Und wenn es nur einer macht, dann ist die Tinte schon mal nicht wertlos.
Zugegeben:
völlig wertlos dann nicht mehr...
Die internen betrieblichen Vereinbarungen, die der AG dann als DV mit PR zusammenbastelt?
Da wird es kaum viel rechtliche Eingriffsmöglichkeiten geben (wg. Vertragsfreiheit und so), oder gibt es zu anderen DVs wie Gleitzeitregelungen höchstrichterliche Urteile?
Auch Tarifverträge sind Verträge und die Vertragsfreiheit geht nicht soweit, als das sie einer richterlichen Kontrolle per se nicht zugänglich wären.
Warum sollte das also bei DVen anders sein?
Im übrigen eröffnet ja §10 TV-L auch die Möglichkeit, landesbezirkliche Tarifverträge abzuschließen, falls Dienstvereinbarungen nicht zustande kommen.
Von solchen landesbezirklichen Tarifverträgen ist mir nichts bekannt (was immer noch nichts heißen soll, zugegeben). Entweder wird also §10 umfangreich angewendet, es wird aber unter der Decke gehalten
Oder es besteht auch von gewerkschaftlicher Seite kein sonderliches Interesse, dieses Feld für die Beschäftigten zu beackern...