Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 782850 times)

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #585 am: 11.03.2024 18:24 »
Zudem ist die Gesamtstruktur nicht konsistent (Alkohol/Zigaretten/Paternalismus) vs. teils auslömmlichste Schonvermögen.
Nun wenn jemand weniger für die ihm zugestandene Körperpflege und Ernährung ausgibt und dadurch das Geld über für Alkohol/Zigaretten hat, dann ist doch eben kein Paternalismus oder forderst du für Bürgergeldempfänger Einkaufkarten, damit sie nicht ihr Geld für Alkohol/Zigaretten ausgeben können.
btw: früher waren Alkohol/Zigaretten/Weihnachtsbäume nicht Teil des "Bürgergeldes", ist es inzwischen bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes mit ihm Portfolio drin?
Hast du da Infos zu?

Was Wohngeld gehe ich mit: je mehr Wohngeld ausgeschüttet wird um so mehr "Kunden", die die Wohnung mieten können, hat eine Vermieter.
Da wären staatliche Behausungen für diese Menschen sich ein besserer Markteingriff.

BAT

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #586 am: 11.03.2024 18:28 »
Nein, der Satz müsste insofern höher sein, ich halte nichts von der Bevormundung, Leistungsbezieher dürfen nicht rauchen oder Alkohol trinken. Das ist nicht mit drin, dafür aber Mineralwasser (sic)

Staatliche Wohnungen werden genauso schnell für Liquidität genutzt wie Rückstellungen für Pensionen.

Faunus

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #587 am: 11.03.2024 19:37 »
...
Staatliche Wohnungen werden genauso schnell für Liquidität genutzt wie Rückstellungen für Pensionen.

...und wenn nicht das, dann ist der "Missbrauch" eine Frage der Zeit., da scheinbar keine Überprüfungen anfallen bzw. keine Durchsetzung der Gesetze und Regelungen erfolgt - aus welchen Gründen auch immer.

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern zieht in das staatl. "Sozialwhg."  ein, zahlt so wenig Miete, dass Wohngeld nicht notwendig ist und 10-20 Jahre später sind die Kinder draußen und die nun alleinstehende Vollzeitarbeitnehmerin blockiert eine nach wie vor günstige Whg. für eine Familie mit 2 Kindern.

Ein Beamter mit Frau und Kindern aus Bundeland A bekommt eine Stelle in Bundesland B. Er beantragt eine Staatsbedienstetenwhg. für sich und die Familie im Bundesland B, bekommt eine vom Staat geförderte günstige 4-Zimmer-Whg. und zieht alleine ein, da die Familie in Bundesland A ein Haus bewohnt, die Frau eine Vollzeitstelle dort hat und. der Beamte 2-3 Tag HO natürlich ans Wochenende angegliedert.

Das sind keine Einzelfälle mehr sondern betrifft nach 20 Jahren m. Erfahrung nach ca. 25% des staatlich günstigen Wohnraums.


MoinMoin

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« Antwort #588 am: 12.03.2024 07:07 »
Nein, der Satz müsste insofern höher sein, ich halte nichts von der Bevormundung, Leistungsbezieher dürfen nicht rauchen oder Alkohol trinken. Das ist nicht mit drin, dafür aber Mineralwasser (sic)
Also kriegen sie kein Geld fürs saufen und rauchen und müssen es sich vom Essen, Waschen, Wohneungseinrichtung, soziale Teilhaben ... Anteile absparen?

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #589 am: 12.03.2024 07:09 »
...
Staatliche Wohnungen werden genauso schnell für Liquidität genutzt wie Rückstellungen für Pensionen.

...und wenn nicht das, dann ist der "Missbrauch" eine Frage der Zeit., da scheinbar keine Überprüfungen anfallen bzw. keine Durchsetzung der Gesetze und Regelungen erfolgt - aus welchen Gründen auch immer.

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern zieht in das staatl. "Sozialwhg."  ein, zahlt so wenig Miete, dass Wohngeld nicht notwendig ist und 10-20 Jahre später sind die Kinder draußen und die nun alleinstehende Vollzeitarbeitnehmerin blockiert eine nach wie vor günstige Whg. für eine Familie mit 2 Kindern.
Früher war das dann so, dass sie dann einen gehörigen Aufpreis zahlen musste, ist das nicht mehr so?

KlammeKassen

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« Antwort #590 am: 12.03.2024 08:24 »
Wenn das Bürgergeld weiter so steigt, werden viele das System Arbeit noch verlassen...
Nicht wenn der Mindestlohn entsprechend steigt und im übrigen ist diese These "viele das System Arbeit " eine ziemlich langweiliges gebrabbel und bisher absolut noch nirgend nachgewiesen.

