Autor Thema: Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion  (Read 1034741 times)

Angelsaxe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #255 am: 30.06.2023 10:11 »
"Henne oder Ei?" ist sehr gut.

Vielleicht ergänzend zum Brutto-Netto-"Konflikt"  ;D hier ist auch das die Frage. An- oder AG-Sicht. Mich als AN interessiert natürlich nur, was bei mir ankommt - gerne unter Berücksichtigung aller Umstände. Für AG mag das Brutto entscheidender sein, da das der Betrag ist, der aus der Kasse geht. Im Sinne der Tarif-Diskussion gebe ich der, mitunter fundierten, Meinung des ein oder anderen gern Recht.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Angelsaxe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #256 am: 30.06.2023 10:16 »
Ich melde mich auch mal zu Wort.

Ich arbeite mit zwei Masterabschlüssen in einer Landesoberbehörde, E13, Stufe 3. Über 10 Jahre Berufserfahrung.

Das sind gut 2800 Euro.

Das bekommen andere zum Einstieg mit 21 Jahren!

Die Tochter einer Freundin hat gerade ihren Bachelor in Germanistik beendet und steigt nun mit exakt meinem Gehalt im Pressebereich eines Unternehmens ein. Der Sohn eines Freundes ist 22 und verdient mein Gehalt ebenfalls zum Einstieg…

Ich komme mir echt total verarscht vor und werde mich definitiv in die Wirtschaft weg bewerben, sollten die Tarifverhandlungen nicht mindestens ein Plus von 300 Euro netto für mich bedeuten! Plus die Inflationsprämie natürlich.

Bei uns sind im letzten Jahr vier Mitarbeiter in Rente gegangen und wurden nicht ersetzt, ich decke also fünf Arbeitsplätze ab! Der Staat spart und lacht sich ins Fäustchen Job unserer Dummheit…

Hier werden echt Nettobeträge verglichen? Das kann nichts werden.

Steuerklasse und Eintragungen auf der „Lohnsteuerkarte“ sind sehr individuell.
Wenn, dann nur das Brutto vergleichen.

Bestes Beispiel meine Frau:
Ist Beamtin, aber das ist für die Wirkung der monatlichen Steuervorauszahlung nicht von Bedeutung.
Wenn sie die steuerliche Anrechnung der Krankenversicherung über den Arbeitgeber berücksichtigen lässt ist ihr Netto ca. 50 € höher.

Wenn sie dass nicht macht, wird später nach der Steuererklärung das Finanzamt ca. 600 € mehr zurück erstatten.

Deswegen ist nur der Bruttovergleich sinnvoll.

Das finde ich wiederum völligen Quatsch! Was nützt mir der Bruttovergleich, wenn am Ende vollkommen anderen Beträge ausgezahlt werden. Einzig was rauskommt ist entscheidend. Der Rest (natürlich ist eine mögliche Steuerrückerstattung willkommen und nett) ist doch absolut uninteressant.
Was landet monatlich auf dem Konto, das ist die Frage!

Nein, nur die Bruttowerte sind vergleichbar. Ich kann bei 4.000 Euro brutto, je nach Steuerklasse und Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte, zwischen 2.000 und 3.000 Euro netto haben. Diese 3.000 netto kann ich bei blöden Konstellationen aber auch erst mit 5.500 brutto haben.

Wenn nun der mit 5.500 brutto über sein vermeintlich niedriges Netto jammert und sich mit einer Person vergleicht, die mit 1.500 brutto weniger auf dem Konto hat, hat den Knall nicht gehört.

Daher mein Tipp: Such dir einen guten Steuerberater und fang an dein Nettogehalt zu optimieren.

Du begründest mir doch, weshalb der Bruttowertgleich Unsinn ist! Entscheidend ist, was raus kommt.

Mir nützt es überhaupt nichts, wenn ich weiß, dass einer 5.500 und ein anderer 3.000 Brutto erhält, wenn am Ende ganz andere Nettosummen zur tatsächlichen Verfügung stehen.

Nope - dann hast du meinen Beitrag völlig falsch interpretiert. Vergleichbar ist nur das Bruttoeinkommen, alles andere nicht. Den Arbeitgeber interessieren auch nur die Bruttoarbeitgeberkosten.

