Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7733658 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18915 am: 28.09.2025 09:35 »
Bei uns hatte ein Kollege (eigentlich waren es 2, die bei uns im Büro standen), der zugleich Vertreter der GdP ist (beide sind in der GdP), damals das Einlegen von Widersprüchen als nicht notwendig bezeichnet. Er hatte auf das BMI-Rundschreiben verwiesen (dass ab 2021 keine Widersprüche eingelegt werden müssen).
Dies hatte wirklich bei mir und einer Handvoll Kollegen dazu geführt, dass wir zunächst brav abgewartet hatten. Nachdem nun aber die Jahre ins Land gegangen sind und -an dieser Stelle gehen wieder Grüße an Rollo83 raus- man uns anderthalb Jahrzente unteralimentiert (Verletzungen seit 2008) und 5½ Jahre lang das höchsteichterliche Urteil ignoriert hat, wir nicht mehr auf leere Versprechungen vertrauten.
Gestern hatte ich das Schreiben der Ruhigstellung meiner Widersprüche im Briefkasten. Ob's was bringt? Wird man sehen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18916 am: 28.09.2025 10:38 »
Das ist alles unstrittig und auch berechtigte Kritik an den Gewerkschaften. Aber mir konnte hier immer noch niemand die angebliche Korrelation zwischen gewerkschaftlicher Arbeit und Klagebereitschaft schlüssig erklären.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18917 am: 28.09.2025 10:40 »
Das ist alles unstrittig und auch berechtigte Kritik an den Gewerkschaften. Aber mir konnte hier immer noch niemand die angebliche Korrelation zwischen gewerkschaftlicher Arbeit und Klagebereitschaft schlüssig erklären.

🤷

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18918 am: 28.09.2025 11:14 »
Ich würde @BalBund für einen guten Leak auch eine Pizza auf meinen Nacken ausgeben.  ::)

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18919 am: 28.09.2025 11:37 »
Ich würde @BalBund für einen guten Leak auch eine Pizza auf meinen Nacken ausgeben.  ::)

Mir würde es schon reichen, wenn er eine Info zum Erscheinen des Gesetzentwurfs hätte. 😎

Ob noch 2025 oder doch erst nächstes Jahr.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18920 am: 28.09.2025 11:54 »
Sied Ihr schon wieder in Goldgräberstimmung? Die Karotte, auch wenn sie klein und etwas alt ist, die an der Angel vor unserer Nase hängt, wird doch ohnehin wieder weggezogen..
Das ist kein Pessimismus, sondern Erfahrung. Früher war ich so nicht - Dank geht raus an Olaf, den Wertschätzungs-Phaser, den Märchenonkel Jo und dem Wegfall der 38,5 Std-Woche mit der ich mal eingestellt worden bin.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18921 am: 28.09.2025 11:56 »
Schauen wir doch mal, was die Bundeszentrale für politische Bildung so zum Zweck von Gewerkschaften schreibt:

Zitat
Die Aufgabe einer Gewerkschaft ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern, um bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr soziale Leistungen zu erreichen. Dies geschieht durch Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern, die zu tariflichen Vereinbarungen führen. Bei Konflikten können Gewerkschaften auch zum Streik aufrufen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Darüber hinaus bieten Gewerkschaften ihren Mitgliedern Rechtsberatung, Unterstützung bei Arbeitsrechtfragen und setzen sich auf politischer Ebene für den Arbeitsschutz und andere Anliegen der Arbeitnehmer ein.

Evident ist, egal ob man das Pferd von xap's Seite aufsattelt oder von meiner, dass die Gewerkschaften in ihrer Gesamtheit seit jeher den Standpunkt vertreten, die Unteralimentation sei verfassungswidrig.

Weiterhin ist bei den meisten (nicht allen) Gewerkschaften, ein Rechtsschutz im Monatsbeitrag inkludiert.

Geht man nunmehr also davon aus, dass die Gewerkschaftsführung die nach außen hin propagierte Haltung der Verfassungswidrigkeit auch inhaltlich so trägt, dann müsste sie konkludent handeln und jedem ihrer Mitglieder die für die notwendige Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten aus ihrem Rechtsschutz zugestehen.

