Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6713011 times)

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17550 am: 16.08.2025 14:25 »
Ich weiß was du meinst. Ich habe mich damals auf einige tausend Euro Nachzahlung gefreut.  ;D

Ich glaube Tenor war: Alles EU-rechtswidrig. Aber Deutschland durfte es damals, weil es das Gesetz so wollte. Daher auch keine Ansprüche für die Beamten.
5-stellig hatte ich für mich berechnet.. Da gab es doch den Berichterstatter und alles schien in trockenen Tüchern.. Beim Lesen des Urteils bin ich vom Glauben abgefallen. Und ich denke, dass das hier genau so passieren wird.

Es ist wie mit der EZB: Sie soll sich um die Inflation kümmern, ohne auf politische Belange Rücksicht zu nehmen. Würde sie das aber tun, dann gäb es Staatspleiten..
« Last Edit: 16.08.2025 14:36 von bebolus »

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17551 am: 16.08.2025 15:54 »
Also ich glaube in Hamburg hatten damals auch Feuerwehrbeamte wegen ihren Dienstzeiten geklagt. Da gab es nach meinen Erinnerungen irgendwie 30.000 bis 50.000 Euro oder so. Ist aber nur gefährliches Halbwissen.

Das würde auch für schmerzhafte Urteile sprechen. Wobei Feuerwehrleute wohl anteilig nicht soviele Beamte sind, wie das gesamte Beamtentum.

AltStrG

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17552 am: 16.08.2025 17:03 »
Ich weiß was du meinst. Ich habe mich damals auf einige tausend Euro Nachzahlung gefreut.  ;D

Ich glaube Tenor war: Alles EU-rechtswidrig. Aber Deutschland durfte es damals, weil es das Gesetz so wollte. Daher auch keine Ansprüche für die Beamten.

Was im Nachhinein jetzt im Jahre 2025 zu Nachzahlungen in Berlin geführt hat, aber NUR bei den Beamten, die damals geklagt hatten und erneut Widerspruch eingelegt hatten; eben weil der EuGH recht gegeben hatte.


bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 537
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17553 am: 16.08.2025 17:23 »
Ich bekomme heute noch eine Erfahrungsstufe weniger, als meine Kollegin, die schlechter beurteilt wurde und bis heute noch nicht befördert wurde. - JEDEN- Monat.. So kann Recht ablaufen..

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 182
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17554 am: 16.08.2025 17:55 »
Ich weiß was du meinst. Ich habe mich damals auf einige tausend Euro Nachzahlung gefreut.  ;D

Ich glaube Tenor war: Alles EU-rechtswidrig. Aber Deutschland durfte es damals, weil es das Gesetz so wollte. Daher auch keine Ansprüche für die Beamten.

Was im Nachhinein jetzt im Jahre 2025 zu Nachzahlungen in Berlin geführt hat, aber NUR bei den Beamten, die damals geklagt hatten und erneut Widerspruch eingelegt hatten; eben weil der EuGH recht gegeben hatte.

Irre. Hab davon nichts mitbekommen. Ich habe damals nur gemäß Vorgabe der Gewerkschaft widersprochen.

AltStrG

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17555 am: 16.08.2025 22:56 »
Ich weiß was du meinst. Ich habe mich damals auf einige tausend Euro Nachzahlung gefreut.  ;D

Ich glaube Tenor war: Alles EU-rechtswidrig. Aber Deutschland durfte es damals, weil es das Gesetz so wollte. Daher auch keine Ansprüche für die Beamten.

Was im Nachhinein jetzt im Jahre 2025 zu Nachzahlungen in Berlin geführt hat, aber NUR bei den Beamten, die damals geklagt hatten und erneut Widerspruch eingelegt hatten; eben weil der EuGH recht gegeben hatte.

Irre. Hab davon nichts mitbekommen. Ich habe damals nur gemäß Vorgabe der Gewerkschaft widersprochen.

Hat in Berlin überwiegend die Justiz betroffen.

Wilkinson13

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 50
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17556 am: 18.08.2025 09:53 »
Genau einen solchen Satz wollte ich auch schon formulieren.

Bin dann aber weich geworden. Die Idee des Besoldungsgesetzgebers ist es ja, dass der Partner beim
Unterhalt der Kinder mitwirkt. Der Ergänzungszuschlag besteht hauptsächlich aus dem Kinderanteil.

