Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8069089 times)

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19365 am: 13.10.2025 10:35 »

Guck mal, du hast diese ganzen Gesetzte und Normen drauf, das finde ich interessant und lese ich gerne aber entweder kannst du es nicht oder willst du es nicht verstehen das der DH sich einfach nicht daran hält. Er macht es einfach nicht weil er es anscheinend kann und das zeigt der doch seid Jahren.

www.seitseid.de

Naja...er nutzt halt alle Schlupflöcher die er findet.
Bei uns in BW wir die aA nur vermeintlich erreicht indem der DH ein wahres Feuerwerk an Zuschlagsorgien für Kinder abliefert, die aber nur für die untersten Besoldungsgruppen gelten und nach oben abschmelzen.
Eben weil durch das BVerfG noch nicht geregelt ist dass dies nicht erlaubt ist.
Mit deiner "Wir werden alle sterben" Philosophie kommst nicht weiter...

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19366 am: 13.10.2025 10:47 »

Guck mal, du hast diese ganzen Gesetzte und Normen drauf, das finde ich interessant und lese ich gerne aber entweder kannst du es nicht oder willst du es nicht verstehen das der DH sich einfach nicht daran hält. Er macht es einfach nicht weil er es anscheinend kann und das zeigt der doch seid Jahren.

www.seitseid.de

Naja...er nutzt halt alle Schlupflöcher die er findet.
Bei uns in BW wir die aA nur vermeintlich erreicht indem der DH ein wahres Feuerwerk an Zuschlagsorgien für Kinder abliefert, die aber nur für die untersten Besoldungsgruppen gelten und nach oben abschmelzen.
Eben weil durch das BVerfG noch nicht geregelt ist dass dies nicht erlaubt ist.
Mit deiner "Wir werden alle sterben" Philosophie kommst nicht weiter...

Im Sinne der Zuschlagsorgien in BW und Nachzahlung nur für Eltern, habe ich bereits einen Passus im Wiederspruch der interessanterweise das Argument beim Supereckmann (mit Kinder muss genauso viel haben wie ohne) ins Gegenteil verkehrt (Zuschläge nicht nur für Beamte mit Kindern, Single Beamte müssen von Grund auf in der Lage sein eben erst Kinder Finanzieren zu können ohne sonderzuschläge (und entscheiden sich eventuell gegen Kinder eben weil das Grundgehalt so gering ist) In Verbindung mit art 3 gg versteht sich. Mir ist klar, dass das ein Kampf ist der kaum zu gewinnen ist aber als Argument werde ich das vor Gericht (im Sinne der Anhebung der Grundgehaltssätze und Abstandswahrung zwischen den Gruppen) einbringen.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19367 am: 13.10.2025 10:51 »

Guck mal, du hast diese ganzen Gesetzte und Normen drauf, das finde ich interessant und lese ich gerne aber entweder kannst du es nicht oder willst du es nicht verstehen das der DH sich einfach nicht daran hält. Er macht es einfach nicht weil er es anscheinend kann und das zeigt der doch seid Jahren.

www.seitseid.de

Naja...er nutzt halt alle Schlupflöcher die er findet.
Bei uns in BW wir die aA nur vermeintlich erreicht indem der DH ein wahres Feuerwerk an Zuschlagsorgien für Kinder abliefert, die aber nur für die untersten Besoldungsgruppen gelten und nach oben abschmelzen.
Eben weil durch das BVerfG noch nicht geregelt ist dass dies nicht erlaubt ist.
Mit deiner "Wir werden alle sterben" Philosophie kommst nicht weiter...