Dies ist aber - beispielsweise in NRW - reihenweise nicht erfolgt. Einige wenige Musterverfahren wurden von besonders engagierten Bezirken übernommen, in der weiten Mehrheit der Fälle wurden die Mitglieder aber mit dem Kostenrisiko der Klage alleine stehen gelassen. Mitglieder wohlgemerkt, die für diesen Baustein monatlich mitbezahlen.

Selbstverständlich hätten nicht 100% geklagt, nicht einmal bei vollständiger Kostenzusage, die erreiche Quote von 3% wäre aber mit Sicherheit um ein Vielfaches überschritten worden.
Insofern bleibe ich bei meiner Kritik, dass das Geld, was diese Menschen in Mitgliedsbeiträge gesteckt haben, besser als Tapete an der Wand geendet wäre, da hätte es dekorativen Mehrwert. Die Gewerkschaften haben ihr schärfstes Schwert, die Mobilisierung der Mitglieder in "Kolonne" vor dem Gericht, aus Gründen stecken gelassen, die sie als Arbeitnehmervertretung in weiten Teilen abqualifizieren, insbesondere für Beamte.

Andere Meinungen darf man dazu natürlich haben, der Austausch ist ja durchaus rege.  8)

Was die andere Frage angeht: Ich leake nichts, das sollte bekannt sein, das war der Kollege Einigung2023 :-)
Interessierten Kreisen würde ich aber einmal die Zeit ab Mitte Oktober nahe legen, da könnte u.U. lesenswertes in diesem Forum oder einem anderen erscheinen.
 

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18922 am: 28.09.2025 12:31 »
aber stand heute muss ich das ja noch nicht.

Ja, da kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt nicht widersprechen.


Wieso hält sich das Gerücht so hartnäckig, dass Hessen vorne mitspielt?

Kein Gerücht, sondern Fakt. Wie bereits von @BerndStromberg erwähnt, hast du die zusätzlichen 5,5% ab Dezember unterschlagen.

Ansonsten nochmals kurz zurück zum Gesetzentwurf und zum BVerfG-Beschluss:
- Natürlich hat @emdy völlig Recht, auch ich würde mich selbstverständlich über jeden Prozentpunkt freuen, den unser Gesetzgeber möglicherweise auf die 3%/2,8% draufpackt, Stichwort "Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips".
- Dennoch denke (und hoffe) ich weiterhin, dass die "wahre Musik" demnächst aus Karlsruhe kommen wird.


Interessierten Kreisen würde ich aber einmal die Zeit ab Mitte Oktober nahe legen, da könnte u.U. lesenswertes in diesem Forum oder einem anderen erscheinen.

Na, das klingt doch gut! :)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18923 am: 28.09.2025 12:56 »
Zitat BalBund: „Was die andere Frage angeht: Ich leake nichts, das sollte bekannt sein, das war der Kollege Einigung2023 :-)
Interessierten Kreisen würde ich aber einmal die Zeit ab Mitte Oktober nahe legen, da könnte u.U. lesenswertes in diesem Forum oder einem anderen erscheinen.“

Herzlichen Dank BalBund, dann wissen wir ja hoffentlich bald mehr.
Kann man nur hoffen, dass er inhaltlich was gutes mit sich bringt.

Vielleicht kann ja @Einigung einen versteckten inhaltlichen Hinweis geben?

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18924 am: 28.09.2025 12:59 »
Mitte Oktober? Sehr schön. Danke Balbund für den Blick in die Glaskugel.

Ich kann die neuen Erfahrungsstufen 9 und 10 und die Öffnung nach A11 für den mD und A15 für den gD förmlich riechen!

Wie war das dann nochmal? Dann muss doch der Referentenentwurf noch ressortmäßig abgestimmt werden.. Also zwischen CSU-BMI und SPD-BMF.

Da war doch schon mal sowas... Hmmmmm... Schwierige Zeiten.. Maßvoll..
Ich habe ein Deja Vu, aber maybe it's just me.

