Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1034801 times)

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1935 am: 05.09.2023 12:32 »
Tja, wie schon gesagt, bei der Dividende ists bisserl Tricky und eine Doppelbesteuerung für den Inhaber, wenn es eben diesen Eigentumsübergang gibt.
Zitat
Ich bin mir sicher, dass man hier vieles ganz viel fairer und genauer machen KÖNNTE. Aber ob der Ertrag so hoch wäre um tatsächlich den Aufwand zu rechtfertigen? Ich bin mir da nicht sicher...
Also ich erlebe täglich, dass Verwaltungsmenschen / Entscheider von Aufwänden reden (und denken), die nicht wirklich da sind, da man in digitalisierten System es eben auf Knopfdruck umsetzen könnte.

Die vorausgefertigte Steuererklärung z.B., die möglich ist und wäre.

Und dann sind da diese Dinge wie keine Steuer auf Immo Gewinne.
Kein Erbschaftssteuer, wenn du genügend Wohnungen hast.
...

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1936 am: 05.09.2023 12:34 »
"Schäubles Vorgänger Peer Steinbrück von der SPD hatte die – auf Grund des automatischen Einzugs recht unbürokratische – Pauschalsteuer mit dem Ziel durchgesetzt, Schwarzgeld aus dem Ausland nach Deutschland zurückzuholen. Legendär ist sein Satz: "Lieber 25 Prozent von x als 42 Prozent von nix." Die Hoffnung erfüllte sich durchaus."
Ja, pragmatisch praktisch gut.
Aber noch zeitgemäß aufgrund der Möglichkeiten des Datenaustausches? Oder einfach auf 35% erhöhen, der Bürger mit niedrigeren Satz zahlt das ja eh nicht?

Ob die Hoffnung dadurch erfüllt wurde? Weiß man es?

Also da sind entsprechende Internationale Vereinbarungen bzgl. der Einsicht in die Bankgeschäfte ein größerer Erfolg.
Und das Hoeneß eingebunkert wurde, hat da einen echten Legalisierungsschub von Schwarzgeld gebracht, weil den Schwarzgeldern die Muffe ging.


Zitat
Nicht realisierte Kursgewinne sollten auch steuerfrei sein. Die Vorabpauschale macht das zunichte.
Bei dir im Schrank steht eine Kunstfigur. Diese steigt im Wert weil sie seltener werden da hier und da eine kaputt geht oder verloren. Würdest du jetzt dem Finanzamt auf den "Kursgewinn" der Figur steuern zahlen oder fändest du das irgendwie "ungerecht", da du sie ja nicht verkauft hast und den Kursgewinn realisiert? Quasi "Buchgewinn".
Richtig eben realisierte Gewinne sind zu versteuern.
Und ansonsten, kleine Widerholung:
Wenn ich als Angestellter eine Gewinnbeteiligung in Form eines Bonus von meiner Firma bekomme, dann erhalte ich darauf auch keine Steuerfreiheit, warum soll die Dividende (die im Kern nichts anderes ist) da anders betrachtet werden?

Ja das mit den Dividenden finde ich auch schwierig. Ob ich jetzt direkt über eine Aktie oder per proxy über einen ETF an der Aktie Anteilseigner bin sollte dabei unerheblich sein. "Meine" Firma, und wenn ich nur 1/10.000 besitze, zahlt bereits Steuern. Wieso bin ich noch persönlich dran?

Finde ich insbesondere bei Selbstständigen schwierig, die, so wie ich verstanden habe nicht nur persönlich Einkommensteuer ab Gewinn zahlen sondern auch noch als Firma Gewerbesteuer ab Gewinn (nach Freibetrag) entrichten müssen. Umsatzsteuer mal außen vor. Ich kenne die Größenordnungen nicht bei der Gewerbesteuer aber "Kleckerlesbeträge" wie der Schwabe sagt, sind das bestimmt auch nicht.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1937 am: 05.09.2023 12:57 »
Ja das mit den Dividenden finde ich auch schwierig. Ob ich jetzt direkt über eine Aktie oder per proxy über einen ETF an der Aktie Anteilseigner bin sollte dabei unerheblich sein. "Meine" Firma, und wenn ich nur 1/10.000 besitze, zahlt bereits Steuern. Wieso bin ich noch persönlich dran?
Ja, es sind halt zwei juristische Objekte, die da einen Vermögensübergang haben.

also jeder zahlt nur einmal Steuern.
Aber der Staat bedient sich an dem Geld, welches über ist, 2 mal.

