Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3966254 times)

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7305 am: 27.03.2025 14:32 »
Warum "AbschiedsGESCHEK"?

Vielleicht hat Rentenonkel es geCHECKT, dass Geschenke dort nicht unüblich sind?

Mit Priol gibt es schon jemand, dem in seiner Rolle die Haare zu Berge stehen. Und jährlich „TILT“ ausruft. Dem phonetisch aufgreifend geht es aber hier um KarlsRuhe. Das ist treffender mit „Chilled“ umschrieben.

"KarlsRuhe Chilled" die Ereignisse in 2024 zum Thema Besoldung:



(in Worten nichts, in Worten der abgebrühten Doppelacht „Gar nix“, das Verfassungsgericht des Jahres ist Brühwurst, isst doch wurscht)

ABER zurück zu den Geschenken, denn während es in Deutschlands Amtsstuben weiterhin gärt, wurde zwei Autostunden weiter südlich von Karlsruhe bereits gebechert. Für seine Verdienste auch zur Besoldung nahm Andreas Voßkuhle während des EM-Spiels Deutschland-Schottland ein 225-Liter-Fass Wein entgegen (Markgräfler Gutedelpreis)

Damit wird von Ihm oder seinen Vorgesetzten ausgemessen zu welchem amtsangemessenen Maß § 71 BBG Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen auszukosten sind.
Alle Beamten sind gleich, nur Präsidenter und Präsidentinen (Schwan) sind gleicher. Allerdings schlägt bereits die Inflation der Dotierung zu, denn erst als der Karlspreis mit 1 Mio.€ dotiert wurde, hält Flinten-Uschi ihre Hände auf.
Es gibt also eine nach oben offene Richterskala zum Thema Geschenkemenge und –wert.

Also wendet ein fünfstufiges Verfahren zur Mindestgeschenk – und Vorteilsalimentation an (die mit 1,15 zu multiplizieren ist), um zu ermitteln wie hoch euer Deputat sein sollte, das euch von Brauereien, Winzern, Banken, … wöchentlich anzureichen ist.

Vielleicht klappt’s dann mit euren übertragenen Amtsgeschäften wie geschmiert.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7306 am: 27.03.2025 16:34 »
Mit dem Abschiedsgeschenk (und nicht ...GESCHEK, ich dachte schon, ich hätte mich verschrieben) habe ich die Hoffnung verbunden, dass Maidowski dem Besoldungsgesetzgeber in den nächsten drei Monaten ein Osterei ins Haushaltsnest legen wird.

Das Brüten dieses Ostereis wird die Albanien Koalition dann Eddie Igel und Oster Hase überlassen. Die beiden Protagonisten werden vermutlich länger darüber brüten müssen, weil sie bisher noch kein Ei ausgebrütet haben, um nach dem Brüten festzustellen, dass es wohl ein Kuckucksei war, welches Ihnen seitens Maidowski und Co ins Nest gelegt wurde, und sie mit lediglich mittlerem Schulabschluss das, was das BVerfG geschrieben hat, nicht vollständig verstehen.

Sodann werden der Weihnachtsmann und Knecht Ruprecht um Hilfe gebeten, die dann unter dem Weihnachtsbaum eine verfassungskonformere Lösung präsentieren, in der Hoffnung, diese genügt den Anforderung des zweiten Senates.

Mit der Präsentation dieses Papiers werden im Zirkus Maximus zu Berlin die Spiele "verfassungsgemäße Alimentation" erneut eröffnet, die in mehreren Runden in dem für olympische Spiele typischen Dauer in vier Jahren ihr erneutes Finale Grande im ehrwürdigen Karlsruhe erleben dürfen.

Bis dahin lasse ich es mir mit den Weinen von Pahlgruber & Söhne und mit Popcorn gut gehen und genieße statt der Weihnachtsgans ein gerupftes Huhn.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7307 am: 27.03.2025 17:05 »
Fachvortrags- und Diskussionsveranstaltung

tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der Verband der VHDT-Verwaltungsbeamten des Höheren Dienstes laden zu einem Fachvortrag von Herrn Dr. Schwan mit anschließender Diskussion zum Thema:

„Amtsangemessene Alimentation – Wie?“ am 21. Mai 2025 (Mi.) | 18 – 20 Uhr | im Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation-wie/

Danke an Dr. Schwan und an alle Veranstalter, dass das Thema dadurch immer mehr in die Öffentlichkeit kommt und für die wissenschaftliche Aufarbeitung. Schade, dass die Veranstaltung nicht als Video oder Podcast übertragen wird.

Top!

Es wäre natürlich großartig, die Präsentation im Anschluss auch bei Youtube oder zumindest als PDF sehen zu können.

Ozzymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7308 am: 28.03.2025 09:36 »
Fachvortrags- und Diskussionsveranstaltung

tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und der Verband der VHDT-Verwaltungsbeamten des Höheren Dienstes laden zu einem Fachvortrag von Herrn Dr. Schwan mit anschließender Diskussion zum Thema:

„Amtsangemessene Alimentation – Wie?“ am 21. Mai 2025 (Mi.) | 18 – 20 Uhr | im Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfurt.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation-wie/

Danke an Dr. Schwan und an alle Veranstalter, dass das Thema dadurch immer mehr in die Öffentlichkeit kommt und für die wissenschaftliche Aufarbeitung. Schade, dass die Veranstaltung nicht als Video oder Podcast übertragen wird.

Top!

Es wäre natürlich großartig, die Präsentation im Anschluss auch bei Youtube oder zumindest als PDF sehen zu können.
Vielleicht liest Herr Dr. Schwan ja rein zufällig hier mit ;) und kann ggf. darauf hinwirken, dass die Veranstaltung aufgezeichnet resp. live übertragen wird. Ein großes Interesse sowie einen Werbeeffekt für den tbb wären definitiv vorhanden. Ich lese auch immer fleißig seine Beiträge in der Zeitschrift für Beamtenrecht und anderswo und wäre riesig interessiert ;D, allerdings ist Erfurt für mich unmöglich... 

Hans1W

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7309 am: 28.03.2025 09:55 »
Nach Informationen von Legal Tribune Online vom 30.01.2025 sollen sowohl Doris König als auch Ulrich Maidowski zum 30.06. diesen Jahres in den Ruhestand gehen.

Ausgehend davon, dass diese Information richtig ist, wäre ein Urteil wohl das Abschiedsgeschenk an die Besoldungsgesetzgeber und innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag
Ich hoffe die sind drauf wie Kamaraden, geb her in Unterschreib das, ich habe eh DZE.
So nach dem Motto, Karriere ist am Ende, solange es nicht gegen Recht und Ordnung verstößt können die mich mal im Ruhestand. Viel Spaß mit den Folgen euer Untätigkeit.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7310 am: 28.03.2025 14:55 »
Bleiben jetzt noch die Monate April, Mai und Juni  :-\

Besoldungswiderspruch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7311 am: 28.03.2025 16:14 »
Nach Informationen von Legal Tribune Online vom 30.01.2025 sollen sowohl Doris König als auch Ulrich Maidowski zum 30.06. diesen Jahres in den Ruhestand gehen.

Ausgehend davon, dass diese Information richtig ist, wäre ein Urteil wohl das Abschiedsgeschenk an die Besoldungsgesetzgeber und innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten.

https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-richter-cdu-vorschlag-robert-seegmueller-gruene-wahl-bundestag

Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484

,,Zudem ist aus parlamentarischen Kreisen zu hören, dass womöglich im Herbst aufgrund von gesundheitlichen Gründen ein weiterer Richter des Bundesverfassungsgerichts aufhören könnte und somit eine zusätzliche Wahl anstehen dürfte." ???

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7312 am: 28.03.2025 17:28 »
Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484
...

Hätten die Autoren nicht nur die einseitige Sichtweise des weisungsgebundenen und ahnungslos gebenden Stimmviehs wiedergegeben, wäre die Formulierung eher, dass ihm sein Ruhestand nach hinten verschoben wird.

Ihm wird es egal sein, ob er seine ärztlich attestierten Verzögerungsbeschwerden bei vollen Dienstbezügen unabsehbar lange per gelben Schein kuriert (Sprachregelung Langenfeld: 'rasche' Genesung im BVerfGlichen Maßstab). Er hat rechtzeitig angezeigt, dass ein Wechsel bis nächstes Jahr ansteht. Wann die wertschätzenden Politiker "Ihre" Richter wieder weit jenseits der gesetzten Fristen entlassen, steht auf einem anderen Blatt. Herbst 25 wäre schon blitzschnell, Sommerpause des Parlaments hat Vorrang.

Das KarlsRuher Plenum hat für sich bereits entschieden die Vorschläge gem §7a BVerfGG erst dem neuen Bundestag vorzulegen. Dann hat es ja selbst jetzt erst mal bis zu vier Jahre Zeit, den Christ und die weiteren in ihren Reihen zu belassen. Ob hingenommen oder darauf angelegt, möchten sie notfalls einen SED oder AFD affinen Richter in ihre Reisegruppe aufnehmen.

BeamterNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7313 am: 28.03.2025 19:36 »
Hallöchen,
ganz interessant. Gegen die negativen Bescheide in NRW haben rd. 2000 Landesbeamte geklagt. Lohnt sich m.E. den Artikel zu lesen.

https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24070380_Knapp-2.000-Beamte-in-NRW-verklagen-ihren-Dienstherrn-das-ist-der-Grund.html

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7314 am: 29.03.2025 09:33 »
Hallöchen,
ganz interessant. Gegen die negativen Bescheide in NRW haben rd. 2000 Landesbeamte geklagt. Lohnt sich m.E. den Artikel zu lesen.

https://www.nw.de/nachrichten/zwischen_weser_und_rhein/24070380_Knapp-2.000-Beamte-in-NRW-verklagen-ihren-Dienstherrn-das-ist-der-Grund.html

Also rund 0,73% aller verbeamteten Personen in NRW. Ich kann schon verstehen warum die Politik ein Interesse daran hat das ganze soweit wie möglich hinaus zu zögern. Die Ersparnisse durch den Rechtsbruch sind halt exorbitant im Vergleich zu den anstehenden Rückzahlungen. Ist übrigens bei uns in SH nicht anders mit der Quote.

Der Obelix

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« Antwort #7315 am: 29.03.2025 09:56 »
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen. Sobald es Entscheidungen zum ominösen Partner, Hunde, Erbeinkommen, Schenkunngseinkommen gibt, werden auch tausende weitere Widerspruch einlegen. Entsprechende Rechtsgutachten gibt es ja seit Dezember.

Und das ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter sich dermaßen weit aus dem Fenster lehnt, will schon was heißen.

https://www.dbb.de/artikel/udo-di-fabio-erkennt-verfassungswidrigkeit-der-beamtenbesoldung.html



Malkav

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« Antwort #7316 am: 29.03.2025 10:28 »
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen.

Solange man dem Widerspruch keine Klage folgen (und damit die Ablehnung bestandskräftig werden) lässt, geht das den entscheidenden Stellen (von der Politik ganz zu schweigen) am Allerwertesten vorbei. Die Zeiten kostenfreier Symbole (Widerspruch) mit der Wirkung der Anspruchswahrung sind zu Ende.

Das kann man aber auch positiv sehen. Den Dienstherren geht der Arsch auf Fachebene schon gehörig auf Grundeis, sonst würden die sich solche schlechte Publicity nicht abholen wollen und weiterhin Gleichbehandlungszusagen geben. Macht man nur deshalb nicht, weil man weiß, dass die nochmal teuer werden könnten (I‘m looking at you Schleswig-Holstein von 2008 bis 2021!)

HansGeorg

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« Antwort #7317 am: 29.03.2025 10:42 »
Die Anzahl der Widersprüche wird nochmals dieses Jahr sprunghaft ansteigen.

Solange man dem Widerspruch keine Klage folgen (und damit die Ablehnung bestandskräftig werden) lässt, geht das den entscheidenden Stellen (von der Politik ganz zu schweigen) am Allerwertesten vorbei. Die Zeiten kostenfreier Symbole (Widerspruch) mit der Wirkung der Anspruchswahrung sind zu Ende.

Das kann man aber auch positiv sehen. Den Dienstherren geht der Arsch auf Fachebene schon gehörig auf Grundeis, sonst würden die sich solche schlechte Publicity nicht abholen wollen und weiterhin Gleichbehandlungszusagen geben. Macht man nur deshalb nicht, weil man weiß, dass die nochmal teuer werden könnten (I‘m looking at you Schleswig-Holstein von 2008 bis 2021!)

Das Problem dabei ist, dass man sich in den Gleichbehandlungszusagen explizit nur auf das Weihnachtsgeld bezogen hat. Ich brauche gar nicht viel Fantasie um mir mehrere Ausreden einfallen zu lassen, die wir aus der Politik hören werden, wenn das Urteil des BVerfG sich im Tenor des Urteils nur auf eine Amtsangemessene Alimentation stützt und die Streichung des Weihnachtsgeld nur deswegen nicht rechtens war.

Knarfe1000

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« Antwort #7318 am: 29.03.2025 12:48 »
Vielleicht kommt es ja dieses Jahr wirklich noch zu einer Entscheidung - hoffentlich mit positivem Ergebnis für die Beamten. Die Anzeichen sind ja da aber bei Urteilen weiß man ja nie...

Rentenonkel

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« Antwort #7319 am: 31.03.2025 08:13 »

Laut diesem Artikel könnte man meinen, das Dr. Maidowski seinen Ruhestand nach hinten verschiebt...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-bei-der-richterwahl-muss-merz-die-linke-einbinden-a-ff11caf1-ac67-4509-a4b2-8461be4a0484

,,Zudem ist aus parlamentarischen Kreisen zu hören, dass womöglich im Herbst aufgrund von gesundheitlichen Gründen ein weiterer Richter des Bundesverfassungsgerichts aufhören könnte und somit eine zusätzliche Wahl anstehen dürfte." ???

Vielen Dank für die Information. Das nährt in mir etwas die Hoffnung, dass Dr. Maidowski "unser" Verfahren zum Abschluss bringen will, bevor er dieses Jahr in den Ruhestand geht.