Man kann nur jedem Beamten von einer Heirat abraten und eine Lebenspartnerschaft zu verheimlichen.
Das Mehrgeld nimmt man dann für die Finanzierung der Zweitwohnung um eine zweite Adresse vorzugaukeln.
Das ist Vermögensbildung!

Naja. Aber leider geht die Rechnung nicht auf. Es entfallen alle steuerlichen Vorteile, die man als Verheiratete hätte.

Wenn beide Ehgatten arbeiten gehen, fällt der Unterscheid gar nicht sooo groß aus, da jeder seinen eigenen Grundfreibetrag ausnutzt.
Ein Vorteil ist natürlich noch das Ehegattensplitting. Daran rütteln die linken Parteien aber auch schon seit Jahren, weil sie es als Frauenfeidlich befinden......
Moment wie war das mit dem Partnereinkommen ? :-X

Knecht

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 883
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17557 am: 18.08.2025 10:03 »
Ist eigentlich noch Sommerpause, oder schon Vorherbstpause?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,806
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17558 am: 18.08.2025 10:51 »
Ein Vorteil ist natürlich noch das Ehegattensplitting. Daran rütteln die linken Parteien aber auch schon seit Jahren, weil sie es als Frauenfeidlich befinden......
Ich denke du bringst da was durcheinander, dass das Splitting soll nicht aufgegeben werden.
Es soll doch nur die beschissenen Klasse 3/5 aufgegeben werden, damit alle korrekt Klasse 4 mit Faktor machen.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 667
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17559 am: 18.08.2025 11:24 »
Ist eigentlich noch Sommerpause, oder schon Vorherbstpause?

Mir faellt nur ein : still ruht der See.
Was in jedem Fall mal Pause hat, ist die Verfassungstreue unserer Dienstherrn und unserer Besoldungsgesetzgeber und darueber hinaus der effective Rechtsschutz, wenn man sich die Verfahrensdauer einiger Verfahren so ansieht.

Sarkasmus aus.

ToniHassla

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17560 am: 18.08.2025 12:11 »
Ist eigentlich noch Sommerpause, oder schon Vorherbstpause?
Vorherbstpause als Vorbereitung für die Herbstpause, diese ist dann Übergang zur Winterpause

Wilkinson13

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 50
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17561 am: 18.08.2025 12:43 »
Ein Vorteil ist natürlich noch das Ehegattensplitting. Daran rütteln die linken Parteien aber auch schon seit Jahren, weil sie es als Frauenfeidlich befinden......
Ich denke du bringst da was durcheinander, dass das Splitting soll nicht aufgegeben werden.
Es soll doch nur die beschissenen Klasse 3/5 aufgegeben werden, damit alle korrekt Klasse 4 mit Faktor machen.

https://www.focus.de/politik/deutschland/ende-des-ehegattensplittings-spd-will-ehegattensplitting-abschaffen-und-entfernt-sich-weiter-von-der-realitaet-der-menschen_id_198720011.html

https://www.tagesspiegel.de/politik/der-abschied-ist-uberfallig-paus-will-ehegattensplitting-abschaffen--lindner-straubt-sich-12028652.html

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 667
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17562 am: 18.08.2025 13:24 »
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Unendliche Weiten.
Wir schreiben das Jahr 2200.
Dies sind die Abenteuer der betroffenen Beamten, die mit ihren Klagen seit Jahrzehnten vor dem BVerfG unterwegs waren, um neue Welten, das Grundgesetz und eine amtsangemessene Alimentation zu erforschen.
Viele Lichtjahre spaeter dringen die Beamten in Galaxien vor, die nie ein Besoldungsgesetzgeber zuvor gesehen hat.

 

Saggse

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 275
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17563 am: 18.08.2025 13:45 »
Es soll doch nur die beschissenen Klasse 3/5 aufgegeben werden, damit alle korrekt Klasse 4 mit Faktor machen.
...was im Grunde auch nur dafür sorgt, dass denjenigen, die ein bisschen clever sind, ein paar finanzielle Optimierungsmöglichkeiten (im häufigsten Fall wohl beim Elterngeld) genommen werden. Aber gut, Lohnersatzleistungen am Netto auszurichten, ist eh dämlich...

GoodBye

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 25
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17564 am: 18.08.2025 14:11 »
Es gibt ja Kinder genug, siehe auch Thema Beamte und Rentenkasse  ;D