Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6691090 times)

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,238
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17580 am: 19.08.2025 15:05 »
Unser Recht ist halt echt wirklich fast zu Tode kodifiziert. Die Kodifizierung ist aber oftmals nur zu Nachteil der Arbeitnehmer. U.a. auch diverse Auschlussfristen in vielen Verträgen. Diese gelten aber komischerweise fast nie, wenn der AG überzahlt hat.  ;)

Nö sehe ich anders: Die 6 Monate vom §37 in den öD TVen gilt für beide (AG und AN) und in beiden Richtungen (Über- oder Unterzahlung)

Das ist halt leider in der Praxis oftmals nicht der Fall. Da heißt es dann oftmals treuwidrige Berufung (unzulässige Rechtsausübung) auf eine Ausschlussfrist. Umgekehrt gilt dann für den Arbeitnehmer aber fast immer die Ausschlussfrist (Anspruch zu spät angemeldet).  ;)

https://openjur.de/u/492059.html Beklagt war hier der Arbeitnehmer.

Gleiches Spiel bei der Fürsorgepflicht für Beamte. Klingt sehr gut auf dem Papier. Aber diese greift fast nie, u.a. wenn es wirklich ums Geld geht. Da heißt es immer Pech gehabt, nicht rechtzeitig im Haushaltsjahr geltend gemacht, etc. pp.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,800
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17581 am: 19.08.2025 15:20 »
Unser Recht ist halt echt wirklich fast zu Tode kodifiziert. Die Kodifizierung ist aber oftmals nur zu Nachteil der Arbeitnehmer. U.a. auch diverse Auschlussfristen in vielen Verträgen. Diese gelten aber komischerweise fast nie, wenn der AG überzahlt hat.  ;)

Nö sehe ich anders: Die 6 Monate vom §37 in den öD TVen gilt für beide (AG und AN) und in beiden Richtungen (Über- oder Unterzahlung)

Das ist halt leider in der Praxis oftmals nicht der Fall. Da heißt es dann oftmals treuwidrige Berufung (unzulässige Rechtsausübung) auf eine Ausschlussfrist. Umgekehrt gilt dann für den Arbeitnehmer aber fast immer die Ausschlussfrist (Anspruch zu spät angemeldet).  ;)

https://openjur.de/u/492059.html Beklagt war hier der Arbeitnehmer.
Ich rede vom TV-L / TVöD und nicht vom BAT.
Und wenn man eine vereinbarung Unterschreibt die da lautet:
"Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, Überzahlungen von Dienstbezügen an den Arbeitgeber zu erstatten. Sie kann sich dabei nicht auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 BGB berufen."

Dann ist das doch eine Regelung die man "freiwillig"eingeht und Vertragsfreiheit.

Also heutzutage gilt im öD idR der §37 und da kann der AG sich gehakt legen, wenn er Zuviel gezahlt hat.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17582 am: 19.08.2025 16:02 »
Unser Recht ist halt echt wirklich fast zu Tode kodifiziert. Die Kodifizierung ist aber oftmals nur zu Nachteil der Arbeitnehmer. U.a. auch diverse Auschlussfristen in vielen Verträgen. Diese gelten aber komischerweise fast nie, wenn der AG überzahlt hat.  ;)

Nö sehe ich anders: Die 6 Monate vom §37 in den öD TVen gilt für beide (AG und AN) und in beiden Richtungen (Über- oder Unterzahlung)

Das ist halt leider in der Praxis oftmals nicht der Fall. Da heißt es dann oftmals treuwidrige Berufung (unzulässige Rechtsausübung) auf eine Ausschlussfrist. Umgekehrt gilt dann für den Arbeitnehmer aber fast immer die Ausschlussfrist (Anspruch zu spät angemeldet).  ;)

https://openjur.de/u/492059.html Beklagt war hier der Arbeitnehmer.
Ich rede vom TV-L / TVöD und nicht vom BAT.
Und wenn man eine vereinbarung Unterschreibt die da lautet:
"Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, Überzahlungen von Dienstbezügen an den Arbeitgeber zu erstatten. Sie kann sich dabei nicht auf den Wegfall der Bereicherung nach § 818 BGB berufen."

