Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4878056 times)

Kreidefresser

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8430 am: 20.11.2025 17:09 »
grundsätzliche meinte Niedersachsen das immer. Umso mehr verwundert die geplante Sonderzahlung. Zumindest die Ankündigung der Staatskanzlei macht deutlich, dass die Landesregierung doch eine SOnderzahlung für erforderlich hält, um eine aA sicher zu stellen, auch wenn das sehr widersprüchlich erscheint...

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html


Wilkinson13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8431 am: 20.11.2025 17:34 »
Ich könnte mir auch vorstellen, dass man das Bürgergeld deshalb einstreichen will und wird, um damit den Abstand zur untersten Besoldungsstufe zu vergrößern. Dann könnte man bei der untersten Besoldungsstufe mit dem Sparen anfangen.

Was ich sagen möchte, ich habe den Eindruck, dass man allein deshalb am Bürgergeld herumbastelt, weil man dies in Verbindung mit der Alimentation und dem gestrigen Urteil als Sparmaßnahme begreift um die Besoldungen niedriger halten zu können...

äh, das Grundsicherungsniveau als Bezugsgröße wurde "fortenwickelt". Änderung am Bürgergeld haben keine Auswirkungen mehr auf die Beamtenbesoldung.

Ich behaupte, dass man das "alte" Kriterium nicht so einfach in den Müll entsorgen kann.
Der Mindestabstand vom Grundsicherungniveau ist ein greifbarer Maßstab, an dem sich das Leistungsprinzip recht einfach messen lässt. Abgesehen von seiner theoretischen Auslegung, hat diese Grenze eine faktische Wirkung: Denn wenn der Abstand zur Grundsicherung nicht gewahrt bleibt, werden Personen das Arbeiten einstellen.

Aber zuerst gehe ich davon aus, dass das Median-Äuivalenzeinkommen in der Regel höher sein wird als er bisherige Maßstab (115% von der Grundsicherung), sodass es den "alten" Berechnugsmaßstab erstmal nicht mehr braucht.

Sollte es aber zukünftig in irgendeiner Konstellation dazu kommen, dass das MÄE unterhalb der Grenze von 115% der Grundsicherung liegt, dann muss dieser Maßstab weiterhin gelten.....

Vielleicht ist deshalb im Beschluss auch von einer "Fortentwicklung" die Rede... man hätte ja auch "Ersetzen" sagen könnnen.

Wilkinson13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8432 am: 20.11.2025 17:44 »
grundsätzliche meinte Niedersachsen das immer. Umso mehr verwundert die geplante Sonderzahlung. Zumindest die Ankündigung der Staatskanzlei macht deutlich, dass die Landesregierung doch eine SOnderzahlung für erforderlich hält, um eine aA sicher zu stellen, auch wenn das sehr widersprüchlich erscheint...

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Nebelkerzen - sarkassmus - oder blanker Hohn....  :o
Eigentlich lächerlich das überhaupt zu erwähnen...das sollte dem DH peinlich sein.
Wenn 42 Euro Brutto (monatlich) das Problem lösen könnten, würde ich freiwillig darauf verzichten.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8433 am: 20.11.2025 17:54 »
Wobei zumindest NRW meiner Erinnerung nach viele der Altjahre bereits bestandskräftig entschieden hat. Man wurde in die Klage gezwungen und das dürften die wenigsten gemacht haben.

Das wird noch interessant. Lies den allerletzten Punkt des BVerfG-Beschlusses. Er deutet darauf hin, dass auch ein abgelehnter Widerspruch, gegen den keine Klage erhoben worden ist, Ansprüche begründen könnte.

Nur wer gar nicht erst Widerspruch eingelegt hat, geht auf jeden Fall für die Vergangenheit leer aus - und sollte für die Besoldung 2025 klüger sein.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8434 am: 20.11.2025 18:24 »
Wobei zumindest NRW meiner Erinnerung nach viele der Altjahre bereits bestandskräftig entschieden hat. Man wurde in die Klage gezwungen und das dürften die wenigsten gemacht haben.

Das wird noch interessant. Lies den allerletzten Punkt des BVerfG-Beschlusses. Er deutet darauf hin, dass auch ein abgelehnter Widerspruch, gegen den keine Klage erhoben worden ist, Ansprüche begründen könnte.

