Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8072017 times)

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19260 am: 10.10.2025 08:44 »
Politisch spannend ist es für mich insoweit, als dass wir mit einer Entscheidung eigentlich auch eine Aussage dazu erhalten, was eigentlich ein angemessener Mindestlohn wäre, der einem ein Leben ermöglichen würde, ohne auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen zu sein.

Auf welche Entscheidung beziehst du dich jetzt?
Einen Mindestlohn von 12,82€ die Stunde haben wir ja jetzt schon in Deutschland.
Da sich eine Vollzeitstelle in Deutschland irgendwo ganz grob zwischen 35h und 40h die Woche bewegt kann man damit doch eigentlich jetzt auch schon sagen wie hoch ein angemessener Bruttolohn wäre um über die Runde zu kommen. Wie realistisch das ist von Mindestlohn zu leben lasse ich mal außen vor.

Der Mindestlohn ist derzeit ein Lohn, der einen weiter von staatlichen Transferleistungen abhängig macht, was wir wohl oder übel akzeptieren werden müssen.

Es handelt sich m.E. aber dann nicht um eine viel besungene Umverteilung von Oben nach Unten, sondern um eine Umverteilung aus der Masse auch teilweise nach oben. Die staatliche Transferleistung ist für mich auch eine Subvention von Arbeitgebern, die ihren Angestellten Löhne unter den Bezügen eines Bürgergeldempfängers zahlen. Natürlich, weil man isoliert wirtschaftlich einfach nicht mehr bezahlen kann, das ist Realität. Wir erhalten mit diesen Umverteilungen quasi unseren Standort, da es besser ist, aus Steuern zu subventionieren. Höhere Löhne wären auch mit höheren Sozialabgaben verbunden, womit wir bei Thema Lücken Rentenkasse, Krankenversicherung wären....

Mit dem kommenden Urteil - und es wird kommen - wird für die Berufsgruppe der Beamten vorgerechnet, was , wenn auch unter besonderen Bedingungen des Treueverhältnisses , das absolute Minimum ist. Das ist für mich auch zugleich eine Grundaussage, die zumindest gesellschaftspolitisch für alle abhängig Beschäftigten diskutabel ist.

Zusi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19261 am: 10.10.2025 08:54 »
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

Was mich dabei wirklich sehr freut und auch beruhigt, ist, dass nun mit Ann-Katrin Kaufhold eine Schülerin Andreas Voßkuhles Vizepräsidentin ist, von der also anzunehmen sein wird, dass seine tiefschürfende Arbeit auch unter ihrer Vize- und ab Ende 2030 Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts klug fortgeführt werden wird.


Kannst du bitte konkret im Detail erläutern weshalb uns diese Dame explizit hilfreich sein sollte? Wenn ich da Google finde ich da nur irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung. Bitte leite her, wie sie helfen soll (und will) die AA herzustellen.

NelsonMuntz

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19262 am: 10.10.2025 09:02 »
Politisch spannend ist es für mich insoweit, als dass wir mit einer Entscheidung eigentlich auch eine Aussage dazu erhalten, was eigentlich ein angemessener Mindestlohn wäre, der einem ein Leben ermöglichen würde, ohne auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen zu sein.

Das ist ein netter Gedanke (ganz ernst gemeint), aber letzlich könnte man das ja für die 4k-Familie analog zu den 115% berechnen.

... das gäbe aber in den Arbeitgeberverbänden reihenweise Herzinfarkte und andere, medizinische Notfälle ;)

(@all: hier jetzt bitte nicht wieder die Unterschiede zwischen Beamten/TB beleuchten, das ist alles bekannt. Es ginge hier ja um ein Ideal)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19263 am: 10.10.2025 09:04 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19264 am: 10.10.2025 09:10 »
Politisch spannend ist es für mich insoweit, als dass wir mit einer Entscheidung eigentlich auch eine Aussage dazu erhalten, was eigentlich ein angemessener Mindestlohn wäre, der einem ein Leben ermöglichen würde, ohne auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen zu sein.

Das ist ein netter Gedanke (ganz ernst gemeint), aber letzlich könnte man das ja für die 4k-Familie analog zu den 115% berechnen.

