Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7733436 times)

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18795 am: 24.09.2025 19:21 »

Für die voraussichtlichen Mehrbedarfe aufgrund der Ergebnissse der Tarifrunde 2025 sowie für weitere sich abzeichnende Mehrbedarfe, insbesondere aufgrund der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation einschließlich ggf. anfallender Nachzahlungen für Vorjahre, wurde eine zentrale Vorsorge mit Personalverstärkungsmitteln (PVM) getroffen.

Ehe sich jemand fragt: PVM sind nichts anderes als Mittel, die der jeweilige Minister beim Bundesministerium der Finanzen anfordern kann, wenn er nachweisen kann, dass er alle personellen Einsparmöglichkeiten basierend auf seinem Etat ausgeschöpft hat, sowohl personelle, als auch die für Ministers Lieblingsprojekte.

Das ist eine Giftpille die fast keiner schluckt, auf dem Papier aber gut aussieht. Wer jetzt mal schaut, wie viel PVM je Haus eingeplant wurde, der weiß dann auch, wohin der Entwurf bisher läuft.

Wohin läuft der Entwurf denn aktuell?  :D

Das könnte jetzt in der Tat in beide Richtungen gehen. Zumal ich auch nicht weiß, wo ich nach den entsprechenden Zahlen gucken müsste.

MrFen

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« Antwort #18796 am: 24.09.2025 21:49 »
Weiß jemand was das für Mehrausgaben im Bundeshaushalt 2025 für 2024 (>3 Mrd.) und 2025 (>1 Mrd) sind? Oder lese ich das falsch? Gefunden habe ich es im Einzelplan 60 für den BH 2025.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl60.pdf&ved=2ahUKEwiQtJWRmPKPAxUFSvEDHWdeL-4QFnoECCQQAQ&usg=AOvVaw3If9Pvx-GlAqfcaFqQORUe

Seite 40/41

Ich hoffe ich stoße kein Thema an, das schon längst durchgekaut wurde. Ich lese hier zwar sehr gern mit, aber ich schaffe es zum Teil gar nicht mehr hinterher zu kommen. (zu wenig Zeit)
« Last Edit: 24.09.2025 22:02 von MrFen »

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18797 am: 25.09.2025 06:35 »
Weiß jemand was das für Mehrausgaben im Bundeshaushalt 2025 für 2024 (>3 Mrd.) und 2025 (>1 Mrd) sind? Oder lese ich das falsch? Gefunden habe ich es im Einzelplan 60 für den BH 2025.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl60.pdf&ved=2ahUKEwiQtJWRmPKPAxUFSvEDHWdeL-4QFnoECCQQAQ&usg=AOvVaw3If9Pvx-GlAqfcaFqQORUe

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Ich hoffe ich stoße kein Thema an, das schon längst durchgekaut wurde. Ich lese hier zwar sehr gern mit, aber ich schaffe es zum Teil gar nicht mehr hinterher zu kommen. (zu wenig Zeit)

Das erklärt sich, wenn man den Entwurf 26 dazu nimmt. 2024 war das Geld eingestellt, konnte wegen des nicht gekommenen Gesetzes nicht „ausgegeben“ werden. Für 2026 der große Mehrbetrag wieder in den Haushalt eingestellt.




PublicHeini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18798 am: 25.09.2025 13:52 »
Ich habe gerade ein Dokument (Gespräch mit BY) vor mir liegen (Oberthema soll anonym bleiben und es ist nicht aus dem BMI) in dem geschrieben steht, dass sich der Bund ein Beispiel an dem Dienstrecht von Bayern nehmen will. "Die angestrebte Dienstrechtreform hat einen Mehrwert für die Verwaltung" - "Wollen aus den Erfahrungen in Bayern für den Bund lernen"

Malkav

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18799 am: 25.09.2025 14:03 »
"Wollen aus den Erfahrungen in Bayern für den Bund lernen"

Am Bayerischen Wesen soll die Bundesrepublik genesen  ;D

Ne im Ernst, wer hat von einem CSU-geführten BMI irgendetwas anderes erwartet? Sonst läße Dobrindt seine Parteifreunde in München ja echt blöd aussehen, wenn er zu dem Ergebnis käme, dass dort alles verfassungswidrig sei.

Und das schönste an dem vorgehen ist ja, dass Widerspruchsführer/Kläger zur Begründung der Verfassungswidrigkeit nicht mal auf eine konkrete Regelung im Gesetz zeigen können. Rein formal wird es nunmehr jedem Beamten im einfachem Dienst zugemutet jede Gesetzebegründung zu einer beamtenrechtlichen Regelung durchzulesen, zu verstehen und zu bewerten. Denn genau im Begründungsteil wird die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens versteckt werden. Wer bloß den Gesetzestext bzw. diesen Teil des Entwurfs ließt, bekommt von dieser Schweinerei nicht mal was mit.

Selbst wenn man diese Regelungen grundsätzlich für verfassungsgemäß halten sollte, müsste einem dieses Versteckspiel doch sehr misstrauisch machen.

Zwillingsopa

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« Antwort #18800 am: 25.09.2025 14:38 »

Für die voraussichtlichen Mehrbedarfe aufgrund der Ergebnissse der Tarifrunde 2025 sowie für weitere sich abzeichnende Mehrbedarfe, insbesondere aufgrund der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation einschließlich ggf. anfallender Nachzahlungen für Vorjahre, wurde eine zentrale Vorsorge mit Personalverstärkungsmitteln (PVM) getroffen.

