Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4611143 times)


HansGeorg

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Kirk40

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8132 am: 08.10.2025 10:59 »
Moin Moin in die Runde.
Die Nachfolgerin des Herrn Dr. Maidowski ist Frau Prof. Dr. Kaufhold. Sie war in ihrer beruflichen Laufbahn unter anderem von 2012 - 2014 bei Andreas Voßkuhle. 
Siehe auch Wikipedia. Keine schlechten Vorraussetzungen für eine Entscheidung im Sinne der Beamten.

tinytoon

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8133 am: 08.10.2025 11:13 »
Die geplanten Entscheidungen für 2025 (2 BvL 6/16, 2 BvL 5/18) betreffen doch gar nicht SH oder übersehe ich etwas? Insofern steht die Aussage des DBB-SH nicht im Widerspruch zu einer diesjährigen Veröffentlichung, wie in einigen geposteten Schreiben des BVerfG bereits bestätigt.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8134 am: 08.10.2025 11:17 »
Die geplanten Entscheidungen für 2025 (2 BvL 6/16, 2 BvL 5/18) betreffen doch gar nicht SH oder übersehe ich etwas? Insofern steht die Aussage des DBB-SH nicht im Widerspruch zu einer diesjährigen Veröffentlichung, wie in einigen geposteten Schreiben des BVerfG bereits bestätigt.

Naja es ist schon merkwürdig, wenn man ausgewählte Verfahren für dieses Jahr ankündigt, diese dann aber nicht veröffentlich, sondern eine Entscheidung (aus SH) veröffentlicht, ohne diese für dieses Jahr avisiert zu gaben. Also denke ich, dass eine Entscheidung für SH sich aus der nächsten Veröffentlichung heraus ergibt und eine Entscheidung für SH dann nächstes Jahr mit Bezug auf die vorangegangenen Entscheidungen veröffentlicht wird.

tinytoon

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8135 am: 08.10.2025 11:37 »
Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch.

Die von mir genannten Verfahren sind 2025 geplant und das Jahr läuft ja noch. Zudem liegen im Bundesfaden einige Antwortschreiben vor, die darauf hindeuten, dass es hier zumindest eine Entscheidung geben wird. Selbiges hat das Mitglied ST hier ebenfalls prognostiziert.

Jetzt spricht der DBB-SH von einem weiteren Verfahren, welches „weitest fortgeschritten“ sei und sich verzögert. Woraus lässt sich ableiten, dass in diesem Jahr grundsätzlich keine Entscheidung mehr getroffen wird?

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8136 am: 08.10.2025 11:41 »
Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch.

Die von mir genannten Verfahren sind 2025 geplant und das Jahr läuft ja noch. Zudem liegen im Bundesfaden einige Antwortschreiben vor, die darauf hindeuten, dass es hier zumindest eine Entscheidung geben wird. Selbiges hat das Mitglied ST hier ebenfalls prognostiziert.

Jetzt spricht der DBB-SH von einem weiteren Verfahren, welches „weitest fortgeschritten“ sei und sich verzögert. Woraus lässt sich ableiten, dass in diesem Jahr grundsätzlich keine Entscheidung mehr getroffen wird?

Naja es standen auch letzte Jahr und das Jahr davor schon Entscheidungen im Jahresausblick, passiert ist dann nichts.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8137 am: 08.10.2025 13:23 »
Gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus, dass bis Dezember noch eine Entscheidung des BVerfG erfolgt.
Inwieweit ist es dann wahrscheinlich, dass die Gewerkschaften diese Entscheidung bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einsetzen?
Oder eher unwahrscheinlich, weils dann ja nur für die Beamten zählt?

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8138 am: 08.10.2025 13:32 »
Gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus, dass bis Dezember noch eine Entscheidung des BVerfG erfolgt.
Inwieweit ist es dann wahrscheinlich, dass die Gewerkschaften diese Entscheidung bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einsetzen?
Oder eher unwahrscheinlich, weils dann ja nur für die Beamten zählt?

M. M. nach zählt das direkt nur für die Beamten. Natürlich kann die Gewerkschaft ja die Parole ausrufen, eine Erhöhung ähnlich der Beamten (sofern die höher ist als das was die Gewerkschaft ohne BVerfG Beschluß im Sinn hat) zu bekommen. Ob es funktioniert oder nicht, werden die Verhandlungen zeigen. Mein Tipp wäre das je höher die Beamtenerhöhung ausfällt , desto geringer die Chancen der Gewerkschaft.

