Die Problematik liegt ja nun wirklich bei der Alimentation der Beamten mit Kindern. Diese würde durch eine pauschale Erhöhung von 10% nicht gelöst werden. Besonders im Hinblick auf die Länder, die mit erhöhten Familienzuschlägen da teils heftig vorgelegt haben.
nein, liegt sie nur zum Teil. Denn bei den Kindern gilt erst ab dem dritten Kind eine entsprechende Andersbetrachtung, dass dieses durch einen entsprechend hohen Kinderzuschlag ausgeglichen werden sollte.
Die Kinder 1 und 2 sind im Wesentlichen aus dem Grundgehalt zu finanzieren, und solange es hier dann zu einer Unteralimentation kommt, betrifft es eben nicht nur Beamte mit Kindern, sondern uns alle, denn das Grundgehalt steht allen gleichermaßen zu und bildet die Grundlage für die Ämterwertigkeit.
Stichwort Binnenabstandsgebot. Mit den Kinderzuschlägen für Kind 1+2 dürfte demnach z.B. die Besoldung des A8 nicht aufmal die Besoldung des A13 kinderlos ankratzen oder gar überschreiten eigentlich nicht mal in die Nähe kommen.
Hat der A8 dagegen vier Kinder sieht es anders aus, da ab dem dritten Kind aufwärts dieses quasi vollständig über den FaZ finaziert werden müsste. In dem Fall dürfte sich die Gesamtbesoldung dann doch mit großen Schritten der Besoldung höherer Dienstgrade annähern.
Aber selbst das ist eben draußen bereits schwer vermittelbar. Da wären wir dann wieder beim Vorwurf der Karnickelprämie oder der höheren Wertigkeit von Beamtenkindern gegenüber anderen Kindern.
Würde man sich von dem Prinzip verabschieden, dass K1+2 im wesentlichen aus dem Grundgehalt zu stemmen sind, so würde sich dieses Problem der Vermittelbarkeit auch Intern übertragen. Denn wie erklärt man dem einen Beamten, dass er für die gleiche Arbeit in der gleichen Besoldungsgruppe hunderte Euros pro Monat weniger bekommt, wie der andere, nur weil er weniger Kinder in die Welt gesetzt hat. Oder noch schlimmer, wie erklärt man einem Beamten einer deutlich höheren Besoldungsgruppe, das ein Beamter der niedrigeren Gruppe das gleiche oder mehr bekommt wie er. Zum Beispiel A5 mit 2 Kindern mehr als A10 ohne Kinder.
Es muss eben im wesentlichen die Wertigkeit des Amtes im Vordergrund stehen. Stichwort Binnenabstandsgebot. Denn sonst würde doch niemand mehr eine höherwertige Tätigkeit ausüben oder Verantwortung übernehmen wollen.