Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7733473 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18855 am: 26.09.2025 17:54 »
Weiss jemand, was es aktuell bedeuten würde, wenn der Bund im Vergleich mit den Länder wieder Bestbesolder würde? Dann hätten wir zumindest einmal eine konkrete Zahl, von deren Umsetzung wir träumen können  ;D

Ich meine, ich hätte hier im Forum mal 101.000 Jahresbesoldung für A15 Endstufe in Sachsen und ab Dezember auch in Hessen gelesen gegenüber aktuell 94.000 beim Bund.

Richtig.

- In Hessen sind es ab Dezember 101.224 Euro.
- In Sachsen sind es seit Februar 100.528 Euro (bzw. 103.041 Euro, wenn man es auf eine fiktive 41-Stunden-Woche umrechnet).

Bei uns sind es inklusive der dreiprozentigen Erhöhung 96.981 Euro. Fehlen also 4,38% auf Hessen und (bis zu) 6,25% auf Sachsen..

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18856 am: 26.09.2025 20:23 »
Weiss jemand, was es aktuell bedeuten würde, wenn der Bund im Vergleich mit den Länder wieder Bestbesolder würde? Dann hätten wir zumindest einmal eine konkrete Zahl, von deren Umsetzung wir träumen können  ;D

Ich meine, ich hätte hier im Forum mal 101.000 Jahresbesoldung für A15 Endstufe in Sachsen und ab Dezember auch in Hessen gelesen gegenüber aktuell 94.000 beim Bund.

Richtig.

- In Hessen sind es ab Dezember 101.224 Euro.
- In Sachsen sind es seit Februar 100.528 Euro (bzw. 103.041 Euro, wenn man es auf eine fiktive 41-Stunden-Woche umrechnet).

Bei uns sind es inklusive der dreiprozentigen Erhöhung 96.981 Euro. Fehlen also 4,38% auf Hessen und (bis zu) 6,25% auf Sachsen..
Danke dir!

3% in 2025 und 2,8% mehr in 2026 (Übertragung Tarif) und nochmal 6% mehr in 2025 und 2026, ggf. teilweise über erhöhte Kinderzuschläge hielte ich zumindest für realistisch. Das wäre sicher nicht der grosse Wurf und keine aA, aber zumindest ein deutlicher Schritt nach vorne, um zumindest die Inflationsverluste der letzten Jahre aufzuholen…

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18857 am: 26.09.2025 20:28 »
Hier gab es doch einmal einen Insider, der die internen BMI-Entwürfe abfotografiert und hochgeladen hat (Der Name ist mir leider entfallen). Ich kann mir gut vorstellen, dass es hier im Forum Personen gibt, die schon mehr wissen, in welche Richtung der neue Entwurf gehen wird (bei BalBund bin ich mir ziemlich sicher). Vielleicht könnt ihr etwas Preis geben, ohne euch zu enttarnen ;)

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18858 am: 26.09.2025 20:40 »
Ich glaube das war Einigung2023 oder so...
Auch wenn dem so wäre, würde es zu keiner Gewissheit führen. Laut abfotografiertem Entwurf hätte ich brutto über 700 € mehr gehabt. Mit dem Kabinettsentwurf wären es nicht einmal 300 € gewesen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #18859 am: 26.09.2025 20:54 »
Bezüglich des Gesetzentwurfs würde ich es ebenfalls nicht als unwahrscheinlich erachten, dass die Grundbesoldung (gegebenenfalls in mehreren Schritten) um einige Prozent angehoben wird, so dass wir in der Ländertabelle wieder "vorne mitspielen". Außerdem wird vermutlich ähnlich wie in Bayern ein fiktives Partnereinkommen unterstellt, um zumindest auf dem Papier vorgeblich das Mindestabstandsgebot einzuhalten. So etwas in der Art hatte @BalBund ja auch schon angedeutet (falls ich ihn richtig interpretiert habe).

Genau wie @Swen, @GoodBye und viele andere bin ich jedoch weiterhin der festen Meinung, dass solch eine Lösung keine Rückkehr zu einer verfassungsgemäßen Besoldung beinhalten würde. Somit dürfte das Ganze anschließend "in die nächste Runde" gehen. Und insgesamt bin ich daher natürlich deutlich gespannter auf den nächsten BVerfG-Beschluss als auf den Gesetzentwurf..

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18860 am: 26.09.2025 21:14 »
Hoffe das die nächste Runde sich dann schneller dreht ....

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18861 am: 26.09.2025 21:32 »
Wenn es nur eine noch so kleine Verbesserung beim Grundgehalt gäbe, könnte man wenigstens den zweifelnden Kollegen aufzeigen, dass noch Leben im Thema ist.

Und so viel interessanter der nächste Beschluss auch sein mag, der Weg zur aA ist noch lang. Ein paar Prozentpunkte auf dem Weg einzustreichen schadet nicht.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18862 am: 26.09.2025 21:45 »
Was für mich aktuell überhaupt nicht zusammen zu passen scheint sind die teils optimistischen Aussagen der Gewerkschaften und demgegenüber das, was BalBund kommuniziert. Die Aussagen könnten kaum weiter voneinander entfernt sein. Vielleicht könnte sich BalBund noch einmal dazu äußern, auf welcher Basis die vorsichtig optimistischen Kommentare des dbb basierten.

BuBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18863 am: 26.09.2025 22:05 »
Was für mich aktuell überhaupt nicht zusammen zu passen scheint sind die teils optimistischen Aussagen der Gewerkschaften und demgegenüber das, was BalBund kommuniziert. Die Aussagen könnten kaum weiter voneinander entfernt sein. Vielleicht könnte sich BalBund noch einmal dazu äußern, auf welcher Basis die vorsichtig optimistischen Kommentare des dbb basierten.

Das Problem dabei ist doch, dass viele im den Gewerkschaften das Thema selbst nicht durchdringen und die große Mobilisierung ausbleibt. Stattdessen wird jeder noch so kleine Änderung als größte gewerkschaftliche Anstrengung bezeichnet. Wie oft liest man Überschriften wie „für euch erkämpft“, „Politik gibt Forderung nach“…

Bei der DPolG hat man jeden Entwurf abgefeiert, weil für die Polizeimeister in A7 die Stufe 1 weggefallen wäre. Und weil die Gewerkschaften keine Druckmittel haben, probieren Sie einfach die Lorbeeren einzuheimsen…

Ich habe selbst weder mit DPolG Vertretern, noch mit GdP Vertretern jemanden gefunden, der das Thema verstanden hätte und dem die wahre Differenz bekannt ist .

Normalerweise müsste jede Gewerkschaft in allen Dienststellen zum Widerspruch aufrufen und die Klagen anstrengen. Das (!) wäre die einzig richtige Art der Mitgliedervertretung. Allerspätestens nach dem Entwurf mit fiktivem Partnereinkommen, hätte was passieren müssen.


andreb

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18864 am: 26.09.2025 22:22 »
@BuBeamter

Gewerkschaftsfunktionäre und Politiker haben doch identische Ziele. Wie falle ich mit wenig Aufwand die Hühnerleiter weiter nach oben… teilweise von Tuten und Blasen keine Ahnung, davon aber doch viel. 

Das gemeinsame Schaulaufen siwht man ja regelmäßig bei den Tarifverhandlungen

xap

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« Antwort #18865 am: 27.09.2025 07:42 »
Im Gegensatz zu den letzten Entwürfen wurde aber eine Fortentwicklung der Tabellen in beide Richtungen in Aussicht gestellt - was auch immer das bedeuten mag. Und ich gehe ehrlich gesagt schon davon aus, dass der Vorsitzende des Dachverbandes dbb die Materie durchdringt, auch wenn das bei einzelnen Gewerkschaften anders aussehen mag.

Das Wort Spitzenbesolder würde ich persönlich auch nicht verwenden wenn es nur einzelne Besoldungsgruppen in abenteuerlichen Familienkonstellationen beträfe.

emdy

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« Antwort #18866 am: 27.09.2025 08:45 »
Mich würde die Antwort auf xaps Frage auch interessieren. Das ist gerade wirklich der Knackpunkt. Dbb und DBwV haben sich weit aus dem Fenster gelehnt.

MasterOf

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« Antwort #18867 am: 27.09.2025 08:52 »
Was für mich aktuell überhaupt nicht zusammen zu passen scheint sind die teils optimistischen Aussagen der Gewerkschaften und demgegenüber das, was BalBund kommuniziert. Die Aussagen könnten kaum weiter voneinander entfernt sein. Vielleicht könnte sich BalBund noch einmal dazu äußern, auf welcher Basis die vorsichtig optimistischen Kommentare des dbb basierten.

Mich würde das auch sehr interessieren. Deswegen hole ich diese Frage nochmal hoch.
Kann mir aber auch vorstellen, dass die Leute, die evtl Infos hätten, diese einfach nicht teilen (können).

Rheini

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« Antwort #18868 am: 27.09.2025 09:19 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant, sondern erst den Beschluss des BVerfG abwartet um dann die Besoldungstabelle größtmöglich zu optimieren (also nur das aller nötigste zu gewähren). Ansonsten läuft man Gefahr, zu viel zu bezahlen oder evtl. eine Richtung einzuschlagen, die man nach dem Beschluss wieder kassieren muss.

BerndStromberg

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« Antwort #18869 am: 27.09.2025 10:12 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant, sondern erst den Beschluss des BVerfG abwartet um dann die Besoldungstabelle größtmöglich zu optimieren (also nur das aller nötigste zu gewähren). Ansonsten läuft man Gefahr, zu viel zu bezahlen oder evtl. eine Richtung einzuschlagen, die man nach dem Beschluss wieder kassieren muss.
Das vermute ich auch, alles andere würde auch keinen Sinn machen.

Kurz vor der Entscheidung aus Karlsruhe haben BMI und DBB die Chance genutzt, um noch schnell in die Rolle des Akteurs zu schlüpfen und als diejenigen dazustehen, die das 5-jährige Warten auf eine Umsetzung der Beschlüsse aus 2020 aus eigenen Antrieb beendet haben.

Der DBB wagt sich dabei bis zu der Grenze vor, die das BMI selbst in Unkenntnis der Entscheidungsgründe als absolut notwendiges Minimum erkannt hat. Die genaue Ausgestaltung des neuen Besoldungsgefüges nimmt man dann in Kenntnis der Entscheidungsgründe vor. Der Gesetzentwurf soll dann wie bereits angekündigt im November ins Kabinett. Der enge Zeitplan dürfte auch der Versuch sein, die unweigerlich einsetzende Neid-Debatte schnellstmöglich wieder zu beenden.