Am 01.01.2024 erfolgte eine 12 % Erhöhung des Bürgergeldes. Die mantraartige Glaskugel-Prophezeihung der Massenflucht der arbeitenden Bevölkerung im Niedriglohnsektor (EUR 12,41 pro Stunde) hin zum Bürgergeld ist nachweislich ausgeblieben.
Warum wird das nicht endlich mal akzeptiert statt vor der nächsten Erhöhung des Bürgergeldes gewarnt. Diese wird kommen und zwar völlig korrekt. So wie alles andere "Einkommen" (Löhne, Alimentationen, Renten, Pensionen, Mindestlohn, Kindergeld, Steuerfreibetrag...) erhöht werden. Warum wird eigentlich immer beim Bürgergeld so massiv gemeckert? Seit doch froh, dass ihr nicht betteln gehen müsst!

Ich denke mal, weil wir (jetzt explizit TVöD, es geht aber anderen Branchen auch so) nicht 2 mal 12 % Erhöhung in 2 Jahren bekommen haben, sondern ca. 10 % (je nach Entgeltgruppe) für 2 Jahre. Die gestiegenen Kosten tangieren die arbeitenden Menschen ebenso, vor allem auch, weil noch mehr der Kosten selbst getragen werden müssen. Als Bürgergeldler kann es mir ja egal sein, ob der Vermieter die Miete erhöht, da es sich nicht in meinem "Einkommen" niederschlägt.

Aber perse ist die Zuordnung schwierig. Es geht eigentlich explizit um die Leute, die arbeiten könnten, aber keinen Bock haben. Wenn jemand krank ist und nicht mehr arbeiten kann, ist das alles ok.

Ich finde es nur bedenklich, dass das Bürgergeld deutlich stärker gestiegen ist als die Löhne.

Und bevor jetzt kommt "Ja aber die Basis ist auch voll niedriger" oder ähnliches.... dann können wir auch nächstes Mal EG 1-4 um 2.000 Euro erhöhen und den Rest so lassen....
Das ist Unfug. Qualifikation und Arbeitseinsatz sollten sich schon noch lohnen.

KlammeKassen

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« Antwort #591 am: 12.03.2024 08:27 »
Bürgergeld und Wohngeld sind zu großen Teilen ja keine Alimentierung bestimmter Personen mit wenig Einkommen, sondern jener, die Wohnungen am Markt anbieten.

Öfters Personen mit eher mehr Geld oder große Gesellschaften. Zudem treiben sie damit bei recht großzügigen Übernahme von Bruttomieten die Marktpreise für alles nach oben.

Wer glaubt, dass Bürgergeld/ Wohngeld lediglich Transfers für "Arme" sind, glaubt auch das Zitronenn...

Zudem ist die Gesamtstruktur nicht konsistent (Alkohol/Zigaretten/Paternalismus) vs. teils auslömmlichste Schonvermögen.

Es ging in erster Linie um Bürgergeld und Arbeitnehmer, die von Arbeit in Bürgergeld wechseln, da es ihnen scheinbar nach der meinung Einiger finanziell gleich bis besser geht, sie es lieben bevormundet zu werden aber dadurch richtig viel Freizeit haben, die mit Alkohol & Zigaretten angefüllt werden kann.
Egal!

Möchtest Du  die "Alimentierung" der Wohnungsanbieter einschränken?

Durchaus richtig, dass es nicht durch Studien bestätigt ist. Aber wer weiß, wie diese Studien angelegt waren. Bekanntermaßen zählen Leute in Qualifikationsmaßnahmen etc. ja auch nicht zu den Arbeitslosen.

Es gibt genügend Unternehmer (KMU), die davon berichtet habe. Ich denke nicht, dass die alle lügen.

Faunus

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #592 am: 12.03.2024 08:29 »
Nein. Keine erhöhte Abgabe.
Ob das Staatsbedienstetenwohnungen sind oder Sozialbau oder sonstige vergünstigte vom Steuerzahler geförderter Wohnraum ist. Zum Einzug musst Du Papier abliefern und wenn sich da eine Familie/Kinder nachweisen lassen... enstprechende zimmeranzahl wird dann zugewiesen.
Danach wird nicht mehr geprüft - nicht mal ob darin gewohnt wird.

Faunus

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #593 am: 12.03.2024 08:33 »
Bürgergeld und Wohngeld sind zu großen Teilen ja keine Alimentierung bestimmter Personen mit wenig Einkommen, sondern jener, die Wohnungen am Markt anbieten.

Öfters Personen mit eher mehr Geld oder große Gesellschaften. Zudem treiben sie damit bei recht großzügigen Übernahme von Bruttomieten die Marktpreise für alles nach oben.

Wer glaubt, dass Bürgergeld/ Wohngeld lediglich Transfers für "Arme" sind, glaubt auch das Zitronenn...

