Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3938365 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7140 am: 17.02.2025 09:07 »

Zitat
Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Das kommt auf den Bescheid des Dienstherrn an. Sollte der Dienstherr die Bescheide über die Folgejahre zum Gegenstand des anhängigen Verfahrens machen, würden sie automatisch Teil des Rechtsstreites.

Es ist aber eher davon auszugehen, dass für jedes Jahr ein gesonderter Bescheid ergeht, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens wird, so dass man auch für jedes Jahr gesondert klagen muss und für jedes Jahr gesondert Kosten hat. So werden die Hürden und auch die Kosten etwas höher, um den einen oder die andere vom Klageweg abzuhalten.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7141 am: 17.02.2025 09:07 »
Dann aber bitte hinterher nicht heulen.

Ich liebe ja diesen (mehr oder weniger passiv) aggressiven Grundton. Kennen wir uns? Habe ich bei dir schon mal geheult? Ich denke ich hatte eine ganz normale Frage gestellt.

@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Und weißt du hierzu etwas:

Zitat
Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Solange du selbst das Verfahren nicht voran treibst, ist mir kein Fall bekannt in dem das Gericht dies tun würde. Also bleibt dein Fall bis zum Beschluss des BVerfG ruhend.

Und ja du kannst jedes Jahr die Klage erweitern und das letzte Jahr dann hinzufügen (habe ich schon zweimal gemacht, ohne zusätzliche Kosten). Natürlich nur nachdem der Widerspruch für das betreffende Jahr negativ beschieden wurde.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7142 am: 17.02.2025 09:14 »

Solange du selbst das Verfahren nicht voran treibst, ist mir kein Fall bekannt in dem das Gericht dies tun würde. Also bleibt dein Fall bis zum Beschluss des BVerfG ruhend.

Und ja du kannst jedes Jahr die Klage erweitern und das letzte Jahr dann hinzufügen (habe ich schon zweimal gemacht, ohne zusätzliche Kosten). Natürlich nur nachdem der Widerspruch für das betreffende Jahr negativ beschieden wurde.

Vielen Dank für den Hinweis, ich wusste bisher nicht, dass das kostenfrei möglich ist

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7143 am: 17.02.2025 09:58 »
@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Weitere Kosten für die erste Instanz fallen nach meinem Dafürhalten nicht an. Die Dienststellen vertreten sich regelmäßig selbst, sodass auch im Falle einer Niederlage keine weiteren Anwaltskosten auszugleichen wären.

Zweite Instanz kostet dann nochmal extra und man braucht eine:n Anwält:in. Aber das sehe ich noch nicht, da aktuell fast alle VGs sämtliche Verfahren (außer diejenigen einiger williger Musterkläger) ruhend gestellt werden. Man hat dort ja auch keine Lust das BVerfG mit Vorlagen gem. Art. 100 GG "zu fluten".

Zitat
Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt und hier im Forum haben einige diesen Weg auch schon für Folgejahre zur Ursprungsklage bestritten.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7144 am: 17.02.2025 10:18 »
@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Weitere Kosten für die erste Instanz fallen nach meinem Dafürhalten nicht an. Die Dienststellen vertreten sich regelmäßig selbst, sodass auch im Falle einer Niederlage keine weiteren Anwaltskosten auszugleichen wären.

Zweite Instanz kostet dann nochmal extra und man braucht eine:n Anwält:in. Aber das sehe ich noch nicht, da aktuell fast alle VGs sämtliche Verfahren (außer diejenigen einiger williger Musterkläger) ruhend gestellt werden. Man hat dort ja auch keine Lust das BVerfG mit Vorlagen gem. Art. 100 GG "zu fluten".

Zitat
Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?

?

Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt und hier im Forum haben einige diesen Weg auch schon für Folgejahre zur Ursprungsklage bestritten.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx

Vielen herzlichen Danke, das hiflt mir sehr weiter  :)

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7145 am: 17.02.2025 10:18 »
@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!

