Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7733445 times)


BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 806
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18886 am: 27.09.2025 12:50 »
Eins lässt sich aber stand heute feststellen und zwar das ich richtig liege und sie halt falsch liegen.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

Ich sage es wird genau 0% mehr geben außer die verhandelten 3%/2,8%.

Zu helfen ist denen nicht mehr die wirklich glauben rückwirkend Nachzahlungen auf die letzten Jahre zu bekommen [...]

Ich denke das 80% hier im Forum die gleiche Meinung und Erwartung haben wie ich nämlich das genau gar nix passiert.

Es wird keine Verlierer und keine Gewinner geben da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise.


Die Redewendung "sich weit aus dem Fenster lehnen" ist dir ein Begriff..?

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 344
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18887 am: 27.09.2025 13:15 »
Der Einzige, der sich hier weit aus dem Fenster lehnt, ist die Politik, die dieses Thema seit Jahren wissentlich verschleppt und mit einer Gleichgültigkeit innere Kündigungen und Nachwuchsprobleme in Kauf nimmt und dann noch das Thema Pension vs Rente auf den Tisch bringt, während sich selbst die Diäten üppig erhöht werden.

Rollo83

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 488
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18888 am: 27.09.2025 13:40 »
Eins lässt sich aber stand heute feststellen und zwar das ich richtig liege und sie halt falsch liegen.

Und trotzt des Widerspruchs werdet ihr nicht einen einzigen Cent nachgezahlt bekommen.

Ich sage es wird genau 0% mehr geben außer die verhandelten 3%/2,8%.

Zu helfen ist denen nicht mehr die wirklich glauben rückwirkend Nachzahlungen auf die letzten Jahre zu bekommen [...]

Ich denke das 80% hier im Forum die gleiche Meinung und Erwartung haben wie ich nämlich das genau gar nix passiert.

Es wird keine Verlierer und keine Gewinner geben da die aA auch in 5 (und mehr) Jahren nicht umgesetzt ist egal in welcher Art und Weise.


Die Redewendung "sich weit aus dem Fenster lehnen" ist dir ein Begriff..?

Selbstverständlich und ich bin der Letzte der nicht zu gibt oder zu geben kann wenn er falsch lag.
Da habe ich überhaupt kein Problem mit aber stand heute muss ich das ja noch nicht.

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 417
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18889 am: 27.09.2025 14:19 »
Früher hat man um ne gute Flasche Rotwein gewettet ...

OLT

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18890 am: 27.09.2025 14:39 »
Fakt ist, dass der „Vertrag“, der auf Grundlage des GG beruht, seit Jahren einseitig verletzt wird. Und dies in dem Wissen, dass die Beamtenschar nur begrenzte Möglichkeiten hat, sich hiergegen zu wehren. Und nicht jeder hat aufgrund seiner Spezialausbildung die Möglichkeiten, diesen Laden zu verlassen bzw. hat dabei massive finanzielle Verluste hinzunehmen.

Für Juristen mag das Festklammern an der Theorie („irgendwann kommt die aA“) beruhigend sein, für mich ist das Verhalten des Dienstherrn das Allerletzte. Spätestens nach der ersten BVerfG Entscheidung hätten hier alle Dienstherren massiv anpassen müssen, was sie vorsätzlich unterlassen haben und nun hängen wir 10-30% hinterher und on top kommt dann noch ein fiktives Partnereinkommen, am Besten wird demnächst noch das Erbe oder Vermögen mit berücksichtigt. Man verliert so langsam die Motivation und das ist insbesondere in den BOS etc. „schwierig“. Die kaputt gesparte BW lasse ich mal außen vor, denn die machen nach Ansicht der Entscheidungsträger ja eh nix, woll?


BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 571
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18891 am: 27.09.2025 15:41 »
So ist es! In NRW hat man Anfang 2025 die Widersprüche für das Jahr 2022 flächendeckend abgelehnt und die Leute zur Klage gezwungen. Es haben ganze ca. 3,6 Prozent, dh 2.000 der 55.000 Widerspruchsführer von ihrem Recht Gebrauch gemacht..

Was unter anderem auch daran lag, dass die Gewerkschaften reihenweise abgelehnt haben, die Kosten der Rechtsverfolgung für ihre Mitglieder zu tragen, obwohl sie sich doch gewiss waren, dass die Besoldung keinesfalls verfassungskonform sein kann.

Ein jeder mag selber nachdenken, ob die Mitgliedsbeiträge bei diesen Vereinen so sinnvoll investiert waren(sind)

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 624
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18892 am: 27.09.2025 15:54 »
Bezüglich des Gesetzentwurfs würde ich es ebenfalls nicht als unwahrscheinlich erachten, dass die Grundbesoldung (gegebenenfalls in mehreren Schritten) um einige Prozent angehoben wird, so dass wir in der Ländertabelle wieder "vorne mitspielen". Außerdem wird vermutlich ähnlich wie in Bayern ein fiktives Partnereinkommen unterstellt, um zumindest auf dem Papier vorgeblich das Mindestabstandsgebot einzuhalten. So etwas in der Art hatte @BalBund ja auch schon angedeutet (falls ich ihn richtig interpretiert habe).

Genau wie @Swen, @GoodBye und viele andere bin ich jedoch weiterhin der festen Meinung, dass solch eine Lösung keine Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung beinhalten würde. Somit dürfte das Ganze anschließend "in die nächste Runde" gehen. Und insgesamt bin ich daher natürlich deutlich gespannter auf den nächsten BVerfG-Beschluss als auf den Gesetzentwurf..

