Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4877594 times)

SAS

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8445 am: 21.11.2025 07:59 »
https://www.spiegel.de/panorama/ein-urteil-das-viel-zu-spaet-kommt-und-ungerechtigkeit-produzieren-koennte-a-0a50c83d-24b1-4a57-ab65-6ba49c0df6b7?giftToken=83bedc2e-ab23-4a1f-a0e5-e4786374e17e

Kluge Worte! Ich denke auch, dass das ganze System geändert werden muss, ansonsten werden in Zukunft nahezu alle Beamtinnen und Beamten pauschal Widersuch gegen die Besoldung einlegen. Einfach um im Falle des Falles nicht noch einmal leer auszugehen. Es wird sich zeigen, ob Länder und Bund dieses Verhalten und die damit verbundenen Konsequenzen riskieren und fördern wollen.

Das wird leider nicht geschehen m.m.n, denn viele, die ich auf das Thema aufmerksam gemacht habe, haben aus Faulheit oder "brauche ich nicht" nichts gemacht...

Kann ich bestätigen. Wir sind 9 Leute bei uns im Team (theoretisch 13,aber man findet niemand).
Bin der einzige mit Widerspruch (und Klage). Kann mich deswegen auch fast täglich verarschen lassen vom Rest (obwohl eig. alle über zu wenig Geld jammern). Freue mich aber schon sehr auf die langen Gesichter.

Am Standort sind wir rund 1000 Leute (großteil Beamte). Kenne sonst niemand mit Widerspruch, obwohl ich mit vielen darüber gesprochen habe.

Bei uns wird die Blanko-Vorlage für den Wiederspruch von den Gewerkschaften auf allen Tischen verteilt es gibt kaum jemand der keinen Wiederspruch einlegt!

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8446 am: 21.11.2025 08:01 »
Bei mir ähnlich, viele von den anderen haben weder das Thema jemals gehört, ernst genommen oder überhaupt ein Bild davon, was falsch läuft. Da sie derzeit genug Geld für Essen und Trinken und Miete haben höre ich nur "ich bin zufrieden" und das Thema ist beendet. Man selber kommt sich dann wie ein Meckerkopf vor und die anderen gucken einen merkwürdig an, wenn man versucht das Thema anzuschneiden.

Da ich seit meiner Ausbildung 2011 immer mitgemacht habe mit Widerspruch einlegen, zwischendurch aber eine Pause hatte da ich dann nur als Angestellter gearbeitet habe, aber seit 2019 als Beamter, habe ich auch ca. 7x Widerspruch eingelegt und werde das sicherheitshalber einfach noch etwas weiter tun, da ich nicht glaube dass man jetzt plötzlich alles korrekt macht. Aber die Nachzahlung wird mir schmecken und die Gesichter derjenigen, die immer aus Desinteresse das Thema belächelt haben, werden mir noch die weiteren Arbeitstage versüßen :)

Aber was ich sagen möchte, durch diejenigen ohne Interesse wird es a) der Allgemeinheit schwer gemacht Druck auszuüben und b) hat der Dienstherr hier seine Schäfchen die alles schlucken und machen ohne es zu Hinterfragen, darüber freut er sich am Meisten. Ich bin echt schockiert wie wenige das eigenständige Denken für sich entdeckt haben und Dinge hinterfragen, es sind verdammt wenige.

SAS

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8447 am: 21.11.2025 08:06 »
https://www.spiegel.de/panorama/ein-urteil-das-viel-zu-spaet-kommt-und-ungerechtigkeit-produzieren-koennte-a-0a50c83d-24b1-4a57-ab65-6ba49c0df6b7?giftToken=83bedc2e-ab23-4a1f-a0e5-e4786374e17e

Kluge Worte! Ich denke auch, dass das ganze System geändert werden muss, ansonsten werden in Zukunft nahezu alle Beamtinnen und Beamten pauschal Widersuch gegen die Besoldung einlegen. Einfach um im Falle des Falles nicht noch einmal leer auszugehen. Es wird sich zeigen, ob Länder und Bund dieses Verhalten und die damit verbundenen Konsequenzen riskieren und fördern wollen.

Das wird leider nicht geschehen m.m.n, denn viele, die ich auf das Thema aufmerksam gemacht habe, haben aus Faulheit oder "brauche ich nicht" nichts gemacht...

Kann ich bestätigen. Wir sind 9 Leute bei uns im Team (theoretisch 13,aber man findet niemand).
Bin der einzige mit Widerspruch (und Klage). Kann mich deswegen auch fast täglich verarschen lassen vom Rest (obwohl eig. alle über zu wenig Geld jammern). Freue mich aber schon sehr auf die langen Gesichter.

Am Standort sind wir rund 1000 Leute (großteil Beamte). Kenne sonst niemand mit Widerspruch, obwohl ich mit vielen darüber gesprochen habe.

Bei uns wird die Blanko-Vorlage für den Wiederspruch von den Gewerkschaften auf allen Tischen verteilt es gibt kaum jemand der keinen Wiederspruch einlegt!

Magda

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8448 am: 21.11.2025 08:17 »
Ich bin in Bremen tätig und ich kenne nur 2 Kollegen, die überhaupt mal für ein Jahr Widerspruch eingelegt haben. Sobald der Ablehnungsbescheid kam, haben sie es auch dabei belassen. Und ich spreche eigentlich mit vielen verbeamteten Kollegen drüber.