"Stumpf gesagt" wird das auch an anderer Stelle gemacht.
Ich muss Mehrwertsteuer auf Objekte, die ich kaufe bezahlen, obwohl mein Lohn (mein Gewinn) schon versteuert ist.
Mal fühlt es sich falsch an (Dividende), mal denkt man sich nichts dabei.

Und wenn auf der Dividende die Lohnsteuer vom EStSatz des Empfängers zuzahlen wäre (also quasie der Eigentümer wie ein Lohnbeschäftigter ein Gehalt bekäme) dann würde es Gewinnreduzierend sein und darauf keine Unternehmenssteuer fällig werden.

Zitat
Finde ich insbesondere bei Selbstständigen schwierig, die, so wie ich verstanden habe nicht nur persönlich Einkommensteuer ab Gewinn zahlen sondern auch noch als Firma Gewerbesteuer ab Gewinn (nach Freibetrag) entrichten müssen. Umsatzsteuer mal außen vor. Ich kenne die Größenordnungen nicht bei der Gewerbesteuer aber "Kleckerlesbeträge" wie der Schwabe sagt, sind das bestimmt auch nicht.
Kommt auf die Art des Selbstständigen:
Man ist uU einmal die Nichtnatürliche Person also das Unternehmens
und einmal die Privatperson (also 100% Eigentümer des Unternehmens)

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1938 am: 05.09.2023 13:05 »
Ja, es sind halt zwei juristische Objekte, die da einen Vermögensübergang haben.
also jeder zahlt nur einmal Steuern.
Aber der Staat bedient sich an dem Geld, welches über ist, 2 mal.

"Stumpf gesagt" wird das auch an anderer Stelle gemacht.
Ich muss Mehrwertsteuer auf Objekte, die ich kaufe bezahlen, obwohl mein Lohn (mein Gewinn) schon versteuert ist.
Mal fühlt es sich falsch an (Dividende), mal denkt man sich nichts dabei.

Ja gut, auf meine Dividenden kann ich ja unter umständen durch Thesaurierer verzichten aber dieses Schlupfloch der sparsamen Supersparers wurde ja auch torpediert mit der Vorabpauschale.
Einkaufen muss ich ja irgendwann irgendwie irgendwo irgendwas. Da kann ich nicht sagen "ich spars mir".
Also denkt man sich nichts dabei weil man eh nicht rumkommt. Genauso wie Mehrwertsteuer/Okösteuer/Mehrwertsteuer/EEG-Umlage/Mehrwertsteuer... naja wir kennen ja die "Ketten" der Versteuerung. Überall wird wiederholt und oder kumuliert abgesaugt. Macht mich bissl sauer.


Warnstreik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1939 am: 05.09.2023 13:39 »
Und ansonsten, kleine Widerholung:
Wenn ich als Angestellter eine Gewinnbeteiligung in Form eines Bonus von meiner Firma bekomme, dann erhalte ich darauf auch keine Steuerfreiheit, warum soll die Dividende (die im Kern nichts anderes ist) da anders betrachtet werden?

Du hattest meine Antwort überlesen: Zum einen ist eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung keine Dividende, auch wenn der Chef sie "Gewinnbeteiligung" nennt und zweitens wird diese Zahlung aus dem unversteuerten Unternehmensumsatz gezahlt. Es liegt also keine Doppelbesteuerung vor. Und wenn du diese beiden Einkommensarten schon vergleichst, dann wirst du fix feststellen, dass Körperschaftssteuer+Gewerbesteuer+Soli+Abgeltungsteuer IMMER höher ist als die Einkommenssteuer, die der Arbeitnehmer auf seinen Lohn abführt.

