Die Einkommenssteigerungen gleichen aber eben nicht den Kaufkraftverlust aus. Diese Annahme ist nicht gerechtfertigt;
Die wollte ich damit auch nicht machen.
Sondern, das ich weder das eine noch, das andere, noch den Wert meines Einkommens in 45 Jahre, noch den Wert meiner VBL in 45 Jahren gegenübergestellt habe, sondern einfach straight forward von einer 0 Inflation 0 Einkommenssteigerungswelt gesprochen haben.
Und wieviel Prozent meines letztem Einkommens durch die VBL abgedeckt wird (und da sind wir ja wohl auf rund 15-17% gekommen, oder?)
In einer Welt ohne Inflation deckt die VBL-Rente einen größeren Prozentsatz des letzten Lohns ab als in einer Welt mit Inflation. Darauf weise ich die ganze Zeit über hin — nicht mehr und nicht weniger.
Egal wie viel Wert dann die VBL oder das Einkommen ist. Es ist dann die gleiche Entwertung.
Und da ist eben der Denkfehler. Treiben wir das mal ins Extrem, damit das deutlich wird, und nehmen eine jährliche Verdopplung der Preise und Löhne an. Was passiert?
Ums noch plastischer zu machen, gehen wir von einem Start-Gehalt von 12k€/Jahr (also knapp 1k/Monat) aus, sodass im ersten Jahr genau Altersfaktor * 1 VBL-Punkt Betriebsrentenanspruch entsteht. Wird die Person in diesem ersten Jahr 22, so entsteht ihr also im ersten Jahr ein Anspruch von 2,6*4=10,4€ monatlicher Betriebsrente. Gemessen am Startgehalt wäre das ca. 1%.
Man könnte jetzt meinen, dass also jedes Jahr ca. 1% an Anspruch hinzukommen würde. Das ist aber falsch, da sich ja die Kaufkraft reduziert. Im Jahr 2 würde das Gehalt zwar auf 24k€ steigen und somit ein zusätzlicher VBL-Rentenanspruch von 2,5*8=20€ entstehen, der knapp 1% des aktuellen Gehalts entsprechen würde; ABER der im ersten Jahr erworbene Anspruch von 10,4€ ist nur noch 0,5% des aktuellen Gehalts wert. Zusammen ergäbe sich aus beiden Jahren ein bisher erwirtschafteter VBL-Rentenanspruch von knapp 1,5% — und nicht 2%.
Im dritten Jahr stiege das Gehalt auf 48k€ an; es entstünde ein zusätzlicher VBL-Rentenanspruch von 2,4*16=38,4€; jetzt also schon wahrnehmbar weniger als 1% des aktuellen Gehalts. Der aus den ersten beiden Jahren erworbene VBL-Rentenanspruch von 30,4€ ist aber nur noch knapp über 0,7% des aktuellen Gehalts wert! Zusammen käme man aus den ersten drei Jahren also auf ca. 1,7% des aktuellen Gehalts — nicht 3%.
Und so geht es weiter. In Summe landet man — egal wie lang man einzahlt — hier bei weniger als 2%.
Ich hoffe, der Denkfehler, die Inflation außen vor zu lassen, wird hier deutlich! Natürlich leben wir nicht in Argentinien, wo die Inflationsrate seit längerem diese Größenordnung hat. Aber es zeigt doch wohl, dass das Ignorieren der Inflation die Ergebnisse verfälscht — und die VBL-Konstruktion in besserem Licht dastehen lässt, als sie tatsächlich ist.
In realistischen Szenarien schließt die VBL in ihrer derzeitigen Gestaltung die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Beamten-Pension nicht; sie reduziert sie wahrnehmbar, aber eben auch nicht mehr. Eine Halbierung der Lücke scheint eine halbwegs sinnvolle Pi-mal-Daumen-Schätzung zu sein.