Ich habe mich auf den Post bezogen
Dann hingst du Weiterentwicklung der Berechnungen hinterher.
Dann ein anderer Tipp (den ich auch nicht immer selber befolge)
Erst zu ende Lesen, dann anfangen zu antworten.
Hier nochmal zusammengefasst: Vergleich : 2 Personen die mit 22 starten zu arbeiten, 45 Jahr in der EG8 /A8 sind, die Stufen normal durchläuft, jährlich alle 2% Lohn, Besoldungserhöhung bekommen und wir 2% Inflation haben und auch die Renten um 2% steigen.
Der EG8er hat dann in 45 Jahren einen GRV Rentenanspruch von
52,3161 Punkte * 39,32 * 1,02^44 = 4916
Die VBL wird auch entsprechend des Einkommensverlaufes gerechnet dort landen wir bei 1590€
also im
1. Jahr 42150 (Gehalt Stufe1) :12 /1000 *2,60 * 4 = 36,53€
2. Jahr 44785(stufe2) *1,02 :12 /1000 * 2,50 *4 = 38,067
3. Jahr 44785(stufe2) *1,02^2 :12 /1000 * 2,50 *4 = 37,275
...
45. Jahr 51327 (Stufe 6) * 1,02^44:12/1000 *0,08 * 4 =32,713 €
Er erhält also im erstem Rentenjahr 6506€ Brutto Rente und hatte ein letzten Monats Lohn von 9550,29 € (10222,85 € inkl. JSZ) also 68,15% (63,6% mit JSZ) vom letztem Brutto
Der A8er at 71,75% vom letztem Brutto (per Definition) Also wenn sein Grundgehalt
jetzt 3633,57€ dann 8684,43€
Pension 2.607,09€ dann 6.231,08 €
Und Netto? Also die ganzen Zahlen zurück gerechnet auf heute (also die Inflation wieder rausgerechnet) und ins heutige Steuersystem eingebracht.
EG 8
Letzt Lohn EG8Stufe6 laut Rechner hier 31799,06 = 2.649,92 €
Rente 4916/1,02^44 =2057€ Brutto
VBL 1589,85 /1,02^44 = 652,15 € Brutto
https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html2235€ = 84,34% vom letztem Netto!A8 Letzte Nettolohn laut Rechner hier
36774,84 /12 = 3064,57 minus 300€ PKV 2764,57
Netto 2281€ (nur die Steuern ab von Bruttopension) minus 300€ PKV (kA ob das im Alter wg. höherer Beihilfe steigt sinkt) 1981€
Also vor PKV eine
74,43% vom letztem Netto nach gleichhoher PKV 71,65%.
Fazit: Die Angestellten haben eine solch schlechte Netto Rente,
weil sie mit EG5 anfangen und Jahre später erst in die EG8 kommen und das beim Beamten keine Rolle spielt.
Teilzeit / Elternzeit ist hier nicht betrachtet.
Aber auch nicht die Jahre der Ausbildung bis 22, denn ein EG8er kann durchaus mit 17 anfangen mit seiner Ausbildung und mit 20 Geld verdienen und so die Rente aufpolieren, der Beamte braucht das nicht, der braucht nur seine 45 VZ Jahre.
Und der GAP Beamter - Angestellter schmilzt im Netto, als das was am Ende auf dem Konto übrig bleibt, gegenüber dem Netto, was zur Arbeitszeit auf dem Konto landete, gehörig zusammen. Es besteht sogar die theoretische Möglichkeit, dass der Beamte da schlechter "gestellt" ist als der Angestellte.