Ich glaube denselben gedanklichen "Fehler" machst du auch bei Einkommens- und Mehrwertsteuer. Das Einkommen sollte nur einmal besteuert werden. Der Konsum dann je nachdem was man kauft auch. Das ist völlig ok. Einen Gewinn aber einmal im Unternehmen und dann nochmal voll beim Unternehmer zu versteuern funktioniert halt nicht. Deshalb damals auch die Halb- und Teileinkünfteverfahren. Ich gehe davon aus, dass das BVFG ein solchen Konstrukt auch fordern würde, wenn die pauschale Besteuerung abgeschaft werden würde.

Zur Vorabpauschale (die es übrigens nur bei ETF gibt, nicht bei z.B. Aktien direkt) wurde lediglich ein Schlupfloch geschlossen. Das ist nervig für diejenigen, die es nutzen wollten, aber eben doch gerecht um Dividendenzahlungen für jedermann gleich zu besteuern, egal ob die wieder in den ETF fließen oder ob man seine Miete damit zahlt.

Warnstreik

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« Antwort #1940 am: 05.09.2023 13:45 »
Also ich erlebe täglich, dass Verwaltungsmenschen / Entscheider von Aufwänden reden (und denken), die nicht wirklich da sind, da man in digitalisierten System es eben auf Knopfdruck umsetzen könnte.

Die vorausgefertigte Steuererklärung z.B., die möglich ist und wäre.

Ja, aber hier würde ja tatsächlich Aufwand entstehen: Es müsste jeder eine Steuerklärung machen, es würden höhere Steuerforderungen am Jahresende entstehen, die vielleicht nicht jeder begleichen kann/will. Dann müssen diese in Vollstreckungen und geprüft werden. Momentan hat man alle Arbeit/Prozesse in leicht verständlicher Form an die Banken und Broker ausgelagert. Eine normale Steuerabführung ist den Banken sonst garnicht möglich - außer man baut sich wieder Vorabpauschalen mit Verreichnungen etc... Ich weiß nicht.



Und dann sind da diese Dinge wie keine Steuer auf Immo Gewinne.
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Themen, die auf den Tisch gehören. Themen die auf den Tisch kommen, wenn tatsächlich eine Steuerreform kommt, die alle Einnahmen gleichschalten. Besteuerung von Gold ist auch so ein Thema...   Aber diese Reform wird eben noch weitere Folgen haben: Wer Gewinne besteuern will, muss auch Verluste verrechnen und eben auch Doppelbesteuerung vermeiden.

ACDSee

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« Antwort #1941 am: 05.09.2023 15:07 »
Aktuellste Info: https://www.dbb.de/artikel/regionalkonferenzen-gemeinsam-zum-abschluss.html

Der dbb bereitet sich intern vor.

M. E. wirken die Gewerkschaften nicht sonderlich angriffslustig oder bereit hohe Forderungen zu stellen, da ihnen wohl selbst die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen wichtig ist, um sich nicht komplett lächerlich zu machen.

M.E. können neben der rein prozentualen Erhöhung auch noch andere Möglichkeiten erwogen werden. Z.B.:

- Regelarbeitszeit auf 38h/Woche absenken und flexibilisieren; Option, diese individuell auf bis zu 45h/Woche aufzustocken (Warum denn die passionierten Workaholics limitieren/ausbremsen? Lasst sie gezielt mehr arbeiten und mehr verdienen..)
- stufengleiche Höhergruppierung
- Vermögenswirksame Leistungen anheben
- Stellenzulagen für unattraktive Stellen (z.B. ab der 3. Ausschreibung ohne Bewerber)
- Option eines Zielvereinbarungssystem mit individuellen Lohnzuschüssen
- 1-2 Tage mehr Urlaub / aktivere Förderung von Bildungsurlaub
- Vorteile für TVL-Beschäftigte: kostenlose Nutzung von Bibliotheken/Schwimmbädern/ÖPNV/kostenloses Deutschlandticket; Zuschuss für Fitnesstudio
- Möglichkeit der privaten Nutzung von Rahmenverträgen (IT / KFZ-Leasing / Reinigungsservice / etc.)
- Übernahme bestimmter Versicherungen (Die Länder sind ja auch Selbstversicherer)