... das gäbe aber in den Arbeitgeberverbänden reihenweise Herzinfarkte und andere, medizinische Notfälle ;)

(@all: hier jetzt bitte nicht wieder die Unterschiede zwischen Beamten/TB beleuchten, das ist alles bekannt. Es ginge hier ja um ein Ideal)

Ganz genau, die zu treffende Grundaussage zu den Beamten hat eigentlich eine augenöffnende Funktion für allgemein bestehende Mißstände.

Und dazu gehört auch, dass vielen Menschen vielerorts kein bezahlbarer Wohnraum zugänglich ist.

Der Obelix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19265 am: 10.10.2025 09:12 »
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

Ich stimme Dir leider unumwunden zu, Rheini: Wenn der Zweite Senat seine nun offensichtlich gefällte Entscheidung veröffentlichen wird, wird er hinreichende Vorsorge getroffen haben müssen, dass es ihr in Berlin nicht so geht wie der letzten, dass nämlich am Ende der heutige Finanzsenator sagen wird, was er in der Gestalt seines Vorgängers am 13.01.2023 gesagt hat, nämlich dass er am Liebsten - in meinen Worten formuliert, aus denen seines Vorgängers und seinem eigenen Handeln allerdings abgeleitet - bis zum St. Nimmerleinstag würde warten wollen, bis er die eindeutigen Forderungen als solche können verstehen wollen, oder eben in den Worten seines Vorgängers:

"Meine bereits in der HA-Sitzung geäußerte Auffassung, dass es im Interesse des Landes Berlin als auch der betroffenen beamteten Dienstkräfte ist, die noch ausstehende Entscheidung [des Bundesverfassungsgerichts über die A-Besoldung im Land Berlin; ST.] abzuwarten, möchte ich bekräftigen. Es ist zu erwarten, dass das BVerfG sehr genaue Vorgaben auch bezüglich der zu berücksichtigenden Daten und Berechnungen macht, wie ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung aussehen muss. Würde bereits auf Grundlage der Entscheidung zur R-Besoldung ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung auf den Weg gebracht werden, besteht das Risiko, dass dieses gewisse Aspekte nicht auf die Weise auslegt und berücksichtigt, wie es das BVerfG in seiner noch vorzunehmenden Entscheidungsfindung tun würde. In der Konsequenz könnte dies bedeuten, dass dann ein erneutes  Gesetzgebungsverfahren erfolgen müsste, um den Vorgaben des BVerfG Genüge zu tun. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind Gesetzgebungsverfahren jedoch sehr zeitintensiv und binden personelle Ressourcen. Auch vor dem Hintergrund, dass das entsprechende Fachreferat in meinem Haus mit zahlreichen weiteren, sehr wichtigen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren befasst ist, ist ein solches Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Ich baue insofern auf Ihr Verständnis, dass nicht voreilig ein Gesetz vorbereitet wird, welches möglicherweise den Anforderungen des BVerfG nicht genügt." (vgl. die Antwort auf die Fragen 1, 2, 5, 11, 12 und 22 unter: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/01/Antwortschreiben_SenFin.pdf)

Diese klare Antwort, die also besagt, dass er lieber weiterhin (in meinen Worten: am Liebsten bis zum Sankt Nimmerleinstag) eine gezielt verfassungswidrige Unteralimentation der Berliner Beamten in Kauf nehmen wollte, als das zu tun, wozu er sich als vereidigter Amtsträger verpflichtet sieht, nämlich sein Amt getreu der Verfassung auszuüben und also sein Fachreferat dazu anzuweisen, wofür es da ist, also einen sachgerechten Gesetzentwurf zu erstellen, hat dem Nachfolger des ehemaligen Berliner Finanzsenators die Möglichkeit beschert, eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgerichts versenden zu dürfen und darin seine Entscheidung zu erläutern (vgl. auch S. 3 unter: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/01/Stellungnahme-fuer-DIE-UNABHAeNGIGEN-29.01.24.pdf).

