Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant [...]
Nach meinem Verständnis muss man diesbezüglich zwischen den Dienstherren differenzieren:
- In den meisten Bundesländern wurde irgendein Quatsch (Zuschlagsorgien, fiktive Partnereinkommen, etc.) in Gesetzesform gegossen und anschließend frech behauptet, man besolde jetzt wieder verfassungsgemäß. Entsprechend werden, soweit ich weiß, Widersprüche gegen die eigene Besoldung dort zum Teil auch nicht mehr ruhend gestellt, sondern abgelehnt. Also muss man zwingend klagen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren. Und die dortigen Gesetzgeber werden vermutlich erst dann wieder irgendetwas tun, wenn sie dazu gezwungen werden.
- In anderen Ländern, z.B. in Hessen, wurde hingegen die Grundbesoldung etwas angehoben, so dass man zumindest "vorne mitspielt" (in der Ländertabelle). Außerdem wurde explizit kommuniziert, dass man quasi auf den nächsten Beschluss aus Karlsruhe "wartet", um dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Tja, und dann gibt es noch uns (im Bund). Die diversen bisherigen Entwürfe (REZ, AEZ, etc.) sind ja zum Glück alle im Mülleimer gelandet. Möglicherweise klöppelt man jetzt noch schnell etwas zusammen (moderate Anhebung der Grundbesoldung plus fiktives Partnereinkommen, um per Voodoo-Zauber das Mindestabstandsgebot einzuhalten, usw.), um etwas Zeit zu gewinnen (falls der Voodoo-Zauber im nächsten BVerfG-Beschluss nicht direkt adressiert werden sollte), bevor man weiter nachbessern muss. Oder aber man wartet stattdessen erstmal den Beschluss ab.
Wie auch immer, spielentscheidend dürfte aus meiner Sicht in jedem Fall die "Post aus Karlsruhe" werden..