Danke Rollo. Volle Zustimmung. Auf die Frage, was eigentlich unser Auftrag hier ist, wäre genau das meine Antwort gewesen. Zeit gespart. Danke.
Diesen Fatalismus wie Rollo83 kann man natürlich an den Tag legen.
Und auch ich gehe nicht davon aus, dass der Dienstherr aus purer Nächstenliebe, die dem Beamten als hergebrachtem Grundsatz des Berufsbeamtentums im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherren entgegengebracht wird, die Bezüge rückwirkend um 30% erhöht werden.
Ich denke viele haben hier aber auch schon schlüssig vorgetragen, dass dieses "morgen Kinder wird's nix geben" nicht eintreten wird.
Warum? Hier ein paar zusätzliche Argumente.
Der Dienstherr lässt für Beamte mit Kindern die amtsangemessene Besoldung seit 2017 bereits schleifen. So sehr, dass unter Berücksichtigung des 95% Perzentils der Wohnkosten ein A12, Stufe II gemäß dem Prüfmaßstab des BVerfG bereits die Mindestalimentation unterschreitet. Von amtsangemessen reden wir hier noch gar nicht.
Was bedeutet das nun im Kontext der derzeitigen Reformen im öffentlichen Dienst? Der DH will in den nächsten vier Jahren 8% der Stellen streichen. In meiner Dienststelle wird das derzeit so umgesetzt, dass jede Stelle einen kw-Vermerk bekommt, bis 10% des Personals abgebaut sind.
Jetzt geht der Dienststellenleiter der BPol am Flughafen München in den Ruhestand. Besoldung nach A12 mit Möglichkeit auf A13gZ. Wer will sich denn unter der Prämisse, dass man aufgrund der hohen Wohnkosten in weiten Teilen Bayerns vermutlich am Ende weniger hat, als mit A11 in Hannover zu sitzen, auf so einen Posten bewerben? Direkte Aussicht auf ein Leben knapp über dem Existenzminimum, bei gleichzeitig höherer Verantwortung?
Das wird im Zuge der Pensionierung der Babyboomer zunehmen und der Dienstherr tut gut daran, sich jetzt schon zu überlegen, ob er weiter nicht an der Schraube der Grundbesoldung dreht und damit perspektivisch eine Handlungsunfähigkeit von Teilen des Staatsapparates riskiert.
Und da kommt der Staat auch nicht mit einer Versetzung weiter. Zwar kann er den Beamten versetzen, jedoch kann dieser den Rechtsweg dagegen bestreiten - und das im Eilverfahren. Das VG möchte ich einmal sehen, dass dem Dienstherren bei einer Versetzung "in Armut" Recht geben würde. Meine Wahrnehmung ist, dass das BMI das erkannt hat und moderat gegensteuern will. Ja moderat, so viel zu 30% , bei denen auch ich glaube, dass sie nicht kommen werden. Es wird aber auch mehr als 10% sein müssen, weil die Besoldung ja bereits nachweislich vor der Inflation in Folge von Corona und Ukraine zu niedrig bemessen war. Nach 6-8 Jahren Untätigkeit und nur Erhöhungen im Bereich oder unterhalb der Inflation, ist der rechtswidrige Zustand nicht von alleine verschwunden. Im Gegenteil: die Situation hat sich weiter verschlimmert.
Auch wenn es wenige hier nicht glauben mögen, aber auch der Dienstherr ist unter Zugzwang. Von daher habe ich weder für "es wird safe 30% mehr geben" als auch für "mir krieget gar nix" kein Verständnis.