Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4263336 times)

Homer1990

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7935 am: 28.08.2025 08:24 »
Rundblick vom 28.08.

Gerald Heere, Finanzminister, hat bereits eine hohe Zahl von Widersprüchen niedersächsischer
 Beamter gegen ihre Besoldungsbescheide registriert. Es sind nach Angaben von Heeres Sprecherin
 34.008 Widersprüche für 2023 und 28.454 für 2024. Seit Wochen sorgt die Anweisung des Finanzministeriums für Streit, die zuständigen Behörden mögen über die Widersprüche entscheiden - sie also ablehnen. Betroffene Beamte müssten dann gegen die Ablehnung klagen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Bis Ende 2022 galt die Vereinbarung zwischen Land und Berufsverbänden der Beamten, die Widersprüche „ruhend zu stellen”, also erst nach einer seit Jahren ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die niedersächsische Beamtenbesoldung darüber zu beenden. Zwei Beamte haben bereits geklagt, eine Beamtin der Stadt Bad Pyrmont und ein Akademischer Oberrat der TU Clausthal. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat im Fall des Oberrats das Verfahren „zum Ruhen gestellt” - also nicht endgültig entschieden, aber den Prozess angehalten. Der Beamtenbund und der DGB hatten Ministerpräsident Olaf Lies wiederholt aufgefordert, einen solchen Schritt von Seiten des Landes zu gehen, also das Problem nicht den Gerichten zu überlassen. Heeres Sprecherin erklärte nun, das Land habe für seine Beschäftigten - anders als die Stadt Bad Pyrmont und die TU Clausthal - noch über keinen der 62.000 vorliegenden Widersprüche entschieden. Das Landesamt für Bezüge und Versorgung habe auch keine Frist, innerhalb der über diese Widersprüche entschieden werden muss. Auf die Frage, ob das Land nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig seine Strategie ändern wolle, sagte Heeres Sprecherin, dass dies nicht geplant sei.

Kirk40

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7936 am: 28.08.2025 09:32 »
Vielleicht sollte Herr Heere auch mal die Gesamtzahl der Widersprüche 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 benennen. Ursprünglich hat er das Gesetz ja auch für "schwebend verfassungswidrig" gehalten. Siehe auch Abgeordnetenwatch.


Munter bleiben....zitiert von Günni dem Treckerfahrer

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7937 am: 28.08.2025 11:34 »
.......und die von meiner Frau und mir 2005,2006,2007,2008,2009,2010,2011,2012,2013,2014.....usw.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7938 am: 28.08.2025 11:51 »
.......und die von meiner Frau und mir 2005,2006,2007,2008,2009,2010,2011,2012,2013,2014.....usw.

Seit 2005??? Da war ich noch nicht mal im Dienst  ::)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7939 am: 28.08.2025 12:17 »
.......und die von meiner Frau und mir 2005,2006,2007,2008,2009,2010,2011,2012,2013,2014.....usw.

Da sollte man sich mal näher mit der Fünftelregelung und dem 911-Konfigurator beschäftigen.  8)

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7940 am: 28.08.2025 12:50 »
Ozy, Fünftelregelung und Krankenbeiträge in voraus habe ich auf dem Schirm.
911 könntest du mich unterstützen. Dazu kommt noch meine Klage 3. Kind.Wir hatte vor 1 1/2 geschrieben.

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7941 am: 28.08.2025 12:51 »
Für Porsche bin ich zu alt

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7942 am: 28.08.2025 13:04 »
Porsche ist auch nur ein Witz, vielleicht schreibe ich mal einen kleinen Guide mit Ideen für steuerliche Optimierungen, wenn es mit den Auszahlungen ernst wird. Dieses Jahr kommt höchstens die Entscheidung, aber es wird noch kein Cent fließen. Selbst nächstes Jahr ist fraglich, da die Nachzahlungsgesetze das letzte mal fast 2 Jahre gebraucht haben.

Bei euch ist dann die Frage, wie diese uralt Jahre behandelt werden. Bei den Nachzahlungen die ich in BW gesehen habe, gingen die Nachzahlungstabellen glaube ich nur bis 2009 oder 2010.

Mit der Fünftelregelung kann man bei Abfindungen echt viel hinbiegen, habe da etwas Erfahrung in der Familie gesammelt aber leider selber nicht optimal hinbekommen, da ich das Wissen erst im Nachhinhein erworben habe.
Als Beamter kommt man mit Abfindungen oder Nachzahlungen für mehrjährigen Arbeitslohn eigtl. nie in Berührung.

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7943 am: 28.08.2025 14:23 »
Freue mich auf deinen Guide. Ansonsten sehe ich das mit den - hoffentlich- Nachzahlungen genau wie du.

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7944 am: 28.08.2025 14:54 »
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7945 am: 28.08.2025 15:17 »
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Ist klar die Alternative. Es lässt sich leider sehr schlecht aus der Ferne beurteilen, womit man besser fährt.
Wenn man seine oder auch die Einkünfte des Partners nicht runter bekommen kann, kann man damit evtl. besser fahren. Aber das bedeutet erneut 4-5 Jahre Rechtstreit (in diesem Beispiel wg. 2k Euro).
Man benötigt auf jeden Fall eine Steuersoftware, die automatisch auch die Einzelveranlagung berechnet.

Ich kann nur dazu raten, wenn die Enormität der Nachzahlungen sich kristallisiert, sich mit dem Thema etwas genauer zu beschäftigen.

Die Wirtschaftswoche hatte zu Abfindungen (hier ähnlich für mehrjährige Tätigkeit) in der Vergangenheit gute Artikel zwecks Optimierungen, für Leute die sich selber einen Überblick verschaffen wollen. Auch die "Der Privatier" Webseite hat gute Infos zur Fünftelregelung und möglichen Optimierungen.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7946 am: 28.08.2025 16:22 »
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das schon alleine aus Prinzip machen, wegen der bisherigen Fürsorge des Dienstherren in dem Thema.

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7947 am: 28.08.2025 17:32 »
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das schon alleine aus Prinzip machen, wegen der bisherigen Fürsorge des Dienstherren in dem Thema.

Ich auch, gibt dann ja auch noch andere Themen, wie z.B. unnötig gezahlte Zinsen usw. zu klären.
Befürchte aber, dass es beim nächsten Verfahren nochmal um das selbe Thema geht  :-\

Tomcat7

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7948 am: 28.08.2025 22:39 »
Weil der Begriff "3. Kind" hier gefallen ist:

Wie wird eigentlich begründet, dass Beamte mit 1 und 2 Kindern im Vergleich zu solchen mit 3 Kindern deutlich finanziell benachteiligt werden? Ich habe mal spaßeshalber einen verheirateten A14er mit 3 Kindern in BW durchgerechnet: Eheschließung = 175 € + 1. Kind = 153 € monatlich + 2. Kind = 153 € monatlich + 3. Kind = 989 € monatlich.  :o :o :o :o Wir ist v. a. dieser Betrag fürs 3. Kind zu erklären? Ich dachte bislang immer, das seien "nur" 750 €, aber es scheint sogar noch mehr zu sein ...

Grüße
Tomcat

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7949 am: 28.08.2025 23:07 »
Es gibt ein  Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der  Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.