Dann ist das doch eine Regelung die man "freiwillig"eingeht und Vertragsfreiheit.

Also heutzutage gilt im öD idR der §37 und da kann der AG sich gehakt legen, wenn er Zuviel gezahlt hat.
Schön.. Geht hier aber um Bundesbeamte..

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17583 am: 19.08.2025 16:27 »
In meiner Erinnerung bist Du weder Beamter noch Angestellter im ÖD. Fast 10.000 Beiträge, wie man sie in meiner Wahrnehmung eigentlich nur in einem Vollzeitjob (NGO) oder als Arbeitsloser absondern kann, hast Du ja bald voll.

Bei allem Unmut, vielleicht sollten die Bürger ganz froh sein, dass ihre Beamten so, da fehlt mir jetzt das passende Wort,.. "hingabevoll" ihren Dienst verrichten. Was wäre hier los, würden 50% das umsetzen, was Fräulein Kimondobo (?) hier immer propagiert? Ich denke, dass ein Großteil der heutigen Beamten noch in einer Zeit sozialisiert wurde, in der Anstand eine wichtigere Rolle gespielt hat, als es heute Standart zu sein scheint.

Und bevor Du jetzt Antwortest.. Zitat:"Macht genauso weiter.." und Zitat: Die Luschen geben weiter den Ton an.. "

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,327
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17584 am: 19.08.2025 22:19 »
Unser Recht ist halt echt wirklich fast zu Tode kodifiziert. Die Kodifizierung ist aber oftmals nur zu Nachteil der Arbeitnehmer. U.a. auch diverse Auschlussfristen in vielen Verträgen. Diese gelten aber komischerweise fast nie, wenn der AG überzahlt hat.  ;)


Wo soll dass denn sein?
Meine Bezügestelle hat mich 3 Jahre lang leicht überzahlt. Sie konnte nur 6 Monate zurückfordern.
Hat für mich ein „Gewinn“ von ca. 1333 € Netto ergeben. Von daher…

Alles bis 10% Überzahlung, ist für den Beschäftigten nicht zu erkennen. So hat es der Bund für seinen Bereich einmal festgelegt. Wer aber als 50%-Kraft ein 100%-Gehalt bekommt und es nicht merkt. Dem kann man dann schon Fragen stellen.

Bodycount02

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 97
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17585 am: 20.08.2025 00:07 »
Unser Recht ist halt echt wirklich fast zu Tode kodifiziert. Die Kodifizierung ist aber oftmals nur zu Nachteil der Arbeitnehmer. U.a. auch diverse Auschlussfristen in vielen Verträgen. Diese gelten aber komischerweise fast nie, wenn der AG überzahlt hat.  ;)


Wo soll dass denn sein?
Meine Bezügestelle hat mich 3 Jahre lang leicht überzahlt. Sie konnte nur 6 Monate zurückfordern.
Hat für mich ein „Gewinn“ von ca. 1333 € Netto ergeben. Von daher…

Alles bis 10% Überzahlung, ist für den Beschäftigten nicht zu erkennen. So hat es der Bund für seinen Bereich einmal festgelegt. Wer aber als 50%-Kraft ein 100%-Gehalt bekommt und es nicht merkt. Dem kann man dann schon Fragen stellen.

Glückwunsch zu diesem Geldregen ::)

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 735
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17586 am: 20.08.2025 08:30 »
Alles bis 10% Überzahlung, ist für den Beschäftigten nicht zu erkennen. So hat es der Bund für seinen Bereich einmal festgelegt. Wer aber als 50%-Kraft ein 100%-Gehalt bekommt und es nicht merkt. Dem kann man dann schon Fragen stellen.