Zudem ist die Gesamtstruktur nicht konsistent (Alkohol/Zigaretten/Paternalismus) vs. teils auslömmlichste Schonvermögen.

Es ging in erster Linie um Bürgergeld und Arbeitnehmer, die von Arbeit in Bürgergeld wechseln, da es ihnen scheinbar nach der meinung Einiger finanziell gleich bis besser geht, sie es lieben bevormundet zu werden aber dadurch richtig viel Freizeit haben, die mit Alkohol & Zigaretten angefüllt werden kann.
Egal!

Möchtest Du  die "Alimentierung" der Wohnungsanbieter einschränken?

Durchaus richtig, dass es nicht durch Studien bestätigt ist. Aber wer weiß, wie diese Studien angelegt waren. Bekanntermaßen zählen Leute in Qualifikationsmaßnahmen etc. ja auch nicht zu den Arbeitslosen.

Es gibt genügend Unternehmer (KMU), die davon berichtet habe. Ich denke nicht, dass die alle lügen.

Naja, es gibt doch den einen oder anderen Reichsbürger/etc. mit eigener Firma, der seine eigenen Unzulänglichkeiten als "Führungskraft" kaschieren muss, wenn jemand kündigt.

MoinMoin

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« Antwort #594 am: 12.03.2024 08:57 »
Ich denke mal, weil wir (jetzt explizit TVöD, es geht aber anderen Branchen auch so) nicht 2 mal 12 % Erhöhung in 2 Jahren bekommen haben, sondern ca. 10 % (je nach Entgeltgruppe) für 2 Jahre. Die gestiegenen Kosten tangieren die arbeitenden Menschen ebenso, vor allem auch, weil noch mehr der Kosten selbst getragen werden müssen. Als Bürgergeldler kann es mir ja egal sein, ob der Vermieter die Miete erhöht, da es sich nicht in meinem "Einkommen" niederschlägt.
Hast du dir mal ausgerechnet, dass wir für die Entgeltteile, für die der BGler seine 12% bekommen hat wir unsere 5% bekommen haben, was bezogen auf diese Teile eben locker 12% ausmacht?

Wofür wir keine Lohnerhöhung bekommen haben sind für die anderen Entgeltteile:
Urlaub, Kino, Restaurant, Kneipe, dass ist die Sauerei.
Und das es 12% wurden, hat sich nun mal kein grünversiffter oder blaukarierter Politiker ausgedacht, sondern wurde so nach den vom heiligem BVerG "vorgegeben" Weg errechnet.
Zitat
Aber perse ist die Zuordnung schwierig. Es geht eigentlich explizit um die Leute, die arbeiten könnten, aber keinen Bock haben. Wenn jemand krank ist und nicht mehr arbeiten kann, ist das alles ok.
Korrekt, darum bin ich im Kern auch dafür 2 unterschiedliche BG Niveaus einzuführen.
Einmal für Minderheit, also den kinderlosen, arbeitslosen Erwerbsfähigen BGler, die brauchen mEn keine Anteile im BG für Soziale Teilhabe (was so 50€ ausmacht), solange es noch genügend Mindestlohn Jobs gibt.
Und dann der die aktuelle BG Zusammensetzung für die, die halt nicht oder nicht mehr Stunden arbeiten können.
Aber dafür steht uns leider das GG im Weg.
Aber dieses Geld ratzfatz zu kürzen, wenn ein x-beliebiger Job nicht angenommen wird, dass wäre locker drin.
Denn dann müssen sie nicht hungern.
Zitat
Ich finde es nur bedenklich, dass das Bürgergeld deutlich stärker gestiegen ist als die Löhne.
Nein, siehe oben, da es eben nicht willkürlich oder sinnfrei so erhöht worden, sondern weil es nach BVerG diese Höhe haben muss, komisch das die Menschen immer noch glauben, dass es ein politischer Willensakt war die 12% zu erhöhen, das glaubt anscheinend der CDU Vorsitzende ebenfalls und verbreitet Lügenberechnungen.

Ich finde es nur Schade, dass wir einen Reallohnverlust die letzten Jahre hatte, da bin ich bei dir, wir sind was unser Lohnniveau angeht halt eine Dekade zurückgefallen und auf dem 00er Niveau.



BTW: Wenn die aktuelle ~50 für den Posten Verkehr bekommen, dann müsste doch eigentlich mit dem DTicket es bei der nächsten Berechnung auf 45 sinken.....

BAT

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« Antwort #595 am: 12.03.2024 09:11 »
Nein, der Satz müsste insofern höher sein, ich halte nichts von der Bevormundung, Leistungsbezieher dürfen nicht rauchen oder Alkohol trinken. Das ist nicht mit drin, dafür aber Mineralwasser (sic)
Also kriegen sie kein Geld fürs saufen und rauchen und müssen es sich vom Essen, Waschen, Wohneungseinrichtung, soziale Teilhaben ... Anteile absparen?

