeiten... zurück zum Thema:

So, ich habe also "nur" 8 Fachrkäfte die direkt dem TV-L unterliegen an meiner Klinik, die sind aber von besonderer Bedeutung: Warum?
In Notsituationen muss ich auf Ärzte und Assistensärzte zurückgreifen könnten die gerade mit ihrem Kind zu Hause sind, warum?
Weil ich 3 Schockräume durchgehend im Einsatz halten muss + eine Notstation für Säuglinge und pränatale Notfälle. Was halt so ansteht. Wenn ich dann einen Spezialisten anfordern muss, der aber nicht kommen kann weil: Kinderbetreuung stirbt halt im Besten Fall jemand, im schlimmsten Fall mehrere.
Deswegen werden bei uns im Notfall eben auch kranke Kinder betreut - ist aber die absolute Ausnahme.
Das betrifft auch Wochenenden.

Problem - derzeit, wenn es KEINE Erhöhung gäbe, was zugegeben unrealistisch ist, ab 04.2024:
(Stufe 4 gilt als Referenz - darunter stell ich eh kaum mehr ein seit 2020):
Da es sich um inklusive Kinderbetreuung handelt wende ich die S8b an.

Erzieher KVA - TVöD:
Entgelt: 4253,22 + 130€
Jahressonderzahlung: 3594,40
Jahresgehalt: >55.000€
Urlaubstage: 33
Keine Wochenenden, keine Bereitschaften
Nahverkehrsticket

Erzieher Land - TV-L:
Entgelt: 3944,47
Jahressonderzahlung: 3476,66
Jahresgehalt: 50.810,30
Urlaubstage: 30
Wochenenddienste & Bereitschaftszeiten
Verlängerte Stufenlaufzeiten

Das wäre der Stand der Dinge wenn alles so bleibt wie es ist.

Aber auch Stand JETZT - November 2023 - liegt der Unterschied beim Jahresgehalt zwischen den VKA Beschäftigten Erziehern und denen in der Klinik bei:
2000+€ und 2-4 Urlaubstagen jährlich mehr bei den TVöD Beschäftigten + bei usn gibts WE und Bereitschaft.
(OHNE INFLATIONSAUSGLEICH)

So und jetzt passiert wieder folgendes:
Ich habe derzeit nur 2 der 8 Planstellen besetzt - ist ja auch nicht Interessant beim Land zu arbeiten wenn die Kita nebenan mehr bezahlt; der Rest ist - Zauberwort: Outsourcing:
Kostet uns (den Steuerzahler am Ende) nur halt mehr und die Qualitätskontrolle geht flöten.

Rechnung für August: Dienstleistung Kinder- und Kindernotbetreuung: 42.186€

Danke für deine hervorragende Expertise.

Das Wort Dienstleistung die extern eingekauft wird ist das Kernelement dessen, was die Leser hier verstehen müssen. Für die eigenen Leute ist kein Geld da, aber kauft man die extren ein wird ein vielfacher Preis dessen bezahlt. Das System ist einfach nur falsch!

Iunius

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5012 am: 18.11.2023 17:39 »
Ich meinte natürlich KAV und nicht KVA - hat ja nix mit Elekrizität zu tun ^^

yogiii

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5013 am: 18.11.2023 17:48 »

Aber ich finde (auch), dass wenn in der 3. Verhandlungsrunde Anfang Dezember kein wirklich vernünftiges Angebot kommt, dann sollte so richtig gestreikt werden. Lange. Und viel. Der TV ist abgelaufen und somit auch die Friedenspflicht.


A. Sind Sie auch dabei ? B. wie viele Mitarbeitende aus Ihrem Umfeld sind dabei ??

Um das noch kurz zu beantworten:

Ich bin verbeamtet und darf dementsprechend nicht streiken, "aber":
Ich bin noch während des Studiums und vor dem Berufseintritt in eine Gewerkschaft eingetreten und entsprechend seit über 10 Jahren Mitglied. Einfach weil Tarifbindung so wichtig ist. Leider sinkt diese ja deutschlandweit über alle Branchen, aber das ist ein anderes Thema...