Weitere Kosten für die erste Instanz fallen nach meinem Dafürhalten nicht an. Die Dienststellen vertreten sich regelmäßig selbst, sodass auch im Falle einer Niederlage keine weiteren Anwaltskosten auszugleichen wären.

Meine bayer. Kommune hat einen Rechtsanwalt beauftragt, und der wird wahrscheinlich möglichst viel Geld verdienen wollen.

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7146 am: 20.02.2025 17:35 »
Nach 9 Wochen hat das Bayerische Landesamt für Finanzen meinen Widerspruch gegen die Besoldung nun mit einem mehrseitigen Standardschreiben abgelehnt....ich werde also den Klageweg bestreiten.

Zwei Fragen die sich mir nun stellen:

Wie sehr würdet ihr oder geht ihr bei euren Klagen ins Detail? Reicht es, wenn ich mein Anliegen kund tue und hinsichtlich der Argumentation auf die Aussagen des Bayerischen Richtervereins und das Gutachten von Di Fabio verweise? Oder sollte ich hier vorsichtiger sein und/oder lieber fallspezifisch argumentieren?

Was ist mit den Kosten für die Klage? Sollte ich die in der Klageschrift ebenfalls einfordern? Würde das im Falle eines Sieges vor Gericht automatisch passieren? Oder bleibe ich darauf in jedem Fall selbst sitzen?

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7147 am: 20.02.2025 17:58 »
Am besten wäre es die Klage einzureichen und gleichzeitig Ruhendstellung zu beantragen.

Die Klagebegründung kann nachgeliefert werden und kann auch jederzeit erweitert werden.

In der Realität werden nur die wenigsten der mittlerweile sicherlich zig Tausend Alimentationsklagen aktiv geführt. Die Klagebegründung ist daher aktuell weniger wichtig als eine zulässige Klage zu erstellen. Richtige Beklagte, Unterschrift, etc.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/warum-der-tbb-musterklagen-fuehrt/
oben rechts unbedingt anschauen

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7148 am: 21.02.2025 09:50 »
Ich habe mir einmal die Wahlprogramme bzg. öD angesehen. Dabei ist mir folgendes bei der CDU aufgefallen:
"Doch es gibt hier Ausnahmen. Für die Justiz planen CDU und CSU eine Erhöhung der Besoldung und eine Personalaufstockung."
Wie wollen die das machen? Wahrscheinlich durch Stellenanhebungen, eine eigene Besoldungsordnung kann ich mir nicht vorstellen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7149 am: 21.02.2025 09:52 »
Ich habe mir einmal die Wahlprogramme bzg. öD angesehen. Dabei ist mir folgendes bei der CDU aufgefallen:
"Doch es gibt hier Ausnahmen. Für die Justiz planen CDU und CSU eine Erhöhung der Besoldung und eine Personalaufstockung."
Wie wollen die das machen? Wahrscheinlich durch Stellenanhebungen, eine eigene Besoldungsordnung kann ich mir nicht vorstellen.

Wieso nicht, die Politik macht im Bereich der Besoldung doch schon Jahrzehnte lang was sie will, unabhängig vom geltendem Recht.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7150 am: 21.02.2025 10:54 »
Ich habe mir einmal die Wahlprogramme bzg. öD angesehen. Dabei ist mir folgendes bei der CDU aufgefallen:
"Doch es gibt hier Ausnahmen. Für die Justiz planen CDU und CSU eine Erhöhung der Besoldung und eine Personalaufstockung."
Wie wollen die das machen? Wahrscheinlich durch Stellenanhebungen, eine eigene Besoldungsordnung kann ich mir nicht vorstellen.

