Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 826054 times)

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2745 am: 21.09.2024 17:17 »
Ich kotze gleich mal mit.

Die VBL ist ein derartiges komplexes Thema, dass es ein eigenständiges Thema ist.
Immer wenn die VBL Thema von Tarifverhandlungen war, waren es separate Verhandlungen zum Thema VBL.

Ganz nebenbei. In den letzten Jahren gab Sanierungsgelder und die Eigenbeiträge der Mitarbeiter zur VBL wurden erhöht. Die aktuelle Höhe der Eigenbeiträge ist auch nur zeitlich garantiert.

Mit anderen Worten: Die VBL hat ein ähnliches Problem wie die Rente. Das Verhältnis zwischen Ein- und Ausgang von Geld gepaart mit der Anzahl der Köpfe.



Ist das hier überhaupt noch Tarifrunde??? Leider fast alles voll mit viele verschiedene Themen. *kotz*

Kotz dich woanders aus  ;).

Die Reformierung der betrieblichen Altersversorgung könnte zumindest mal einen Teil der Tarifverhandlungen umfassen, da diese auch tariflich geregelt wurde (siehe eigenständiger Vertrag hierzu - beispielsweise auf der Seite der VKA).
Und wie Cyrix42 schreibt (ich erwerbe heute einen Punkt = 4,00 Euro; der ist zu Renteneintritt auch "nur" 4,00 Euro Wert). Das mag bislang - da die Inflation zwischen 2005 (2005 = Einführung TVöD; Überführung in Punktemodell war glaube ich sogar schon 2002) nicht übermäßig hoch war - kein großes Problem gewesen sein. Durch die Jahre 2022 bis 2024 fand hier aber eine deutliche Entwertung aufgrund der hohen Inflation statt (5,9 % / 6,9 %).
Da sind die 4 Euro (Ausgang 31.12.2021) Ende 2022 nur noch 3,76 Euro Wert und Ende 2023 nur noch 3,50 Euro in etwa. Bzw. anders herum: Was es vorher für 4,00 Euro zu erwerben gab, kostete Ende 2022 4,24 Euro und im Ende 2023 4,53 Euro. Du bekommst jedoch weiterhin nur die 4,00 Euro.
Bzw. wenn man Auszahlung Rente ab 1.1.2022 unterstellt 2 mal 1 % oben drauf, d. h. Ende 2022: 4,04 Euro; Ende 2023: 4,08 Euro.

Es zeigt sich, dass die BAV im öffentlichen Dienst wirklich mal reformbedürftig ist.

Das ist das Problem, dass Deutschland zu bildungsfern ist, was Anlage am Kapitalmarkt angeht. Viele andere Länder haben es früher verstanden, die Kapitalmärkte zu nutzen (siehe beispielsweise Skandinavien). Das Umlageverfahren funktioniert nur unter 2 Bedingungen: Das Verhältnis zwischen Einzahlern und Empfängern sollte möglichst konstant sein bzw. darf nicht zu sehr Richtung Empfänger kippen und die Leute dürfen möglichst nicht so lange in Rente sein.

Da gerade sowohl die Lebenserwartung steigt und sich das Verhältnis ins Ungünstige wendet, ist das System marode.

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2746 am: 21.09.2024 17:21 »
Dass die so von mir "investierten" Gelder in einem ETF besser aufgehoben wären, steht ja außer Frage ;)
Hab mal gerade überschlagen, wenn du 45 Jahre das von dir investierte Geld (als der AN Anteil) in ETFs investierst und dann das Geld, was die VBL 20 Jahre auszahlen (also wie oben geschrieben bei einem eg8er die 1628€ bei 2% Lohnanstieg) aus dem ETF als Fixbetrag entnimmst, dann brauchst du 65 Jahrelang ein jährlich Rendite von fast 6% dann ist der Pott nach 20 Jahren Rente leer.

Der AG Anteil ist da nicht drin, ebenso Witwen, Erwerbsunfähigkeit etc. nicht.

Ich habe den Vergleich schon mit konstantem AG-Brutto und AN-Netto gezogen. Der AG-Anteil der VBL wäre dann dem Brutto zugeschlagen und vesteuert worden. Da kommt es jetzt auf den individiuellen Steuersatz an, aber da kommen 4,x% zustande.
naja, Inflation sollte man da schon mit reindenken.
Das mit den Steuern ist natürlich ein Argument: Aber wenn das Geld als Altersvorsorge Freibetrag .....
Aber bei 0% Inflation kommst du da auf einen etf von 4,x? Dann wäre es ja ~6% bei Inflation 2%.