Passend zu deinem Nicknamen mich verbessern und selber Buchstaben vergessen.
Macht aber nichts, vielleicht habe ich ja eine "seitseid" Schwäche oder habe nicht drauf geachtet.
Dazu ergänzend verstehe ich nicht den Inhalt deines Textes. Welche Schlupflöcher nutze ich?
Auch eine "wir werden alle sterben" Philosophie sagt mir nichts ausser das wir wirklich irgendwann alle sterben werden. Wobei eher wird die Unsterblichkeit erfunden als eine aA eingeführt wird.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19368 am: 13.10.2025 11:52 »
Mein Rollomann, ich habe auch 2 Gründen Widerspruch eingelegt: 1.: Damit ich mich nicht im Nachhinein ärgere und 2.: Weil die Geschichte einfach zeigt, dass in den 70ern und 90ern ausschließlich die Beamten Nachzahlungen erhalten haben, die -ich zitiere aus dem "Der Supereckmann"-Artikel aus dem Spiegel- ihrem Dienstherrn schon länger misstraut und Widerspruch eingelegt haben.

Widerspruch einlegen ist doch auch völlig in Ordnung, das soll und kann doch auch jeder machen. Ist ja auch nicht viel Arbeit und ich kann mich natürlich auch irren und nur die wenigen bekommen etwas rückwirkend nachgezahlt die Widerspruch eingelegt haben. Da spricht absolut nichts dagegen.
Meine Meinung stand heute ist halt die oben genannte, aber wie gesagt natürlich kann ich falsch liegen.

Genau, es ist DEINE Meinung. Dein Szenario kann eintreten, es kann nicht eintreten, es kann zu teilen eintreten.
Aber warum versuchst du Deine Meinung als gesetzt darzustellen?

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19369 am: 13.10.2025 12:37 »
Mein Rollomann, ich habe auch 2 Gründen Widerspruch eingelegt: 1.: Damit ich mich nicht im Nachhinein ärgere und 2.: Weil die Geschichte einfach zeigt, dass in den 70ern und 90ern ausschließlich die Beamten Nachzahlungen erhalten haben, die -ich zitiere aus dem "Der Supereckmann"-Artikel aus dem Spiegel- ihrem Dienstherrn schon länger misstraut und Widerspruch eingelegt haben.

Widerspruch einlegen ist doch auch völlig in Ordnung, das soll und kann doch auch jeder machen. Ist ja auch nicht viel Arbeit und ich kann mich natürlich auch irren und nur die wenigen bekommen etwas rückwirkend nachgezahlt die Widerspruch eingelegt haben. Da spricht absolut nichts dagegen.
Meine Meinung stand heute ist halt die oben genannte, aber wie gesagt natürlich kann ich falsch liegen.

Genau, es ist DEINE Meinung. Dein Szenario kann eintreten, es kann nicht eintreten, es kann zu teilen eintreten.
Aber warum versuchst du Deine Meinung als gesetzt darzustellen?

Wo bitte steht das meine Meinung gesetzt ist? Ich bin doch nicht Houdini oder ein Hellseher und ich bin auch nicht Allwissend. Ich lege meine Meinung dar und begründe diese mit Fakten. Es kann immer alles anders kommen.
Vielleicht bekommt auch jeder 100% Aufschlag auf seine Grundbesoldung, wer weiss das schon.
Es geht lediglich um Wahrscheinlichkeiten und hier kann man vielleicht durch verschieden Faktoren prüfen welche der Wahrscheinlichkeiten eher ein tritt.

Ein Fakt ist zB das der DH so wenig Geld wie möglich ausgeben möchte. Davon kann man sich dann Möglichkeiten her leiten.
Ein andere Fakt ist das der DH sich seit Jahren nicht an die aA hält, auch da kann man sich Möglichkeiten her leiten.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19370 am: 13.10.2025 12:55 »
Der DH gibt das aus, was der Haushaltsgesetzgeber ihm gesetzlich vorgibt.

Atzinator

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19371 am: 13.10.2025 12:58 »
Bis auf diejenigen die einen Widerspruch bzw. Klage eingelegt haben.

Ich habe 2021 und 2022 Widerspruch eingereicht und mich mit der Ablehnung abspeisen lassen, da ich noch nicht so in der Materie war. Habe also der Ablehnung des Widerspruchs nicht widersprochen.

2023 und 2024 habe ich dann geklagt.