Das Problem an dieser Aussage ist, dass der Kanzlerkandidat der Union öffentlich regelmäßig das Gegenteil sagt. Darüber hinaus bringt es m.E. wenig, lotsch, nicht das Parteiprogramm zu lesen, sondern nur https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-beamte-aenderungen-bundestagswahl/, um dort dann nicht den ganzen Kontext zu zitieren:

"CDU und CSU setzen im Bereich des Öffentlichen Dienstes auf teils massive Einsparungen. 'Die exorbitant gestiegene Zahl der Beauftragten reduzieren wir um mindestens 50 Prozent und kommen in der Ministerialverwaltung und der Bundestagsverwaltung mit mindestens zehn Prozent weniger Personal aus', heißt es wörtlich. Man wolle mit weniger Personal bessere Arbeit machen.

Doch es gibt hier Ausnahmen. Für die Justiz planen CDU und CSU eine Erhöhung der Besoldung und eine Personalaufstockung. Und auch die Truppenstärke der Bundeswehr soll von 180.000 auf 203.000 Soldatinnen und Soldaten angehoben werden. Zudem möchte die Partei ein 'verpflichtendes Gesellschaftsjahr' einführen. Ein Modell, das sich an der früheren Wehrpflicht orientiert."

Im Wahlprogramm steht auf der Seite 78 das Folgende (wieso beim Kopieren zum Teil Buchstabensalat entsteht, kann ich nicht sagen, eventuell liegt es an der mangelnden Verwaltung meines PCs, vielleicht auch an der mangelnden öffentlichen Verwaltung oder auch an der mangelnden Verwaltung der Union; ich finde aber durchaus, dass der Buchstabensalat den Aussagen die nötige Würde und den entsprechenden Nachdruck oder Abrieb gibt, weshalb ich finde, dass das verpflichtend für alle Parteiprogramme aller Parteien so gemacht werden sollte - höchstwahrscheinlich bin ich Wähler von Verbotsparteien):

"Eiinnee ffuunnkkttiioonniieerreennddee VVeerrwwaallttuunngg iinn eeiinneemm ffuunnkkttiioonniieerreennddeenn SSttaaaatt
Unser Staat hat die Kernaufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen. Dazu leisten die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst täglich einen wichtigen Beitrag.
Mit ihrer Expertise, ihrer Erfahrung und ihrem Engagement tragen sie ganz wesentlich
dazu bei, dass unser Staat und unsere Verwaltung funktionieren. Die Wirklichkeit zeigt je-
doch auch: Viel zu oft ist der Staat mit sich selbst beschäftigt und verheddert sich im Wirr-
warr der Regeln, die er selbst erschaffen hat. Unser Ziel ist ein Staat, der wieder handlungs-
fähiger und schneller wird. Denn nicht als Lehrmeister, sondern nur als Dienstleister kann
er Vertrauen zurückgewinnen.
• SSttaaaatt ssooffoorrtt bbeeggrreennzzeenn.. Die exorbitant gestiegene Zahl der Beauftragten reduzieren wir
um mindestens 50 Prozent und kommen in der Ministerialverwaltung und der Bundes-
tagsverwaltung mit mindestens zehn Prozent weniger Personal aus. Wir wollen mit we-
niger Personal bessere Arbeit machen.
• LLeerrnneennddeenn SSttaaaatt bbaauueenn.. Die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wir für eine strate-
gischere und stärker datenbasierte Politik. Mit einer neuen Fehlerkultur evaluieren wir
beschlossene Maßnahmen, nehmen zurück, was nicht effektiv ist, und passen die Maß-
nahmen kontinuierlich an.
• LLeeiissttuunnggssffäähhiiggkkeeiitt uunndd BBüürrggeerrnnäähhee aallss PPfflliicchhttaauuffggaabbee.. Wir machen den digitalen Vollzug
zum Standard. Dafür setzen wir auch das „Once-Only“-Prinzip konsequent um, wonach
Bürger und Unternehmen ihre Daten nur ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln
müssen. Das Basisregister für Unternehmen und das einheitliche Unternehmenskonto
sind wichtige Bausteine.
• VVeerrwwaallttuunngg ggrröößßeerreenn EErrmmeesssseennssppiieellrraauumm ggeebbeenn.. Wir richten Gesetze und andere Rege-
lungen wieder stärker auf den grundsätzlichen Anwendungsfall aus, nicht in erster Linie
auf den Ausnahmefall. Mit einer Experimentierklausel eröffnen wir unbürokratische Er-
probungsräume. Die Entscheidungsträger vor Ort müssen die Sicherheit haben, schnelle
und pragmatische Entscheidungen treffen zu können.
- 78 -
• PPllaannuunngg,, GGeenneehhmmiigguunngg uunndd UUmmsseettzzuunngg bbeesscchhlleeuunniiggeenn.. Regelungen, die in einem Be-
reich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, müssen auch auf andere Bereiche wie
Verkehr, Bau und digitale Infrastrukturen übertragen werden. Mit einer Genehmigungs-
fiktion sorgen wir dafür, dass Anträge bei Ämtern und Behörden schneller beschieden
werden. Zudem sollte die Präklusion eine größere Rolle einnehmen.
• KKllaaggeemmöögglliicchhkkeeiitteenn uunndd IInnssttaannzzeenn rreedduuzziieerreenn,, BBlloocckkaaddeenn aabbbbaauueenn.. Wir sind für die Ab-
schaffung des Verbandsklagerechts bei Infrastrukturvorhaben. Dafür setzen wir uns auf
europäischer Ebene ein. Kurzfristig prüfen wir, wo die Umsetzung der entsprechenden
Richtlinie entscheidend über das notwendige europäische Regelungsmaß hinausgeht.
Wo möglich und sinnvoll, sehen wir im Sinne schnellerer Rechtssicherheit eine Kürzung
des Instanzenwegs auf zwei Instanzen vor." (https://www.cdu.de/app/uploads/2025/01/km_btw_2025_wahlprogramm_langfassung_ansicht.pdf)