Ich versuche es dir mit folgendem Beispiel zu verdeutlichen:

Ein Mitarbeiter mit 4.000 Brutto erhält bisher in SK3 2.700 netto. Nun wechselt er, um seiner Frau höheres Elterngeld zu ermöglichen, in SK5 und hat plötzlich "nur" noch 2.300 netto.

Kann dieser Mitarbeiter nun schreiend durch die Firma rennen und sich darüber aufregen, dass er netto gleich viel wie sein Kollege erhält, der gerade erst das Studium beendet hat? Kann er machen, ist aber Schwachsinn. Brutto hat er immer noch mehr und dadurch beispielsweise auch höhere Rentenanwartschaften.

Wie eben schon geschrieben. Das ist eine Frage der Perspektive. Rente/Pension ist ein gesonderter Punkt, Elterngeld erst recht. Ich sehe auch niemanden schreiend herumlaufen. Mir kommt es auf den Punkt an, um in deinem Beispiel zu bleiben: 2.700 > 2.300 ergo Fall 1 ist im Normfall besser - unabhängig vom Brutto. Sollten Begleitumstände dazu führen, dass bspw. ein Ehepaar in einer bestimmten Konstellation in Summe ein höheres Einkommen erzielt, dann ist das gut und fein. Auch hier ist letztendlich die verfügbare Summe der Knackpunkt.
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Alien1973

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #257 am: 30.06.2023 10:43 »
Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen????

Zwei verdienen Brutto genau das gleiche. Der eine ist verheiratet und hat 2 Kinder, der andere fröhnt seinem Singeldasein. Ersterer bekommt mehr netto raus, weil der Staat der Meinung ist, dass dies so sein muss um besser für die Familie sorgen zu können. Soll dann der Ledige zum AG rennen und einen Aufschlag zu seinem Brutto fordern um auf das gleiche Netto zu kommen wie der Familienvater?

Und da dem AG die Familienverhältnisse seiner AN völlig egal sind, ist es ihm auch egal was die einzelnen AN netto raus bekommen.

Sorry, in welcher Welt lebst du eigentlich...

Flow4oe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #258 am: 30.06.2023 10:45 »
Ich wiederhole mich.

Es muss sich deutliche Verbesserungen im Tarifvertrag der Länder TV-L ergeben, um qualitativ "gute" MA zu halten und neue MA einzustellen.

Auch wg. vermeindlichen Fachkräftemangel im öD.

Im Übringen gibt es auch andere Tarifverträge, die dem Beispiel des TVöD in sehr kluger Weise übernehmen oder übernommen haben:

Beispiel
TV-N - Nahverkehr: Übernahme der TVöD-Ergebnisse
https://www.dbb.de/artikel/nahverkehr-uebernahme-der-tvoed-ergebnisse.html

Hier nochmals ein sehr interessanter Vergleich zu TV-L und TVöD:
"Während die allgemeine Tarifstruktur und Regelungen des TV-L für Beschäftigte der Länder und des TVöD für Beschäftigte von Bund und Kommunen sehr ähnlich sind, ist das Lohnniveau im TV-L deutlich niedriger und wird durch Einschränkungen der veralteten Entgeltordnung noch verschärft. Dies kann zu kontroversen Situationen führen, wie etwa im Fall von Beschäftigten an Universitäten oder Universitätskliniken, welche ein niedrigeres Einkommen haben als die entsprechenden Mitarbeiter beim Bund oder einer Kommune.
Der Einkommensunterschied lag im Jahr 2018 bei bis zu 6,8 Prozent und ist in höheren Entgeltgruppen besonders stark ausgeprägt. Seitens der verhandelnden Gewerkschaft ver.di wurde dies durch die mangelnde Streikbereitschaft der betroffenen Beschäftigten der Länder begründet."
« Last Edit: 30.06.2023 10:58 von Flow4oe »

Angelsaxe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #259 am: 30.06.2023 10:55 »
Ist es denn wirklich so schwer zu verstehen????

Zwei verdienen Brutto genau das gleiche. Der eine ist verheiratet und hat 2 Kinder, der andere fröhnt seinem Singeldasein. Ersterer bekommt mehr netto raus, weil der Staat der Meinung ist, dass dies so sein muss um besser für die Familie sorgen zu können. Soll dann der Ledige zum AG rennen und einen Aufschlag zu seinem Brutto fordern um auf das gleiche Netto zu kommen wie der Familienvater?

