Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 7733316 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18900 am: 27.09.2025 19:40 »
Im Beamtenbereich können Gewerkschaften gar nichts bewerkstelligen.
Dazu kommt diese Institutionen sind so entkoppelt, von den Leuten die Sie vertreten sollen.
 In BW hat die Einmischung der GEW sogar zu einer Verschlechertung für höhere Beamte gesorgt.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
« Antwort #18901 am: 27.09.2025 20:05 »
Es kann keine Besoldungsanhebung im Stil von Hessen geben. Es lässt sich nicht darstellen und auch nicht im Herbst der Reformen dem Volk verkaufen. Ich wette die besagte FLASCHE Rotwein (nehme Kredit dafür auf) und tippe auf Minierhöhung um drei Jahre. Und einen deutlichen Schluck bei den Kinderzuschlägen ab dem vierten Kind.
Wieso eigentlich nicht? Warum sollte der Bund nicht können, was Hessen kann? Die Personalausgaben machen beim Bund nicht mal 10% des Haushalts aus, in Hessen dürften es über 40% sein. Der Bund stand ja bis zu der Verschleppung der 2020er-Beschlüsse nicht ohne Grund mit Bayern an der Spitze im Besoldungsranking.

Jetzt, wo die Ampel und mit ihr ein FDP-Minister Lindner, der die Regierung wegen 3 Mrd. hat platzen lassen, und eine rote Innenministerin Faeser weg sind, sollte es zumindest für ein Prozent mehr schon reichen.
« Last Edit: 27.09.2025 20:15 von BerndStromberg »

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
« Antwort #18902 am: 27.09.2025 20:43 »
 :Dq
Es kann keine Besoldungsanhebung im Stil von Hessen geben. Es lässt sich nicht darstellen und auch nicht im Herbst der Reformen dem Volk verkaufen. Ich wette die besagte FLASCHE Rotwein (nehme Kredit dafür auf) und tippe auf Minierhöhung um drei Jahre. Und einen deutlichen Schluck bei den Kinderzuschlägen ab dem vierten Kind.
Wieso eigentlich nicht? Warum sollte der Bund nicht können, was Hessen kann? Die Personalausgaben machen beim Bund nicht mal 10% des Haushalts aus, in Hessen dürften es über 40% sein. Der Bund stand ja bis zu der Verschleppung der 2020er-Beschlüsse nicht ohne Grund mit Bayern an der Spitze im Besoldungsranking.

Jetzt, wo die Ampel und mit ihr ein FDP-Minister Lindner, der die Regierung wegen 3 Mrd. hat platzen lassen, und eine rote Innenministerin Faeser weg sind, sollte es zumindest für ein Prozent mehr schon reichen.

Der Lügenkanzler hat Angst danach auf unter 20% zu rutschen.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18903 am: 27.09.2025 21:30 »
Deutschland macht sich doch gerade ehrlich, warum nicht auch zumindest ein bisschen in der Beamtenbesoldung?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18904 am: 27.09.2025 21:59 »
Deutschland macht sich doch gerade ehrlich, warum nicht auch zumindest ein bisschen in der Beamtenbesoldung?

Deutschland macht gerade garnichts?

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18905 am: 27.09.2025 22:13 »
Früher hat man um ne gute Flasche Rotwein gewettet ...
heute fehlt der rechtswidrig zu niedrig besoldeten Beamtenschaft das Geld für eine gute Flasche oder sie ist zu jung und hätte den gerne in alkoholfrei oder als Longdrink  8)

Kommt ja darauf an, auf welcher Seite man bei der Wette steht.

Wenn man gegen jemanden wettert der vorhersagt das es min. eine 25% Erhöhung gibt, bekommt man ja den guten Wein oder man hat endlich die Mittel, eine gute Flasche Wein zu kaufen  ;D.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18906 am: 27.09.2025 22:16 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant [...]

Nach meinem Verständnis muss man diesbezüglich zwischen den Dienstherren differenzieren:

- In den meisten Bundesländern wurde irgendein Quatsch (Zuschlagsorgien, fiktive Partnereinkommen, etc.) in Gesetzesform gegossen und anschließend frech behauptet, man besolde jetzt wieder verfassungsgemäß. Entsprechend werden, soweit ich weiß, Widersprüche gegen die eigene Besoldung dort zum Teil auch nicht mehr ruhend gestellt, sondern abgelehnt. Also muss man zwingend klagen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren. Und die dortigen Gesetzgeber werden vermutlich erst dann wieder irgendetwas tun, wenn sie dazu gezwungen werden.