Oder wenn man weiterhin munter Zulagen für die Tätigkeit im Jemen bezieht, während man schon seit Jahren den Dienst in Berlin erbringt.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 319
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17587 am: 20.08.2025 09:00 »
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass BalBund sehr still ist momentan. Könnte es sein, dass da was in der Vorbereitung ist und er nichts durch "Undichtigkeit" gefährden möchte?

Halt! Warum spekuliere ich hier eigentlich? Ich bin an einem Punkt im Leben angelangt, an dem man erkannt hat, dass nur und ausschließlich Tatsachen und Fakten zählen.

Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Heute bin ich so überzeugt davon wie niemals zuvor: Es wird nichts geben. Oder auch Nüschts.

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 735
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17588 am: 20.08.2025 09:08 »
Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Und gleichzeitig wird noch das Schlachtfeld geformt, indem Medien und Politiker durch entsprechende Aussagen und ganze Kampagnen das Berufsbeamtentum beschädigen.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,819
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17589 am: 20.08.2025 09:13 »
Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Und gleichzeitig wird noch das Schlachtfeld geformt, indem Medien und Politiker durch entsprechende Aussagen und ganze Kampagnen das Berufsbeamtentum beschädigen.

Eigentlich will man nur mehr Bewerber anlocken. Immerhin wird suggeriert, das bei Beamten nur Milch und Honig fliest.

SwenTanortsch

  • Moderator
  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,644
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17590 am: 20.08.2025 09:27 »
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass BalBund sehr still ist momentan. Könnte es sein, dass da was in der Vorbereitung ist und er nichts durch "Undichtigkeit" gefährden möchte?

Halt! Warum spekuliere ich hier eigentlich? Ich bin an einem Punkt im Leben angelangt, an dem man erkannt hat, dass nur und ausschließlich Tatsachen und Fakten zählen.

Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Heute bin ich so überzeugt davon wie niemals zuvor: Es wird nichts geben. Oder auch Nüschts.

Nehme ich also mal wieder meine Lieblingsrolle ein und übernehme folglich jenes des Weihnachtsmann: "Morgen, Kinder, wird's was geben"...

Sofern sich die Parteien in Berlin auf eine Nachfolgereglung für die drei Richterämter einigen können, wird der BVR Maidowski zum 30.10. auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, das dürfte dann gleichfalls mit dem Ausscheiden der Vize-Präsidentin geschehen. Bis dahin werden - wenn die Parteien dem Senat nicht doch noch die Möglichkeit geben werden, die Beratungszeit über den 30.10. auszudehnen und jener diese Zeit dann ggf. entsprechend nutzen wollte - die angekündigten Entscheidungen über die drei bekannten Rechtskreise vollzogen sein werden, sodass es dann bis etwa zum Ende des Jahres deren Veröffentlichung geben wird.

Danach wird es eine nicht geringe mediale Aufmerksamkeit geben, deren Umfang, Dauer und Ertrag nicht wirklich abzuschätzen ist und sicherlich auch davon abhängig sein dürfte, was medial in jener Zeit noch so alles eine Rolle spielen wird oder kann.

Im nächsten Jahr wird es weitere Entscheidungen über ebenfalls anhängige Verfahren geben, wenn ich mich nicht täusche, dürfte da am Ende insbesondere Schleswig-Holstein ganz oben auf der Liste stehen, ebenfalls dürfte es keinen Grund mehr geben, den zeitlich am weitesten zurückreichenden Brandenburger Fall und also jenes Normenkontrollverfahren nicht zu betrachten, ggf. werden auch wir Niedersachsen wieder aufgerufen werden. Egal aber, welche Normenkontrollverfahren zur Entscheidung angekündigt werden werden: Es wird im nächsten Jahr weitere Entscheidungen geben, da es nach den nun angekündigten Entscheidungen keinen sachlichen Grund mehr gibt, nun nicht zügig in die Entscheidung zu treten. Verzögerungen können alsbald sachlich ganz anders begründet und ggf. begründert gerügt werden.

