Mal ein Frage zum Partnereinkommen. Der eigentliche Fehler beim Partnereinkommen ist doch die fiktive Berechnung, und somit pauschale Anrechnung der 534€, egal ob der Partner wirklich arbeitet oder nicht. Aber was würde denn gegen das Alimintationsprinzip sprechen, wenn das tatsächliche Einkommen des Partners angerechnet wird. Insbesondere wenn ja nur ein Teil angerechnet wird. Immerhin erhalten wir ja Familienzuschläge für den Familienstatus. Wäre das dann legitim ?
Die Logik des Alimentationsprinzips selbst spricht dagegen.
Beamte müssen im Sinne der FDGO unabhängig und objektiv entscheiden, indem sie beispielsweise in Grundrechte der Bürger eingreifen. Dabei steht immer das Grundgesetz und das Wohl der Allgemeinheit im Fokus.
Daher ist es ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Beamte UND SEINE FAMILIE amtsangemessen besoldet werden. Warum? Weil der Beamte bei einem angemessenen Lebenswandel für sich und seine Familie nicht auf Gelder Dritter, die womöglich eigene Interessen verfolgen, angewiesen sein soll.
Daher ist der Korridor, in dem ein Partnereinkommen angerechnet werden kann, m.E. sehr eng. So wäre es sicherlich möglich, bei verbeamteten Ehepaaren den Amtsangelmessen Anteil des Partners jeweils herauszurechnen. Dafür müsste aber zunächst einmal wieder eine dem Amt angemessene Alimentationb gewährt werden, was nicht der Fall ist.