- In anderen Ländern, z.B. in Hessen, wurde hingegen die Grundbesoldung etwas angehoben, so dass man zumindest "vorne mitspielt" (in der Ländertabelle). Außerdem wurde explizit kommuniziert, dass man quasi auf den nächsten Beschluss aus Karlsruhe "wartet", um dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Tja, und dann gibt es noch uns (im Bund). Die diversen bisherigen Entwürfe (REZ, AEZ, etc.) sind ja zum Glück alle im Mülleimer gelandet. Möglicherweise klöppelt man jetzt noch schnell etwas zusammen (moderate Anhebung der Grundbesoldung plus fiktives Partnereinkommen, um per Voodoo-Zauber das Mindestabstandsgebot einzuhalten, usw.), um etwas Zeit zu gewinnen (falls der Voodoo-Zauber im nächsten BVerfG-Beschluss nicht direkt adressiert werden sollte), bevor man weiter nachbessern muss. Oder aber man wartet stattdessen erstmal den Beschluss ab.

Wie auch immer, spielentscheidend dürfte aus meiner Sicht in jedem Fall die "Post aus Karlsruhe" werden..

Wieso hält sich das Gerücht so hartnäckig, dass Hessen vorne mitspielt?

Beamter 2 Kinder:

A6 Platz 14 aller DH
A16 Platz 6 aller DH

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/250331/3/

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18907 am: 27.09.2025 22:17 »
Ist richtig. Und kann man auch nicht gutheißen. Aber auf diese zu zeigen, anstatt auf den Moabiter Werder ist auch nicht richtig.

Natürlich ist der DH hier der Verursacher.

Wenn man aber Mitglieder haben möchte und sich als guter Partner besonders in schwierigen Zeiten darstellt, darf man sich nicht bei Regenwetter "verpissen". Ansonsten frage ich mich, warum ich bei Sonnenschein Mitgliedsbeiträge zahlen soll.

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18908 am: 27.09.2025 23:33 »
Mein Tipp ist das kein DH jetzt irgendetwas genaues plant [...]

Nach meinem Verständnis muss man diesbezüglich zwischen den Dienstherren differenzieren:

- In den meisten Bundesländern wurde irgendein Quatsch (Zuschlagsorgien, fiktive Partnereinkommen, etc.) in Gesetzesform gegossen und anschließend frech behauptet, man besolde jetzt wieder verfassungsgemäß. Entsprechend werden, soweit ich weiß, Widersprüche gegen die eigene Besoldung dort zum Teil auch nicht mehr ruhend gestellt, sondern abgelehnt. Also muss man zwingend klagen, um seine Ansprüche nicht zu verlieren. Und die dortigen Gesetzgeber werden vermutlich erst dann wieder irgendetwas tun, wenn sie dazu gezwungen werden.

- In anderen Ländern, z.B. in Hessen, wurde hingegen die Grundbesoldung etwas angehoben, so dass man zumindest "vorne mitspielt" (in der Ländertabelle). Außerdem wurde explizit kommuniziert, dass man quasi auf den nächsten Beschluss aus Karlsruhe "wartet", um dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Tja, und dann gibt es noch uns (im Bund). Die diversen bisherigen Entwürfe (REZ, AEZ, etc.) sind ja zum Glück alle im Mülleimer gelandet. Möglicherweise klöppelt man jetzt noch schnell etwas zusammen (moderate Anhebung der Grundbesoldung plus fiktives Partnereinkommen, um per Voodoo-Zauber das Mindestabstandsgebot einzuhalten, usw.), um etwas Zeit zu gewinnen (falls der Voodoo-Zauber im nächsten BVerfG-Beschluss nicht direkt adressiert werden sollte), bevor man weiter nachbessern muss. Oder aber man wartet stattdessen erstmal den Beschluss ab.

Wie auch immer, spielentscheidend dürfte aus meiner Sicht in jedem Fall die "Post aus Karlsruhe" werden..

Wieso hält sich das Gerücht so hartnäckig, dass Hessen vorne mitspielt?

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Im Dezember 2025 kommen ja nochmal 5,5% zusätzlich drauf.