Was es darüber hinaus vonseiten der Besoldungsgesetzgebers geben wird, weiß keiner, auch noch keiner von ihnen selbst. Auch das wird davon abhängen, wie sich nach den angekündigten Entscheidungen der mediale Diskurs entwickeln wird.

Ergo: Nüscht wird's nicht geben. Wer am Ende Weihnachten mit den Hoppenstedt feiern wird, werden wir dann sehen. Wenn am Ende alle Kühe umfallen, ist's bekanntlich für alle Beteiligten eine hervorragende Nachricht. Denn manche Dinge ändern sich nie. Vielleicht fallen dieses Mal ja auch ein paar Besoldungsgesetzgeber um. Wenn man einen Fehler macht, gibt's auch eine kleine Explosion. Natürlich nicht richtig, es ist ja für Kinder.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,800
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17591 am: 20.08.2025 09:29 »
Schön.. Geht hier aber um Bundesbeamte..
Nein, es ging um eine Aussage über unser Recht in einem Forum für Bundesbeamte.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,800
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17592 am: 20.08.2025 09:35 »
In meiner Erinnerung bist Du weder Beamter noch Angestellter im ÖD. Fast 10.000 Beiträge, wie man sie in meiner Wahrnehmung eigentlich nur in einem Vollzeitjob (NGO) oder als Arbeitsloser absondern kann, hast Du ja bald voll.
Das deine Wahrnehmung fehlgeleitet sind nehme ich durchaus wahr.
nur zur Korrektur deine Wahrnehmung: Ich bin aktuell VZ Angestellter im öD und froh, dass ich mit großartigen Beamten zusammen arbeiten kann und zusammen mit diesen Menschen Dinge bewirke.
Und habe einen Job, der seeehr viele Mikro Pausen hat, in dem ich mich uA dem Forum widmen kann und trotzdem die meinem AG geschuldeten Arbeitsleistung erbringe.

Durgi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17593 am: 20.08.2025 09:39 »
Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass BalBund sehr still ist momentan. Könnte es sein, dass da was in der Vorbereitung ist und er nichts durch "Undichtigkeit" gefährden möchte?

Halt! Warum spekuliere ich hier eigentlich? Ich bin an einem Punkt im Leben angelangt, an dem man erkannt hat, dass nur und ausschließlich Tatsachen und Fakten zählen.

Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Heute bin ich so überzeugt davon wie niemals zuvor: Es wird nichts geben. Oder auch Nüschts.

Nehme ich also mal wieder meine Lieblingsrolle ein und übernehme folglich jenes des Weihnachtsmann: "Morgen, Kinder, wird's was geben"...

Sofern sich die Parteien in Berlin auf eine Nachfolgereglung für die drei Richterämter einigen können, wird der BVR Maidowski zum 30.10. auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, das dürfte dann gleichfalls mit dem Ausscheiden der Vize-Präsidentin geschehen. Bis dahin werden - wenn die Parteien dem Senat nicht doch noch die Möglichkeit geben werden, die Beratungszeit über den 30.10. auszudehnen und jener diese Zeit dann ggf. entsprechend nutzen wollte - die angekündigten Entscheidungen über die drei bekannten Rechtskreise vollzogen sein werden, sodass es dann bis etwa zum Ende des Jahres deren Veröffentlichung geben wird.

Danach wird es eine nicht geringe mediale Aufmerksamkeit geben, deren Umfang, Dauer und Ertrag nicht wirklich abzuschätzen ist und sicherlich auch davon abhängig sein dürfte, was medial in jener Zeit noch so alles eine Rolle spielen wird oder kann.

Im nächsten Jahr wird es weitere Entscheidungen über ebenfalls anhängige Verfahren geben, wenn ich mich nicht täusche, dürfte da am Ende insbesondere Schleswig-Holstein ganz oben auf der Liste stehen, ebenfalls dürfte es keinen Grund mehr geben, den zeitlich am weitesten zurückreichenden Brandenburger Fall und also jenes Normenkontrollverfahren nicht zu betrachten, ggf. werden auch wir Niedersachsen wieder aufgerufen werden. Egal aber, welche Normenkontrollverfahren zur Entscheidung angekündigt werden werden: Es wird im nächsten Jahr weitere Entscheidungen geben, da es nach den nun angekündigten Entscheidungen keinen sachlichen Grund mehr gibt, nun nicht zügig in die Entscheidung zu treten. Verzögerungen können alsbald sachlich ganz anders begründet und ggf. begründert gerügt werden.