Passt also
Zitat
Jetzt scheint aber immer noch die Sonne! Deshalb geh ich an den Grill und lass die VBL heut VBL sein  ;) ;D 8)
Da ich heute fremdgrillen bin, hatte ich noch bisserl Zeit. Guten Hunger

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2747 am: 21.09.2024 17:27 »
Bei der GRV ist es etwas anders:
1.) Es kommt drauf an, wie schnell die Löhne über alle Branchen hinweg steigen (wegen Durchschnittsentgelt); steigt es insgesamt aber mehr als im öD, bekommen wir weniger Entgeltpunkte als zuvor.
Und so haben wir durchaus auch schon erlebt, dass man bei gleichem Lohn mehr Rentenpunkte bekommt.

Hast Recht: Ganze 2 Mal in den letzten 24 Jahren; 2009 und 2020; das war aber einmal 119 Euro und einmal 134 Euro weniger

KlammeKassen

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2748 am: 21.09.2024 17:30 »
Wenn die beste Regierung der Welt sagt, die BBG können um 6,5% angehoben werden, da die Tarifabschlüsse das hergeben, da seht die Mindesttariferhöhung für 2025 ja bereits fest. Sonst käme es zu einem Reallohnverlust, wenn der Tarifabschluss hinter dem Regierungsziel zurückbleibt. Der Jahrsplan der Habeckonomics muss schließlich eingehalten werden.

https://www.noz.de/lebenswelten/geld-verbraucher/artikel/beitragsbemessungsgrenze-2025-so-stark-sollen-sie-naechstes-jahr-steigen-47736352

Wegen der enormen Lohnentwicklung in 2023; nicht, dass davon womöglich noch zu viel übrig bleibt  :D

MoinMoin

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2749 am: 21.09.2024 17:35 »
Also folgendes Szenario

[...]

Kann das Sein?? Wo ist da der systematische Fehler?


Moin, MoinMoin,

beachte, dass die VBL teilweise bereits aus dem versteuerten Lohn gezahlt wird (mindestens der AN-Anteil) und die daraus resultierende Rente nur teilweise (Ertragsanteil) zu versteuern ist.
Ja, korrekt und der Rechner der verlinkt ist, der kann das entsprechend rechnen.
Habe ich auch dank @dudeldu gelernt.
Zitat
Ich habe das Ganze statisch betrachtet, indem ich nur die aktuellen Gehaltstabellen (inkl. Stufensteigerungen) und Rentenwerte (Durchschnittsgehalt zur Errechnung der Rentenpunkte und Rentenpunktwert des Jahres 2024) und die aktuellen Steuer- und Sozialversicherungsverhältnisse angesetzt und das Nettoeinkommen der Endstufe und Nettorente und Netto-VBL gegenübergestellt habe. Das ist erstmal ein erster Anhaltspunkt, um die Rentenlücke zu ermitteln. Im zweiten Schritt kann man dann diverse Punkte dynamieren, aber der auf diversenen Annahmen beruhende Wert in 45 Jahren erscheint mir zu abstrakt, um damit etwas anfangen zu können.
daher habe ich vereinfacht halt das durchschnittliche Lebenslangeeinkommen, basierend auf der aktuellen Entgelttabelle genommen. Wenn man die Tabelle durchläuft und mit der Inflation erhöht und das mit den Rentenwert macht und dann die Rentenpunkt jedes Jahr auf Basis dieser Zahlen ermittelt, kommen die selben 52,32 Rentenpunkte raus, da es ja ein gewichtetes Mittel ist.

MoinMoin

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« Antwort #2750 am: 21.09.2024 17:41 »
Das ist das Problem, dass Deutschland zu bildungsfern ist, was Anlage am Kapitalmarkt angeht. Viele andere Länder haben es früher verstanden, die Kapitalmärkte zu nutzen (siehe beispielsweise Skandinavien). Das Umlageverfahren funktioniert nur unter 2 Bedingungen: Das Verhältnis zwischen Einzahlern und Empfängern sollte möglichst konstant sein bzw. darf nicht zu sehr Richtung Empfänger kippen und die Leute dürfen möglichst nicht so lange in Rente sein.

Da gerade sowohl die Lebenserwartung steigt und sich das Verhältnis ins Ungünstige wendet, ist das System marode.
Korrekt.
Und taugt nur noch als krisensicheres Basis einkommen.
Denn wenn alles in Schutt und Asche ist, dann funktioniert das System.
Oder wenn man plötzlich 16 Mio mehr Menschen in das System steckt.