Man könnte das Tarifergebnis im Hinblick auf die Sonderzahlung oder Sonderzuwendung umsetzen. Das in die Besoldung eingebaute Weihnachtsgeld liegt derzeit bei 60%. Eine Erhöhung auf 75% bedeutet immerhin 1.25% mehr pro Jahr.

Würde man es VOR den beiden Erhöhungen einbauen, ergäben sich prozentual auch andere Werte bei den Abschlägen.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 571
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18893 am: 27.09.2025 15:57 »
Früher hat man um ne gute Flasche Rotwein gewettet ...
heute fehlt der rechtswidrig zu niedrig besoldeten Beamtenschaft das Geld für eine gute Flasche oder sie ist zu jung und hätte den gerne in alkoholfrei oder als Longdrink  8)

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 624
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18894 am: 27.09.2025 16:05 »
Früher hat man um ne gute Flasche Rotwein gewettet ...
heute fehlt der rechtswidrig zu niedrig besoldeten Beamtenschaft das Geld für eine gute Flasche oder sie ist zu jung und hätte den gerne in alkoholfrei oder als Longdrink  8)
Ein Kollege und ich haben vor ca. 20 Jahren um eine Kiste Rotwein gewettet, dass die Märchen: Rotkäppchen und Der Wolf und die sieben Geißlein nicht im selben Ergebnis enden könnten. Da das Ergebnis sehr ähnlich ist, endete es im Patt.

Ich nehme Wetten an, dass es bei diesem Thema so endet wie damals vor dem EUGH zum Thema Altersdiskriminierung durch Altersstufen.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18895 am: 27.09.2025 16:12 »
So ist es! In NRW hat man Anfang 2025 die Widersprüche für das Jahr 2022 flächendeckend abgelehnt und die Leute zur Klage gezwungen. Es haben ganze ca. 3,6 Prozent, dh 2.000 der 55.000 Widerspruchsführer von ihrem Recht Gebrauch gemacht..

Was unter anderem auch daran lag, dass die Gewerkschaften reihenweise abgelehnt haben, die Kosten der Rechtsverfolgung für ihre Mitglieder zu tragen, obwohl sie sich doch gewiss waren, dass die Besoldung keinesfalls verfassungskonform sein kann.

Ein jeder mag selber nachdenken, ob die Mitgliedsbeiträge bei diesen Vereinen so sinnvoll investiert waren(sind)

Jetzt sind die Gewerkschaften ursächlich? Ich Tor war davon ausgegangen das Verhalten des DH zwingt die Beamten zur Klage. Aber was weiß ich schon.

bebolus

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 624
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18896 am: 27.09.2025 16:16 »
So ist es! In NRW hat man Anfang 2025 die Widersprüche für das Jahr 2022 flächendeckend abgelehnt und die Leute zur Klage gezwungen. Es haben ganze ca. 3,6 Prozent, dh 2.000 der 55.000 Widerspruchsführer von ihrem Recht Gebrauch gemacht..

Was unter anderem auch daran lag, dass die Gewerkschaften reihenweise abgelehnt haben, die Kosten der Rechtsverfolgung für ihre Mitglieder zu tragen, obwohl sie sich doch gewiss waren, dass die Besoldung keinesfalls verfassungskonform sein kann.

Ein jeder mag selber nachdenken, ob die Mitgliedsbeiträge bei diesen Vereinen so sinnvoll investiert waren(sind)

Jetzt sind die Gewerkschaften ursächlich? Ich Tor war davon ausgegangen das Verhalten des DH zwingt die Beamten zur Klage. Aber was weiß ich schon.

Jedenfalls verhalten sich die Gewerkschaften auffällig passiv, was dieses Thema angeht.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18897 am: 27.09.2025 16:25 »
Ist richtig. Und kann man auch nicht gutheißen. Aber auf diese zu zeigen, anstatt auf den Moabiter Werder ist auch nicht richtig.

GoodBye

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 159
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18898 am: 27.09.2025 18:26 »
Es gibt Gewerkschaften, die vor Ort tatsächlich vom Widerspruch abgeraten haben. Man müsse da ja nichts eskalieren, weil der DH ja zugesagt habe, sich zu kümmern.

Julianx1

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18899 am: 27.09.2025 18:58 »
Aussagen der Gewerkschaften sind nie belastbar. Können Sie auch nicht. Ihre Interessen werden durch die Mitglieder geprägt. Verhandlungen müssen eigentlich als Erfolg verkauft werden. Und generell ist der Aussage eher motivierend als realistisch. Schlimm wem dem nicht so wäre. Aber man muss sie auch zu deuten wissen.

Genau wie man sich nicht an jeden Strohhalm klammern darf. Die irgendwo erwähnten höheren Mittel im Einzelplan 60 bei den personellen Verstärkungsmitteln können z.B. auch einfach daher rühren, dass das BMF sich bereits unter Lindner angewöhnt hat die Personalkosten nicht mehr korrekt und konkret zu berechnen. Das macht man jetzt etwas pauschaler. Und wenn dann nicht reicht kann man sich ja was nachholen. Das schönt den Wirtschaftsplan ungemein.

Es kann keine Besoldungsanhebung im Stil von Hessen geben. Es lässt sich nicht darstellen und auch nicht im Herbst der Reformen dem Volk verkaufen. Ich wette die besagte FLASCHE Rotwein (nehme Kredit dafür auf) und tippe auf Minierhöhung um drei Jahre. Und einen deutlichen Schluck bei den Kinderzuschlägen ab dem vierten Kind.