Das ist im Ranking hier noch nicht berücksichtigt:

https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Studien/DGB_OeDuB_Besoldungsreport2025_Web.pdf

Admin2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18909 am: 28.09.2025 01:52 »
Es ist die Frage, was man als Überprüfung versteht. Stefan Weber lässt - wenn ich das richtig sehe - eine Schrift durch ein PC-Programm wie Turnitin laufen, die ihm Übereinstimmungen mit Worten oder Textpassagen anderer Schriften liefern, was er dann veröffentlicht, ggf. zumeist ohne konkreten Kommentar oder mit einem Halb- bzw. ggf. vollständigen Satz versehen. Ein Gutachten ist damit - wie ich das gestern ausgeführt habe - offensichtlich zumeist nicht verbunden, jedenfalls sehe ich das ein weiteres Mal nicht in der Auflistung, die er hinsichtlich der Disseration von Frauke Brosius-Gersdorf veröffentlicht hat und in der er, wie ich das gestern zitiert habe, nun auch selbst von Plagiaten spricht. Die Site, auf der er so vorgeht, nennt er "plagiatsgutachten", ohne ein weiteres Mal ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Welche Programme er dafür benutzt, wer ihn dabei ggf. unterstützt oder die Recherche ggf. an seiner statt durchführt oder hier ggf. durchgeführt hat, wird nicht deutlich (https://plagiatsgutachten.com/methodik/); nicht umsonst macht seine Website deutlich, dass er regelmäßig nicht alleine arbeitet: https://plagiatsgutachten.com/die-plagiatspruefer/. Was offensichtlich deutlich ist, ist, dass er die unter seinem Namen auf seiner Website veröffentlichte Auflistung als sein geistiges Eigentum versteht; denn ansonsten könnte er das nicht so veröffentlichen, wie er das jetzt veröffentlicht, wenn ich das richtig sehe. Es liegt also hier offensichtlich der Verdacht nahe - jedenfalls, wenn man dieselben Maßstäbe anlegt, die er an andere anlegt -, dass er hier Ghostwriting vollzieht. Entsprechend könnte man nun dieselbe Medienkampagne gegen ihn aufziehen, und zwar in derselben Art und Weise, nämlich ohne ein konkretes Gutachten, ohne eine notwendige Transferleistung und ohne eine notwendige Abwägung.

Weiterhin geht es diesem "Plagiatsjäger" und jenen, die die Auflistung in ihrem Sinne nutzen, also nicht darum, sachlich Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen, sondern Probleme zu lösen, die gelöst werden können, die man also selbst geschaffen hat und die nun mittels fortgeführter Kampagne augenscheinlich zu einem Ende geführt werden sollen.

Da seine Auflistung kein Gutachten ist, also weder konkret vollzogene Vergleiche vornimmt, sondern sie weitgehend nur auflistet und darüber hinaus keine Abwägung vornimmt, ist sie nach der Defnitiion des letzten Satzes ein rein politische. Entsprechend spricht der Anwalt der Autorin u.a. davon, dass die Vorwürfe ehrverletztend seien: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/neue-plagiatsvorwuerfe-brosius-gersdorf-stefan-weber-anwalt

Man kann solche Auflistungspolitik klasse finden, weil man die Autorin, gegen die sie sich richtet, nicht klasse findet, sollte sich aber klarmachen, dass es beim nächsten Mal dann genauso gut den Autor treffen kann, den man klasse findet. Wenn also das die Ansprüche an unsere politischen Verantwortungsträger sind, muss man sich nicht wundern, dass die sachlichen Probleme, die gelöst werden müssen, vielfach nicht gelöst werden. Denn das Problem, das in einem Fall seit Ende November des letzten Jahres gelöst werden muss, ist, dass der Erste Senat immer damit rechnen muss, dass von ihm begonnene Beratungen nicht mehr zu einem Ende unter der jetzigen Personenkontinuität geführt werden können, also ggf. alsbald von vorn begonnen werden müssen, was mit einiger Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass nun nicht in Verfahren, in denen die Beratung nun sachlich begonnen werden sollten, begonnen werden werden, dass also hier nicht die Probleme gelöst werden werden, die nun gelöst werden müssen.

Mit kleiner Münze große Beträge zu transferieren, kostet Zeit. Genau das sehen wir seit dem letzten Jahr und auch in der Auflistung Stefan Webers. Seine weiterhin unbegründeten Behauptungen - also das weiterhin nicht vorliegende Gutachten, sondern seine Auflistung, die nach seinen Kriterien offensichtlich ein Verdachtsfall ist - dürften nun wiederum in Berlin hinsichtlich der anstehenden Wahlen viel, viel Zeit kosten - worin genau ihr Sinn liegt, nämlich im Sinne der Kampagne Druck aufzubauen, anstatt die Probleme zu lösen, die gelöst werden müssen.

