Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 6792704 times)

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17865 am: 26.08.2025 19:57 »
oder warum der Beamte mit 2 Kinder so massiv monetär schlechter gestellt sein muss, als der Single Beamte, denn beide bekommen nahezu die gleiche Besoldung, da könnte man, sich durchaus Gedanken darüber machen, ob dies noch dem Leistungsgedanken entspricht.

Ähem, was bitte haben "2 Kinder" mit deinem genannten "Leistungsgedanken" zu tun?

Anders formuliert: Du bist doch Angestellter, oder? Wie hoch genau sind noch mal deine ("Leistungsgedanken"-)Kinderzuschläge?

Oder die jedes anderen Angestellten, egal ob im öD oder in der Privatwirtschaft?

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17866 am: 26.08.2025 19:59 »
Mich interessiert nun wirklich, wie aA umgesetzt wird.

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17867 am: 26.08.2025 20:12 »
Was ich immer noch nicht verstanden habe. Warum wird ein Abschlag in Höhe von 3 Prozent erwähnt, genau dieses ist doch die Tariferhöhung. Ist das wieder ein Trick vom Gesetzgeber, um es sich danach passend zu drehen, wegen Nachzahlung oder Widerspruch? Mir ist dieses absolut schleierhaft.

Weil das Tarifergebnis exakt 3% Lohnerhöhung (mindestens 110€) rückwirkend zum 01.04.2025 vorsieht und genau dieses Ergebnis auf die Beamten übertragen wird.
Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17868 am: 26.08.2025 20:23 »
Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.

Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.

Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17869 am: 26.08.2025 20:26 »
Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.

Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.

Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
Aus welcher offiziellen Quelle wurde es kolportiert? Sei mir nicht böse, dass ich so präzise nachfrage. Mich macht das ziemlich misstrauisch gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Wie geschrieben, im Rahmen der zusätzlichen amtsangemessene Alimentation, macht ein Abschlag absolut Sinn, aber ohne meiner Meinung nach nicht.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17870 am: 26.08.2025 20:38 »
Du hast völlig Recht, 100% offiziell habe ich es bisher auch noch nicht gelesen oder gehört.

Aber eben aus diversen Quellen, beispielsweise hier: https://oeffentlicher-dienst-news.de/besoldung-oeffentlicher-dienst-innenministerium-plant-abschlagszahlung-fuer-bundesbeamte/

"Wie das Bundesinnenministerium gegenüber Öffentlicher Dienst News erklärte, ist ein Gesetz zur “zeitgleichen und systemgerechten” Übertragung des Tarifergebnisses auf die Bundesbesoldung und -versorgung in Vorbereitung. Damit verbunden ist auch die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation."

xap

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« Antwort #17871 am: 26.08.2025 20:41 »
Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.

Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.

Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
Aus welcher offiziellen Quelle wurde es kolportiert? Sei mir nicht böse, dass ich so präzise nachfrage. Mich macht das ziemlich misstrauisch gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Wie geschrieben, im Rahmen der zusätzlichen amtsangemessene Alimentation, macht ein Abschlag absolut Sinn, aber ohne meiner Meinung nach nicht.

Die offizielle Quelle ist doch das Rundschreiben. Steht doch genau so drin.

SwenTanortsch

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« Antwort #17872 am: 26.08.2025 20:52 »
Zugleich stellt sich wohl auch die Frage, wieso man im Dezember 2025 mit Abschlagzahlungen beginnen will, wo doch wegen der bundesverfassungsgerichtlichen Dogmatik zum Besoldungsrecht ein sachgerechter Entwurf verhältnismäßig einfach zu erstellen ist. Was reitet die Bundesregierung, Ende August 2025 davon auszugehen, bis Mitte Dezember nicht bereits eine seit mehr als vier Jahren sachlich notwendige Gesetzesinitiative lange zum Abschluss und also durch das Parlament gebracht zu haben? Wieso will man ab jenem Zeitpunkt in drei Monaten - diese Frage stellt Unknown völlig zurecht - dreiprozentige Abschlagszahlungen leisten, wenn man offensichtlich zwangsläufig davon ausgehen muss, dass die Herstellung einer amtsangemessenen Alimentation eine gesetzlich erheblich höhere Anhebung der regelmäßig zu gewährenden Bestandteile im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG erwarten lassen muss? Denn würde man nicht davon ausgehen, dass eine erheblich über der letzten Tarifeinigung notwendige Anhebung sachlich zwingend notwendig wäre, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren, hätte man seit mehr als vier Jahren problemlos eine wieder amtsangemessene Alimentation gewähren können.

Die Antworten - denke ich - kann sich jeder selbst geben, der hier nur lang genug mitliest.

Unknown

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« Antwort #17873 am: 26.08.2025 21:30 »
Aber nochmal, wieso wird von einem Abschlag gesprochen. Für mich ist ein Abschlag, dass man beispielsweise erstmal 100 Euro bekommt und irgendwann später, den zustehenden Betrag abzüglich des Abschlags.
In diesem Fall, wird der Abschlag 3 Prozent betragen und die Erhöhung liegt bei 3 Prozent. Aus diesem Grund verstehe ich das Wort Abschlag nicht. Man könnte spekulieren, dass es vielleicht mit der amtsangemessenen Alimentation gekoppelt werden soll und so folglich noch weitere Prozente dazukommen. Dann wäre für mich der Abschlag zwar richtig definiert, aber die amtsangemessene Alimentation wäre mal wieder grauenhaft ausgeführt worden. Bisher habe ich vom BMI bezüglich der amtsangemessenen Alimentation nichts gelesen im Rahmen der Tariferhöhung.