"über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist"

Bestandskraft geht immer vor. Was das BVerfG meint, ist ein einfacher Antrag reicht aus, die Rechtskraft wird ja normalerweise nur durch Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren gehemmt.
Über diesen darf aber noch nicht abschließend entschieden worden sein.
« Last Edit: 20.11.2025 18:36 von Ozymandias »

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8435 am: 20.11.2025 18:27 »
Über diesen Passus bin ich auch gestolpert und habe mich gefragt, was dieser letztlich für Widerspruchsführer bedeutet. Danke für eure Einlassungen. Also kann man nur hoffen, dass die DH nicht bescheiden.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8436 am: 20.11.2025 19:00 »

Das wird noch interessant. Lies den allerletzten Punkt des BVerfG-Beschlusses. Er deutet darauf hin, dass auch ein abgelehnter Widerspruch, gegen den keine Klage erhoben worden ist, Ansprüche begründen könnte.

"über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist"

Bestandskraft geht immer vor. Was das BVerfG meint, ist ein einfacher Antrag reicht aus, die Rechtskraft wird ja normalerweise nur durch Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren gehemmt.
Über diesen darf aber noch nicht abschließend entschieden worden sein.

Kann sein. Ich finde den nachfolgenden Satz aber auch interessant: "Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahren schwebt" - mit (meiner) Betonung auf "schwebt". Das könnte man m.E. unterschiedlich interpretieren. Dass es die Besoldungsgeber zunächst ähnlich eng interpretieren werden wie Du es jetzt getan hast, halte ich aber auch für klar.

Tulpenzeit

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8437 am: 20.11.2025 19:21 »
Nochmal zum Abstandsgebot: Dass BVerfG hat für den hD in Berlin ab A14 u.A. in den Jahren ab 2017 im Wesentlichen "nur" einen Verstoß gegen das Abstandsverbot festgestellt. Nun verstehe ich den Beschluss so, dass dies zwar per se noch keine verfassungswidrig niedrige Alimentation auslöst, jedoch durch die übrigen Ausführungen des BVerfG für die Zukunft "gesichert" sein wird, dass nicht nur die Besoldungsgruppen ab A14 hintenrunter fallen, sondern zwangsläufig auch angehoben werden müssen. Mittlerweile gibt es ja in Berlin insbesondere für A14er das Phänomen, dass wegen der Hauptstadtzulage A13 im Wesentlichen A14 entspricht. Wäre andernfalls eine Einebnung der Abstände zwischen den höheren Besoldungsgruppen schlicht nicht justitiabel?

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8438 am: 20.11.2025 19:45 »
grundsätzliche meinte Niedersachsen das immer. Umso mehr verwundert die geplante Sonderzahlung. Zumindest die Ankündigung der Staatskanzlei macht deutlich, dass die Landesregierung doch eine SOnderzahlung für erforderlich hält, um eine aA sicher zu stellen, auch wenn das sehr widersprüchlich erscheint...

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Da dreiste daran ist, dass Widersprüche wissentlich abgelehnt werden und nun gibt man es rückwirkend zu, dass die aA nicht gepasst hat.


derSchorsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8440 am: 21.11.2025 06:23 »
https://www.spiegel.de/panorama/ein-urteil-das-viel-zu-spaet-kommt-und-ungerechtigkeit-produzieren-koennte-a-0a50c83d-24b1-4a57-ab65-6ba49c0df6b7?giftToken=83bedc2e-ab23-4a1f-a0e5-e4786374e17e

Kluge Worte! Ich denke auch, dass das ganze System geändert werden muss, ansonsten werden in Zukunft nahezu alle Beamtinnen und Beamten pauschal Widersuch gegen die Besoldung einlegen. Einfach um im Falle des Falles nicht noch einmal leer auszugehen. Es wird sich zeigen, ob Länder und Bund dieses Verhalten und die damit verbundenen Konsequenzen riskieren und fördern wollen.