Ergo: Wer das toll findet, darf sich nicht wundern, wenn von der bundesdeutschen Politik offensichtlich weniger sachliche Probleme gelöst werden, als man sie lösen könnte, wenn man sie lösen wollte.

Du tust es ihm eben gleich. Eine ganze Wand voll arschverletztem Text eines Sympathisanten ohne Aussage aber mit viel peinlicher Wortklauberei (Seite heißt Gutachten, ist gar keins drauf hihi) und ähnlichem Schwachsinn mit irgendwelchen Mahnungen die Politik würde tatsächlich Probleme lösen wenn man im Fall Gersdorffs vermeintlich selbst geschaffene Probleme nicht zuerst lösen müsste. Gott ist das eine Verschwendung von Bits die du auch hättest sein lassen können.

Wir bitten, Ihre Wortwahl vor dem Posten zu bedenken, sonst müssen wir den Post löschen.

Admin2

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18910 am: 28.09.2025 08:18 »
Ist richtig. Und kann man auch nicht gutheißen. Aber auf diese zu zeigen, anstatt auf den Moabiter Werder ist auch nicht richtig.

Natürlich ist der DH hier der Verursacher.

Wenn man aber Mitglieder haben möchte und sich als guter Partner besonders in schwierigen Zeiten darstellt, darf man sich nicht bei Regenwetter "verpissen". Ansonsten frage ich mich, warum ich bei Sonnenschein Mitgliedsbeiträge zahlen soll.

Niemand wird gezwungen Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Es wurde auch richtigerweise erkannt, dass sie im Beamtenbereich wenig Einfluss haben. Damit ergibt sich auch keine Notwendigkeit Mitglied zu sein. Die geringe Klagebereitschaft aber nun auf die Gewerkschaften abzuwälzen ist einfach abenteuerlich. Wenn ich Klagen will habe ich eine RSV, denn genau dafür ist sie im Zweifel da. Und es ist eben nicht Aufgabe der Gewerkschaften Verfahren zu führen, auch wenn Rechtschutz ein Teil der Mitgliedschaft sein kann.

Das Problem der geringen Klagebereitschaft sind also mitnichten die Gewerkschaften, sondern der DH und fehlende RSV. Was man aber seitens Gewerkschaften stärker hätte unterstützen müssen wären Musterverfahren. Aber die hätten auch nichts an der allgemeinen Klagebereitschaft geändert, und zu wesentlich Verfahren geführt.

Somit ist diese Aussage von BalBund schlicht falsch.

DrStrange

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18911 am: 28.09.2025 08:28 »
Ich finde, man kann den Gewerkschaften schon ein bisschen die Verantwortung für die geringe Klagebereitschaft zu schieben.
Eine handvoll Beamte in der Dienststelle kennt das Thema. Die anderen nicht. Dann schickt vor Jahresschluss die Gewerkschaft die Musterwidersprüche rum. Alle, auch die, die gar nicht wissen worum es geht, füllen das Ding aus und schicken es weg.

Ich finde, es ist nicht klar kommuniziert, was überhaupt das Problem ist. Die Gewerkschaften müssten in einfacher Sprache und für jeden verständlich schreiben: Hey, Beamter. Auch Du wirst seit Jahren zu schlecht bezahlt. Dir steht aufgrund des GG mehr Geld zu und dein Dienstherr macht nix, obwohl er weiß, dass er gegen die Verfassung, die Du beschützt, verstößt. Hier siehts Du eine Tabelle, ab wann rein statistisch betrachtet, Deine Besoldung der Verfassung entsprechen würde. Jetzt Widerspruch. Sollte dieser abgelehnt werden, kostet Dich das Erheben der Klage keine 500€.

Das muss praktisch reißerisch, auf bild Niveau dargestellt werden. Nur so bekommt man mehr Leute.
Wenn im ersten Satz schon was von Beschluss nach.. BVerfG etc steht, liest der Großteil nicht weiter.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18912 am: 28.09.2025 08:28 »
Ich habe das nicht auf die Gewerkschaften abgewälzt. Verstehe meine Aussage bitte so das ich nur in die Gewerkschaft eintrete, wenn Sie mir bei Problemen auch hilft. Wenn, und Du schreibst selber das die Gewerkschaft gerade im Beamtenbereich wenig Möglichkeiten hat, "nur" Beitrage kassiert, ansonsten aber wenig machen (kann), dann regel ich meine Angelegenheiten selbst und kaufe mir von den gesparten Beiträgen eine gute Flasche Rotwein.