Wenn man nachdenkt, findet sich hier sicherlich noch eine ganze Menge, was etwas Wert wäre, sich jedoch nicht unbedingt prozentual im Gehalt niederschlägt. Evtl. sind diese Verbesserungen, verbunden mit einer modereten Erhöhung der Entgelte auch einfacher durchsetzbar als plumpe +20%.

Beamter

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« Antwort #1942 am: 05.09.2023 15:13 »
Aktuellste Info: https://www.dbb.de/artikel/regionalkonferenzen-gemeinsam-zum-abschluss.html

Der dbb bereitet sich intern vor.

M. E. wirken die Gewerkschaften nicht sonderlich angriffslustig oder bereit hohe Forderungen zu stellen, da ihnen wohl selbst die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen wichtig ist, um sich nicht komplett lächerlich zu machen.

M.E. können neben der rein prozentualen Erhöhung auch noch andere Möglichkeiten erwogen werden. Z.B.:

- Regelarbeitszeit auf 38h/Woche absenken und flexibilisieren; Option, diese individuell auf bis zu 45h/Woche aufzustocken (Warum denn die passionierten Workaholics limitieren/ausbremsen? Lasst sie gezielt mehr arbeiten und mehr verdienen..)
- stufengleiche Höhergruppierung
- Vermögenswirksame Leistungen anheben
- Stellenzulagen für unattraktive Stellen (z.B. ab der 3. Ausschreibung ohne Bewerber)
- Option eines Zielvereinbarungssystem mit individuellen Lohnzuschüssen
- 1-2 Tage mehr Urlaub / aktivere Förderung von Bildungsurlaub
- Vorteile für TVL-Beschäftigte: kostenlose Nutzung von Bibliotheken/Schwimmbädern/ÖPNV/kostenloses Deutschlandticket; Zuschuss für Fitnesstudio
- Möglichkeit der privaten Nutzung von Rahmenverträgen (IT / KFZ-Leasing / Reinigungsservice / etc.)
- Übernahme bestimmter Versicherungen (Die Länder sind ja auch Selbstversicherer)

Wenn man nachdenkt, findet sich hier sicherlich noch eine ganze Menge, was etwas Wert wäre, sich jedoch nicht unbedingt prozentual im Gehalt niederschlägt. Evtl. sind diese Verbesserungen, verbunden mit einer modereten Erhöhung der Entgelte auch einfacher durchsetzbar als plumpe +20%.

Zum Inhalt möchte ich mich nicht äußern

Allerdings für den Beitrag bedanken, denn er hat wieder mit dem Thema zu tun. Die letzten Beiträge hatten absolut keinen Bezug mehr, was dann auch in der Lesbarkeit stört.

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1943 am: 05.09.2023 15:22 »
Aktuellste Info: https://www.dbb.de/artikel/regionalkonferenzen-gemeinsam-zum-abschluss.html

Der dbb bereitet sich intern vor.

M. E. wirken die Gewerkschaften nicht sonderlich angriffslustig oder bereit hohe Forderungen zu stellen, da ihnen wohl selbst die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen wichtig ist, um sich nicht komplett lächerlich zu machen.

M.E. können neben der rein prozentualen Erhöhung auch noch andere Möglichkeiten erwogen werden. Z.B.:

- Regelarbeitszeit auf 38h/Woche absenken und flexibilisieren; Option, diese individuell auf bis zu 45h/Woche aufzustocken (Warum denn die passionierten Workaholics limitieren/ausbremsen? Lasst sie gezielt mehr arbeiten und mehr verdienen..)
- stufengleiche Höhergruppierung
- Vermögenswirksame Leistungen anheben
- Stellenzulagen für unattraktive Stellen (z.B. ab der 3. Ausschreibung ohne Bewerber)
- Option eines Zielvereinbarungssystem mit individuellen Lohnzuschüssen
- 1-2 Tage mehr Urlaub / aktivere Förderung von Bildungsurlaub
- Vorteile für TVL-Beschäftigte: kostenlose Nutzung von Bibliotheken/Schwimmbädern/ÖPNV/kostenloses Deutschlandticket; Zuschuss für Fitnesstudio
- Möglichkeit der privaten Nutzung von Rahmenverträgen (IT / KFZ-Leasing / Reinigungsservice / etc.)
- Übernahme bestimmter Versicherungen (Die Länder sind ja auch Selbstversicherer)

Wenn man nachdenkt, findet sich hier sicherlich noch eine ganze Menge, was etwas Wert wäre, sich jedoch nicht unbedingt prozentual im Gehalt niederschlägt. Evtl. sind diese Verbesserungen, verbunden mit einer modereten Erhöhung der Entgelte auch einfacher durchsetzbar als plumpe +20%.

Wenn man das so liest beim DBB klingt das alles erstmal logisch. Wirkt aber wie ein vorgelagertes "Einknicken" wegen "Durchsetzbarkeit".

„Die Erwartungshaltung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen an die Verhandlungen wird zu Recht kaum geringer sein, als sie es bei denen von Bund und Kommunen war“, stellt dbb Tarifchef Volker Geyer fest. „Der dbb sieht es als seine Aufgabe, die Forderungen und ihre argumentative Unterlegung mit der Erwartungshaltung und Durchsetzungsfähigkeit in Einklang zu bringen. Diese Aspekte einer Einkommensrunde müssen – mehr denn je – zueinander passen.“

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« Antwort #1944 am: 05.09.2023 15:57 »


Du hattest meine Antwort überlesen: Zum einen ist eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung keine Dividende, auch wenn der Chef sie "Gewinnbeteiligung" nennt und zweitens wird diese Zahlung aus dem unversteuerten Unternehmensumsatz gezahlt. Es liegt also keine Doppelbesteuerung vor. Und wenn du diese beiden Einkommensarten schon vergleichst, dann wirst du fix feststellen, dass Körperschaftssteuer+Gewerbesteuer+Soli+Abgeltungsteuer IMMER höher ist als die Einkommenssteuer, die der Arbeitnehmer auf seinen Lohn abführt.

(...)



Sorry für das Offtopic.
Die Aussage ist so leider nicht korrekt. Das hängt maßgeblich von der Einkommenshöhe und dem Gewerbesteuerhebesatz ab.
Unterstellen wir einen ledigen AN mit 1 Mio. Einkommen bzw. eine GmbH mit 1 Mio. EBT. Der AN hat keine besondere Abzüge, ist nicht kirchensteuerpflichtig und die Sozialabgaben lassen wir zunächst außen vor.
Die natürliche Person zahlt inklusive Soli 45,54% Steuern [(zvE*0,45-18307,73)* 1,055]

Die GmbH zahlt im ersten Schritt Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Körperschaftssteuer entspricht 15% (150.000). Die Gewerbesteuer wird für Kapitalgesellschaften vereinfacht als EBT *3,5%*Hebesatz berechnet (Zinshinzurechnungen etc. lassen wir erstmal außen vor). Der Mindesthebesatz beträgt 200%. Da der Unternehmenssitz frei wählbar ist geht die GmbH in eine Gemeinde mit 200% Hebesatz. Die Gewerbesteuer beträgt damit 1.000.000 *0,035*2 = 70.000. Auf Unternehmensebene fallen damit 220.000€ Steuern an. Die Abgeltungssteuer beträgt inklusive soli 26,375% folglich fallen auf natürlicher Ebene an: 780.000* 0,26375 = 205.725€. Kumulativ beträgt die Steuer also 205.725+220.000 = 425.725€ bzw. 42,57%. D.h. ca. 3% geringere Steuerlast

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« Antwort #1945 am: 05.09.2023 16:39 »


Du hattest meine Antwort überlesen: Zum einen ist eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung keine Dividende, auch wenn der Chef sie "Gewinnbeteiligung" nennt und zweitens wird diese Zahlung aus dem unversteuerten Unternehmensumsatz gezahlt. Es liegt also keine Doppelbesteuerung vor. Und wenn du diese beiden Einkommensarten schon vergleichst, dann wirst du fix feststellen, dass Körperschaftssteuer+Gewerbesteuer+Soli+Abgeltungsteuer IMMER höher ist als die Einkommenssteuer, die der Arbeitnehmer auf seinen Lohn abführt.