JimmyCola

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18925 am: 28.09.2025 13:01 »


Was die andere Frage angeht: Ich leake nichts, das sollte bekannt sein, das war der Kollege Einigung2023 :-)
Interessierten Kreisen würde ich aber einmal die Zeit ab Mitte Oktober nahe legen, da könnte u.U. lesenswertes in diesem Forum oder einem anderen erscheinen.

Danke BalBund! Warten wir mal die nächsten 3 Wochen ab, was es dann Interessantes gibt. 😃

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18926 am: 28.09.2025 13:17 »
aber stand heute muss ich das ja noch nicht.

Ja, da kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt nicht widersprechen.


Wieso hält sich das Gerücht so hartnäckig, dass Hessen vorne mitspielt?

Kein Gerücht, sondern Fakt. Wie bereits von @BerndStromberg erwähnt, hast du die zusätzlichen 5,5% ab Dezember unterschlagen.

Ansonsten nochmals kurz zurück zum Gesetzentwurf und zum BVerfG-Beschluss:
- Natürlich hat @emdy völlig Recht, auch ich würde mich selbstverständlich über jeden Prozentpunkt freuen, den unser Gesetzgeber möglicherweise auf die 3%/2,8% draufpackt, Stichwort "Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips".
- Dennoch denke (und hoffe) ich weiterhin, dass die "wahre Musik" demnächst aus Karlsruhe kommen wird.


Interessierten Kreisen würde ich aber einmal die Zeit ab Mitte Oktober nahe legen, da könnte u.U. lesenswertes in diesem Forum oder einem anderen erscheinen.

Na, das klingt doch gut! :)

Seit Februar 2025 ist Hessen A7 gemittelt auf 40 Stunden Woche auf dem letzten Platz. Selbst wenn im Dezember nochmal 5,5% kommen ist man damit im unteren Mittelfeld. Das hat nichts mit Spitzenbesoldung zu tun zumal man vorher 9 Monate den letzten Platz belegt hat und ab November in den anderen Bundesländern bereits der nächste Vertrag Gültigkeit erhält.

https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Studien/DGB_OeDuB_Besoldungsreport2025_Web.pdf

xap

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« Antwort #18927 am: 28.09.2025 13:31 »
Schauen wir doch mal, was die Bundeszentrale für politische Bildung so zum Zweck von Gewerkschaften schreibt:

Zitat
Die Aufgabe einer Gewerkschaft ist die Vertretung der Interessen von Arbeitnehmern, um bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr soziale Leistungen zu erreichen. Dies geschieht durch Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern, die zu tariflichen Vereinbarungen führen. Bei Konflikten können Gewerkschaften auch zum Streik aufrufen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Darüber hinaus bieten Gewerkschaften ihren Mitgliedern Rechtsberatung, Unterstützung bei Arbeitsrechtfragen und setzen sich auf politischer Ebene für den Arbeitsschutz und andere Anliegen der Arbeitnehmer ein.

Evident ist, egal ob man das Pferd von xap's Seite aufsattelt oder von meiner, dass die Gewerkschaften in ihrer Gesamtheit seit jeher den Standpunkt vertreten, die Unteralimentation sei verfassungswidrig.

Weiterhin ist bei den meisten (nicht allen) Gewerkschaften, ein Rechtsschutz im Monatsbeitrag inkludiert.

Geht man nunmehr also davon aus, dass die Gewerkschaftsführung die nach außen hin propagierte Haltung der Verfassungswidrigkeit auch inhaltlich so trägt, dann müsste sie konkludent handeln und jedem ihrer Mitglieder die für die notwendige Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten aus ihrem Rechtsschutz zugestehen.

Dies ist aber - beispielsweise in NRW - reihenweise nicht erfolgt. Einige wenige Musterverfahren wurden von besonders engagierten Bezirken übernommen, in der weiten Mehrheit der Fälle wurden die Mitglieder aber mit dem Kostenrisiko der Klage alleine stehen gelassen. Mitglieder wohlgemerkt, die für diesen Baustein monatlich mitbezahlen.