Das ginge mit ETFs oder mit anderen Systemen nicht!

Darum haben wir ja auch seit Dekaden die Forderung der 3 Säulen.
Doof nur das wir so viele bildungsferne Bürger haben, die das nicht kapiert haben.

BTW: Ich kann mein Real leben auf Sicht betreiben und brauchen nur noch 10 Jahre in die Zukunft schauen. Da sieht es so aus, das meine Altersversorgung (Rente plus betriebliche/VBL) auf 86% vom letztem Brutto geschätzt wird.
+Mietfrei
+Vermietungseinnahmen
« Last Edit: 21.09.2024 17:47 von MoinMoin »

KlammeKassen

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« Antwort #2751 am: 21.09.2024 17:42 »
Zitat

Fun Fact am Rande: Beim Streifzug durch die morgendliche Medien bin ich auf einen Artikel gestoßen, in dem perspektivisch eine Lebenserwartung von 100 Jahren in Aussicht gestellt wurde. Wie das wohl auf Rente, Pension, oder KV-Finanzierung wirken würde?


Gesellschaftlich mit Sicherheit interessante Fragen, für die finanzielle Lebensgestaltung ist die durchschnittliche Lebenserwartung aber irrelevant. Relevant ist das durchschnittliche Alter einer eintretenden Pflegebedürftigkeit. Sehen wir gerade wieder in der Familie: Familienmitglied nun für knapp 4.000 Euro monatliche Kosten im Pflegeheim. Muss von uns dank Pension + Pflegestufe nur mit ein paar 100 Euro bezuschusst werden. Ohne Pension hätten die Kinder das Häuschen verschachern müssen. Die 2. Dame im Zimmer kam erst vor wenigen Jahren per Familiennachzug nach Deutschland. Da werden die Kosten vom Sozialamt + Pflegestufe übernommen. Identischer Leistungsumfang. Die Kunst liegt also darin, das Vermögen so perfekt zu kalkulieren, dass es zwischen Rente und Pflegebedürftigkeit wieder vollständig abgeschmolzen ist. Den Rest haut man dann in den guten Jahren auf den Kopf.

Oder ung. 10 Jahre vor voraussichtlichem Plegeeintritt an die Kinder verschenken mit Lebenslangem Wohnrecht der Eltern.....

Ja, aber dieser rationalen Entscheidung stehen leider häufig emotionale Herausforderungen entgegen. Aber wie gesagt: In diesem Falle sind alle Beteiligten äußerst glücklich über die Pensionshöhe.

Zum Glück dürfen Kinder mittlerweile 100.000 im Jahr verdienen, ohne dass sie herangezogen werden zu den Pflegekosten im Heim... ansonsten würde mein Nettolohn nicht mal ausreichen dafür

KlammeKassen

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« Antwort #2752 am: 21.09.2024 18:13 »
Ich finde es bei euch (das macht Organisator auch) toll, dass ihr bei den Beamten immer die Steuern und die PKV abzieht und bei den Angestellten so tut, als ob diese nicht die GKV, die PV und die Steuern zahlen müssten......
diese sind dort genauso zu zahlen.
Also beim Nettovergleich habe ich doch genau das getan, es ist die Zahl, die am Ende auf dem Konto stehen bleibt, also verstehe ich deine Kritik nicht.
Zitat
Und noch einmal:
Du vergleichst die Pension von jetzt mit der Betriebsrente von jemandem der heute startet (setzt das Gehalt von heute dafür an). Das funktioniert nicht. Du kannst nur die Pension von jetzt mit jemandem vergleichen, der jetzt in Rente geht. Und der bekommt eine Witz VBL Rente. Siehe beispielsweise das mickrige Gehalt in 2005, das gibt kaum Punkte. Wenn du mit den Punkten von heute rechnest (also jemanden, der heute anfängt zu arbeiten), dann musst du das auch mit der Pension in 45 Jahren vergleichen.
Ich erkenne, dass du null Komma null gelesen, geschweigen denn verstanden hast, wie ich die Rechnung aufgebaut habe.