(...)



Sorry für das Offtopic.
Die Aussage ist so leider nicht korrekt. Das hängt maßgeblich von der Einkommenshöhe und dem Gewerbesteuerhebesatz ab.
Unterstellen wir einen ledigen AN mit 1 Mio. Einkommen bzw. eine GmbH mit 1 Mio. EBT. Der AN hat keine besondere Abzüge, ist nicht kirchensteuerpflichtig und die Sozialabgaben lassen wir zunächst außen vor.
Die natürliche Person zahlt inklusive Soli 45,54% Steuern [(zvE*0,45-18307,73)* 1,055]

Die GmbH zahlt im ersten Schritt Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Körperschaftssteuer entspricht 15% (150.000). Die Gewerbesteuer wird für Kapitalgesellschaften vereinfacht als EBT *3,5%*Hebesatz berechnet (Zinshinzurechnungen etc. lassen wir erstmal außen vor). Der Mindesthebesatz beträgt 200%. Da der Unternehmenssitz frei wählbar ist geht die GmbH in eine Gemeinde mit 200% Hebesatz. Die Gewerbesteuer beträgt damit 1.000.000 *0,035*2 = 70.000. Auf Unternehmensebene fallen damit 220.000€ Steuern an. Die Abgeltungssteuer beträgt inklusive soli 26,375% folglich fallen auf natürlicher Ebene an: 780.000* 0,26375 = 205.725€. Kumulativ beträgt die Steuer also 205.725+220.000 = 425.725€ bzw. 42,57%. D.h. ca. 3% geringere Steuerlast

Gewerbeertrag (§7 GewStG)   1.000.000,00 Euro   
   Gewerbesteuer   70.000,00 Euro   
   Gewerbesteuersatz   7,00 %   
   Körperschaftsteuer   150.000,00 Euro   
   Solidaritätszuschlag   8.250,00 Euro   
   Gesamtbelastung   228.250,00 Euro   
   GesamtSteuersatz   22,83 %   

ach ja und Kirchensteuer 8/9 auf Anlegerebene nicht vergessen. Soweit ich weiß gibts hier weniger Atheisten als umgekehrt. Sozialabgaben außen vor lassen ist halt auch n Brocken :D

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #1946 am: 05.09.2023 16:57 »


Du hattest meine Antwort überlesen: Zum einen ist eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung keine Dividende, auch wenn der Chef sie "Gewinnbeteiligung" nennt und zweitens wird diese Zahlung aus dem unversteuerten Unternehmensumsatz gezahlt. Es liegt also keine Doppelbesteuerung vor. Und wenn du diese beiden Einkommensarten schon vergleichst, dann wirst du fix feststellen, dass Körperschaftssteuer+Gewerbesteuer+Soli+Abgeltungsteuer IMMER höher ist als die Einkommenssteuer, die der Arbeitnehmer auf seinen Lohn abführt.

(...)



Sorry für das Offtopic.
Die Aussage ist so leider nicht korrekt. Das hängt maßgeblich von der Einkommenshöhe und dem Gewerbesteuerhebesatz ab.
Unterstellen wir einen ledigen AN mit 1 Mio. Einkommen bzw. eine GmbH mit 1 Mio. EBT. Der AN hat keine besondere Abzüge, ist nicht kirchensteuerpflichtig und die Sozialabgaben lassen wir zunächst außen vor.
Die natürliche Person zahlt inklusive Soli 45,54% Steuern [(zvE*0,45-18307,73)* 1,055]