Ehe sich jemand fragt: PVM sind nichts anderes als Mittel, die der jeweilige Minister beim Bundesministerium der Finanzen anfordern kann, wenn er nachweisen kann, dass er alle personellen Einsparmöglichkeiten basierend auf seinem Etat ausgeschöpft hat, sowohl personelle, als auch die für Ministers Lieblingsprojekte.

Das ist eine Giftpille die fast keiner schluckt, auf dem Papier aber gut aussieht. Wer jetzt mal schaut, wie viel PVM je Haus eingeplant wurde, der weiß dann auch, wohin der Entwurf bisher läuft.

Wohin läuft der Entwurf denn aktuell?  :D

Das könnte jetzt in der Tat in beide Richtungen gehen. Zumal ich auch nicht weiß, wo ich nach den entsprechenden Zahlen gucken müsste.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18801 am: 25.09.2025 15:21 »
Ggf. wird das Gesetz nicht stehen, bevor das BVerfG die hier seit längerem in Rede stehenden Verfahren hinsichtlich einzelner Bundesländer entschieden hat.

Das BVerfG wird sich keinen Gefallen tun, wenn es bezüglich der Berücksichtigung von Partnereinkommen keine Klarstellung vornimmt. M.E. ist hierfür kein Obiter Dictum erforderlich, das ergibt sich eigentlich auch aus der bisherigen Systematik.

Dementsprechend würde ich nicht annehmen, dass ein Entwurf in Anlehnung an das Bayrische Model je zum Gesetz werden wird.

Finanzer

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« Antwort #18802 am: 25.09.2025 15:26 »
Das BVerfG wird sich keinen Gefallen tun, wenn es bezüglich der Berücksichtigung von Partnereinkommen keine Klarstellung vornimmt. M.E. ist hierfür kein Obiter Dictum erforderlich, das ergibt sich eigentlich auch aus der bisherigen Systematik.

Die Systematik wird bereits jetzt verletzt, ein Orbiter Dictum würde da nochmal für Klarheit sorgen; der Käse wäre dann ein für alle Mal gegessen.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18803 am: 25.09.2025 15:36 »
Ggf. wird das Gesetz nicht stehen, bevor das BVerfG die hier seit längerem in Rede stehenden Verfahren hinsichtlich einzelner Bundesländer entschieden hat.

Das BVerfG wird sich keinen Gefallen tun, wenn es bezüglich der Berücksichtigung von Partnereinkommen keine Klarstellung vornimmt. M.E. ist hierfür kein Obiter Dictum erforderlich, das ergibt sich eigentlich auch aus der bisherigen Systematik.

Das wiederum glaube ich nicht.
Mit dem Partnereinkommen hat Bayern rechtlich bisher ungewürdigtes Neuland betreten, es ist auch nicht vorlagegegenständlicher Streitpunkt. Insofern müsste das Gericht hier schon in vorauseilendem Gehorsam eine Bewertung vorgenommen haben, die mWn bisher nicht einmal die erste Instanz des Bundeslandes verlassen hat.

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht hierzu mehr als eine kleine Ausführung macht, die aber in viele Richtungen auslegbar sein wird.

Wenn Gesetz, dann mit Partnereinkommen, wobei man mit 20.000 p.a. den Finanzminister natürlich viel glücklicher macht, als im SPD-Krösser-Entwurf auf reiner Minijobbasis. Da summiert sich ein hübscher Sparbetrag.

emdy

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« Antwort #18804 am: 25.09.2025 15:46 »
Will man jetzt Grundgehalt stärken und zu den Spitzenbesoldern zählen oder will man weiterhin unendlich viel Arbeitszeit für die Erstellung von verfassungswidrigem Dreck aufwenden?

Finanzer

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« Antwort #18805 am: 25.09.2025 15:47 »
Will man jetzt Grundgehalt stärken und zu den Spitzenbesoldern zählen oder will man weiterhin unendlich viel Arbeitszeit für die Erstellung von verfassungswidrigem Dreck aufwenden?

Man will als Spitzenbesolder erscheinen, während man dank Verfassungswidrigem Dreck Geld spart.

emdy

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« Antwort #18806 am: 25.09.2025 15:53 »
Anzeige Klage ist raus.

Ozymandias

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« Antwort #18807 am: 25.09.2025 16:22 »
Viel Spaß beim Warten, für die nächsten 17 Jahre  ;D ;)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18808 am: 25.09.2025 16:35 »
Hat jemand etwas Anderes erwartet!? Ich nicht.
Man fühlt sich ja schon an die Goldgräber während des kalifornischen Goldrauschs erinnert, die jedem erzählen, dass sie kurz davor sind, einen riesigen Fund zu machen..

Es wird nix geben. Wer mehr Geld möchte, dem müssen 3% genügen oder eben nebenher arbeiten gehen fürchte ich.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18809 am: 25.09.2025 16:37 »
Ich fühle mich dank meiner bestimmt 16-20 Wochen krank im Jahr außerordentlich gut amtsangemessen besoldet 😀 hahhaaaaa