Die von Deinem Link genannten Aussagen sind, wenn ich es richtig sehe, dem Wahlprogramm nicht zu entnehmen. Zu Stichwort "Justiz" finde ich nur einen Verweis, nämlich diesen:

"Starke Sicherheitsbehörden und eine leistungsfähige Justiz schützen unseren Rechtsstaat
und ermöglichen Freiheit. Sie brauchen ausreichend und gut qualifiziertes Personal sowie
moderne Befugnisse für ihre Arbeit. Wir setzen auf eine engere Zusammenarbeit und Ver-
netzung, auch mit internationalen Partnern." (S. 37)

Mache sich jeder ein eigenes Bild, was außerhalb des Buchstabensalats von den Aussagen gehalten werden darf oder soll. Das Bild, das sich mir zeigt, lässt sich in folgender treffenden Analyse zusammenfassen: https://www.youtube.com/watch?v=hMfUeWeB_wM

Schwarzkopf is good for you (oder war es Guinness?).




clarion

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« Antwort #7153 am: 22.02.2025 08:13 »
Ein paar Bundesbeauftragte weniger werden des Staat kaum sanieren. Das kann man als Symbolpolitik betrachten.

Digitalisierung und Entbürokratisierung haben alle auf dem Wahlprogramm. Meinen Segen haben derartige Ziele. Es wäre schön, wenn das bei uns ankommt, und sich nicht im Kleinklein entlang des Dienstweges verliert. Nun denn ich hoffe,  dass sich ab morgen Abend schnell eine Koalition,  möglichst eine Zweier Koalition bildet und dann durchregiert wird. Probleme haben wir ja genug, die angepackt werden müssen.

Ozymandias

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« Antwort #7154 am: 24.02.2025 14:10 »
Da die Wahlen endlich vorbei sind, bitte mal die neue Jahresvorschau veröffentlichen.
Und das Soli- und Alimentationsurteil.  ;D