Ergo: Da zu erwarten ist, dass auch der heutige Berliner Finanzsenator sich hinsichtlich des Besoldungsrechts nicht voreilig an die Verfassung halten wollte - denn hätte er das bislang gewollt, hätte er seit Amtübernahme sicherlich entsprechend voreilig gehandelt, was allerdings bislang auch hier nicht zu erkennen gewesen und so absehbar auch zukünftig kaum zu erwarten wäre -, wird sich jetzt der Zweite Senat veranlasst gesehen haben, geeignete Maßnahmen in seiner Entscheidung zu ergreifen, solcherart Handeln in Berlin nun weiterhin auszuschließen, was bedeuten sollte, dass sich der Berliner Finanzsenator mitsamt des weiteren Kabinetts und des seit Jahr und Tag gezielt verfassungswidrige Besoldungsgesetze erlassenen Abgeordnetenhauses in absehbarer Zeit einer anderen staatlichen Gewalt unterworfen sehen sollte, sofern letzteres weiterhin nicht fristgerecht handeln wollte, um sich dann eben nach jener absehbarer Zeit ggf. mit Freude der Vollstreckung auszusetzen.

Oder um es volkstümlich zu sagen: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Diesen volkstümlichen Ausspruch sachgerecht in Juristendeutsch umgewandelt, sollte nun das sein, was der Zweite Senat entschieden habe. Ansonsten würde auch mir der Glaube fehlen, dass sich alsbald irgendwas in Berlin und dem Rest der Republik änderte.

@ Internet

Ich weiß doch wie wir alle nicht, was mir die Zukunft beschert. Ich gehe aber davon aus, dass - trotz oder gerade wegen der von mir erwarteten Vollstreckungsanordnung - uns danach ein komplexer politischer Weg ins Haus steht, den ich dann gerne weiter begleiten wollte, weil das durchaus reizvoll sein dürfte.

Darüber hinaus - das hört sich vielleicht etwas grotesk an - ist es mir thematisch (nicht menschlich) ziemlich egal, was denn nun das Land Niedersachsen macht, da mich eben das Thema interessiert, was - von heute aus betrachtet - kaum anders sein sollte, wenn auch das Land Niedersachsen wieder verfassungskonform besolden sollte.

Schließlich gehe ich davon aus, dass es meine Expertise nicht mehr brauchen wird, wenn Niedersachsen wieder amtsangemessen besolden wird, da dann zwangsläufig auch alle anderen Rechtskreise wieder eine amtsangemessene Alimentation gewähren werden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Meine Sichtweise bleibt bis auf Weiteres die ewig gleiche - sobald es dem Bundesverfassungsgericht gelingt, einen Dienstherrn aus dem Reigen des konzertierten Verfassungsbruchs herauszubrechen, wird unser Thema eine Dynamik entwickeln, die komplexe Folgen für dessen Nachbarländer und so auch spätestens über kurz oder lang deren Nachbarländer - also daraufhin über kurz oder lang für alle - nach sich ziehen dürften.

Sollte also der Zweite Senat mit der meiner Meinung nach zwischenzeitlich ergangenen "Pilotentscheidung" über die Berliner Besoldung seinen bisherigen Weg konsequent fortgeschritten sein, stehen uns mit deren Veröffentlichung politisch und gesellschaftlich Diskussionen in Haus, die auf Jahre nicht mehr abbrechen werden, eben weil es dann auch im nächsten und im übernächsten und ebenso im überübernächsten Jahr usw. regelmäßig weitere Entscheidungen aus Karlsruhe zur Abarbeitung der heute über 70 anhängigen Verfahren geben wird, deren Zahl auch im überübernächsten Jahr noch immer sehr hoch bleiben dürfte, da ja dann in den kommenden Jahren eine nicht geringe Zahl an weiteren Vorlagebeschlüssen hinzukommen werden.

Was mich dabei wirklich sehr freut und auch beruhigt, ist, dass nun mit Ann-Katrin Kaufhold eine Schülerin Andreas Voßkuhles Vizepräsidentin ist, von der also anzunehmen sein wird, dass seine tiefschürfende Arbeit auch unter ihrer Vize- und ab Ende 2030 Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts klug fortgeführt werden wird.

Aber wie gesagt: Jetzt warten wir erst einmal ab, was wir alsbald konkret zu lesen bekommen werden. Danach werden wir - so gilt es zu vermuten - deutlich klarer Prognosen begründen können als heute, denke ich.