Sollte nun (irgendwann) 2021 - 2024 als verfassungswidrig anerkannt werden - bekomme ich dann (vielleicht) für alle vier Jahre eine Nachzahlung oder DEFINITIV nur für die Klagen? Also gibt es hier Gestaltungsspielraum oder sind das starre Regeln?

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19372 am: 13.10.2025 13:03 »
Nur für die offene Jahre, also wo geklagt wurde.

Zerot

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19373 am: 13.10.2025 13:45 »
Mein Rollomann, ich habe auch 2 Gründen Widerspruch eingelegt: 1.: Damit ich mich nicht im Nachhinein ärgere und 2.: Weil die Geschichte einfach zeigt, dass in den 70ern und 90ern ausschließlich die Beamten Nachzahlungen erhalten haben, die -ich zitiere aus dem "Der Supereckmann"-Artikel aus dem Spiegel- ihrem Dienstherrn schon länger misstraut und Widerspruch eingelegt haben.

Widerspruch einlegen ist doch auch völlig in Ordnung, das soll und kann doch auch jeder machen. Ist ja auch nicht viel Arbeit und ich kann mich natürlich auch irren und nur die wenigen bekommen etwas rückwirkend nachgezahlt die Widerspruch eingelegt haben. Da spricht absolut nichts dagegen.
Meine Meinung stand heute ist halt die oben genannte, aber wie gesagt natürlich kann ich falsch liegen.

Genau, es ist DEINE Meinung. Dein Szenario kann eintreten, es kann nicht eintreten, es kann zu teilen eintreten.
Aber warum versuchst du Deine Meinung als gesetzt darzustellen?

Wo bitte steht das meine Meinung gesetzt ist? Ich bin doch nicht Houdini oder ein Hellseher und ich bin auch nicht Allwissend. Ich lege meine Meinung dar und begründe diese mit Fakten. Es kann immer alles anders kommen.
Vielleicht bekommt auch jeder 100% Aufschlag auf seine Grundbesoldung, wer weiss das schon.
Es geht lediglich um Wahrscheinlichkeiten und hier kann man vielleicht durch verschieden Faktoren prüfen welche der Wahrscheinlichkeiten eher ein tritt.

Ein Fakt ist zB das der DH so wenig Geld wie möglich ausgeben möchte. Davon kann man sich dann Möglichkeiten her leiten.
Ein andere Fakt ist das der DH sich seit Jahren nicht an die aA hält, auch da kann man sich Möglichkeiten her leiten.

Wenn Du Deine Post's ab 7:15 Uhr nochmal durchliest, wird es Dir bestimmt auffallen.
Ansonsten war es das meiner Seite aus.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19374 am: 13.10.2025 14:23 »
Ihr vergesst alle das Rundschreiben des BMI. Mit dem Hat der DH nun mal darauf verzichtet, dass sich alle Beamten an die haushaltsnahe Geltendmachung halten.

Wie soll dieses Rundschreiben denn juristisch entkräftet werden, jetzt mal ernsthaft.

Ich habe Anfang 2025 mit verweis auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, auch Widerspruch eingelegt und ein Bescheid bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt ist. Kein Wort wurde über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.


Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19375 am: 13.10.2025 14:26 »
Ihr vergesst alle das Rundschreiben des BMI. Mit dem Hat der DH nun mal darauf verzichtet, dass sich alle Beamten an die haushaltsnahe Geltendmachung halten.

Wie soll dieses Rundschreiben denn juristisch entkräftet werden, jetzt mal ernsthaft.

Ich habe Anfang 2025 mit verweis auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, auch Widerspruch eingelegt und ein Bescheid bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt ist. Kein Wort wurde über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Na umso besser wenn das Rundschreiben zu einer Nachzahlung führt.

Ich bin auch in diesem Punkt gespannt, ob es ausreicht. Ich würde trotz Rundschreiben, jedes Jahr Widerspruch einlegen.