Das ist der aktuelle Stand, den ich kritisiere.

Deine Wortwahl könnte besser sein.

BAT

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« Antwort #596 am: 12.03.2024 09:15 »

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern zieht in das staatl. "Sozialwhg."  ein, zahlt so wenig Miete, dass Wohngeld nicht notwendig ist und 10-20 Jahre später sind die Kinder draußen und die nun alleinstehende Vollzeitarbeitnehmerin blockiert eine nach wie vor günstige Whg. für eine Familie mit 2 Kindern.


Das Mieten einer Wohnung muss wieder näher an das Mieten anderer Sachen ran. Da gehe wohl einige schon von einem Ersitzungsrecht aus. Das hat ja nichts mit Sozialwohnungen, sondern insgesamt mit Mietwohnungen zu tun. Das ist fremdes Eigentum!

Man stelle sich ähnliche Regelungen bei Mietautos oder anderen Sachen vor.

Hugo Stieglitz

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« Antwort #597 am: 12.03.2024 09:24 »
Zitat von: MoinMoin
Nein, siehe oben, da es eben nicht willkürlich oder sinnfrei so erhöht worden, sondern weil es nach BVerG diese Höhe haben muss, komisch das die Menschen immer noch glauben, dass es ein politischer Willensakt war die 12% zu erhöhen, das glaubt anscheinend der CDU Vorsitzende ebenfalls und verbreitet Lügenberechnungen.]
Aber die Erhöhung um 10% bei Einführung des BG war ein politischer Willensakt, den man sich hätte sparen können. Zudem hätte man einfach eine andere Berechnungsmethode anwenden können. Wenn der Kuchen kleiner wird, muss auch das Stück für die Ärmsten kleiner werden. Das ist blöd aber leider nicht zu ändern. Ansonsten wird Arbeit immer weniger attraktiv. Vielleicht nicht durch die Regelsätze aber durch die KdU.

Faunus

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« Antwort #598 am: 12.03.2024 10:35 »

Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern zieht in das staatl. "Sozialwhg."  ein, zahlt so wenig Miete, dass Wohngeld nicht notwendig ist und 10-20 Jahre später sind die Kinder draußen und die nun alleinstehende Vollzeitarbeitnehmerin blockiert eine nach wie vor günstige Whg. für eine Familie mit 2 Kindern.


Das Mieten einer Wohnung muss wieder näher an das Mieten anderer Sachen ran. Da gehe wohl einige schon von einem Ersitzungsrecht aus. Das hat ja nichts mit Sozialwohnungen, sondern insgesamt mit Mietwohnungen zu tun. Das ist fremdes Eigentum!

Man stelle sich ähnliche Regelungen bei Mietautos oder anderen Sachen vor.

Das obige jetzt 2x zitierte Beispiel betrifft Frau, alleinziehend und ist mir nur 1x bisher begegnet.

Das Beispiel Mann + Familie kenne ich mehrfach mit

Ein Beamter mit Frau und Kindern aus Bundeland A bekommt eine Stelle in Bundesland B. Er beantragt eine Staatsbedienstetenwhg. für sich und die Familie im Bundesland B, bekommt eine vom Staat geförderte günstige 4-Zimmer-Whg. und zieht alleine ein, da die Familie in Bundesland A ein Haus bewohnt, die Frau eine Vollzeitstelle dort hat und. der Beamte 2-3 Tag HO natürlich ans Wochenende angegliedert.

Ich kenne etliche Beamte, bei der die Familie woanders im eigenen Haus (Gegend mit hohem Erholungswert) wohnt und  eine günstige Staatsbedienstetenwhg. in der teuren Großstadt mit kulturellem Wert als von Steuerzahler finanziertes Lebensmodell haben.
Und wenn es in die Pension/Rente geht, werden die günstigen Whg. als Zweitwohnsitz beibehalten.

So war das nie gedacht, dachte ich bisher. Dafür findet ein alleinerziehender Elternteil oder auch Eltern mit Kindern keinen bezahlbaren Wohraum mehr.

Da helfen auch die Tariferhöhungen von 10% plus Inflationsausgelich nichts, wenn günstiger Wohnraum unnötig blockiert wird.



BAT

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« Antwort #599 am: 12.03.2024 10:40 »
Und? Rauswerfen, sofort.

Nochmals, Mieter sind viel zu sehr geschützt. Es ist nicht deren Eigentum. Gilt auch für den ganz normalen Mietmarkt. Und auch für Sonderformen wie sozialen Wohnungsbau.