Das Abwarten des Berliner Besoldungsgesetzgebers ist aus meiner rein subjektiven Sicht berechnend: Man wartet so lange es nur irgendwie geht mit einem Gesetz, um Millionen zu sparen. Zins und Zinseszins wären auch sicher ein Hinweis...Des Weiteren hat ein Abwarten den Charme, dass man irgendwie aus diesem 15 Jahres Zeitraum heraus ist bzw. sich dieser verschiebt. Die großen Kürzungen begannen ja 2003 mit der Föderalismusreform. Ziel der Senatsverwaltung ist es, diese Zeiten möglichst hinter die Betrachtungswand zu ziehen bzw. zu verstecken.

Das beigefügte Schreiben entlarvt diese abwartende Berliner Haltung sehr schön und zerlegt den Wunsch des Erhalts eines "Pflichtenhefts" sehr sehr gut!

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19266 am: 10.10.2025 09:15 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.

Nein, wir sprechen doch über das absolute Minimum plus 15% bei Beamten. Ich halte es nicht für unmenschlich, dass jemand im Angestelltenverhältnis sich unabhängig vom Ausbildungsstatus zumindest die Frage stellt, unabhängig von Fragen der sozialen Integration, Teilhabe etc., wieso er, rein monetär und wirtschaftlich betrachtet, z.B. für 0% mehr als das Existenzminimum 40 Stunden die Arbeit gehen sollte.

Wir können als Gesellschaft dankbar sein, dass wir soviele Menschen in diesem Lohnbereich haben, die trotz allem die Fahne hoch halten, und wahrscheinlich zum großen Teil noch nicht einmal Transferleistungen in Anspruch nehmen.

Rheini

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« Antwort #19267 am: 10.10.2025 09:22 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.

Nein, wir sprechen doch über das absolute Minimum plus 15% bei Beamten. Ich halte es nicht für unmenschlich, dass jemand im Angestelltenverhältnis sich unabhängig vom Ausbildungsstatus zumindest die Frage stellt, unabhängig von Fragen der sozialen Integration, Teilhabe etc., wieso er, rein monetär und wirtschaftlich betrachtet, z.B. für 0% mehr als das Existenzminimum 40 Stunden die Arbeit gehen sollte.

Wir können als Gesellschaft dankbar sein, dass wir soviel Menschen in diesem Lohnbereich haben, die trotz allem die Fahne hoch halten, und wahrscheinlich zum großen Teil noch nicht einmal Transferleistungen in Anspruch nehmen.

Das bedeutet für dich das die einfachste Tätigkeit die mit dem Mindestlohn bezahlt wird (Sorry an die Pförtner, Tür auf, Tür zu) 100% sind und, ich meine die unterste Besoldungsgruppe ist derzeit A5 Stufe 3 für die man zu meiner Zeit die mittlere Reife plus 2 Jahre Vorbereitungsdienst mit anschließender Verantwortung, Unterschriftsbefugniss usw. verantwortlich war, mit 115% besoldet werden sollte?

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« Antwort #19268 am: 10.10.2025 09:35 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.

Nein, wir sprechen doch über das absolute Minimum plus 15% bei Beamten. Ich halte es nicht für unmenschlich, dass jemand im Angestelltenverhältnis sich unabhängig vom Ausbildungsstatus zumindest die Frage stellt, unabhängig von Fragen der sozialen Integration, Teilhabe etc., wieso er, rein monetär und wirtschaftlich betrachtet, z.B. für 0% mehr als das Existenzminimum 40 Stunden die Arbeit gehen sollte.

Wir können als Gesellschaft dankbar sein, dass wir soviel Menschen in diesem Lohnbereich haben, die trotz allem die Fahne hoch halten, und wahrscheinlich zum großen Teil noch nicht einmal Transferleistungen in Anspruch nehmen.

Das bedeutet für dich das die einfachste Tätigkeit die mit dem Mindestlohn bezahlt wird (Sorry an die Pförtner, Tür auf, Tür zu) 100% sind und, ich meine die unterste Besoldungsgruppe ist derzeit A5 Stufe 3 für die man zu meiner Zeit die mittlere Reife plus 2 Jahre Vorbereitungsdienst mit anschließender Verantwortung, Unterschriftsbefugniss usw. verantwortlich war, mit 115% besoldet werden sollte?

Ich glaube, ich habe klar gemacht, dass es - wie Nelson es vielleicht zutreffend bezeichnet hat - ein Idealmodell ist und daher eine Grundaussage des BVerfG zu den Beamten ein Anlass für eine gesellschaftliche Diskussion sein kann oder muss.