Die meisten Beamten mit denen ich darüber gesprochen habe, fürchten Konsequenzen in Bezug auf ihre "Karriere" oder sind der Meinung, dass die Besoldung ausreicht und es nur Jammern auf hohem Niveau ist.

Die Personalräte machen in Bremen auch keine Werbung für das Thema. Ich selbst bin nur über dieses Forum darauf gestoßen und erkundige mich jedes Jahr im November bei meiner Gewerkschaft nach einem aktuellen Musterwiderspruch, weil auch von der Seite nichts proaktiv kommt.

SAS

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8449 am: 21.11.2025 08:31 »
Die Personalräte machen in Bremen auch keine Werbung für das Thema. Ich selbst bin nur über dieses Forum darauf gestoßen und erkundige mich jedes Jahr im November bei meiner Gewerkschaft nach einem aktuellen Musterwiderspruch, weil auch von der Seite nichts proaktiv kommt.

Selbst aktiv in der Gewerkschaft werden und sich des Themas annehmen oder zu einer Gewerkschaft wechseln, die das Thema ernst nimmt!

Was nützt einem eine Gewerkschaft, wenn sie sich nicht um ihre zentrale Aufgabe der Gehaltsverhandlung bzw. der Allimentation kümmert? Als Beamte haben wir da ja nur die Möglichkeit, über Widerspruch und Klage unsere Interessen durchzusetzen.

Marius

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8450 am: 21.11.2025 09:27 »
Hallo zusammen,

mit der Bitte um Nachsicht, falls diese Frage schonmal gestellt wurde:
Kann man rückwirkend für die Altjahre noch Widerspruch einlegen? Betrifft bei mir die Jahre 2016-2024?

Finanzer

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« Antwort #8451 am: 21.11.2025 09:30 »
Hallo zusammen,

mit der Bitte um Nachsicht, falls diese Frage schonmal gestellt wurde:
Kann man rückwirkend für die Altjahre noch Widerspruch einlegen? Betrifft bei mir die Jahre 2016-2024?

Unabhängig vom Bundesland heißt die Antwort leider "Nein".

Marius

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8452 am: 21.11.2025 09:33 »
Hallo zusammen,

mit der Bitte um Nachsicht, falls diese Frage schonmal gestellt wurde:
Kann man rückwirkend für die Altjahre noch Widerspruch einlegen? Betrifft bei mir die Jahre 2016-2024?

Unabhängig vom Bundesland heißt die Antwort leider "Nein".

Danke für Deine blitzschnelle Antwort. Ich habe es mir schon gedacht. Wenn man dennoch Widerspruch einlegt, wird dieser dann vermutlich wegen Unzulässigkeit abgelehnt?  Betrifft das Land Hessen.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8453 am: 21.11.2025 09:53 »
Danke für Deine blitzschnelle Antwort. Ich habe es mir schon gedacht. Wenn man dennoch Widerspruch einlegt, wird dieser dann vermutlich wegen Unzulässigkeit abgelehnt?  Betrifft das Land Hessen.

Korrekt.

Wobei wir in Hessen wiederholt auf das Schreiben vom 05.12.2016 verwiesen werden, in dem das Land Hessen auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Viele Kollegen verlassen sich darauf, ich nicht.

Für die Altjahre wirst du also eventuell Glück haben, wenn der Dienstherr Gnade hat.
Für 2025 bitte Widerspruch einlegen.

Hier gibt es entsprechende Widersprüche  und ein nettes Schreiben unseres Herr und Meister:
https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2025/11/gdp-hessen-01.11.2025-geltendmachung-von-besoldungsanspruechen-2025

Zauberberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8454 am: 21.11.2025 10:06 »
Ich bin Beamter in Bremen und habe 2013 Widerspruch eingelegt. Damals habe ich lediglich eine Eingangsbestätigung bekommen. 2024 habe ich nachgefragt, wann ich mit einer einer Bescheidung /Reaktion rechnen darf. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass eine notwendige Gerichtsentscheidung noch nicht gefallen ist und ich mich bis dahin gedulden sollte.
Kann das alles so richtig sein ?

SAS

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8455 am: 21.11.2025 10:58 »
Ich bin Beamter in Bremen und habe 2013 Widerspruch eingelegt. Damals habe ich lediglich eine Eingangsbestätigung bekommen. 2024 habe ich nachgefragt, wann ich mit einer einer Bescheidung /Reaktion rechnen darf. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass eine notwendige Gerichtsentscheidung noch nicht gefallen ist und ich mich bis dahin gedulden sollte.
Kann das alles so richtig sein ?

Ja sei Froh wenn die das schon entschieden hätten müsstest du vor Gericht klage erheben.

Zauberberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8456 am: 21.11.2025 12:05 »
…..aber warum wurden die Folgejahre beschieden, aber 2013 nicht ?

maxigott

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8457 am: 21.11.2025 13:56 »
Interessant wird auch die Bewertung des DH zum internen Abstandsgebot. Habe es mal durchgerechnet an mir selbst (Nds.):

Abstand A5 geringste Stufe vs. A12 Stufe 8,beide Besoldungsgruppen jeweils verheiratet + 2 Kinder + Stkl. III

2010: 67,37 % (2.060 € vs. 3.448 €)
2020: 60,41 % (2.627 € vs. 4.214 €)
2025: 48,80 % (3.228 € vs. 4.804 €)

Alle Werte Netto. Das nenne ich in der Gesamtschau mal eine ordentliche Stauchung. Bin gespannt wann der A5er mit mir gleichzieht.