An Streikkundgebungen in meiner Freizeit (=dann als Demonstrationsteilnehmer, nicht als Streikender) habe ich in der Vergangenheit teilgenommen. In dieser Tarifrunde leider noch nicht...

Muschebubu

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5014 am: 18.11.2023 18:39 »
@DerBoss… Die Meinung gehen auseinander, ob es nun auf die Länge ankommt oder nicht  ;D, aber kann man Zustimmung zu einem Beitrag nicht auch einfach kurz, statt über ein seitenfüllendes Zitat ausdrücken? Z.B. so wie hier, mit einem „@„ und dem Namen?

Anadur

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5015 am: 18.11.2023 21:19 »

Der Reallohn muss erhalten bleiben und die Arbeitsbedingungen müssen erheblich verbessert werden.
Sonst entscheiden sich noch weniger und/oder die Resterampe für die Arbeit beim Staat.

Aber das interessiert die AGs einen Scheißdreck. Hier noch ein Mal die Schilderung der AG-Positionen von @Sozialarbeiter bei den Verhandlungen:

Hamburg und AG Sachsen überbieten sich darin, wer nun der schlimmere Bad Cop in der Verhandlung ist.
Entlastungsbewegungen seien tarifpolitische Fehlentwicklungen. Es sei vollkommen normal, wenn öD Beschäftigte Wohngeld beziehen müssen. Das müsse man entstigmatisieren. Viele Probleme wurden gar nicht verstanden und mussten wieder und wieder neu erklärt werden. Die Randgebiete der Stadtstaaten wollen nicht, dass die Stadtstaaten für kommunale Tätigkeiten konkurrenzfähig bezahlen. Und im übrigen brauche es in Zukunft keine Investitionen in Personal. Im Gegenteil müsse man beim Personal Einsparungen treffen. Tarifverträge seien zudem grundsätzlich keine erstrebenswerte Sachen (Stichwort TVStud) und Koalitionsverträge nicht bindend für Regierungen (ich glaube in 11 Koalitionsverträgen steht eine positive Ausrichtung für TVStud drin).


Davon ausgehend verstehe ich nicht ,wie viele hier noch immer auf EINSICHT DER AGS hoffen- unfassbar. Was die TDL jetzt bräuchte, wäre - wie bei der gdl - die Ankündigung der Urabstimmung. Aber die AGs wissen, dass sie sich auf Ihre AN verlassen können. Ok- es gibt insbesondere bei den Stadtstaaten ein bißchen mehr Aufruhr- aber sonst?? Der Rest der AN  wird schön brav an den Schreibtischen sitzen und sich dort aber richtig empören. Damit sind die AGs einverstanden.

Was ich da echt nicht mehr nachvollziehen kann ist das Verhalten des DBB. Anstatt von Kiel bis München die Parlamente vors Gericht zu zitieren und die in Grund und Boden zu klagen um die angemessene Alimentation durchzusetzen, kuscht man vor der TDL und macht den Bettvorlegen in den Verhandlungen.

Warnstreik

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« Antwort #5016 am: 18.11.2023 21:58 »
Noch einmal ein Einwurf zur JSZ. Ich würde begrüßen, wenn die auf 100 Prozent angehoben und dann auf 12 Monate verteilt würde. Gerade weil die in diesem Monat wieder fällig wird und mir schon jetzt wieder „die Tränen in die Augen schießen“, wenn ich an die Abzüge denke.

Und eine Aufteilung der JSZ auf Monate macht genau was besser? Zumindest von den Abgaben nimmt es sich nichts.

Muschebubu

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5017 am: 18.11.2023 22:20 »
Weil die Jahressonderzahlung zu den „sonstigen Bezügen“ gehört, erfolgt hier eine andere Berechnung der Lohnsteuer, folge höhere Abzüge. Und den Sinn einer JSZ verstehe ich ohnehin nicht. Es bindet niemanden, entzieht aber in 11 Monaten mir Kaufkraft. Und natürlich soll es dann ja keine Jahressonderzahlung mehr sein. Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.


cyrix42

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« Antwort #5018 am: 18.11.2023 22:33 »
Und eine Aufteilung der JSZ auf Monate macht genau was besser? Zumindest von den Abgaben nimmt es sich nichts.