Und da dem AG die Familienverhältnisse seiner AN völlig egal sind, ist es ihm auch egal was die einzelnen AN netto raus bekommen.

Sorry, in welcher Welt lebst du eigentlich...

Niemand soll irgendwo hinrennen.  ::) Der Papa bekommt einen höheren Betrag aufs Konto überwiesen als der Single. Möchte ich - als Arbeitnehmer! - Einkommen vergleichen, ist genau das der Punkt - real vorhandenes Einkommen.

Dem AG ist der Single-Mensch unter diesem Gesichtspunkt natürlich lieber, das ist mir schon klar.  ;D
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Flow4oe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #260 am: 30.06.2023 11:02 »
Die erste Verhandlungsrunde für den TV-L ist für Donnerstag, den 26. Oktober 2023 festgesetzt. Sollte es hier zu keiner Einigung zwischen den Tarifparteien kommen, sind bereits für den 2. bis 3. November 2023 und 7. bis 8. Dezember 2023 weitere Verhandlungsrunden angesetzt.

Umlauf

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #261 am: 30.06.2023 11:20 »
"Henne oder Ei?" ist sehr gut.

Vielleicht ergänzend zum Brutto-Netto-"Konflikt"  ;D hier ist auch das die Frage. An- oder AG-Sicht. Mich als AN interessiert natürlich nur, was bei mir ankommt - gerne unter Berücksichtigung aller Umstände. Für AG mag das Brutto entscheidender sein, da das der Betrag ist, der aus der Kasse geht. Im Sinne der Tarif-Diskussion gebe ich der, mitunter fundierten, Meinung des ein oder anderen gern Recht.

Aber doch erst nach dem Jahressteuerausgleich.
Aber ich warte doch nicht 1,5 Jahre auf das Finanzamt um meine Januar23 Netto mit irgendwas vergleichen zu können.

Das würde nur funktionieren, wenn der Arbeitgeber die Aufgaben des Finanzamtes vollumfänglich übernehmen würde.
Wäre sehr lustig mit dem Ehesplitting.


Ich verstehe, dass es für jeden einzelnen wichtig ist, was im Portemonnaie ist.
Ich selbst könnte mit auch noch weitere Sachen auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wäre mein Netto jede Monat höher. Ich lasse mir dass aber von Finanzamt später zahlen. Hat für mich den Vorteil, dass ich nicht verpflichtet bin im Folgejahr die Steuererklärung abgeben zu müssen. So habe ich 4 Jahre Zeit.


Ich wiederhole mich. Deine Aussage zeugen von einer großen Ahnungslosigkeit in den Basics des Steuerrechts. Hier meine ich ausdrücklich kein Spezialwissen. Das habe ich auch nicht.

Angelsaxe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #262 am: 30.06.2023 11:28 »
Deine Aussage zeugen von einer großen Ahnungslosigkeit in den Basics des Steuerrechts. Hier meine ich ausdrücklich kein Spezialwissen.

Dazu eine persönliche Aussage: dem kann ich getrost und mit absolut reinem Gewissen widersprechen. :D

Natürlich ist Steuerrecht keine Bierdeckelsache. Du hast ja den Punkt erkannt, auf den ich anspiele - was landet regelmäßig im Portemonnaie. Meine Erfahrung zeigt, dass das für den Großteil (der womöglich nicht in deiner privilegierten Situation ist, jahrelang auf eine Erstattung zu warten) der entscheidende Punkt ist. Über den Rest mag man freilich diskutieren. Das war nicht meine Intention. Und nochmals: Aus Arbeitgebersicht, und diese mag für das Thema "Tarifrunde" sicher relevant sein, gebe ich dir/euch Recht, ist das Brutto ausschlaggebend.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Dominik

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #263 am: 30.06.2023 12:03 »
Deine Aussage zeugen von einer großen Ahnungslosigkeit in den Basics des Steuerrechts. Hier meine ich ausdrücklich kein Spezialwissen.

