Ein Widerspruch gegen die Höhe der Dir als Ganzes gewährten Besoldung und Alimentation ist vereinfacht ausgedrückt zunächst einmal nichts Weiteres als dreierlei, Tom:
1. Mit einem Widerspruch sagst Du Deinem Dienstherrn zunächst einmal nichts anderes, als dass Du davon ausgehst, dass die Dir gewährte Besoldung und Alimentation nicht sachgerecht und damit nicht amtsangemessen sei.
2. Damit forderst Du ihn auf, die Dir gewährte Besoldung und Alimentation auf ihren sachgerechten Gehalt zu prüfen.
3. Bis zum Dir mitgeteilten Ergebnis dieser Prüfung hemmst Du damit die Rechtswirkung und hältst so Dein Recht, amtsangemessen besoldet und alimentiert zu werden, bis zum Bescheid Deines Dienstherrn über das von ihm vollzogene Ergebnis seiner Prüfung aufrecht. Ohne eine Widerspruchsführung verfällt Deine Anspruch auf eine sachgerechte Kontrolle Deiner ggf. vorhandenen Ansprüche mit Ende des Kalenderjahrs. Sollte sich also nach Ablauf des Kalenderjahrs herausstellen, dass Du nicht amtsangemessen besoldet und alimentiert worden bist, sind im Regelfall Deine nicht bis zum Ende jenes Jahres von Dir bewiderspruchten Ansprüche als verfallen zu betrachten.
Dein Dienstherr hat idealtypisch zwei Möglichkeiten, auf Deinen formell sachgerecht vollzogenen Widerspruch zu reagieren, in beiden Fällen sieht er sich als Ergebnis Deines Widerspruchsrechts gezwungen, Deinen Widerspruch zu prüfen (denn diese Prüfung ist ja zunächst einmal der Zweck, wieso Du einen Widerspruch führst):
Erste Möglichkeit: Er kommt zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Regelung begründet ist, er wird ihn dann positiv bescheiden und Dir die Differenz zwischen der gesetzlich geregelten und Dir tatsächlich gezahlten Besoldung nachzahlen.
Zweite Möglichkeit: Er kommt zu dem Ergebnis, dass Dein Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Regelung unbegründet ist, er wird ihn dann negativ bescheiden, womit Dir der Weg offen steht, im Rahmen eines Feststellungsverfahren Deinen Anspruch gerichtlich prüfen zu lassen, sofern Du diesen Weg gehen wolltest.
Sobald im Raum steht, dass die von Dir bezweifelte Besoldung und Alimentation die gesetzliche Regelung als verfassungswidrig betrachtet und insbesondere die gesetzliche Regelung bereits einer noch nicht entschiedenen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (also in einem laufenden Gerichtsverfahren geprüft wird), war bislang der Regelfall, dass Dein Dienstherr Deinen Widerspruch ruhend stellt, also ihn nicht bescheidet, um im Anschluss der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in ihrem Rahmen Deinen Widerspruch zu bescheiden.
So kann man den weiteren Rahmen des Sinns und Zwecks sowie des regelmäßigen Verlaufs einer Widerspruchsführung zusammenfassen, wobei sich die Sachlage, sobald man ins Detail geht, ggf. als noch einmal erheblich komplexer darstellt.