Ich schmunzel halt aber dann auch immer wenn hier im Forum der ein oder andere eine geringe Mitgliederzahl bei den Gewerkschaften bedauert.

« Last Edit: 28.09.2025 08:34 von Rheini »

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18913 am: 28.09.2025 09:07 »
Ist richtig. Und kann man auch nicht gutheißen. Aber auf diese zu zeigen, anstatt auf den Moabiter Werder ist auch nicht richtig.

Natürlich ist der DH hier der Verursacher.

Wenn man aber Mitglieder haben möchte und sich als guter Partner besonders in schwierigen Zeiten darstellt, darf man sich nicht bei Regenwetter "verpissen". Ansonsten frage ich mich, warum ich bei Sonnenschein Mitgliedsbeiträge zahlen soll.

Niemand wird gezwungen Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Es wurde auch richtigerweise erkannt, dass sie im Beamtenbereich wenig Einfluss haben. Damit ergibt sich auch keine Notwendigkeit Mitglied zu sein. Die geringe Klagebereitschaft aber nun auf die Gewerkschaften abzuwälzen ist einfach abenteuerlich. Wenn ich Klagen will habe ich eine RSV, denn genau dafür ist sie im Zweifel da. Und es ist eben nicht Aufgabe der Gewerkschaften Verfahren zu führen, auch wenn Rechtschutz ein Teil der Mitgliedschaft sein kann.

Das Problem der geringen Klagebereitschaft sind also mitnichten die Gewerkschaften, sondern der DH und fehlende RSV. Was man aber seitens Gewerkschaften stärker hätte unterstützen müssen wären Musterverfahren. Aber die hätten auch nichts an der allgemeinen Klagebereitschaft geändert, und zu wesentlich Verfahren geführt.

Somit ist diese Aussage von BalBund schlicht falsch.

Es gibt Gewerkschaften wie den Thüringischen Beamtenbund, der seine Mitglieder sehr gut über die aA, Widerspruch und Kalgemöglichkeiten informiert, und es gibt Gewerkschaften wie den Bayerischen Beamtenbund, der bewusst so gut wie gar nicht darüber informiert und dadurch in Kauf nimmt, dass seine Mitglieder sehr viel Geld verlieren.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #18914 am: 28.09.2025 09:26 »
Ist richtig. Und kann man auch nicht gutheißen. Aber auf diese zu zeigen, anstatt auf den Moabiter Werder ist auch nicht richtig.

Natürlich ist der DH hier der Verursacher.

Wenn man aber Mitglieder haben möchte und sich als guter Partner besonders in schwierigen Zeiten darstellt, darf man sich nicht bei Regenwetter "verpissen". Ansonsten frage ich mich, warum ich bei Sonnenschein Mitgliedsbeiträge zahlen soll.

Niemand wird gezwungen Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Es wurde auch richtigerweise erkannt, dass sie im Beamtenbereich wenig Einfluss haben. Damit ergibt sich auch keine Notwendigkeit Mitglied zu sein. Die geringe Klagebereitschaft aber nun auf die Gewerkschaften abzuwälzen ist einfach abenteuerlich. Wenn ich Klagen will habe ich eine RSV, denn genau dafür ist sie im Zweifel da. Und es ist eben nicht Aufgabe der Gewerkschaften Verfahren zu führen, auch wenn Rechtschutz ein Teil der Mitgliedschaft sein kann.

Das Problem der geringen Klagebereitschaft sind also mitnichten die Gewerkschaften, sondern der DH und fehlende RSV. Was man aber seitens Gewerkschaften stärker hätte unterstützen müssen wären Musterverfahren. Aber die hätten auch nichts an der allgemeinen Klagebereitschaft geändert, und zu wesentlich Verfahren geführt.

Somit ist diese Aussage von BalBund schlicht falsch.

Es gibt Gewerkschaften wie den Thüringischen Beamtenbund, der seine Mitglieder sehr gut über die aA, Widerspruch und Kalgemöglichkeiten informiert, und es gibt Gewerkschaften wie den Bayerischen Beamtenbund, der bewusst so gut wie gar nicht darüber informiert und dadurch in Kauf nimmt, dass seine Mitglieder sehr viel Geld verlieren.

Zudem führt DBB BW Musterklageverfahren und versendet tagesaktuelle Informationen an seine Mitglieder inklusive Musterwidersprüche etc. Ja es kommt schon auf das Verhalten der Gewerkschaft an.