...Ein weiteres entscheidendes Thema sind Krankentage im Verhältnis von Arbeitstag zu Kalendertag. Als Angestellter muss ich, wenn ich ab Donnerstag krank bin und das Wochenende über krank bleibe, am Freitag ein ärztliches Attest für das Wochenende besorgen (abhängig von der Krankheit, falls ich am Freitag noch nicht wieder gesund bin). Als Beamter hingegen benötige ich am Montag kein Attest, während ein Angestellter dies vorlegen muss, da zwischen Arbeits- und Kalendertagen unterschieden wird. Mit welcher Begründung?
Solche Feinheiten sollten meiner Meinung nach angeglichen werden, wenn es um das Kritisieren von Beamten geht. Am Ende des Tages verrichten beide Gruppen die gleiche Arbeit, es sei denn, es handelt sich um spezielle Aufgaben wie Beurkundungen (Grenzniederschriften beispielsweise). Auch im Bürgerservice arbeiten nicht nur Beamte, sondern auch Angestellte, und beide Gruppen stellen Ausweisdokumente aus.
Den Punkt verstehe ich jetzt nicht bzw. das Beispiel verstehe ich nicht.
Wenn du Donnerstag und Freitag krank bist, dann brauchst du doch am Montag keine AU, sofern du am Montag wieder auf der Arbeit bist.
Sofern du am Wochenende arbeiten musst, aber 4 Tage krank bist, brauchst du natürlich eine AU.
Falls du am Montag immernoch krank bist, musst du doch auch nicht am Freitag zum Arzt, sondern kannst am Montag zum Arzt und er schreibt in die AU seit wann du krank bist (Donnerstag), bis wann du vorraussichtlich krank bist und wann dies von ihm festgestellt wurde (Montag).
Wo ist hier jetzt das Problem ?
Selbst wenn du Mittwoch, Donnerstag und Freitag krank bist, ist ein Attest erst am Montag drauf fällig, sofern du an dem Montag weiterhin krank bist und dein AG von Montag bis Freitag "arbeitet":
Selbst wenn du am Wochenende zu einer Notfallambulanz o.ä. gehst, stellen die zu 99,9% keine AU aus, sondern schicken dich dafür am Montag zum Hausarzt.