Zugleich stellt sich wohl auch die Frage, wieso man im Dezember 2025 mit Abschlagzahlungen beginnen will, wo doch wegen der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zum Besoldungsrecht ein sachgerechter Entwurf verhältnismäßig einfach zu erstellen ist. Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss? Denn würde man nicht davon ausgehen, dass eine erheblich über der letzten Tarifeinigung notwendige Anhebung sachlich zwingend notwendig wäre, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, hätte man seit mehr als vier Jahren problemlos eine wieder amtsangemessene Alimentation gewähren können.
Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.