Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7733615 times)

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18870 am: 27.09.2025 10:29 »
Absolut richtig . Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18871 am: 27.09.2025 10:47 »
Absolut richtig . Wenn man liest wie schnell und durch die Bank positiv DBB etc. über die Ideen/Vorhaben des BMI gesprochen und schnell Pressemitteilungen veröffentlicht haben, kommt da definitiv noch ein Geld Batzen oben drauf, damit die Bundesbesoldung sich demnächst von allen Landesbesoldungen deutlich abhebt. Auch mit dem Argument Personalabgänge, der Bund braucht die besten Leute usw usw. Bald wird es sich wieder richtig lohnen beim Bund Bundesbeamter zu sein

Falscher Account, oder mal echte Satire?

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18872 am: 27.09.2025 10:57 »
Ich glaube Satire.

kimonbon

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18873 am: 27.09.2025 10:59 »
Ironie oder Satire wo ist der Unterschied

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18874 am: 27.09.2025 11:05 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant [...]

Nach meinem Verständnis muss man diesbezüglich zwischen den Dienstherren differenzieren:

- In den meisten Bundesländern wurde irgendein Quatsch (Zuschlagsorgien, fiktive Partnereinkommen, etc.) in Gesetzesform gegossen und anschließend frech behauptet, man besolde jetzt wieder verfassungsgemäß. Entsprechend werden, soweit ich weiß, Widersprüche gegen die eigene Besoldung dort zum Teil auch nicht mehr ruhend gestellt, sondern abgelehnt. Also muss man zwingend klagen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren. Und die dortigen Gesetzgeber werden vermutlich erst dann wieder irgendetwas tun, wenn sie dazu gezwungen werden.

- In anderen Ländern, z.B. in Hessen, wurde hingegen die Grundbesoldung etwas angehoben, so dass man zumindest "vorne mitspielt" (in der Ländertabelle). Außerdem wurde explizit kommuniziert, dass man quasi auf den nächsten Beschluss aus Karlsruhe "wartet", um dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Tja, und dann gibt es noch uns (im Bund). Die diversen bisherigen Entwürfe (REZ, AEZ, etc.) sind ja zum Glück alle im Mülleimer gelandet. Möglicherweise klöppelt man jetzt noch schnell etwas zusammen (moderate Anhebung der Grundbesoldung plus fiktives Partnereinkommen, um per Voodoo-Zauber das Mindestabstandsgebot einzuhalten, usw.), um etwas Zeit zu gewinnen (falls der Voodoo-Zauber im nächsten BVerfG-Beschluss nicht direkt adressiert werden sollte), bevor man weiter nachbessern muss. Oder aber man wartet stattdessen erstmal den Beschluss ab.

Wie auch immer, spielentscheidend dürfte aus meiner Sicht in jedem Fall die "Post aus Karlsruhe" werden.. 

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18875 am: 27.09.2025 11:09 »
Der Gesetzentwurf soll dann wie bereits angekündigt im November ins Kabinett. Der enge Zeitplan...

Wer hat das denn ("bereits") gesagt? Ich weiß nur, dass die Regierung selbst im Mai 2026 noch Abschläge zahlen will, statt mit einem Gesetz zu glänzen.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18876 am: 27.09.2025 11:15 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant [...]

Nach meinem Verständnis muss man diesbezüglich zwischen den Dienstherren differenzieren:

- In den meisten Bundesländern wurde irgendein Quatsch (Zuschlagsorgien, fiktive Partnereinkommen, etc.) in Gesetzesform gegossen und anschließend frech behauptet, man besolde jetzt wieder verfassungsgemäß. Entsprechend werden, soweit ich weiß, Widersprüche gegen die eigene Besoldung dort zum Teil auch nicht mehr ruhend gestellt, sondern abgelehnt. Also muss man zwingend klagen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren.
So ist es! In NRW hat man Anfang 2025 die Widersprüche für das Jahr 2022 flächendeckend abgelehnt und die Leute zur Klage gezwungen. Es haben ganze ca. 3,6 Prozent, dh 2.000 der 55.000 Widerspruchsführer von ihrem Recht Gebrauch gemacht..

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/betriebsfrieden-im-land-ist-erheblich-gestoert/

Deswegen wundert es mich, dass NRW nach einer solchen fulminanten Erfolgsquote von 97% nicht direkt die Widersprüche für 2023 durchgejagt hat, um einer sich damals bereits abzeichnenden Entscheidung des BVerfG zuvorzukommen.