Die GmbH zahlt im ersten Schritt Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Körperschaftssteuer entspricht 15% (150.000). Die Gewerbesteuer wird für Kapitalgesellschaften vereinfacht als EBT *3,5%*Hebesatz berechnet (Zinshinzurechnungen etc. lassen wir erstmal außen vor). Der Mindesthebesatz beträgt 200%. Da der Unternehmenssitz frei wählbar ist geht die GmbH in eine Gemeinde mit 200% Hebesatz. Die Gewerbesteuer beträgt damit 1.000.000 *0,035*2 = 70.000. Auf Unternehmensebene fallen damit 220.000€ Steuern an. Die Abgeltungssteuer beträgt inklusive soli 26,375% folglich fallen auf natürlicher Ebene an: 780.000* 0,26375 = 205.725€. Kumulativ beträgt die Steuer also 205.725+220.000 = 425.725€ bzw. 42,57%. D.h. ca. 3% geringere Steuerlast

Gewerbeertrag (§7 GewStG)   1.000.000,00 Euro   
   Gewerbesteuer   70.000,00 Euro   
   Gewerbesteuersatz   7,00 %   
   Körperschaftsteuer   150.000,00 Euro   
   Solidaritätszuschlag   8.250,00 Euro   
   Gesamtbelastung   228.250,00 Euro   
   GesamtSteuersatz   22,83 %   

ach ja und Kirchensteuer 8/9 auf Anlegerebene nicht vergessen. Soweit ich weiß gibts hier weniger Atheisten als umgekehrt. Sozialabgaben außen vor lassen ist halt auch n Brocken :D

Irgendwie fehlt mir auch überall der Soli. und was ist mit der Freistellung 30% bei Div?

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« Antwort #1947 am: 05.09.2023 17:11 »


Du hattest meine Antwort überlesen: Zum einen ist eine Lohn- bzw. Gehaltszahlung keine Dividende, auch wenn der Chef sie "Gewinnbeteiligung" nennt und zweitens wird diese Zahlung aus dem unversteuerten Unternehmensumsatz gezahlt. Es liegt also keine Doppelbesteuerung vor. Und wenn du diese beiden Einkommensarten schon vergleichst, dann wirst du fix feststellen, dass Körperschaftssteuer+Gewerbesteuer+Soli+Abgeltungsteuer IMMER höher ist als die Einkommenssteuer, die der Arbeitnehmer auf seinen Lohn abführt.

(...)



Sorry für das Offtopic.
Die Aussage ist so leider nicht korrekt. Das hängt maßgeblich von der Einkommenshöhe und dem Gewerbesteuerhebesatz ab.
Unterstellen wir einen ledigen AN mit 1 Mio. Einkommen bzw. eine GmbH mit 1 Mio. EBT. Der AN hat keine besondere Abzüge, ist nicht kirchensteuerpflichtig und die Sozialabgaben lassen wir zunächst außen vor.
Die natürliche Person zahlt inklusive Soli 45,54% Steuern [(zvE*0,45-18307,73)* 1,055]

Die GmbH zahlt im ersten Schritt Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer. Körperschaftssteuer entspricht 15% (150.000). Die Gewerbesteuer wird für Kapitalgesellschaften vereinfacht als EBT *3,5%*Hebesatz berechnet (Zinshinzurechnungen etc. lassen wir erstmal außen vor). Der Mindesthebesatz beträgt 200%. Da der Unternehmenssitz frei wählbar ist geht die GmbH in eine Gemeinde mit 200% Hebesatz. Die Gewerbesteuer beträgt damit 1.000.000 *0,035*2 = 70.000. Auf Unternehmensebene fallen damit 220.000€ Steuern an. Die Abgeltungssteuer beträgt inklusive soli 26,375% folglich fallen auf natürlicher Ebene an: 780.000* 0,26375 = 205.725€. Kumulativ beträgt die Steuer also 205.725+220.000 = 425.725€ bzw. 42,57%. D.h. ca. 3% geringere Steuerlast

Coole Parameter - so einkommenstark, dass die "Reichensteuer" fällig wird und einen Hebesatz, der bei weniger als der Hälfte der in Deutschland durchschnittlichen Hebesätze liegt.