Zitat
Bei der Rente ist deine Berechnung auch nicht korrekt, weil sich das Gehalt im öD nicht immer genau im Schnitt der durchschnittlichen Entgeltentwicklung bewegt.
Sehr schöner Einwand, auf den ich hingewiesen habe.
Kleiner Hinweis, durch den Abfall der durchschnittlichen Entgeltentwicklung haben sich die Rentenpunkte im öD erhöht, ohne das es eine Erhöhung der Einkommen gab und umgekehrt haben wir das auch.
Was ich aber mit dieser stark idealisierten Rechnung schauen wollte, wie verhält es sich mit der VBL, wenn wir nicht besser oder schlechter gestellt werden als der Rest der Bevölkerung, also unsere Lohnentwicklung im Gleichklang mit der durchschnittlichen Entgeltentwicklung läuft.
Und wenn die Lohnentwicklung im Gleichklang mit der Inflation läuft.mit



Zitat
Ich frage mich wirklich, wie ihr auf die Idee kommt, euch einen Angestellten anzusehen, der heute mit der VBL beginnt (heute Verdienst höher als vor 40 Jahren = gibt mehr Punkte ja), aber wer heute in Rente geht, hat nur die MInipunkte von damals.
Und ich verstehe sehr gut, warum du das nicht verstehst.
Das ganze ist eine idealisierte Modellrechnung zur Betrachtung der Arbeitsweise und Auswirkungen vom VBL.

Deine Argumente sind skurril.

Ja, man kann natürlich einen Vollzeit beamten mit einem Teilzeit Rentner vergleichen und einen Akademikerbeamten mit einem Hilfsarbeiterrentner.
Das führt genau zu dem BILD Zeitungsergebnis, dass die Pensionen gigantisch und die Renten mikrig sind.

Nicht mein Anspruch an Vergleichen.

Zitat
Wer heute in Rente geht, kann mit der Pension von heute verglichen werden.
Gerne, rechne das bitte aus, was ein heutiger EG8 Rentner in seinem Leben für eine Renten und VBL erwirtschaftet hätte, wenn er durchgängig als solcher durch das öD Leben wurschtelte, da fehlen mir leider wg. BAT und VBL Änderungen die Zahlen.

Ich habe halt für den Rentner ausgerechnet, was der Rentner in der Zukunft bekommen würde an Rente und VBL, es zurück in die Gegenwart gerechnet, da ich hier die Steuer etc ausrechnen kann und gleiches mit dem Beamten gemacht.
Was daran ist falsch? Es zeigt den Vergleich der beiden Systeme, wie sie derzeitig konzipiert sind.
Es zeigt keine lebenden Menschen mit ihren krummen Biografien, das war nie der Anspruch.


Das funktuioniert eben mit der VBL Rente nicht.

Nehmen wir einfach an, jemand startet in 2005 mit 25 im öD (Karin W.) und einer in 2024 mit 25 im öD (Niklas B.) Vollzeit;
EG 11 Stufe 1:

Karin W. erhält in 2005: 31.104,00 Euro Lohn, bedeutet; 31.104 / 12.000 x 2,4 = 6,22 Versorgungspunkte

Niklas B. erhält in 2024: 51.222,52 Euro Lohn, bedeutet: 51.222,52 / 12.000 x 2,4 = 10,24 Versorgungspunkte


Du kannst dir vorstellen, dass  jemand namens Frank W., der in 1984 gestartet ist und jetzt in Rente geht noch weniger bekommen hat, da das Gehalt noch niedriger war und die Punkte in der Folge noch weniger sind.


Was habt ihr jetzt bei euren Rechnungen gemacht?

Ihr habt gesagt:
Niklas B. startet heute und habt das hochgerechnet

Habt das, was da nachher rauskommt, mit Ulrich S., der als Beamter tätig ist und jetzt in Pension geht, verglichen.

Du müsstest Ulrich S. aber mit jemandem vergleichen, der jetzt in Rente geht, also Frank W. ;
und der hat - wie du sehen kannst - deutlich weniger Versorgungspunkte gesammelt als Niklas B. es in seinem Leben tun wird.

Jetzt habt ihr aber immer Ulrich S Pension
A11 Stufe 12: 71,75 % von 5.299,72 Euro = 3.802,55 Euro
Die Pension bekommt diese Höhe, weil der Sold jetzt nun einmal so hoch ist.

Frank W. hat aber vor 40 Jahren gestartet und dadurch das "Pech", dass seine Versorgungspunkte bei der VBl sehr gering sind (Früher geringes Einkommen = wenige Versorgungspunkte); da der Messbetrag von 4 Euro sich nicht ändert und auch die Altersfaktoren nicht, sind sowohl seine Punkte als auch seine Rente fix.