Auf Rückendeckung aus der Bevölkerung dürfen wir jedenfalls nicht hoffen…

https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/allensbach-vier-fuenftel-wollen-geringere-privilegien-fuer-beamte-175677.html

BerndStromberg

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« Antwort #18877 am: 27.09.2025 11:22 »
Der Gesetzentwurf soll dann wie bereits angekündigt im November ins Kabinett. Der enge Zeitplan...

Wer hat das denn ("bereits") gesagt? Ich weiß nur, dass die Regierung selbst im Mai 2026 noch Abschläge zahlen will, statt mit einem Gesetz zu glänzen.
Entweder war es das BMI oder der DBB in einer Presseerklärung. Es war definitiv etwas Offizielles, finde es nur leider gerade nicht mehr.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18878 am: 27.09.2025 11:24 »
Was für mich aktuell überhaupt nicht zusammen zu passen scheint sind die teils optimistischen Aussagen der Gewerkschaften und demgegenüber das, was BalBund kommuniziert. Die Aussagen könnten kaum weiter voneinander entfernt sein. Vielleicht könnte sich BalBund noch einmal dazu äußern, auf welcher Basis die vorsichtig optimistischen Kommentare des dbb basierten.

Das Problem dabei ist doch, dass viele im den Gewerkschaften das Thema selbst nicht durchdringen und die große Mobilisierung ausbleibt.

Das ist m.E. zu einfach gedacht. Swen hat berichtet, dass er sehr gute Gespräche mit Juristen der Gewerkschaften über das Thema aA hatte, und in Bayern hat der BBB definitiv 2022 Gespräche mit dem Bayer.Richterverein über das Thema geführt. Über das Ergebnis der Gespräche gibt es keine Verlautbarungen (außer das übliche "gute Gespräche, usw."). Ich stelle mir aber vor, dass man sich darauf geeinigt hat, dass der Bayer. Richterverein Musterverfahren einleiten wird, und der BBB sich erst einmal gaaaanz ruhig verhält. Man will ja die Verwaltungen und die Verwaltungsgerichte nicht übermäßig belasten, und mit den beamteten Mitgliedern kann man es ja machen, die blicken da ja kaum durch, mit Richtern und Staatsanwälten kann man das aber nicht machen, die würden sich doch sehr verarscht vorkommen. Wahrscheinlich gab es auch Gespräche mit der Regierung über das Vorgehen, schließlich ist der Vorsitzende des BBB ja CSU-Funktionär. Ich denke, dass so manche Gewerkschaft ihr Handeln oder Nichthandeln in Zukunft schwer erklären kann, und ich hoffe, dass diese Funktionäre wenigstens die politischen Konsequenzen tragen müssen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #18879 am: 27.09.2025 11:32 »
Entweder war es das BMI oder der DBB in einer Presseerklärung. Es war definitiv etwas Offizielles, finde es nur leider gerade nicht mehr.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html)

BerndStromberg

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« Antwort #18880 am: 27.09.2025 11:37 »
Entweder war es das BMI oder der DBB in einer Presseerklärung. Es war definitiv etwas Offizielles, finde es nur leider gerade nicht mehr.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html)
Genau, das wurde allerdings an irgendeiner Stelle (ich meine seitens des BMI) nochmal mit „Herbst“ und dann mit „Kabinettsbeschluss über Gesetzentwurf im November“ konkretisiert.

Wer im Forum findet es zuerst? ;-)

Soldat1980

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« Antwort #18881 am: 27.09.2025 11:44 »
Entweder war es das BMI oder der DBB in einer Presseerklärung. Es war definitiv etwas Offizielles, finde es nur leider gerade nicht mehr.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html)
Genau, das wurde allerdings an irgendeiner Stelle (ich meine seitens des BMI) nochmal mit „Herbst“ und dann mit „Kabinettsbeschluss über Gesetzentwurf im November“ konkretisiert.

Wer im Forum findet es zuerst? ;-)


Hier steht was von November. Aber nichts Offizielles vom BMI.
https://www.bdz.eu/news/2025/08/27/durchbruch-bei-besoldung-und-alimentation-erste-zahlungen-noch-2025/

BerndStromberg

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« Antwort #18882 am: 27.09.2025 11:48 »
Entweder war es das BMI oder der DBB in einer Presseerklärung. Es war definitiv etwas Offizielles, finde es nur leider gerade nicht mehr.

"Die Bundesregierung beabsichtigt, in Kürze einen Gesetzentwurf zur zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung vorzulegen. Im Verbund damit plant sie, zugleich die amtsangemessene Alimentation auf Bundesebene in Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen."