Dazu eine persönliche Aussage: dem kann ich getrost und mit absolut reinem Gewissen widersprechen. :D

Natürlich ist Steuerrecht keine Bierdeckelsache. Du hast ja den Punkt erkannt, auf den ich anspiele - was landet regelmäßig im Portemonnaie. Meine Erfahrung zeigt, dass das für den Großteil (der womöglich nicht in deiner privilegierten Situation ist, jahrelang auf eine Erstattung zu warten) der entscheidende Punkt ist. Über den Rest mag man freilich diskutieren. Das war nicht meine Intention. Und nochmals: Aus Arbeitgebersicht, und diese mag für das Thema "Tarifrunde" sicher relevant sein, gebe ich dir/euch Recht, ist das Brutto ausschlaggebend.

Wie soll man denn Nettogehälter miteinander vergleichen, die sehr individuell gestaltbar sind? Steuerklasse, Einträge von Freibeträgen, Krankenkasse, Kirchensteuer etc.? Macht doch überhaupt keinen Sinn...

Angelsaxe

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Antw:Tarifrunde TV-L 2023 - Diskussion
« Antwort #264 am: 30.06.2023 12:38 »
Deine Aussage zeugen von einer großen Ahnungslosigkeit in den Basics des Steuerrechts. Hier meine ich ausdrücklich kein Spezialwissen.

Dazu eine persönliche Aussage: dem kann ich getrost und mit absolut reinem Gewissen widersprechen. :D

Natürlich ist Steuerrecht keine Bierdeckelsache. Du hast ja den Punkt erkannt, auf den ich anspiele - was landet regelmäßig im Portemonnaie. Meine Erfahrung zeigt, dass das für den Großteil (der womöglich nicht in deiner privilegierten Situation ist, jahrelang auf eine Erstattung zu warten) der entscheidende Punkt ist. Über den Rest mag man freilich diskutieren. Das war nicht meine Intention. Und nochmals: Aus Arbeitgebersicht, und diese mag für das Thema "Tarifrunde" sicher relevant sein, gebe ich dir/euch Recht, ist das Brutto ausschlaggebend.

Wie soll man denn Nettogehälter miteinander vergleichen, die sehr individuell gestaltbar sind? Steuerklasse, Einträge von Freibeträgen, Krankenkasse, Kirchensteuer etc.? Macht doch überhaupt keinen Sinn...

Beenden wir doch bitte diesen Punkt.  :)
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« Antwort #265 am: 30.06.2023 13:21 »


Beenden wir doch bitte diesen Punkt.  :)

Brutto, netto, egal… Hauptsache mehr Geld.

Angelsaxe

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« Antwort #266 am: 30.06.2023 13:46 »


Beenden wir doch bitte diesen Punkt.  :)

Brutto, netto, egal… Hauptsache mehr Geld.

Wenn das kein gelungenes Fazit ist!  :D
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cyrix42

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« Antwort #267 am: 30.06.2023 15:53 »
Hallo, nur mal so aus Interesse: Welche Bedeutung für die Berechnung des netto vom brutto hat die Frage der Unterhaltszahlungen/Alimente und des Hauskredits?

Unterhaltszahlungen können als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht werden, senken also die zu zahlende Einkommensteuer -- und erhöhen also das Netto, was von gleichem Brutto übrig bleibt.

Und zumindest für Vermieter sind die Zinszahlungen für Kredite für vermietete Immobilien analog steuersenkend angebbar.

Umlauf

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« Antwort #268 am: 30.06.2023 18:04 »


Beenden wir doch bitte diesen Punkt.  :)

Brutto, netto, egal… Hauptsache mehr Geld.

Wenn das kein gelungenes Fazit ist!  :D

Da bin ich dabei…

Ulf

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« Antwort #269 am: 30.06.2023 21:57 »
Hallo, nur mal so aus Interesse: Welche Bedeutung für die Berechnung des netto vom brutto hat die Frage der Unterhaltszahlungen/Alimente und des Hauskredits?

Unterhaltszahlungen können als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht werden, senken also die zu zahlende Einkommensteuer -- und erhöhen also das Netto, was von gleichem Brutto übrig bleibt.

Und zumindest für Vermieter sind die Zinszahlungen für Kredite für vermietete Immobilien analog steuersenkend angebbar.

Danke fürs Aufschlauen und die konstruktive Antwort! Das wusste ich in der Tat noch nicht.