Ihr habt jetzt aber von Niklas B`s Startposition (heute) die VBl Punkte ermittelt; da das Gehalt deutlich heute höher ist, sind auch die VBL Punkte im Jahr 2064 deutlich höher als bei Frank W., der die gleiche Erwerbsbiographie higelegt hat, aber jetzt in Rente geht. Er hat wesentlich weniger Punkte = wesentlich weniger VBL Rente.

Wenn ihr aber von Niklas B`s Start rechnet, muss die Pension auch hochgerechnet werden.

Sold über 2 % Steigerung jährlich 40 Jahre; Sold in 2064 auf A11 Stufe 12:
5.299,72 euro x 1,02^40 = 11.701,99 Euro Sold; Pension also 8.396,18 Euro.

Das ist eben das Problem der VBL Rente: Dieses Hochrechnen funktioniert so nicht wie ihr das gemacht habt, weil der Start heute ein wesentlich höheres Gehalt hat; und da es keine Bezugsgröße wie ein Durschschnittsentgelt bei der GRV gibt, erhält ein späterer Starter immer mehr Geld bei gleicher Erwerbsbiographie.
Das heißt, je später du deine Betrachtung startest, desto höher ist die VBL Rente.

Um deshalb einen fairen Vergleich zu machen, kann man nur jemanden vergleichen, der jetzt in Rente geht (Das ist Frank W., der in 1984 gestartet ist) und aufgrund des geringen Gehalts (siehe alleine schon die Differenz zwischen 2005 bei Karin W. und 2024 bei Niklas B., die beide 25 Jahre zum jeweiligen Zeitpunkt sind) sehr wenige Versorgungspunkte erworben hat. Wenn du Niklas B heranziehen willst (wie du es tust), musst du dir auch einen Beamten suchen, der in 40 Jahren in Pension geht.....

Wie gesagt, bei der GRV ist das aufgrund der Bezugsgröße  Durchschnittsentgelt nicht soooo sehr relevant, aber da sich das nominale Entgelt bei der VBL voll in den Punkten widerspiegelt und sich das Entgelt nicht anpasst (4,00 Euro sind fix), ist es sehr entscheidend, wann jemand startet.
Wenn jemand heute startet, bekommt er natürlich mehr Versorgungspunkte. Allerdings bekommt jemand, der heute startet, auch deutlich mehr Pension und kann nicht, wie von euch geschenen, mit der Pension von heute verglichen werden.
« Last Edit: 21.09.2024 18:23 von KlammeKassen »

MoinMoin

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« Antwort #2753 am: 21.09.2024 18:17 »
Also ist der VBL Rechner falsch?

KlammeKassen

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« Antwort #2754 am: 21.09.2024 18:29 »
Also ist der VBL Rechner falsch?

Der VBL Rechner zeigt dir, was in 40 oder 45 Jahren rauskommt (je nachdem, was du eingibst).

Das kannst du aber nicht mit der heutigen Pension vergleichen, sondern mit der Pensionshöhe in 40 oder 45 Jahren.



Wer heute in Rente geht, hat bei gleicher Erwerbsbiographie aber wesentlich weniger Versorgungspunkte gesammelt, da die Formel lautet:
Bruttogehalt (ohne vwl) / 12.000 x Altersfaktor;   

Da das Bruttogehalt immer (außer vlt einzelne Jahre Nullrunden) steigt, werden es immer mehr Versorgungspunkte im gleichen Alter des Beschäftigten. Dieses liegt daran, weil das Bruttogehalt voll reinschlägt und nicht zu irgendwas ins Verhältnis gesetzt wird wie bei der GRV

Wenn man annimmt, die Tarifentgelte im TVöD steigen immer genauso hoch wie der Durchschnitt über alle Branchen, hieße das, bei der GRV bekommt man jedes Jahr dieselben Punkte in E11, Stufe 1

Bei der VBL bekommst du aber mit 25 jahren in E11, Stufe 1, 2026 mehr Punkte als 2025,
Wer in 2027 25 ist, bekommt noch mehr Punkte etc. etc.
Das führt immer zu mehr Punkten! Obwohl Gehaltssteigerungen im Schnitt aller Branchen liegen

schnitzelesser

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« Antwort #2755 am: 21.09.2024 18:30 »
Bzgl. Rentenpunkten nicht vergessen, dass das sv-pflichtige Entgelt höher als das Tabellenentgelt ist.