Selbstverständlich hätten nicht 100% geklagt, nicht einmal bei vollständiger Kostenzusage, die erreiche Quote von 3% wäre aber mit Sicherheit um ein Vielfaches überschritten worden.
Insofern bleibe ich bei meiner Kritik, dass das Geld, was diese Menschen in Mitgliedsbeiträge gesteckt haben, besser als Tapete an der Wand geendet wäre, da hätte es dekorativen Mehrwert. Die Gewerkschaften haben ihr schärfstes Schwert, die Mobilisierung der Mitglieder in "Kolonne" vor dem Gericht, aus Gründen stecken gelassen, die sie als Arbeitnehmervertretung in weiten Teilen abqualifizieren, insbesondere für Beamte.

Andere Meinungen darf man dazu natürlich haben, der Austausch ist ja durchaus rege.  8)

Was die andere Frage angeht: Ich leake nichts, das sollte bekannt sein, das war der Kollege Einigung2023 :-)
Interessierten Kreisen würde ich aber einmal die Zeit ab Mitte Oktober nahe legen, da könnte u.U. lesenswertes in diesem Forum oder einem anderen erscheinen.

Ich gehe mit fast allen Punkten mit. Auch, dass sich die Gewerkschaften im Bereich Rechtsschutz nicht in ausreichendem Maße für ihre Mitglieder eingesetzt hätten (um nicht zu sagen, dass sie aus Angst vor Kostenexplosion versagt haben). Das ist Fakt und unabweisbar - und im Übrigen auch ein Grund weshalb ich meine Mitgliedschaft gekündigt habe.

Trotzdem bleibe ich dabei: "ein Vielfaches" an Klagen anzunehmen bei gewährtem Rechtsschutz setzte erstmal ausreichend viele Beamte in Gewerkschaften voraus. Gibt es dazu verlässliche Zahlen? Falls ja, immer her damit. Das wäre tatsächlich interessant zu wissen, um das "Vielfache" bemessen zu können. Ich wäre der Letzte der dann nicht bei BalBund zu Kreuze kriechen würde.

Im Übrigen ist es auch so, dass sich der DH/BMI nicht wundern muss, das Beamte für sich ein ähnliches Verhalten proklamieren wie er selbst. Wenn das BMI der Meinung ist, dass der Bund durch die bisherigen Urteile nicht erfasst sei, da es nicht selbst verklagt wurde und die Verfassungswidrigkeit des BBesG damit nicht bewiesen sei, muss er sich auch nicht wundern wenn Beamte gleiches Recht auch für sich geltend machen - sei es was Dienst nach Vorschrift, Krankentage o. ä. - man ist so lange unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Nichts davon ist zweifelsohne richtig - nachvollziehbar ist so ein Verhalten schon.
« Last Edit: 28.09.2025 13:40 von xap »

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18928 am: 28.09.2025 13:57 »
Das hat nichts mit Spitzenbesoldung zu tun [...]

Inklusive Pension verbringst du mit Abstand die längste Zeit in der Endstufe.

Laut deinem verlinkten PDF-Dokument und inklusive der 5,5% gilt somit Folgendes:
- In A7 steht Hessen mit 45.907 Euro hinter Berlin auf Platz 2 der Tabelle (Seite 9)
- In A9 steht Hessen mit 54.039 Euro gleichauf mit Berlin an der Spitze (Seite 11)
- In A13 steht Hessen mit 82.287 Euro klar auf Platz 1 der Tabelle (Seite 13)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18929 am: 28.09.2025 14:07 »
Es ist genauso wie Bal schreibt, die Meinungen auch zu den Gewerkschaften dürfen und müssen unterschiedlich sein, allein schon deshalb, weil deren Zahl hoch ist. Vier Argumente, die in unserem Thema immer eine Rolle spielen, sollten dabei aber gleichfalls nicht außen vor bleiben:

1. So waren bis im Frühjahr des Jahres rund 2.000 Klagen in NRW anhängig (https://www.dbb.de/artikel/besoldung-zu-niedrig-2000-klagen-belasten-verwaltungsgerichtbarkeit.html#:~:text=Besoldung%20zu%20niedrig:%202.000%20Klagen%20belasten%20Verwaltungsgerichtbarkeit.). Die Nennung einer genaueren Zahl hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW wie nicht anders zu erwarten auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben (https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zur-anzahl-und-verteilung-der-besoldungsklagen-in-nrw-betreffend-die-besoldung-2022/#nachricht-992697). Höchstwahrscheinlich dürfte die Zahl heute noch einmal deutlich höher liegen, da ja rund 55.000 Widersprüche allein aus dem Jahr 2022 nicht ruhendgestellt wurden. Das bis vor 2020 regelmäßig vom Dienstherrn mit den Gewerkschaften vereinbarte Prinzip, wenige in der Regel dann von Gewerkschaften getragene und finanzierte Musterklagen zu führen und ansonsten die Widersprüche für den Klagezeitraum ruhend zu stellen, wird seitdem zunehmend weniger vonseiten der Exekutive beachtet. Das liegt nicht in der Verantwortung der Gewerkschaften. Zugleich dürfte klar sein, dass es in Anbetracht der genannten Zahlen für die Gewerkschaften finanziell nicht tragbar ist, diese zu finanzieren; denn man könnte ja nicht die Verfahren einzelner Mitglieder finanzieren, um andere später dann nicht mehr zu finanzieren, wo wollte man also die Grenze setzen, ohne die eigene Kassenlage über Gebühr anzutasten? Man darf unterstellen, dass nicht zuletzt darin der Zweck des genannten Handelns der Landesregierungen liegt, also sowohl die Zahl der Klagen möglichst gering zu halten als auch Zwietracht in die Gewerkschaften hineinzutragen. Das ist bitter, aber so ist leider die Sachlage - wer meint, das sei vor allem der Gewerkschaftspolitik geschuldet, verkennt die tatsächliche gewerkschaftliche Kassenlage wie auch die personelle Ausstattung von Gewerkschaften, die - wenn sie ggf. auch nicht die Vertretung der Kläger selbst übernimmt - auch weiterhin ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft abgeben müssen, was bedeutet, dass eine gewerkschaftliche Kraft die Verfahren organisatorisch begleiten muss, bei mehreren tausend Verfahren kommt also neben der finanziellen ebenso die personelle Kapazität hinzu.

2. Wer ab und an als Privatmensch mit politischen Verantwortungsträgern zu tun hat, erlebt regelmäßig, dass das Thema Besoldung dort mindestens bei jenen, die sich in Regierungsverantwortung sehen, nicht immer auf gänzlich vollständige beide Ohren ganz offen trifft. Man darf sich also ausrechnen, wie das wohl intern den Gewerkschaften gegenüber aussehen wird, die sowieso wissen, dass sie bei diesem Thema nicht nur auf Granit beißen, sondern dass sie - im einem Rechtskreis mehr als in dem anderen - sich ausrechnen können, dass - sofern sie das Thema (zu sehr für die jeweiligen Verantwortungsträger) in den Mittelpunkt stellen - man ihnen recht schnell klarmacht, dass es doch auch noch viele andere schöne Themen gibt, die allesamt ebenfalls für die Gewerkschaften wichtig sind und wo man gerne vonseiten der Politik mit noch einmal deutlich härteren Bandagen verhandeln kann, wenn das gewerkschaftsseitig erwünscht sei. Der Kostenfaktor Personal ist in allen Landeshaushalten ein gewaltiger - wer daran gewerkschaftsseitig (aus Sicht politischer Verantwortungsträger) zu sehr rührt, darf generell nicht damit rechnen, dass das mit zu großer Sympathie aufgenommen wird. Auch hier sind die Machtverhältnisse erheblich unterschiedlich gegeben.

