Mal ein Frage zum Partnereinkommen. Der eigentliche Fehler beim Partnereinkommen ist doch die fiktive Berechnung, und somit pauschale Anrechnung der 534€, egal ob der Partner wirklich arbeitet oder nicht. Aber was würde denn gegen das Alimintationsprinzip sprechen, wenn das tatsächliche Einkommen des Partners angerechnet wird. Insbesondere wenn ja nur ein Teil angerechnet wird. Immerhin erhalten wir ja Familienzuschläge für den Familienstatus. Wäre das dann legitim ?
Ggf. der bürokratische Aufwand
Es gibt hierzu eine komplexe und zum Teil weit in die Vergangenheit zurückreichende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die sich zwar nicht mit der Frage der Anrechung eines Partnereinkommens bei der Bemessung der Mindestalimentation beschäftigt - das Mindestabstandsgebot ist erst Teil der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht geworden -, die aber auf diese offensichtlich anzuwenden ist. Das wird - wenn ich richtig informiert bin - in der umfangreichen Ausarbeitung des Erfurter Vortrags geschehen und den Anspruch erheben, den entsprechenden Nachweis sachgerecht führen zu können.
Entsprechend dürfte es erwartbar sein, dass der Senat selbst in seinen aktuell angekündigten Entscheidungen mit Rückgriff auf die Rechtsprechung aus der Vergangenheit jenen Nachweis führen wird, da davon auszugehen ist, dass er diese Rechtsprechung deutlich besser kennt als der Autor.
Danach sollte die Sachlage eine andere sein, da zwischenzeitlich 13 der 17 Besoldungsgesetzgeber bei der Betrachtung des Mindestabstandsgebots das Partnereinkommen mit einbeziehen, was ihnen wie gesagt offensichtlich nicht gestattet ist.