Einigkeit besteht ja wohl in der Hinsicht, dass wir hier ein Menschenbild vertreten, dass von grundsätzlicher Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit des Einzelnen geprägt ist. Das bedeutet für mich, dass im Idealfall, den es historisch wohl noch nie gegeben hat, der Mensch aus seiner eigenen Erwerbstätigkeit vollständig für sich sorgen kann. Das dieser Optimalfall nicht zu erreichen ist, steht für mich außer Frage. Aber das Modell für die Beamten beitet m.E. zumindest Orientierung und Diskussionsgrundlage.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19269 am: 10.10.2025 09:41 »
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

Was mich dabei wirklich sehr freut und auch beruhigt, ist, dass nun mit Ann-Katrin Kaufhold eine Schülerin Andreas Voßkuhles Vizepräsidentin ist, von der also anzunehmen sein wird, dass seine tiefschürfende Arbeit auch unter ihrer Vize- und ab Ende 2030 Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts klug fortgeführt werden wird.


Kannst du bitte konkret im Detail erläutern weshalb uns diese Dame explizit hilfreich sein sollte? Wenn ich da Google finde ich da nur irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung. Bitte leite her, wie sie helfen soll (und will) die AA herzustellen.

Sie hilft die AfD zu verbieten und einen Klimasozialismus/Kommunismus einzuführen. Da bei totalitären Systemen den Beamten eine besondere Rolle zukommt, fällt bestimmt was von Kuchen ab.
Es ist wirklich eine Farce wie kaputt der Laden und langsam an die Wand fährt.

JoHu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19270 am: 10.10.2025 09:45 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.




Moin,

ich lese hier eigentlich lieber mit als das ich mich aktiv hier beteilige aus mehreren gründen.... aber bei fast 1300 seiten zu o.g. thema.... und immer weiterreichenden abzweigungen zur aa und "kommenden beschlüssen" welche wahrscheinlich weiteres potenzial haben werden weitere debatten zuführen....

finde ich die ableitung zum mindestlohn irreführend weil er nicht allgemein angewendet wird sondern berufe gibt in denen ein höherer gilt (aber in meinen augen eher als einstiegslohn bezeichnet werden sollte) denn mindestlohn bedeutet doch eher für ungelernte kräfte.... oder nicht.....

des weiteren, wenn hier zwischen pförtner mit a5 (schranke rauf und schranke runter....tor auf und zu....) angesprochen wird.... dann frage ich mich.... muss es dann nicht auch in der besoldung der unteren reihe bis a9mz nicht auch gleich eine gefahrenzulage geben für leib und leben.... (blaulichtfamilie als beispiel) und der fall das der pförtner eine waffe trägt ist eher gering als ein soldat mit a5 schon eher....

oder scheife ich jetzt wie viele seiten hier vom eigentlichen thema ab....

in dem sinne ein schönes wochenende an alle :-)


Rheini

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« Antwort #19271 am: 10.10.2025 09:46 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.

Nein, wir sprechen doch über das absolute Minimum plus 15% bei Beamten. Ich halte es nicht für unmenschlich, dass jemand im Angestelltenverhältnis sich unabhängig vom Ausbildungsstatus zumindest die Frage stellt, unabhängig von Fragen der sozialen Integration, Teilhabe etc., wieso er, rein monetär und wirtschaftlich betrachtet, z.B. für 0% mehr als das Existenzminimum 40 Stunden die Arbeit gehen sollte.

Wir können als Gesellschaft dankbar sein, dass wir soviel Menschen in diesem Lohnbereich haben, die trotz allem die Fahne hoch halten, und wahrscheinlich zum großen Teil noch nicht einmal Transferleistungen in Anspruch nehmen.

Das bedeutet für dich das die einfachste Tätigkeit die mit dem Mindestlohn bezahlt wird (Sorry an die Pförtner, Tür auf, Tür zu) 100% sind und, ich meine die unterste Besoldungsgruppe ist derzeit A5 Stufe 3 für die man zu meiner Zeit die mittlere Reife plus 2 Jahre Vorbereitungsdienst mit anschließender Verantwortung, Unterschriftsbefugniss usw. verantwortlich war, mit 115% besoldet werden sollte?

