Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4463812 times)

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8070 am: 11.09.2025 12:13 »
Ergebnis: Anhörung im November, gesetzt sind DBB und DGB, sowie jede Fraktion darf noch eine weitere Person dazuladen.

Kann man den Fraktionen wirksam mit Vorschlägen aushelfen? Wer steht zur Verfügung?

U. Maidowski BVR. a.D.?
G. !!!Rudeltiere!!! Färber?
Prof. Dr. Martin Werding?
Reiner Holznagel?

Landtag Nordrhein-Westfalen

75. Sitzung (öffentlich - Livestream) des Haushalts- und Finanzausschusses am Donnerstag, dem 11. September 2025....
Intensive fachliche Auseinandersetzung statt schwarz-grüner Scheuklappen: Neues Gutachten eines ehemaligen Bundesverfassungsrichters begründet umfassende Neubewertung der Besoldungsreform der Landesregierung

baysys

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8071 am: 11.09.2025 13:30 »
  •     Beschluss vom 16. Juli 2025
 
2 BvR 1719/23    
 
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag des Saarlandes beschlossene Gesetz Nr. 2090 zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 7. Dezember 2022    
 
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rk20250716_2bvr171923.html







RedDearTiger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8072 am: 13.09.2025 22:55 »
Lol was ne Verarsche.
Alle wissen, dass nur das BVG bei der Thematik zu einer Entscheidung führen kann. Es sollen aber alle die unteren VErwaltungsgerichte damit eindecken, die dass nach xxx Monaten eh ans BVG geben.

Atzinator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8073 am: 15.09.2025 16:38 »
Na ja, muss aber leider eingestehen, dass ich die Auffassung teile, auch wenn sie absolut sinnfrei erscheint. Es ist nun mal der übliche Weg, erst über das VG zu gehen und dann durch dieses die weitere Verfahrensweise bestimmen zu lassen...

PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8074 am: 16.09.2025 12:02 »
Dass Richtern und Staatsanwälten sowas passiert, ist aber schon irgendwie traurig.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8075 am: 16.09.2025 14:26 »
Dass Richtern und Staatsanwälten sowas passiert, ist aber schon irgendwie traurig.

Ach das sieht man dort sicherlich sportlich und wird wahrscheinlich individuell auch noch zusätzlich Klage beim VG eingereicht haben.

Die Verfassungsbeschwerde ist ja kostenfrei, sodass damit kein erheblicher finanzieller Mitteleinsatz verbunden war. Die Argumente bzw. Ausführungen aus der Verfassungsbeschwerde konnten die Beschwerdeführer auch für die Klage nutzen, sodass auch der diesbezügliche Aufwand nicht vergebens war. Wird intern sicher in der Kategorie "Einen Versuch war es wert." verbucht werden.

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8076 am: 16.09.2025 14:59 »
Dass Richtern und Staatsanwälten sowas passiert, ist aber schon irgendwie traurig.

Ach das sieht man dort sicherlich sportlich und wird wahrscheinlich individuell auch noch zusätzlich Klage beim VG eingereicht haben.

Die Verfassungsbeschwerde ist ja kostenfrei, sodass damit kein erheblicher finanzieller Mitteleinsatz verbunden war. Die Argumente bzw. Ausführungen aus der Verfassungsbeschwerde konnten die Beschwerdeführer auch für die Klage nutzen, sodass auch der diesbezügliche Aufwand nicht vergebens war. Wird intern sicher in der Kategorie "Einen Versuch war es wert." verbucht werden.

Sehe ich auch so. Unter Umständen hat man sich Äußerungen des BVerfG dazu erhofft, unter welchen Umständen ggf. eine direkte Verfassungsbeschwerde doch zulässig wäre.

AltStrG

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8077 am: 17.09.2025 18:07 »
Maidowski geht geplant am 21.10.25 in den endgültigen Ruhestand, wenn die Richterwahlen im BT so laufen, wie jetzt geplant.

Was bedeutet das nun für die in Rede stehenden Verfahren? Tja, entweder liegt das Urteil fertig vor oder .......

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8078 am: 17.09.2025 19:19 »
Maidowski geht geplant am 21.10.25 in den endgültigen Ruhestand, wenn die Richterwahlen im BT so laufen, wie jetzt geplant.

Was bedeutet das nun für die in Rede stehenden Verfahren? Tja, entweder liegt das Urteil fertig vor oder .......

