Ich könnte mir auch vorstellen, dass man das Bürgergeld deshalb einstreichen will und wird, um damit den Abstand zur untersten Besoldungsstufe zu vergrößern. Dann könnte man bei der untersten Besoldungsstufe mit dem Sparen anfangen.
Was ich sagen möchte, ich habe den Eindruck, dass man allein deshalb am Bürgergeld herumbastelt, weil man dies in Verbindung mit der Alimentation und dem gestrigen Urteil als Sparmaßnahme begreift um die Besoldungen niedriger halten zu können...
äh, das Grundsicherungsniveau als Bezugsgröße wurde "fortenwickelt". Änderung am Bürgergeld haben keine Auswirkungen mehr auf die Beamtenbesoldung.
Ich behaupte, dass man das "alte" Kriterium nicht so einfach in den Müll entsorgen kann.
Der Mindestabstand vom Grundsicherungniveau ist ein greifbarer Maßstab, an dem sich das Leistungsprinzip recht einfach messen lässt. Abgesehen von seiner theoretischen Auslegung, hat diese Grenze eine faktische Wirkung: Denn wenn der Abstand zur Grundsicherung nicht gewahrt bleibt, werden Personen das Arbeiten einstellen.
Aber zuerst gehe ich davon aus, dass das Median-Äuivalenzeinkommen in der Regel höher sein wird als er bisherige Maßstab (115% von der Grundsicherung), sodass es den "alten" Berechnugsmaßstab erstmal nicht mehr braucht.
Sollte es aber zukünftig in irgendeiner Konstellation dazu kommen, dass das MÄE unterhalb der Grenze von 115% der Grundsicherung liegt, dann muss dieser Maßstab weiterhin gelten.....
Vielleicht ist deshalb im Beschluss auch von einer "Fortentwicklung" die Rede... man hätte ja auch "Ersetzen" sagen könnnen.