MoinMoin

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« Antwort #2756 am: 21.09.2024 18:34 »
Ich habe nicht heutigen beamten mit zukünftigen Angestellten verglichen, sondern zukünftigen Beamten mit zukünftigen Angestellten

Also nochmal erklärt:
EG8er
2% Inflation, Lohnsteigerung, Besoldungssteigerung, Rentenpunkte Steigerung
Startet jetzt mit 22 Jahre seinen Job hat in 45 Jahren:
GesamtBruttoRente (5015+1628   = 6643)
ist dann  68,2% vom letztem Brutto Lohn 9742€
Zeige mir also was an der Rechnung FALSCH ist, damit ich es kapiere, oder kapiere du, dass die Rechnung in sich richtig ist!
Rentenpunkte falsch gerechnet???
VBL ist der Rechner, dem muss ich vertrauen.

Beamter startet jetzt  Ulrich S
Der Beamte A6 (Endsold jetzt: 3044) dann 7421 Sold (also mal 1,02^45)
Pension 5324€ also 71,75 % vom letztem Brutto
Was daran ist falsch?

Beide leben in der 2% Welt identisch unter gleichen Voraussetzungen.

Beamter hat 71,75 % Bruttopension von Brutto Sold
EG8er hat 68,2% vom letztem Brutto

Damit ich den Netto rechnen kann!!! habe ich sie auf diese Zahlen auf heutige Zahl zurück gerechnet (geteilt durch 1,02^45) und mit heutigen Steuerprogrammen gerechnet!
Ergebnis siehe oben, auch wenn es dir nicht passt.

das die Lebensgeschichten von Ulrich Franzi und Charlotte anders sind ist mir klar, hat aber nichts damit zu tun, was die VBL beiträgt.

MoinMoin

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« Antwort #2757 am: 21.09.2024 18:36 »
Also ist der VBL Rechner falsch?

Der VBL Rechner zeigt dir, was in 40 oder 45 Jahren rauskommt (je nachdem, was du eingibst).

Das kannst du aber nicht mit der heutigen Pension vergleichen, sondern mit der Pensionshöhe in 40 oder 45 Jahren.
Und wenn du richtig gelesen hättest, hättest du kapiert, dass ich genau das gemacht habe!
s.o.

jetzt verständlich?
Im übrigen bleiben die 71,75% vom brutto immer gleich egal in welchen Jahrzehnten man sich bewegt, dazu muss ich nicht erst mal 1,02^45 recchnen

KlammeKassen

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« Antwort #2758 am: 21.09.2024 18:37 »
Bzgl. Rentenpunkten nicht vergessen, dass das sv-pflichtige Entgelt höher als das Tabellenentgelt ist.

Stimmt, das kommt auch noch hinzu wegen des Hinzurechnungsbetrags bei der VBL.

Die GRV Berechnungen kann ich aber noch nachvollziehen, nur bei der VBL geht das nicht.

Bei gleichen Erwerbsbiographien (gleiches Alter bei Einstieg, gleiche Stufenaufstiege etc.) erhält derjenige der 2023 startet, weniger Versorgungspunkte als der, der 2024 startet.

Wenn ich also von heute starte, bekomme ich deutlich mehr Punkte als derjenige, der jetzt in Rente geht (bei der GRV hingegen könnte es hingegen sein, dass wir ziemlich gleich viele Rentenpunkte haben nachher).

Daher muss mit der heutigen Pension jemand verglichen werden, der damals mit dem 1984er Gehalt eingetreten ist - und bei der VBL ist das eben nicht egal, da sich das nominale Gehalt voll bei den Versorgungspunkten widerspiegelt, da es zu nichts in Bezug gesetzt wird.


MoinMoin

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« Antwort #2759 am: 21.09.2024 18:40 »
Bei der VBL bekommst du aber mit 25 jahren in E11, Stufe 1, 2026 mehr Punkte als 2025,
Wer in 2027 25 ist, bekommt noch mehr Punkte etc. etc.
Das führt immer zu mehr Punkten! Obwohl Gehaltssteigerungen im Schnitt aller Branchen liegen
Dieses ist die Unschärfe, die ich bisserl Korrigierte in dem ich das Lebensdurchschnittsgehalt nahm.
Das stimmt die VBL (im Gegensatz zur GRV) nicht.

Gerne darfst du die korrekte VBL ausrechnen und meine Rechnung korrigieren. Oder mir nen Link zu den Multiplikatoren schicken.

EDIT: Wenn ich die Faktoren benutze mit 22 Anfang und die Entgelttabelle (Steigerung 2%) jage, dann sind es in der Tat nur noch 1590€ VBL

macht den Kohl nicht fetter
« Last Edit: 21.09.2024 18:46 von MoinMoin »