"Doppelt gemoppelt hält besser ........"

tigertom

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« Antwort #19376 am: 13.10.2025 15:11 »
Das Rundschreiben!?

Das "Ihr braucht keinen Widerspruch einzulegen-Rundschreiben"?

😆 🤣

Warzenharry

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« Antwort #19377 am: 13.10.2025 15:23 »
Ja Tiger, genau das, das kannst du gerne belächeln, aber dann solltest du ja eine Idee haben, wie man das Ding konsequenzlos wider einkassieren will? Hast du da eine juristische Idee oder einfach nur ein Bauchgefühl?

tigertom

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« Antwort #19378 am: 13.10.2025 15:28 »
Wenn seit Mai 2020 justice delayed is justice denied wird, das Schreiben seit 4 Jahren nutzlos ist, die Geschichte zu dieser Thematik kennt, dann ist es etwas mehr, als nur ein Bauchgefühl. Lies' Dich bitte nochmal den Supereckmann.

Dein Glaube an das Gute in allen Ehren...
Ich habe ihn bei der Thematik aA verloren.
Sollte der Dienstherr diesen durch Besoldungserhöhung und Nachzahlungen wieder nachhaltig herstellen,dann lade ich Euch alle in den Norden auf ein Steak, ein Bier, oder ein Mineralwasser ein.


Verwaltungsgedöns

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« Antwort #19379 am: 13.10.2025 15:33 »
Ihr vergesst alle das Rundschreiben des BMI. Mit dem Hat der DH nun mal darauf verzichtet, dass sich alle Beamten an die haushaltsnahe Geltendmachung halten.

Wie soll dieses Rundschreiben denn juristisch entkräftet werden, jetzt mal ernsthaft.

Ich habe Anfang 2025 mit verweis auf die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, auch Widerspruch eingelegt und ein Bescheid bekommen, dass der Widerspruch ruhend gestellt ist. Kein Wort wurde über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Na umso besser wenn das Rundschreiben zu einer Nachzahlung führt.

Ich bin auch in diesem Punkt gespannt, ob es ausreicht. Ich würde trotz Rundschreiben, jedes Jahr Widerspruch einlegen.

"Doppelt gemoppelt hält besser ........"

Ich würde vorsorglich auch widersprechen. In Hamburg gab es ja eine spezielle Konstellation, die nun ebenfalls dem Verfassungsgericht vorgelegt wurde. Seinerzeit hat Hamburg den Beamten mit den Bezügemitteilungen ein Schreiben zukommen lassen, in welchem sinngemäß erklärt wurde, dass nichts los sei und alle Beamten untätig bleiben könnten. Man habe einvernehmlich entschieden, die Musterverfahren entscheiden zu lassen und die Ergebnisse auf alle zu übertragen. Als dann Jahre später absehbar wurde, dass vermutlich nachgezahlt werden muss, hat Hamburg seinen Beamten folgendes gesagt: "Abrakadabra... unsere Zusage bezog sich auf das alte Besoldungsgesetz. Nun gab es zwischenzeitlich Tariferhöhungen und ein neues Besoldungsgesetz. Hokus Pokus... unsere Zusage bezog sich nur auf das alte Besoldungsgesetzt... euch ins Knie!" So erinnert es heute ein jeder Beamter und jede Beamtin in Hamburg.

Die einzige Konstellation, die Hamburg nun womöglich zu Nachzahlungen verpflichtet, ist die Variante, in der ein Beamter seinerzeit das Schreiben erhalten hat und nach dem Hokus Pokus-Scam sogleich wieder angefangen hat, seiner Besoldung zu widersprechen. In diesem Fall wären womöglich alle Jahre bis zum Hokus Pokus und dann fortlaufen mit den jährlichen Widersprüchen abgedeckt. Aber auch diesbezüglich soll nun das Verfassungsgericht entscheiden. Also womöglich 2025-2027 die Entscheidung, dass Hamburg nachzahlen muss und 2047 dann die Entscheidung, das für alle Jahre nachgezahlt werden muss.

Also lieber widersprechen.