(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html)
Genau, das wurde allerdings an irgendeiner Stelle (ich meine seitens des BMI) nochmal mit „Herbst“ und dann mit „Kabinettsbeschluss über Gesetzentwurf im November“ konkretisiert.

Wer im Forum findet es zuerst? ;-)


Hier steht was von November. Aber nichts Offizielles vom BMI.
https://www.bdz.eu/news/2025/08/27/durchbruch-bei-besoldung-und-alimentation-erste-zahlungen-noch-2025/
Danke, das war es!

Zitat
Nun liegt ein konkreter Fahrplan vor: Ein erster Referentenentwurf, der die Übertragung des Tarifergebnisses mit der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung der Alimentation verbindet, wird im Herbst dieses Jahres erwartet. Eine Befassung im Bundeskabinett ist voraussichtlich für November 2025 geplant.
Das ist die Stellungnahme des Verbands nach dem Gespräch mit dem BMI, also zumindest mittelbar offiziell;-)


Rollo83

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« Antwort #18883 am: 27.09.2025 12:18 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant, sondern erst den Beschluss des BVerfG abwartet um dann die Besoldungstabelle größtmöglich zu optimieren (also nur das aller nötigste zu gewähren). Ansonsten läuft man Gefahr, zu viel zu bezahlen oder evtl. eine Richtung einzuschlagen, die man nach dem Beschluss wieder kassieren muss.
Das vermute ich auch, alles andere würde auch keinen Sinn machen.

Kurz vor der Entscheidung aus Karlsruhe haben BMI und DBB die Chance genutzt, um noch schnell in die Rolle des Akteurs zu schlüpfen und als diejenigen dazustehen, die das 5-jährige Warten auf eine Umsetzung der Beschlüsse aus 2020 aus eigenen Antrieb beendet haben.

Der DBB wagt sich dabei bis zu der Grenze vor, die das BMI selbst in Unkenntnis der Entscheidungsgründe als absolut notwendiges Minimum erkannt hat. Die genaue Ausgestaltung des neuen Besoldungsgefüges nimmt man dann in Kenntnis der Entscheidungsgründe vor. Der Gesetzentwurf soll dann wie bereits angekündigt im November ins Kabinett. Der enge Zeitplan dürfte auch der Versuch sein, die unweigerlich einsetzende Neid-Debatte schnellstmöglich wieder zu beenden.

Das heißt auf Deutsch, man wartet ab bis die Vorhabe durch einen Entschluss aus Karlsruhe kommt. Damit ist aber erst „wenige Wochen“ nach September etwas zu erwarten. Wir gehen mal davon aus und es geht flott, warum auch immer und Mitte Oktober gibt es etwas handfestes aus Karlsruhe. Dann soll innerhalb 2 Wochen ein Gesetz ausgearbeitet werden das dann im November im Bundestag beschieden werden soll?
Ein Gesetz das man über mehrere Jahre nicht hinbekommen hat soll dann innerhalb weniger Wochen ausgearbeitet werden? Also das ist ja wohl massiv unrealistisch.

Ich sag mal vor November wird es nicht mal irgendwas aus Karlsruhe geben und somit muss ich da auch niemand überhaupt einen Kopf über irgendein Gesetz machen das in den BT eingebracht werden muss.

Rollo83

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« Antwort #18884 am: 27.09.2025 12:24 »
Dann frage ich mich noch immer, wieso Sie sich weiter mit stets inhaltlich gleich bleibendem Beitrag - eine aA wird aus Ihrer persönlichen Sicht politisch nicht umgesetzt werden - an der Diskussion beteiligen und dies nahezu mantraartig wiederholen.

Wir kennen Ihre Haltung mittlerweile, rechtlich ist dies, wie sie selbst zutreffend erkennen, irrelevant.

Sehen sie und ich frage mich wieso sie hier seit über 1.000 Seiten mantraartig eine rechtliche Komponenten diskutieren die den DH sowieso nicht interessiert. Da stellt sich also jeder so seine Fragen.
Eins lässt sich aber stand heute feststellen und zwar das ich richtig liege und sie halt falsch liegen.
Zumindest sehe ich keine Erhöhung der Grundbesoldung um 10-30%.
Aber ja, ich verstehe schon, der September ist noch nicht vorbei und somit noch kein Richterspruch aus Karlsruhe da. Ach, ich vergaß, dieser wird ja dann erst wenige Wochen danach veröffentlicht.