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8441 am: 21.11.2025 06:27 »
https://www.spiegel.de/panorama/ein-urteil-das-viel-zu-spaet-kommt-und-ungerechtigkeit-produzieren-koennte-a-0a50c83d-24b1-4a57-ab65-6ba49c0df6b7?giftToken=83bedc2e-ab23-4a1f-a0e5-e4786374e17e

Kluge Worte! Ich denke auch, dass das ganze System geändert werden muss, ansonsten werden in Zukunft nahezu alle Beamtinnen und Beamten pauschal Widersuch gegen die Besoldung einlegen. Einfach um im Falle des Falles nicht noch einmal leer auszugehen. Es wird sich zeigen, ob Länder und Bund dieses Verhalten und die damit verbundenen Konsequenzen riskieren und fördern wollen.

Das wird leider nicht geschehen m.m.n, denn viele, die ich auf das Thema aufmerksam gemacht habe, haben aus Faulheit oder "brauche ich nicht" nichts gemacht...

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8442 am: 21.11.2025 06:57 »
Man ist sich in Kiel nicht sicher ob das Urteil des BVerfG überhaupt Konsequenzen für Schleswig-Holstein hat und sieht das kürzliche Urteil aus Schleswig auf jeden Fall als überholt an (auch bereits ohne das Urteil aus Karlsruhe ausgewertet zu haben):

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/urteil-zu-berliner-beamtenbesoldung-konsequenzen-auch-fuer-sh-BIEAFDXDFNBILOW37TSM4YNCBA.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawOM3apleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEemIwmZ1NRGBu9pm_L7n-1l81g_sva05iHyVWGiurzVsXouDGmdcW6Upgpoj0_aem_H76SuKOZ-SwjS3DO20fmbw#Echobox=1763641112

SAS

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« Antwort #8443 am: 21.11.2025 07:23 »
https://www.spiegel.de/panorama/ein-urteil-das-viel-zu-spaet-kommt-und-ungerechtigkeit-produzieren-koennte-a-0a50c83d-24b1-4a57-ab65-6ba49c0df6b7?giftToken=83bedc2e-ab23-4a1f-a0e5-e4786374e17e

Kluge Worte! Ich denke auch, dass das ganze System geändert werden muss, ansonsten werden in Zukunft nahezu alle Beamtinnen und Beamten pauschal Widersuch gegen die Besoldung einlegen. Einfach um im Falle des Falles nicht noch einmal leer auszugehen. Es wird sich zeigen, ob Länder und Bund dieses Verhalten und die damit verbundenen Konsequenzen riskieren und fördern wollen.

Das wird leider nicht geschehen m.m.n, denn viele, die ich auf das Thema aufmerksam gemacht habe, haben aus Faulheit oder "brauche ich nicht" nichts gemacht...

Wenigstens für die unteren Besoldungsgruppen wäre das ethisch und moralisch eine Bankrott Erklärung wenn man diese nicht umfassend entschädigt. In den höheren Gruppen ist der Leidensdruck ja nicht sofort groß.

Illunis

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« Antwort #8444 am: 21.11.2025 07:48 »
https://www.spiegel.de/panorama/ein-urteil-das-viel-zu-spaet-kommt-und-ungerechtigkeit-produzieren-koennte-a-0a50c83d-24b1-4a57-ab65-6ba49c0df6b7?giftToken=83bedc2e-ab23-4a1f-a0e5-e4786374e17e

Kluge Worte! Ich denke auch, dass das ganze System geändert werden muss, ansonsten werden in Zukunft nahezu alle Beamtinnen und Beamten pauschal Widersuch gegen die Besoldung einlegen. Einfach um im Falle des Falles nicht noch einmal leer auszugehen. Es wird sich zeigen, ob Länder und Bund dieses Verhalten und die damit verbundenen Konsequenzen riskieren und fördern wollen.

Das wird leider nicht geschehen m.m.n, denn viele, die ich auf das Thema aufmerksam gemacht habe, haben aus Faulheit oder "brauche ich nicht" nichts gemacht...

Kann ich bestätigen. Wir sind 9 Leute bei uns im Team (theoretisch 13,aber man findet niemand).
Bin der einzige mit Widerspruch (und Klage). Kann mich deswegen auch fast täglich verarschen lassen vom Rest (obwohl eig. alle über zu wenig Geld jammern). Freue mich aber schon sehr auf die langen Gesichter.

Am Standort sind wir rund 1000 Leute (großteil Beamte). Kenne sonst niemand mit Widerspruch, obwohl ich mit vielen darüber gesprochen habe.