3. Gewerkschaften haben bekanntlich nur einen sehr begrenzten Einfluss auf Besoldungsgesetzgebungsverfahren. Dieser Einfluss liegt hier vielmehr im Beteiligungsverfahren. Da ich die Arbeit verschiedener Gewerkschatfen und Verbände in den letzten Jahren recht umfassend mitbekommen habe und mich aus eigener Erfahrung hier auch auskenne, weiß ich, mit wie viel Arbeit das verbunden ist und wie viel Arbeit da auch regelmäßig vollzogen wird. Es wird nun an Karlsruhe liegen, die 2018er Rechtsprechung zum Streikverbot hinsichtlich der Beteiligungsrechte zu konkretisieren, was - das habe ich hier ja in der Vergangheit wiederkehrend dargelegt - nun auch geschehen dürfte. Damit wird das Beteiligungsverfahren erheblich an Schärfe gewinnen. In Anbetracht der unter Nr. 1 genannten neuen Probleme und in Anbetracht der unter Nr. 2 und gleich auch noch einmal unter der Nr. 4 genannten tatsächlichen Machtverhältnisse ist hier bislang ein echter Hebel für Gewerkschaften und Verbände kaum gegeben. Karlsruhe wird diese nun - wie genannt - zumindest ein wenig zurechtrücken müssen.

4. Das eigentliche Hauptfeld gewerkschaftlicher Macht sind also vor allem die Tarifverhandlungen und das Streikrecht, das aber - wenn man das scharfe Schwert Streik wirklich ziehen will - ebenfalls mit absehbar hohen Kosten verbunden ist. Auch hier ist also die Abwägung, wie weit man geht - nicht zuletzt auch hinsichtlich des Wissens, dass den aktuellen Tarifverhandlungen alsbald nächste folgen werden - und was das also mit den eigenen finanziellen Verhältnissen zu tun hat, vorauszusetzen. Dabei darf man nicht ausklammern, dass den Gewerkschaften und Verbänden im Zuge der Reföderalisierung des Besoldungsrechts in massiver Form echte machtvolle Handlungsfähigkeit genommen worden ist, da wir nun 17 Rechtskreise haben. Der hellsichtige Rudolf Summer hat schon 2003, als sich die Reföderalisierung abzuzeichnen begann, die mit ihr einhergehenden Probleme deutlich auf den Punkt gebracht, als er schrieb:

"Da die Intension der neuen Bemühungen auf eine Besoldungsabsenkung gerichtet ist, müssen die betroffenen Beamten und Richter zwangsläufig verstört reagieren. Bei den beabsichtigten Bandbreiten von 10 vom Hundert sind massive Eingriffe zu befürchten. Für die Verbände ergibt sich das Problem, dass sie in einer Weise in die Rolle der Bittsteller versetzt werden, wie wir es bisher in Deutschland nicht gekannt haben. Sie müssen – wenn die Veränderung realisiert wird – dem Landesfürsten die Füße küssen, wenn dieser gnädig zugesteht, nicht wie im Nachbarland auf 90 vom Hundert, sondern nur auf 91 vom Hundert abzusenken. Mit der Würde ihrer Verbandsvertreter ist aber zugleich die Würde des Berufsstandes insgesamt in Frage gestellt. […] Die Auflösung einer bundesgesetzlichen Normierung mit dem Programm ‚Flexibilisierung‘ wird daher – wie Martin Kutschka [Fn.] zutreffend bemerkt – zur Auflösung des Berufsbeamtentums beitragen. Wer auf das Berufsbeamtentums setzt, sollte daher dem Vorhaben Widerstand entgegensetzten." (ZBR 2003, S. 28, 29)

Dieser Prozess - Schwächung des Berufbeamtentums und ihrer Verbands- und Gewerkschaftsvertreter - ist seitdem fröhlich im Gange und dürfte zu Personalkosteneinsparungen geführt haben, die man kaum beziffern kann. Das kann man den Gewerkschaften vorwerfen, wenn man das will; man darf sich aber dabei auch fragen, was man selbst anders machen würde, wäre man ein entsprechender gewerschaftlicher Verantwortungsträger - und wie die Sachlage heute wohl aussehen würde, hätte es nach 2003 keine Gewerkschaften und Verbände gegeben.