DBB-Forderungen: Hab ich etwas übersehen oder sind das die Vorschläge von ACDSee? Der DBB will die Forderungen und Notwendigkeiten ja Bottom-Up diskutieren wenn ich das richtig verstanden habe. Und so muss es letztlich auch sein :-)

Trotzdem sind da gute Forderungen dabei - die Stufengleiche Höhergruppierung ist wichtig und könnte eine Grundforderung werden. Alles andere ist dann eher eine Draufgabe wobei es die Möglichkeit einer freiwilligen Mehrarbeit so wohl niemals als Gewerkschaftsforderung geben wird.

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« Antwort #1948 am: 05.09.2023 17:35 »


Coole Parameter - so einkommenstark, dass die "Reichensteuer" fällig wird und einen Hebesatz, der bei weniger als der Hälfte der in Deutschland durchschnittlichen Hebesätze liegt.

(...)



Vergleichsweise extreme Annahmen, aber zumindest die Gewerbesteuerhebesätze sind sehr realistisch. Nicht umsonst gibt es zahlreiche "Briefkastenfirmen" in diesen "Gewerbesteueroase". Mein Beitrag hatte nur zum Ziel, diese absolute Aussage: "Besteuerung der Kapitalgesellschaft und der natürlichen Person dahinter ist immer höher als die Besteuerung der natürlichen Person über die EstG" als falsch zu beweisen.



Irgendwie fehlt mir auch überall der Soli. und was ist mit der Freistellung 30% bei Div?

Der Soli auf der Kst habe ich in der Tat nicht berücksichtigt. In dem Fall steigt die Belastung auf 43,18% inklusive Abgeltungssteuer + Soli. Der Soli auf natürlicher Ebene ist in den 26,375% enthalten (25% + 25%*0,055)=26,375%.

Die Freistellung gilt nur für Fonds. In dem oben genannten Beispiel ging es nur darum, die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft (kein Aktienfond) mit der einer natürlichen Person zu vergleichen.


Um zum Thema des Threads zu kommen. Meine Prognose lautet 14% Steigerung in zwei Teilen. Laufzeit 27 Monate.

Ozymandias

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« Antwort #1949 am: 05.09.2023 19:17 »
200% Gewerbesteuer gibt es übrigens sehr selten in Deutschland.
Vereinfacht rechnet man immer mit 400% Hebesatz, was ~15% Gewerbesteuer ergibt. Viele große Städte sind darüber.
Mit der GmbH zahlt man theoretisch mehr Steuer. Sind aber keine Überschusseinkünfte, sondern Gewinneinkünfte. Zinsen, Abschreibungen, Rückstellungen kann man alles abziehen und man muss es auch nicht ins Privatvermögen ausschütten, sondern kann es thesaurieren. Damit verschiebt man die Steuerlast quasi unendlich in die Zukunft.

Die höhere Steuerlast ist in % rein theoretischer Natur. Bei Kapitalanlagen sind es noch mal anders aus. Aktien werden wegen des Schachtelprivilegs in 8b nur mit rund 1,5% besteuert. ETFs z.b Aktienfonds mit 30% Freistellung in der GmbH mit rund 12% (+25% bei Ausschüttung ins Privatvermögen).

https://etf.capital/content/images/2023/07/steuern-tabelle.png

Zum Tarif:

Folgendes anhand von Haushaltsplänen in BW rausgefunden:

Zitat
2022 bis 2024 6,85% höhere Personalausgaben eingeplant. Bei 1,1% mehr Mitarbeitern.

Wenn man nur die groben Prozente ausrechnet, plant man offenbar mit 4,5% Erhöhung in 2023 und 2,3% in 2024. Nicht bereinigt um Personalveränderungen und Minderausgaben wegen Zensus.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117751.msg313882.html#msg313882

Vielleicht kann jemand mit einer besseren Kenntnis des Kleingedruckten besser schätzen.