Ganz perfide wäre eine Aussage der DH das eine Tariferhöhung geringer ausfällt als geplant, weil die Beamten schon die Haushalte überbelasten.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8139 am: 08.10.2025 13:39 »

Ganz perfide wäre eine Aussage der DH das eine Tariferhöhung geringer ausfällt als geplant, weil die Beamten schon die Haushalte überbelasten.

Dazu wird es mit Sicherheit kommen, egal wie groß oder klein die Erhöhung für die Beamtenschaft ausfällt.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8140 am: 08.10.2025 15:03 »
Gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus, dass bis Dezember noch eine Entscheidung des BVerfG erfolgt.
Inwieweit ist es dann wahrscheinlich, dass die Gewerkschaften diese Entscheidung bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einsetzen?
Oder eher unwahrscheinlich, weils dann ja nur für die Beamten zählt?

Der Dienstherr wird ja wie üblich erst einmal sagen, dass er den Beschluss genau prüfen wird. Vielleicht werden einige Dienstherren auch verlautbaren, dass sie den Beschluss des BVerfG umsetzen werden und niemand Widerspruch einlegen muss. Ich hoffe, dass die Gewerkschaften dann trotzdem Widerspruchsmuster  für dieses Jahr veröffentlichen werden und die Beamten reichlich davon Gebrauch machen werden, bis die Personalabteilungen geflutet sind. Dem Dienstherrn kann man generell nicht mehr vertrauen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8141 am: 08.10.2025 15:45 »
Gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus, dass bis Dezember noch eine Entscheidung des BVerfG erfolgt.
Inwieweit ist es dann wahrscheinlich, dass die Gewerkschaften diese Entscheidung bei den kommenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einsetzen?
Oder eher unwahrscheinlich, weils dann ja nur für die Beamten zählt?

Der Dienstherr wird ja wie üblich erst einmal sagen, dass er den Beschluss genau prüfen wird. Vielleicht werden einige Dienstherren auch verlautbaren, dass sie den Beschluss des BVerfG umsetzen werden und niemand Widerspruch einlegen muss. Ich hoffe, dass die Gewerkschaften dann trotzdem Widerspruchsmuster  für dieses Jahr veröffentlichen werden und die Beamten reichlich davon Gebrauch machen werden, bis die Personalabteilungen geflutet sind. Dem Dienstherrn kann man generell nicht mehr vertrauen.
Die Umsetzung muss ja sowohl in den Ländern als auch beim Bund eigens durch Gesetze umgesetzt werden. Ich gehe also davon aus, dass es in einigen Kreisen bis zur nächsten Wahl, mindestens aber 1 bis 2 Jahre für entsprechende Reparaturgesetze brauchen wird. Dann müssen die Zuständigen Behörden dieses Gesetz noch umsetzen, was gerade für zurückliegende Zeiträume bei Widersprüchen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8142 am: 08.10.2025 16:16 »
Trotz dieser sicherlich längeren Umsetzungsphase, wird der DH fast ab Tag 1 wissen, was es ihm kosten wird und das bei der Tarifverhandlung im Hinterkopf haben. Öffentlich wird er evtl. verlautbaren, dass er nicht weiß was es ihn kosten wird, aber als vorsichtiger und gewissenhafter DH daher leider in dieser Tarifrunde mal so gar nichts zu verteilen hat bevor er nicht weiß, was er für die Beamten löhnen muss. Evtl. ja in der nächsten .........


Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8144 am: 11.10.2025 21:23 »
Es braut sich langsam was zusammen...
16% seit 2020 würde mir schmecken - knapp 50.000€

Ich denke schon daran, wie bei mir in NRW die Nachzahlung laufen soll. Als lediger Beamter ohne Familien- und Ortszuschlag gehe ich davon aus, maximal davon zu profitieren.

Werden Sie bei jedem einzelnen auf den Cent alles ausrechnen? Werden Sie eine Pauschalsumme bieten? Wer übernimmt die Kosten meiner Klage gegen die Besoldung 2022?
« Last Edit: 11.10.2025 21:40 von Reisinger850 »