Muss es nicht. Siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg420375.html#msg420375
Beim Abgang von Voßkuhle kann man ein Gefühl der Timeline bekommen, denn dieses Mal scheint es ähnlich abzulaufen.

Dessen Amtszeit endete offiziell 2 Tage nach dem Beschluss 2 BvL 4/18.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8079 am: 18.09.2025 03:38 »
"Swen", Du weißt doch vielleicht mehr?

Wenn das Urteil dieses Jahr noch kommen sollte, müsste es ja eigentlich gewisse, für Experten wahrnehmbare "Zuckungen" im Vorfeld geben.

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8080 am: 18.09.2025 07:46 »
Beim Bund gibt es diese Zuckungen nach 5 Jahren Stillstand durchaus. Das man auf einmal trotz der angeblich so komplexen Materie die reguläre Besoldungsrunde mit der aA verknüpfen will und sogar gewillt ist Abschläge (Tarif) ohne gesetzliche Grundlage zu zahlen, lässt mich nach fünf Jahren Stillstand doch vorsichtig optimistisch in die nächsten Monate schauen.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8081 am: 18.09.2025 10:18 »
Beim Bund gibt es diese Zuckungen nach 5 Jahren Stillstand durchaus. Das man auf einmal trotz der angeblich so komplexen Materie die reguläre Besoldungsrunde mit der aA verknüpfen will und sogar gewillt ist Abschläge (Tarif) ohne gesetzliche Grundlage zu zahlen, lässt mich nach fünf Jahren Stillstand doch vorsichtig optimistisch in die nächsten Monate schauen.
Sehe ich genau so. Natürlich keine Euphorie, dafür wurde man im Lauf der Jahrzehnte zu oft enttäuscht und verarscht.

Vorsichtiger Optimismus ist aber auf jeden Fall angebracht finde ich. Es wird nächstes Jahr einen Schritt in Richtung aA geben. Die Frage ist nur: Trippelschritt oder großer Satz (irgendwas in der Mitte vermutlich).

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8082 am: 18.09.2025 10:57 »
Eine komplett rechtskonforme aA unter Beachtung aller Prüfkriterien des BVerfG dürfte aber illusorisch sein - so viel Realismus sollte man schon mitbringen.

Hans Werner Mangold

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« Antwort #8083 am: 18.09.2025 11:36 »
Ich bin da auch etwas skeptisch. Eine zweistellige prozentuale Anhebung der Grundbesoldung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Warten wir erst mal das Vorhaben des Bundes ab. Hier soll es ja eine vertikale und horizontale Änderung im Besoldungssystem geben.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8084 am: 18.09.2025 11:57 »
Eine komplett rechtskonforme aA unter Beachtung aller Prüfkriterien des BVerfG dürfte aber illusorisch sein - so viel Realismus sollte man schon mitbringen.

Ach es gibt in deutschen Gesetzen noch viele andere Dinge, welche illusorisch erscheinen, welche dann aber doch durchgesetzt werden.

Zitat von:  imaginärer Verband der Vermögensverwalter im Jahr 1997
Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass Einkünfte aus Kapitalbesitz niedriger besteuert werden sollten, als die Lohnzahlungen an fleißige und hart arbeitende Menschen!

--> Tadaaa pauschale Kapitalertragssteuer weit unter dem ESt-Satz existiert heute  ;D

Zitat von:  imaginärer Verband der Millionenerben 2015
Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass auf das Haus der Tante Erbschaftssteuer zu zahlen sei, aber 350 Eigentumswohnungen von dieser Steuer zu befreien seien.

--> Ab 300 Immobilien, werden steuerrechtlich keine Immobilien mehr vererbt, sondern ein Immobilienkonzern, sodass die Wohnungen als Betriebsvermögen faktisch steuerfrei sind  ???

Zitat von:  imaginärer Verband der Millionenerben 2015
Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass auf das eine Person gar keine Erbschaftssteuer auf eine Milliardenerbschaft zahlen muss, wenn diese Person die Steuersumme nicht bereits vor der Erbschaft zur Verfügung hatte. Leuchtet doch jedem Bürger ein, dass man die anfallende Steuer auch aus der Erbschaft bezahlen könnte.

--> Nennt sich Verschonungsbedarfsprüfung und kostet den Staat jedes Jahr Milliarden  >:(

Ich bleibe da frohen Mutes :-)