Ich glaube, ich habe klar gemacht, dass es - wie Nelson es vielleicht zutreffend bezeichnet hat - ein Idealmodell ist und daher eine Grundaussage des BVerfG zu den Beamten ein Anlass für eine gesellschaftliche Diskussion sein kann oder muss.

Einigkeit besteht ja wohl in der Hinsicht, dass wir hier ein Menschenbild vertreten, dass von grundsätzlicher Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit des Einzelnen geprägt ist. Das bedeutet für mich, dass im Idealfall, den es historisch wohl noch nie gegeben hat, der Mensch aus seiner eigenen Erwerbstätigkeit vollständig für sich sorgen kann. Das dieser Optimalfall nicht zu erreichen ist, steht für mich außer Frage. Aber das Modell für die Beamten beitet m.E. zumindest Orientierung und Diskussionsgrundlage.

Und ich glaube ich habe klar gemacht und es wurde hier ja auch geschrieben, dass man TB und Beamte nicht einfach vergleichen kann und das wenn hier jemand die Meinung vertritt, 100% Mindestlohn mit einem Beamten in Besoldungsgruppe A5/3 als 115% zu vergleichen, ich dem widerspreche.

Shaelmar

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19272 am: 10.10.2025 09:47 »
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

Was mich dabei wirklich sehr freut und auch beruhigt, ist, dass nun mit Ann-Katrin Kaufhold eine Schülerin Andreas Voßkuhles Vizepräsidentin ist, von der also anzunehmen sein wird, dass seine tiefschürfende Arbeit auch unter ihrer Vize- und ab Ende 2030 Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts klug fortgeführt werden wird.


Kannst du bitte konkret im Detail erläutern weshalb uns diese Dame explizit hilfreich sein sollte? Wenn ich da Google finde ich da nur irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung. Bitte leite her, wie sie helfen soll (und will) die AA herzustellen.

Sie hilft die AfD zu verbieten und einen Klimasozialismus/Kommunismus einzuführen. Da bei totalitären Systemen den Beamten eine besondere Rolle zukommt, fällt bestimmt was von Kuchen ab.
Es ist wirklich eine Farce wie kaputt der Laden und langsam an die Wand fährt.

Mir scheint ihr habt zu viel recht Propaganda genossen, das ist ja haarsträubend. Oder wurde vergessen den Sarkasmus zu kennzeichnen?

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19273 am: 10.10.2025 09:48 »
Wobei man bei der Berechnung des Minimums eines Beamten auch die benötigte Qualifizierung (Schulabschluß + Vorbereitungsdienst) und die ausgeführte Tätigkeit mit bei der Berrachtung einbeziehen muss, um einen Vergleich ziehen zu können.




Moin,

ich lese hier eigentlich lieber mit als das ich mich aktiv hier beteilige aus mehreren gründen.... aber bei fast 1300 seiten zu o.g. thema.... und immer weiterreichenden abzweigungen zur aa und "kommenden beschlüssen" welche wahrscheinlich weiteres potenzial haben werden weitere debatten zuführen....

finde ich die ableitung zum mindestlohn irreführend weil er nicht allgemein angewendet wird sondern berufe gibt in denen ein höherer gilt (aber in meinen augen eher als einstiegslohn bezeichnet werden sollte) denn mindestlohn bedeutet doch eher für ungelernte kräfte.... oder nicht.....

des weiteren, wenn hier zwischen pförtner mit a5 (schranke rauf und schranke runter....tor auf und zu....) angesprochen wird.... dann frage ich mich.... muss es dann nicht auch in der besoldung der unteren reihe bis a9mz nicht auch gleich eine gefahrenzulage geben für leib und leben.... (blaulichtfamilie als beispiel) und der fall das der pförtner eine waffe trägt ist eher gering als ein soldat mit a5 schon eher....

oder scheife ich jetzt wie viele seiten hier vom eigentlichen thema ab....

in dem sinne ein schönes wochenende an alle :-)

Nicht Beamter mit A5 als Pförtner, sondern TB Pförtner zu BeamterA5/3 mit mittlerer Reife und VD. Der Beamte wird bestimmt mit anderen Aufgaben in den Behörden betraut, als Pförtner Tätigkeiten.

JoHu

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« Antwort #19274 am: 10.10.2025 09:56 »
darauf wetten würde ich nicht...... ganz nach der werbung von einem autohersteller..... nichts ist unmöglich....