Mich verwundert deine Verwunderung. Es wurde mehrfach kolportiert, dass geplant sein soll, die Tarifanpassung mit (dem mutmaßlich zu 99,99% untauglichen Versuch!) einer Rückkehr zu einer amtsangemessenen Besoldung in einem einzigen Gesetz zu kombinieren.

Da dies erwartungsgemäß "etwas länger" dauern könnte, gibt es eben im Dezember schon mal einen Abschlag (ohne "kompliziertes" Gesetz)..
Aus welcher offiziellen Quelle wurde es kolportiert? Sei mir nicht böse, dass ich so präzise nachfrage. Mich macht das ziemlich misstrauisch gegenüber dem Besoldungsgesetzgeber. Wie geschrieben, im Rahmen der zusätzlichen amtsangemessene Alimentation, macht ein Abschlag absolut Sinn, aber ohne meiner Meinung nach nicht.

Die offizielle Quelle ist doch das Rundschreiben. Steht doch genau so drin.

Hast du Recht mit gehabt.

Zitat aus dem Rundschreiben Vorgesehener Kabinettbeschluss zu Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026 vom BMI D3.

Zitat
Sollen Abschlagszahlungen noch vor Beginn dieser Arbeiten programmiert werden, bedarf es bereits am 3. September 2025 einer Kabinettbefassung über Abschlagszahlungen. Bis dahin kann der Gesetzentwurf zur Übertragung der Tarifeinigung nicht kabinettreif abgestimmt werden. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetzentwurf zugleich auch die zwingend erforderliche, aber komplexe und deshalb im Detail sorgfältig abzustimmende Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung und zur Alimentation kinderreicher Familien erfolgen soll. Beide Vorhaben sind von Verfassungs wegen zusammen zu betrachten. Der Tariflohnindex ist wie der Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung (mit den daraus folgenden Konsequenzen für das gesamte Besoldungsgefüge) jeweils einer der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Parameter zur Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation, wobei wiederum die Alimentation kinderreicher Familien an das Niveau der amtsangemessenen Alimentation anknüpft.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg418207.html#msg418207

conny111

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17874 am: 26.08.2025 21:35 »
Ja genau  ::) Man kann dem Groh der Menschen anhand eines Art im GG, welche für sie so theoretisch ist wie die Kapitalwertmethode bei Amazonkauf erklären warum Pensionen so hoch sind??

Nein, Das versteht niemand, und akzeptiert auch niemand. Die Menschen haben ja noch nicht mal das Drei-Säulen-Modell der Rente verstanden. Sie verstehen nur, dass sie 45 Jahre gearbeitet haben und 1400€ Rente bekommen.


Stimmt.

Zitat
Den ist egal ob du noch PKV oder volle Steurn zahlen musst
kleiner Hinweis:
von der Rente geht auch PKV/GKV ab und volle Steuern müssen demnächst auch alle Rentner zahlen.

Demnächst? Ist das jetzt nicht auf 2058 verschoben worden?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17876 am: 26.08.2025 21:43 »
Der Abschlag ist quasi nicht „gebunden“. Man kann ihn jetzt mit der Begründung zahlen, dass man das Tarifergebnis übertragen wolle.

Man könnte diesen Abschlag im Falle eines Gesetzentwurfes aber auch einfach in die Herstellung einer vermutlich amtsangemessenen Alimentation „einbauen“.

„Für die Wiederherstellung der aA ist die Besoldubgstabelle lt. Anhang xxx anzupassen. Hierbei floss auch das Ergebnis der letzten Tarifeinigung ein.“

Zack, wieder 3 Prozent gespart.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #17877 am: 26.08.2025 21:49 »
Ich bin gespannt, ob tatsächlich nach der Sommerpause ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Dies ist aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich, da auch die Regierung mit einer zeitnahen Entscheidung als Karlsruhe rechnet (man möchte keinen weiteren Entwurf, der wieder im Papierkorb landet, vorlegen).

Ich vermute, die Regierung möchte sich mit der Abschlagzahlung nur etwas Zeit kaufen und das Urteil aus Karlsruhe abwarten. Es ist doch sehr bezeichnend, dass nicht nur für Dez. 25 sondern auch für Mai 2026 mit Abschlagzahlungen gerechnet wird. Einen neuen Entwurf wird es m. E. frühestens Anfang 2026 geben. 

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« Antwort #17878 am: 26.08.2025 21:54 »
Ich sage es ja, das wird mit der aA verrechnet, das Tarifergebnis geht dann einfach dort mit auf.

gio

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« Antwort #17879 am: 26.08.2025 22:08 »
Ich sage es ja, das wird mit der aA verrechnet, das Tarifergebnis geht dann einfach dort mit auf.

Wenn es hinterher trotzdem passen sollte kann ich damit leben... knapp 6 Jahre sind lange genug. Und es wäre immernoch eine Verbesserung zum Entwurf der Ampel