Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6771823 times)

SGLBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17820 am: 25.08.2025 18:07 »
Es ist spannend zu verfolgen, dass es endlich vorwärts geht.

Sehr optimistisch. Diese Ansicht teile ich noch nicht, bisher gibt es nur heiße Luft und noch nicht einmal die normale Tarifanpassung ist in trockenen Tüten.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17821 am: 25.08.2025 20:05 »
"...und natürlich trägt politische Stabilität, Rechtssicherheit etc. sehr viel zum BIP bei.
Während der Hobbyhandwerker ein ganz böser Mensch ist. ::)"

Das zählt meines Wissens nicht ins BIP ein, aber ohne dies, keine Grundlage in der eine Wirtschaft gerne tätig ist. Und warum sollte ein Hobbyhandwerker ein böser Mensch sein? Dieser Hinweis von Dir kann ich nicht nachvollziehen. Evtl. möchtest Du mir das erklären.
Er trägt ebenfalls nicht zum BIP dazu, der Handwerker, den er nicht bezahlt, würde es jedoch schon.

Und klar hast ja Recht, der Rechtsstaat trägt mit diesen Dingen nicht zum BIP bei, sondern erleichtert es den Firmen zum BIP beizutragen.

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17822 am: 25.08.2025 20:07 »
Und bzgl. der Vorschläge zur aA Alimentation sehe ich das so, dass der DH in der Pflicht ist, mich aA zu besolden. Das bekommt er sicher ganz ohne meine Vorschläge hin und falls nicht, gibt es das BVerfG.
Das unglaubliche ist ja, dass der DH oftmals der Meinung ist, dass er das doch macht, obwohl sonnenklar ist, dass der A3er auf Hartzerniveau darben muss.