Dass sie auch gezahlt wird, wenn man innerhalb des Jahres den Arbeitgeber wechselt. Gerade im Bereich des Wissenschaftlichen Nachwuchses, wo häufiger Wechsel zwischen verschiedenen Unis (zumeist in verschiedenen Bundesländern, teilweise auch im Ausland) nicht nur erwünscht, sondern sogar nötig ist, ist es doch sehr ärgerlich, wenn man dann jedesmal größere Teile der JSZ verliert, weil man zum 1. Oktober einen neuen AG hat...

Wuppertaler

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« Antwort #5019 am: 18.11.2023 22:35 »
Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.

Ein Vergleich zwischen TVL und TvÖD zeigt doch, dass höherer Lohn und 100% JSZ zusammen möglich sind...

Iunius

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #5020 am: 18.11.2023 22:45 »
Weil die Jahressonderzahlung zu den „sonstigen Bezügen“ gehört, erfolgt hier eine andere Berechnung der Lohnsteuer, folge höhere Abzüge. Und den Sinn einer JSZ verstehe ich ohnehin nicht. Es bindet niemanden, entzieht aber in 11 Monaten mir Kaufkraft. Und natürlich soll es dann ja keine Jahressonderzahlung mehr sein. Einfach den regulären Arbeitslohn um den monatlichen Teil der JSZ erhöhen.

Jeder Satz in diesem Beitrag ist falsch :)

Ob es nun monatlich oder jährlich ausgezahlt wird macht steuerlich keinen Unterschied - wenn du allerdings keine Lohnsteuererklärung abgibst um deine Steuerlast korrekt darzulegen bist du selbst Schuld.
Sachen gibts, die gibts gar nicht.

Muschebubu

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« Antwort #5021 am: 18.11.2023 23:01 »
Steh ich zu  :P. Bin kein Steuerrechtler. Und trotzdem ist es eine mittlerweile blödsinnige Erfindung Geld monatelang vorzuenthalten. So wie die Stufen 1-6 Blödsinn sind, ist es eine JSZ eben auch. Und was ist an den nach Satz 1 folgenden Sätzen falsch?

Iunius

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« Antwort #5022 am: 18.11.2023 23:17 »
Steh ich zu  :P. Bin kein Steuerrechtler. Und trotzdem ist es eine mittlerweile blödsinnige Erfindung Geld monatelang vorzuenthalten. So wie die Stufen 1-6 Blödsinn sind, ist es eine JSZ eben auch. Und was ist an den nach Satz 1 folgenden Sätzen falsch?

Die Gramatik

Tagelöhner

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« Antwort #5023 am: 19.11.2023 07:39 »
Fragt mal Beamte in BaWü wie die zur Jahressonderzahlung stehen. Die jüngeren und ignoranten älteren Beamten heulen euch dann die Ohren voll, dass ihnen diese vor über einem Jahrzehnt gestrichen wurde und sie gerne wieder eine hätten. Dass es aber keine Streichung sondern Überführung in den monatlichen Sold war, was zweifelsohne mehr Vor- als Nachteile hat, lässt man dabei gerne unter den Tisch fallen.  ;D

Bauernopfer

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« Antwort #5024 am: 19.11.2023 09:07 »
Fragt mal Beamte in BaWü wie die zur Jahressonderzahlung stehen. Die jüngeren und ignoranten älteren Beamten heulen euch dann die Ohren voll, dass ihnen diese vor über einem Jahrzehnt gestrichen wurde und sie gerne wieder eine hätten. Dass es aber keine Streichung sondern Überführung in den monatlichen Sold war, was zweifelsohne mehr Vor- als Nachteile hat, lässt man dabei gerne unter den Tisch fallen.
Die war vor der Überführung ins Monatsgehalt bereits auf ca. 80% des Monatsgehalts eingefroren und wurde nach der Überführung wieder tabellenwirksam (falls es mal eine Erhöhung gab :).