Was es darüber hinaus vonseiten der Besoldungsgesetzgebers geben wird, weiß keiner, auch noch keiner von ihnen selbst. Auch das wird davon abhängen, wie sich nach den angekündigten Entscheidungen der mediale Diskurs entwickeln wird.

Ergo: Nüscht wird's nicht geben. Wer am Ende Weihnachten mit den Hoppenstedt feiern wird, werden wir dann sehen. Wenn am Ende alle Kühe umfallen, ist's bekanntlich für alle Beteiligten eine hervorragende Nachricht. Denn manche Dinge ändern sich nie. Vielleicht fallen dieses Mal ja auch ein paar Besoldungsgesetzgeber um. Wenn man einen Fehler macht, gibt's auch eine kleine Explosion. Natürlich nicht richtig, es ist ja für Kinder.

Hach mein lieber Swen..... :)
Wenn also der Weihnachtsmann in Karlsruhe schon die Rentiere sattelt, dann dürfte es diesmal tatsächlich nicht nur bunte Päckchen mit Schleifchen geben, sondern auch das ein oder andere Gesetzeswerk, das eher nach Kohle im Stiefel aussieht. Denn eines ist so sicher wie das Amen im Krippenspiel: Die Besoldungsgesetzgeber werden nach den kommenden Entscheidungen nicht mehr mit „wir prüfen noch“ und „die Kassenlage erlaubt es gerade nicht“ davonkommen.

Mag sein, dass die mediale Aufmerksamkeit wieder wie der Schnee von gestern vergeht – aber das juristische Echo bleibt. Und während die Richterstühle in Berlin neu besetzt werden, läuft die Uhr für die Politik gnadenlos weiter. Fristen kennt das Bundesverfassungsgericht, und wer sie verstreichen lässt, darf die Nachzahlungssummen wie Christbaumkugeln zählen: hübsch rund, aber verdammt schwer am Ast des Haushalts.

Ob Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Niedersachsen – überall brennen schon die Kerzen. Und wer glaubt, man könne den Baum einfach aus dem Fenster kippen und so tun, als sei Weihnachten nie gewesen, wird feststellen: Die Beamten stehen längst mit den Klagebriefen unterm Mistelzweig.

Kurzum: Geschenke gibt es nicht, Verpflichtungen schon. Und wenn der Gesetzgeber sich weiter hinterm Schlitten versteckt, dann sorgt eben die Verwaltungsgerichtsbarkeit dafür, dass die Besoldung nicht länger auf Sparflamme köchelt. Auch das ist eine Form von Festtagsbeleuchtung – nur ein bisschen greller als geplant.

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 319
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17594 am: 20.08.2025 10:02 »
Sehr schön geschrieben Ihr Zwei. Willkommen in unserer aA-Selbsthilfegruppe, Durgi 😀

Dann kann man ja auf ein frohes Fest mit einem schon lange nicht mehr ausgezahlt Weihnachtsgeld hoffen.

Ach nee, die Hoffnung habe ich ja aufgegeben. Es wird nichts geben, dabei bleibe ich. Und sollte es anstatt Sterntaler eben Brotkrumen a la Hänsel u. Gretel geben, ärgere ich mich nur, dass ich sehr spät und nur für 2024 u. 2025 Widerspruch eingelegt habe.. Allerdings haben es zu viele nicht getan, weil sie sich von dem 2021er-BMI-Lügenzettel haben blenden lassen. Der, an den sich dann später keiner der Verantwortlichen mehr erinnern möchte ("Chef, das waren Kollega von andere Baustellä").